Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 68 (1927)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1927)
- Date
- 1927-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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©eue 4 9tt. 34 abergläubischen Mythologie unter Umständen Kampf und Feindschaft und er kann seinem Gott zürnen, daß er sich scheinbar unterkriegen, läßt." (S. 20) Bei der Stellung und Bedeutung des SSerfaJfers berührt ff sHMkkgllG Büß wir in seiner Arbeit Wieder Dingen begegnen, die der ernste Forscher eigentlich als abgetan betrachten müßte. So lesen wir von den „durch dieses wirkliche Joch des Gesetzes Geängstigten", und werden für „das Gelddenken der I u - den" om 2Serf. ststH jss M gion Beweise angeführt (C. 23, 24, 29, 44), die bei Lichte besehen wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Es ist auch gewiß nicht etwas spezifisch Jüdisches, daß „völlig wirkungslos das religiöse Leben in der Synagoge und im Hause, das m AgMfkMZ Bat Dann Draugan auf Markt und Straße ist." Daß diese Erscheinung auch bei Juden vorkommt, ist gewiß von unserm Standpunkte aus bedauerlich, — ihre Erwähnung hat aber nichts mit einer Darstellung der jüdischen Frömmigkeit zu tun, da sie doch nicht dern Judentum zur Last fällt, »lelmel^r gerade Wijf s?M HssktzkSsysteiN Ö05 LellkN in seiner Totalität als einen fortgesetzten Gottesdienst gewertet wissen will. Leider ist die Darstellung nicht einheitlich genug, daraus erklären sich gewisse Widersprüche. (Vgl. z. B. S. 20 mit S. 29 den Passus über „Kohen" und „Levit" — ferner S. 36 und 37 über den Saübat). IrrliiM oDer UWMWts» Wm U t>Ufa4 zunächst in der Beschreibung des Kalenderjahres. Als Neujahrtstag gilt nicht nur „in erster Linie" der 1. Tischri. Der.Neujahrswunsch lautet in Wahrheit nicht: „Möge für' dich ein glückliches fmMNMn bs»" fanötru M mögest für m gutes Jahr verzeichnet werden'." tzdbn N21V MVb). Die „Abarjanim" sind nicht die im Sinne der jüdischen Gelehrsamkeit Unwissenden, sondern die offensichtlichen Thoraübertreter. Dem „Kapporesschlagen" wird eine Bedeutung Zugrunds gelegt, dre es rtid^t fat. ütuj ben Vsspsöhnungstag folgt nicyl als nächstes Fest das Chanukah, weder zeitlich, noch in seiner Bedeutung. Seine Deutung als „Winterfonnemvendefest" lehnen wir ab wie die Annahme einer späteren Umbiegung der Bedeutung der geschichtlichen Feste. Ein Ausgleich zwischen Mond- und Sonnsnjahr n»!rd nicfyi fchon innerhalb eines Jahres, sondern nach 2,'meistens erst nach 3 Jahren bewirkt. Die 7 Omerwochen tragen keinen Freudencharakter (S. 35, — auf S. 38 spricht der Vers, selbst vom 18. Jjar „als Freudentag inmitten einer Zeit trauernder Erinnerung") und umfassen die Zeit-49 Sage - vom I. Wend des Pctzachfesies Ms zum Wenn des Wochenfestesanfangs.! Der I s r .a e l i t 25. August 1827 Merkwürdigerweise fehlt bei der Aufzählung der 22. bis 23. Tischri als Schlußfest, — das Fest der Gesetzesfreude wird allerdings schon früher ohne Datum genannt. Das Purimfest ist vom 11 BIß 13 MW, KM NWWÄiag wird nnb tzmp> angedeutet unter nicht zu erweisenden Bemerkungen. Auch folgende'Dinge müssen berichtigt werden. Der jüdische Knabe wird erst nach Vollendung