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Der Israelit · 1927-08-11 · Heft 32 (11.8.1927) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 32 (11.8.1927)
Date
1927-08-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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;■);¥ c.r: Sette 2 Nr. 32 Der Israelit 11. August 1827 orthodoxen Gemeinden und ihren Verband neben der „Kehillo" erstrebte. Die äußere Würde und der Glanz der staatlichen A n - «rkrnnung bkibi: üklmsljt ber «({glsls neutralen, zionistisch-nationalen Gemeinschaft Vorbehalten, der der Staat den Namen „Kneses Israel" beilegt, und deren dekoratives Oberrabbinat in den grundlegenden und entscheidenden Fragen des nationalen Lebens — das sich In Gchcchita unb Maggos ja nicht erschöpft — gesetzlich keinerlei Autorität besitzt. Aber dennoch ist ein gewaltiger grundlegender Fortschritt gegenüberdem ersten Entwürfe des Waad leumi erzielt worden: die Ausgestaltungdesurfprünglichreinnegativen und rein individuellen Ausfrlttsrechtes zur sclbstanbigcnGr? meindebildung auf Grundlag eder Thora, und diewesentlicheLockerung des Zwangscharakters der „offiziellen", vom Staate protegierten Gemeinschaft. Neben dieser ossi^iellen Volks^erneind^ tönnen unabhängige, um eine Synagoge sich gruppierende Gemeinden Jcongregations 'miy) bestehen, die eigenes Rabbinat, eigene Institutionen, Schulen, new -»"N.i ma besitzen können, und in denen sich vorwiegend solche Duden guscnninensinven werden, die sich durch Austritt aus der Volksgemeinde von jeder Steuerpflicht gegenüber dieser letzteren befreit haben, daneben aber auch wohl solche, die ihr gleichzeitig zugehören wollen. Die Rabbinate dieser congreFation8 können Eheschließungen (hoffentlich auch Ehescheidungen) mit bürgerü^er Necbknnr^ung voüzkben, wöbe! möglicherweise — ganz klar ist dies noch nicht — ebenso wie bei Testamenten eine Registrierung bei denl bürgerlichen Gerichten erforderlich sein wird. Bedeutet letzteres auch eine sachlich Unbegründete Nschtsunglsichhsit zu Ungunsten derjenigen orchoboxen Subsn, bk ihr Gewissen zum Austritt aus der offiziellen Gemeinde zwingt, so wird es doch wesentlich auf die Praxis der Gerichte ankommen, ob die Mitglieder der conZregations die Registrierung als Schikane oder als belanglose ^orrnalrtät ernpsmden werden. Daß die Mitglieder dercongregstions keinem Steuerzwang unterliegen, kann ebensowohl einen Vorteil wie einen Nachteil bedeuten — es wird das von dem Maße der freien Opferfreudigkeit abhängsn, das diese Kreise betätigen. 2as Äuskrliksrecht selber ist nach verschiedenen Richtungen ausgestaltet und verbessert worden. Zunächst sind in denjenigen Orten oder Stadtvierteln, in denen Kommune und jüdische Kehilla identische Verwaltung besitzen (z. B. in den jüdischen Kolonien) die Rechte der aus der Kehilla Austretenden als k o m m u n a l e Steuerzahler ausdrücklich gervahrt rvorden. Der Zwang zur Ikknahmc UN bcm Mmemsumcn 'Achechitnr Komitee der Kehilla ist beseitigt und in ein freies Recht umgewandelt. Die Austrittserklärung kann, was für die Frauen wichtig ist, auf Grund einfacher schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten ab^e^eben werden, und jeder Austretende'kann durch ab? schriftliche Mitteilung der Austrittserklärung an die staatliche Distriktsbehörde ihre Beachtung durch die Waad leumi-Jnstanzen sichern. Von großer Bedeutung ist die in dem Gesetzentwurf enthaltene Aenderung der Bestimmungen über die Wohlfahrtsin st itutiori?n und Stiftung? TT,?k sinb b«r Umsicht des Oberrabbinats und des „Waad leumi" nur dann unterworfen, wenn sie es ausdrücklich beantragen oder mindestens z u st i m m e n. Alle Anstalten und Stiftungen, die eine solche angesichts der parteipolitischen Situation natürlich überaus gefährliche „Aussicht" zionistischer Instanzen nicht' wünschen, unterliegen lediglich der allgemeinen Kontrolle der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden. Die Verfasser des Gesetzentwurfes waren sichtlich bemüht^ zunächst einmal alle Streitsragen möglichst auszuschulton oder mindestens Zurücks