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Der Israelit · 1927-08-25 · Heft 34 (25.8.1927) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 34 (25.8.1927)
Date
1927-08-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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25. ÄÜgÜst-1927 •,; Der I s?r a e l i t Nr. 34 Sette 8 haß sich innerhalb desselben .Sprengels wegen Abweichung religiöser AnschaÜüng zwei Kultusg6nulHöon DilDon bllMM WM NW fsinif fthauung nur die ursprüngliche Gemeinde -SAU berechtigt, von ihren Angehörigen zwangsweise Umlagen zu erheben und die Angehörigen der neugebildeten Sondergemeinden. müßten nach wie vor Umlagen zu der Gemeinde, der sie nicht Mx ijpriH; NkMUkn. Hm »ls??oh dieser Umlagenpflicht loszukommen, bliebe den Israeliten, welche aus religiösen Gründen eine Sondergemeinde gründen wollen, z. B. wegen Anstellung eines ihrer religiösen Richtung nicht entsprechenden Rabbiners oder wegen Einführung VWl in Der Tynagogk, mW aiM res übrig, wie aus der jüdischen Landeskirche auszutreten und dann eine Gemeinde ncnh Vereinsrecht zu bilden, wie dies beispielsweise bei der „Jsraelttischen Religionsgesellschast" in Karlsruhe der Fall ist. Die von Dr. Hammel verlrctme P "5t^ nur unbefrierngöttd, sondern auch widerspruchsvoll. Wenn ors Bildung einer zweiten Kultusgememde im gleichen Sprengel zulässig ist, warum soll dann diese neugebilhete Kultusgemeinde keine Rechte haben? I. R. Dr. Hommel beruft sich auf die Bestimmung des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes über die UrnlagepfliiHt der Rsligionsgsnofssn gegenüber Religionsgemern!)en. 8r \)c& tjier offefi* bar Art. 6 Abs. 1 des Religionsgesellschaftssteuergesetzes vom 1. August 1923 (G. u. B. Bl. S. 253) im Auge, welcher wie folgt sautet: „llmlasevflichtig gegenüber Religionsge- RtimD« flffentlifan RMr (ratsrnniagE: ' pflichtig) sind Religionsgenossen, soweit sie innerhalb des zum religionsgemeindlichen Steuerverbünd gehörigen Gebietes (Teilgebietes) einer bürgerlichen Gemeinde oder abgesonderten Markustg eine der in Art. 5 Abs. 1 be- WONMü IlMsN fl« enttdjien traben." Diese Gesötzesvorschrist dürste aber keineswegs in dem Sinne auszulegen sein, wie es I. R. Dr. Hommel tut.? Es ist in dieser Vorschrift keineswegs zum Ausdruck gebracht, daß die Staatsregierung, soweit die Umlagepflicht in Betracht komme, für dasselbe Gebiet nur eine Gemeinde anvvtenne". Brr Qirt. 6 beißt es ja nrchr eitoo: aitctreime i o.» -»»».. . .$,.ß „Umlllgepflichtig gegenüber der Zuständigen Religionsgemeinde", sondern „umlagepflichtig gegenüber Religionsgemeinden". Das Gesetz spricht also von Religionsgemeinden in der Mehrzahl und kann da'her sehr wohl so.aüsgelegt werden^ dcr^ der' Neli^iorrsgerrope einer bet? tm (Sebiete des religiönsgemeindlichen Sleuervcrvanbs bestehenden Religionsgemeinden öffentlichen Rechtes urNlagepflichtig ist. Daß es innerhalb dieses Gebietes nur eine Religionsgemeinde öffentlichen Rechtes geben darf, ist im Gesetz nirgends . ausgesprochen. Eine solche Bestimmung farmte .gittar bas bayerische Stibettebtff, dessen Gülligkeü aber, obwohl es vis heute nicht aufgehoben wurde, bestritten wird. Dagegen kann man Me solche Bestimmung aus dem Religionsgesellschaftssteuergesetz nicht herauslesen. Die Befürchtung der Gewissensbedrückung, dis sich ergibt, rvenn rnan der Anschauung des £jcrrf}. ^i^igr«! iBr. ^örrtmel