des 13. Lebensjahres „Gefetzesknabe", d. i. Mindestens übertrieben ist vik LkPustiung, k>« rimkloft Fe«u „sW unter einem Fluch". (S. 39.) „Ästhetischer Abscheu" und „Rücksicht auf die gesundheitliche Gefahr" sind es sicher nicht, die einen „reformerisch gesinnten" Juden die Beschneidung verwerfen läßt. Das Angesicht des Sterbenden zu verhül- Ion Ist stkSNg UMMI, gn Mt SO Sage ber Trauer sind die ersten 7 Tage miteingerechnet. Falsch ist auch, daß während des Jiskor, also an den Festtagen, die Frauen die Friedhöfe besuchen. Doch genug der Berichtigungen!, die noch vielfach am Platze wären und die leicht zu langnimi^en sich üllZwllchseN lönnttn. Lieber heben wir hervor, daß dsr Verfasser auch schöne Worte der Anerkennung findet, z.»B. in der Schilderung des Hangs zur Thoraforschung (S. 26—28), der Sederfeier (S. 33, 34), der jüschM Ehe (38 ff.), des Verhältnisses zu den „Gojim" (S. 43). Die Darstellung der Frömmrgksit der chassidrscherr Juden ist im Großen Ganzen gelungen,' wenn auch hier sich leicht Uebertreibungen Nachweisen lassen. Mit einigen Gebetsproben schließt die Schrift, die eigentlich von neuem den Beweis liefert, wie schwer es für Well ÄllüeWlllUllWN isi — er mag ein noch fa gropr Farschk, nach st W vön drang erfüllt sein, — sich in das religiöse Leben der Judenheit einzufühlen. Gibt es in Bayern einen MM8 M EWöilsgcmcinbe? Der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung Nr. 2 ist als Beilage eine Abhandlung in sechs Abschnitten „Grundsätzliche Fragen der Kultusgemeindeverfassung und Verwaltung", von Justizrat Dr. Hommel in Schweinfurt, beigefügt. SS im ^nf!»EFtin AllZsüMUM B8S Verfassers wird man sich im wesentlichen einverstanden erklären können. In einem Punkte kann man jedoch dem Verfasser nicht beistimmen, nämlich in seinen Ausführungen über die Möglichkeit *) 3Bir entnehmen brefe aixäy aufjerfyalb tBaferns SÜfeUte« Äussilhrungerr Wf kNtfckpÄsr«kllNWeN M» tung" in Hamburg. Verfasser ist wohl Rechtsanwalt Dr. Mayer aus Regensburg. der Bildung einer abgesonderten Kultusgemeinde- Innerhalb desselben Sprengels wetzen. abweichender religiöser Anschauung. Hierüber schreibt. Äustrzral^ Dr. Hammel in Atschn!!! III bi ' * ' „Die Verhältnisse der Kultusgemeinde regeln sich nach öffentlichem Recht, und es ist die Kultusgemeinde, ebenso wie früher, auch nach, den, Grundsätzen der Reichsverfassung und der bayerischen Verfassung eine. Kär^ersll^a^t öffentlichen Rechts; es kommt dies vor allem dadurch zum Ausdruck,, daß das den Kultusgemeinden zustehende Recht der Besteuerung, nicht nur anerkannt, sondern daß auch den Gemeinden das Recht der Beitreibung und Zwangsvollstreckung eingerälflftj MM, M Gelehrten, deren Entscheidung über Fragen der Gemeindeverfässung nach jüdischem Recht von der bayrischen Staätsregierung im Jahre 1850 eingeholt wurde, haben die Frage, ob es einer Anzahl von Gemeindeaiigehorigen Unter den Voraussetzungen, welche bis Errichtuna einer aigawitt imelUi[c^n Auttusgemetnbe. bedingen, gestattet sein soll, sich von der bereits bestehenden Gemeinde zu trennen und innerhalb, desselben Sprengels eine abgesonderte Kultusgemeinde zu bilden, verschieden beantwortet. Ueberwiegend wurde die