zufchteben. So ist in dem Gesetze weder die Frage des Frauenwahlrechts entschieden, noch die der Wählbarkeit von Gesetzesübertretern in die obersten Organe der Gemeinschaft, noch auch die Methode. nach der das Oberr a b b! N N t gewählt und zusammengesetzt wird. lieber alle diese kritischen Probleme soll sich das Oberrabbinat mit dem Waad leumi durch Schaffung einer Wahlordnung verständigen. Da eine solche Verständigung natürlich aussichtslos erscheint, so ist man auf die originelle Idee verfallen, die Entscheidung dem — 23 o rsitzeM den der zionistischen Organisation anzuvertrauen, denn etwas anderes bedeutet der 8 9a des Gesetzes de kactcr nicht. Letzten Endes wird Herr Prof. Weizmaün also die Genugtuung hik MgMrttWn dtt MMN Misöjkll Gkk meinschaft m Erez Jisroel zu Gott und seinem Gesetze in wesentlichen Punkten aus eigener Machtvollkommenheit zeitgemäß regeln zu können und es verwirklicht sich die alte Herzl'fche Vision, die die Soldaten in die Kasernen und die er in bk 8ynagogen verweis. Das Steuerrecht der offiziellen Gemeinden erstreckt sich vor allem auf die Zwecke des Erziehung sw es eins. Man wird also damit rechnen müssen, daß die „Kehilloth" allmählich an die Stelle der zionistischen Organisation oder des Keren hajesiod treten und — wie in jedem Kulturlands -— die Steuerzahler und nicht ausländische Organisationen die Kosten des Schulwesens aufbringen. Die Zugehörigkeit zu dieser modernen „Kenesses Israel" wird also zugleich die Mitverantwortung für die Pflege d e s ä u ß e r st e n t h o r a l e u g n e n d e n R a - dikalrsmus bedeuten^ rvie er ip lillkK gerichteten palästinensischen Schulen herrscht; ja selbst dann, wenn eine Gemeinde in ihrer übergroßen Mehrheit auf orthodoxem Boden steht, zwingt sie das Gesetz, einer Gruppe von- 30 achtzehnjährigen Chaluzim „in angemessener Proportion" Institutionen des Abfalls zu errichten, falls sie gefordert rverden. So wird diese Vekjmmung, burch bk man nach europäischen Dorr bildern seltsamer Weise die Errichtung selbständiger orthodoxer Gemeinden überflüssig machen wollte, umgekehrt sicherlich dazu führen, jedem denkenden gewissenhaften Jehudi Erez Jisroels die Psticht des Austritts aus diesen religiös völlig neutralisierten Gebilde, sich KW8W nennen, klarzumachen. Das dekorative Oberrabbinat aber, das ja nur die Rabbiner, aber nicht die Gemeinden zu beaufsichtigen hat, ist wenigstens formell jeder VerantMgMllg lMg, denn wenn auch zu Den seiner KölNpeteng Institutionen n'ppwnm 7unn mmpnnb (obbarunter S chul e n zu ^erstehen sind?) gehören, so werden die linksradlkalen Bildungsstätten den erforderlichen Antrag auf Beaufsichtigung durch das Oberrabbinat gewiß nicht stellen. Ueberblickt man das ganze Gesetzgebungswerk, das von nun das Fundament des jüdischen Kulturzentrums im heiligen Lande bilden soll, so wird man feststellen müssen', daß keine der großen geistigen Strömungen, die durch die verschikpkum PllMM vkMeten werben, ungemlschte Freude dävätt empfinden kann. Der zionistische Nationalismus muß zähneknirschend dulden, daß statt einer schlechtweg nationalen, formell eine „Religionsgemeinschaft" errichtet und die Zugehörigkeit zu ihr untox Aushebung üm imitemlm ZmäsiMrin Zips dem freien Willen der Individuen anheimgegeben, wird, muß sich damit abfinden, daß nur auf dem Wege einer bewußt unrichtigen Uebertragung der harmlose..generalcouncil" die Würde eines „Nationalrcrts" erlangt 'and — WfiTil auch versteckt und verschämt — dem aus Treue zur Thora von der sogenannten „Kneßes Israel" scheidenden palästinensischen Juden seine jüdisch-palästinensischen Staatsbürgerrechte darob nicht geschmälert rverden. Daß den radikalen Die Alesuso. (Zum Wochenabschnitt). g« fiinsm MMN ffaoot Kam einst ein Kauft mann, seinen bewährten Aat zu erbitten unb ihm sein Leid zu Klagen. Er habe einen Nachbarn, der ihm auf Schritt und Tritt Konkurrenz mache und ihm dadurch seinen Lebenskampf sehr erschwere. »Mein Sohn", erwiderte ihm darauf mild lächelnd der Rabbi, „hast du schon einmal gesehen, wie ein Mrv aus einem Dache trMt? Siebs. M Bach fließt