Mar ausschalten zu können, indem er. unter Abschn. V, „Minderheitsrechte", folgendes aüsführt: „Es wurde oben bereits ^erwähnt, daß die Mehrheit der Gemeinde nicht darüber beschliepn to MligmnLgkstb. MMg ßinß zwingende Norm darstellt, zu beachten ist.. Es hat darum auch eine Minderheit das Recht, zu verlangen, daß die Gemeindeorgane die zur Erfüllung religionsgesetzlicher Berpflichtun- Roschha-schana-ldlückwünsche! I «! I -i J i ■ I 7 können in drei Größen verösseniücht wwssm Größe 10 Zeilen 1 spaltig zu Mk. 4t— Größe II 15 Zeilen 1 spaltig zu Mk. 6 — Größe III 10'Zeilen 2 spaltig zu Mk. 8 — Die Beträte rvatls matt auf Postscheckkonto Nr. 19M Mmchtt, m Dfl Mch WMM emsenden. Texte, Ne bis zum 22. September in unserem Besitze sind, werden in der Roschchaschono-Nummer,. später eintreffende in der darauffolgenden veröffentlicht. Wer seine Glückwünsche^ zu Gunsten von Erez Stsroei d bzulösen und keine Anzeige zu mr>üsst«W lllüiiUl. Wllk m m© sestzusetzenden Ablösungsbetrag eine Gebühr von zwei Mark für die Veröffentlichung von Namen und Wohnort im S a m m e l i n f e r a t beifügen. Frankfurt a. M. V Verlag des Israelit G.IN.h.h. M erforberlichm CinrilhMngcn schasfsn, diese Einrichtungen so beschaffen sind, daß sie ohne Gewissenszwang benützt werden können und daß das gemeindliche Leben überhaupt nicht zu Gewissensbedrückung führt. Es empfiehlt sich, in den Satzungen zu besirisitttett/' baß über Meinungsverschiedenheiten, welche sil^ aus ^er Änwen^üng Grundsätze zwischen dem Rabbiner, den Vertretungsorganen der Gemeinde und einzelnen ' Gemeindeangehörigen ergeben, die Hauptausfdjüffe des Betbandes zu entscheiden haben. W «Mchk ver me» [itumiilinini Sk» tung des Rabbiners in der Gemeinde, daß er den Hauptausschuß zu bezeichnen hat, der zur Entscheidung zuständig ist." ' Das Recht, welches hier der Minderheit zugebilligt wird, von den Gemeindeorganen Em- MköNM ö»'?fÄ8?h bie f° daß düs göMSindllchs Leben Nicht zur Gewissensbedrücknng führt, mag wohl in vielen.Fällen einen Ausgleich schaffen. Es sind aber auch Fälle denkbar, wo' die Gemeindeorgane sich weigern, den religiösen Bedenken einer Minderheit z. B. bei Abstellung der Beamten, Regelung des Relim^ujltevriäftes ober ©efiafiitna des Gattesdlenstes Rechnung zu tragen üttd wo dem Gewissenszwang nur durch die Bildung einer Sondergemeinde gesteuert werden kann. Gerade die für eine Minderheit von Gemeindemitgliedern bestehende Möglichkeit, eine Sondergemeinde zu bilden^ wird aber bie ©emembeorgane veranlassen, auf die religiösen Wünsche , öer Minderheit entsprechende Rücksicht zu nehmen, so daß es dann meist nicht zu einer Gemeindespaltung zu kommen braucht. Dagegen dürfte ein Zwang zur Einheitsgemeinde niemals gutzuheißen sein. lande stammenden Juden ausgenutzt. Es wurden 391 Personen festgenommen, die die ungarische Staatsbürgerschaft nicht Nachweisen konnten. 