Trennung und der Zusammenschluß zu einer eigenen MM auö) m UVMMW, st Sch. bei abweichender religiöser Anschauung für zulässig erachtet. Hiernach wäre: nach innerkirchlichem Recht die Möglichkeit gegeben, daß auf demselben Gebiet mehrere Musgemeinden bestehen; Me ©iaaisregierurrg SBlUj soweit die Umwgenpflicht in Betracht kommt,, für dasselbe Gebiet nur eine Gemeinde an. Die im religionsgesellschaftlichen Steuergesetz getroffene Regelung, daß gegenüber Religionsgemeinden Religionsgenossen umlagenpflichtig. sind, soweit sie innerhalb des zuin reÜQtomge* mßinDIi^Iß E^Uervssi?hqnö gehörigen Gebietes einer bürgerlichen Gemeinde eine der im Art. 5, Abs. 1 bezeichneten Steuer zu -entrichten haben, hat die Einheitsgemeinde zur notwendigen Voraussetzung (? Red.); die Trennung von der Gemeinde und Bildung einer neuen Gemeinde ist also auf alle Fälle ohne Einfluß auf Bf?!8?HfIi^üng ies Jmgefiien zur Umlagenzahlung, und die neubegründete Sondergemeinde hat keine Möglichkeit, ihre Angehörigen zur Leistung von Beiträgen zwangsweise anzuhalten." (? Red.) Dieses Ergebnis ist offenbar unbefriedigend lütD, mie mir nuch büsUsö auch unzutreffend. Nach der Anschauung des I Herrn I. R. Dr. Hommel wäre es zwar zulässig, baren Ringen, besessen haben, ist in den vielen Verfolgungen des 13., 14. und 15. Jahrhunderts geraubt und zertrümmert worden. Daß die Juden im Mittelalter mancherlei Handwerk getrieben haben, daß sie Goldschmiede. Buchbinder und Qeberaxbeiiev gemefen fm-b. mail man WM m sich rm erhaltenen Kunstgut befinde, ist kaum einmal zu führen. Ein seltenes Beispiel ist die Lederkapsel zum Erbacher Schenkenbecher (Katalog der Ausstellung Nr. 516), auf deren Boden sich ein jüdischer Lederschnittkünstler nennt, ein zweites und einzig dastehendes der Vrakteat des Kuno von Münzenberg aus dem 12. Jahrhundert, auf rr> slch.su> neben bem SOliingljerm ber SDtüngtneiper I>Q (Ea^en geprägt grNÄMU ist, Indessen ist es den Herren Rabbiner Dr. Italiener in Darmstadt, Prof. Freimann und Kustos Erich Toeplitz in Frankfurt, welche sich vornehmlich um das Zustandekommen der Jüdischen Abteilung bemüht haben .dennoch gelungen, ein greifbares Bild des Lebens der Juden iru SOtitxelvlter gusammeuMMsj, §g kkglöt M MlMstsns cmc Anschauung von ven GoMtzhüchöin, dm unterirdischen Bädern, welche auf Grund der frommen Vorschrift zum Spiegel des Grundwassers hinabreichen mußten, von ihren Friedhöfen. Die Urkunden und Druckwerke erhellen mit harten Schlaglichtern die Beziehungen, in welchen die Juden zur Umwelt gestanden haben, und drs f^erftgett xtrtb gelehrten Büchern stecken hen5, ijiec uni) da antaskend, ab. Unter anderem sind ausgelegt das berühmte Machsor der Wormser Synagoge aus dem Jahr 1272 und zwei weitere kostbar ausgestattete Machsorim (Gebetbücher für die Festtage) des 14. Jahrhunderts, zwei hebräische frühe Bibeln, ein Psalter um 1500. Auch die erste Niederschrift der „Ritualen Gebräuche für SOlaing unb Umgegenö" von |jj gg. eine Handschrift aus dem Jahre 1460, welche in der Frankfurter Stadtbtbliothek verwahrt wird. Fast alle diese Handschriften zeichnen sich durch eine besondere Schönheit und Sorgfalt der hebräischen Quaaus. Welche am