sanft unb ruhig dühitt, sein Wasser ist klar und rein und geeignet, das durstende und verschmachtete Tier zu.laben und zu erquicken. Das Pferd scheint daran trotzdem keinen Gefallen zu finden, mag sein Durst noch so stark und quälend sein. Es beginnt gewöhnlich mit den Füßen zu stampfen, in sem Schlamm zu Mllblkn Mb rum nicht Mb raflol nicht bis es bas klare Wasser vollständig getMbt hat, dann erst schickt es sich an, mit Ruhe und Behagen sich dem Genüsse binzugeben, seinen quälenden Durst zu löschen. Weißt du auch, woher das kommt? Siehe, wenn das Pferd in den Bach tritt, steht es sin der spiegelglatten Fläche - ein zweites Pferd, düs sich ebenfalls anfcblckt, aus dem Waster zu trinken. In seinem beschränkten Verstände fürchtet es, das zweite Pferd könnte das ganze Wasser austrinken; außerdem gönnt es ihm den Genuß, auf den es ganz allein Anspruch erheben zu können glaubt, nicht. Es beginnt nun mit den Füßen zu Mflii) iiM m KlMllMMll zu verdrängen. natürlich steht es das zweite Pferd dasselbe tun, was es noch'mehr in Wut und Harnisch versetzt. Es beginnt noch heftiger zu stoßen und zu stampfen, bis der ganze Schlamm aufgerührt, das Wasser trüb und schmutzig ist. dann . . . dann sieht es das fremde Pferd nicht mehr und nun glaubt es, ruhig und ungestört mit dem Trinken beginnen zu können. Siebe, so ivrach der Rabbi, so unvernünftig Mb manche Mio tnfolofi iöiea beschränktm Verstandes und so schlecht find auch manche - Menschen in ihrer Unmäßigkeit und Unersättlichkeit; sie leben in ewiger Angst und Furcht, der Andere, der ebenfalls leben und sich erhalten will, könnte das ihnen Zugedachte ihnen aewaltsam entreißen, und sie ruhen und rasten nicht, bis sts das reichlich fließende mm urrb bim Wzffsr irr thtsn schmutzig^ tzchkmm verwandelt, sich selbst geschadet haben". Es ist bezeichnend für unsere hastende und drängende Zeit, daß man in vielen Geschäftsräumen häufig Hufeisen von Pferdefüßen in verschiedenen Variationen und an verschiedenen Stellen anpebracht siebt. Das Hufeisen soll nämlich ein Symbol de^ Glückes sein und SS kät ssssr vislfzch dir älletzrwürdige, heilige nnw verdrängt. Und doch, welch gewaltiger Unterschied zwischen der mir» und dem. was jetzt häufig als glückbringendes Zeichen nicht an den Pfosten, sondern an den Schwellen angebracht wird! Die mir» ruft dem Ein- und Ausgehenden zu! nw, Wisse, Gott m ist allmächtig und allgegenwärtig. er speist und nährt alle und seine Allgüte und Allbarmherzigkeit erstreckt stch auf alle seine Geschöpfe. Die mit» lehrt priü> Gottvertrauen; was du heute scheinbar verloren hast, hw der Allmächtige kann es dir morgen wieder ersetzen; die nnt*3 lehrt auch Einfachheit, Vescheiderr^ett^ ©enilg» ifftnitfUi 5«kkv«nWi. $k nma mahnt zur Ehrlichkeit und Redlichkeit im HanM und'Wandel, zu Mitleid und Erbarmen mit den Armen und Hilflosen, denn der Allmächtige ist es. der der Menschen Geschicke lenkt und leitet. Er ist es, der reich und arm macht, erhebt und erniedrigt, »-»n nivf ... rrk'i viv'V' pt *?ai 'Ui nntan ‘imnV »in 'fi *ji° öi-ity'’» »2-,-72 -j^vri . . . trtsna (miTia* 32«vs {s, M. tfkpi 8' 18) nK inan ^'n nm1? na 7^ rrin *>a ^11 „Gedenke, daß der Ewige dein Gott es ist, der dir Kraft verleiht, um Großes zu vollbringen", übersetzt der »um wie folgt: sivai nsy 7^ ann «m 'in ..Bedenke. baß Gott es ist. her bir bi e Idee eingibt, wie k« Besitz ö^jöes^?n s» 2hn« bl« nJS von erwirbt der Mensch schwerlich etwas auf Erden. Daran und noch an vieles andere mabnt uns die mit»» Die Devise des Hufeisens dagegen ist gleich der des vernunstlosen Tieres. Sie läutet: 'vsrri 'irr tut „Ich gehe vor!" Die Devise des Hufeisens ist — bis Dsviss unseres Zeitalters im Kampfe ums DtlfAill: Nücksi«^islösigkeli auf Ken Rsl^fkn, selbst Schaden erleiden, um den lieben Nächsten um einen Nutzen zu bringen und vor allem: Kampf bis znm Äußersten, wo es sich um den eigenen Vorteil handelt. Mit Recht bemerken unsere Weisen: vion vbv2 nx mn. diese Methode hat schon viele zu Grunde gerichtet im Lebenskämpfe, ja vivn t. r

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