'Unter diesen befin- &iu sich MWW WrsoiM. DM Dirdts feit mm Aff dreißig Jahren in Ungarn ansässig sind, die aber keine Dokumente ihrer Staatsbürgerschaft aufwersen können. Blättermelduttgen zufolge sind Ne Razzien stellenweise mit größter Rücksichtslosigkeit vorgenommen wordem Auch soll eine Synagoge von Gendarmen und Polizei MM und in ist mähMü US EomMWZ m rar zien ab ge halten worden sein. Zahlreiche Protesttekegramme, die aus diesen Städtchen im Mmsterium des Innern eingelaufen sind, beweisen, daß die Art und Weise, wie diese Fremdenrazzien durchgeführt wurden, überall im Lande, nicht nur in der Judenschaft, große ZrbÄerung HA. MShköW SffiQflHttBft der Regierungspartei haben Ne Regierung aufgefordert, diesen Ne Bevölkerung beunruhigenden Razzien ein Ende zu machen. s Trotz all dieser gravierenden Tatsachen setzt die Regierung der Mitteilung der Presse, daß es sich um eine Alllm gegen Sie 8«Un Wnm, vr enerff1e5 s>emrati entgegen. - vMiedte«. Ausgedehnte Fremden-Razzien. Budap est, 16. August. Der Minister des Innern ließ in mehreren größeren MSMWSM ÄMM güM ber dort lebenden FEdön RäZZM NSkMMNöN. Bijfi Dölfügung des Ministers wurde besonders im Norden Ungarns, wo sehr viele Juden wohnen, zu einem antifemitischen Feldzug gegen die dort lebenden aus dem AusaitmSitUn. Schwere anlijüdische Ausschreitungen in Vukowinaer Kurorten. ©^ernotoi^r 14. ArvArrst. 0 » ) Die Zeitungen bringen grauenvolle Einzelheiten übet Ne antisemitischen Ausschreitungen im Kurort-Rayon der südlichen Bukowina Dornavatra-Jacobeni-Gurahumora und aus der Eifenbahnstrecke Dorna-Darmanesti. Der Ltudsnt Totu. der vor Monaten den lüdllchen Studenten llktS 88N Schwurgericht in Kimpotung freigesprochen wurde, aber jetzt wegen eines anderen schweren Deliktes steckbrieflich verfolgt wird, veranstaltete an der Spitze einer Gruppe Cuza-Studenten und in Gemeinschaft mit dem früheren Gemeindesekretär von Dorna-Vatra, Ueberfälle auf die jÜSiWü NlsisMÜM UnD KUMM 6U gM MMgM sie öen Rabbiner von Jloa blutig und risstn ihm den Bart ab . Die Mißhandlungen waren so brutal und grausam, daß rumänische Bäuerinnen in Tränen ausbrachen. Auf der Station Rosu drangen sie in ein Kupee ein, in welchem die Dornaer Insassen Moses Läufer, Samson Klipper, und Samuel Greisler sich befanden. ~S|Ö AM MM UM KfW BIS M: mächtig aus dem Zuge getragen. Auch Klipper und Greisler bluteten aus mehreren Wunden. Der Polizeichef Nubert in Dorna-Vatra, bei welchem Anzeige erstattet wurde, erklärte, er könne die Täter nicht finden. lAm folgenden Tage wurde Greisler wegen angeblicher MUllUSlM MSütgZ BfFMfö. M gSSSSl?T de nt erschien im Bankhause Schieber in DüMü-Bütkä und erklärte, die'jüdische Kultusgemeinde sei für die Denunziation rulnänischer Studenten bei der Polizei verantwortlich, weswegen die Studenten zwei Mlli'oneni Lei Schadenersatz verlangen. Am folgenden Tage begingen auf der Bahnstrecke mmmamms am 10 '»tu&enten tüüjte 2tus|<^ret= Xö M •«!<• f t * tungen. Mehrere jüdische 'Knaben und Mädchen, die NÜN einem Ausflug zurückkehrten, wurden schwer verprügelt. Der Czernowitzer Großindustrielle Jakob Wiznitzer wurde blutig geschlagen, der Bahnvorstand verweigerte ihm die erbetene Hilfe. Ein Jude aus Kimpolung wurde schwer PeF» ejjt uni) in bexöu^üo^em ^uftanbe KU einem Strjt in Turahumorä geDratOt. Vor Dir EmsvhN in Dit Qta* tion Gurahumora wurde ein junger Mann namens Jakob Schmetterer ausxBistritz aus dem Zuge geworfen und auf der Strecke bewußtlos aufgefunden. Sein Zustand gibt zu Besorgnissen Anlaß. Om g-ef’aniien ^uroric=®efeiei b-er KitÄötmttö PanK. Die jllviWm. RkkskWm ocrll>cßcn an mehreren Strecken während der Fahrt der Zug. Auf der Strecke Dorna-Jacobeni wurde ein bOjährtger Jude so mißhandelt, daß die ihn am Ziele erwartenden Verwandten ie meistjerauchte deutsche nciIiTTI «■*

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