c^ctr<tft-err>oIIjten auj PenjfJr,~ gen iün^f^ten erscheint, wo sie ohne tnlllgtaphische Zutaten - gelassen ist. Der jüdische Schreiber — auch heute noch ein Beruf — muß gleich seinen Kollegen in den Klöstern des Mittelalters als ein Künstler angesehen werden, und wenn von einer selbständigen jüdischen Kunst geredet werden soll, so ist sie nicht im bildnerischen. Schmuck der Codices und nicht in den Steinmetzarbeiten der «lven ScfnagoFxg, sxggkxst ggsNeWlilI Mtl BI sin chrn, wo vas «wigMMMge Won nnmMnnbov in dir fsste Form der Buchstaben gebannt ist. Angesichts der Seltenheit und der schwierigen Erreichbarkeit der in der Jüdischen Abteilung gezeigten Stücke und angesichts dessen, daß weiteren, auch jüdischen Kreisen diese Dinge so gut wieunbekannt sind, muß man nachdrücklich betonen, daß dis klsins, nach Inhalt unD Sri io Morn MtMMz Mtrllllls rine ^i^Nge und llötivelldrge Ergänzung der ädrigen Ausstellung darstell:. (Die Ausgrabung der Stadt INizpeh.) Die Jüdische Telegraphen-Agentur hat vor kurzem über die Ausgrabung einer befestigten altisraelitisHen Stadt berf£» man MMlkl: Ml U W Siaot fflimh vnrstcllt. uarüDtr rotrö noch mitgötM' ' Die unter Leitung von Dr^ B a d i e unternommenen Ausgrabungen in Tel-el Nasoeh, an der Straße, die von Jerusalem nach Nablus führt, haben zur Entdeckung, einer alten israelitischen Stadt geführt, die außerordentlich befestigt gewesen sein muß. Alle Anzeichen deuten darauf hin. daß es sich um das Kiblischs MiMö hallO^li. Dia f§iüDtm(MQs ist 8 und ihre ältesten Grundlagen reichen weit in die vorisraelitische Zeit zurück. Die Behauung der Steine und ihre Verbindung sind mit besonderer Sorgfalt, ausgeführt. Eine der wichtigsten Entdeckungen bildet ein üMk LMsiki 0113 m Ml lllWM M m UZ PL. Zeitrechnung. Die Grundmauern dieses Tempels stehen noch immer bis zur Höhe von ein bis zwei Metern. In einem der Räume wurden Feuersteinmesser gefunden, die wohl für Zwecke der Beschneidung gebraucht wurden und ein Beweis dafür sind, wie sich im kultischen Leben altertümliche Werkzeuge erhalten, die im - praktischen Leben längst schon durch mofeerne (Berate ersetzt mürben. PßifQFQ illMMM ©tfti «urlcn ln Uh «ef m den Felsen gehauenen Hetreidespeichern und Zisternen gemacht. Es wurde auch ein sehr wohl, erhaltenes jüdisches Haus aus dem 7. vorchristlichen Jahrhundert aufgedeckt. Es enthält mehrere Räume, ein großes steinumfaßtes Bassin, eine Zisterne, einen Vrottrog und Ofen. Auffallend ist, daß bis auf eine kurze Siegelinschrrft in alihebräischen 2Suc^|ta£>enj Vle Ufff f4— 'ist, «Uly btt diesen EnweckungöN keinerlei Inschriften gefunden wurden. (Wenn sie einem Juden ein Denkmal sehen.) Demnächst wird in Warschau ein Denkmal für den jüdischen Helden des polnischen Befreiungskrieges unter Kosciuszko. 95 er e t Söffet omics, errichtet merken. DllL DSflkMSÜKMttLL I« Uh Üin einen ömzumeißeln, her besagt, Hostelowicz hätte se in e n Ruhm nicht durch Handel, sondern durch B l u t errungen. Die Warschauer Jüdische Gemeinde, die zu den Kosten des Denkmals das Meiste beigesteuert hat, erhob Beschwerde gegen die Anbringung dieser Inschrift, aus der eine Verhöhnungaller an b e re n In de n in P o. U n fe r ausg eie Jen »erben