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Der Israelit · 1927-08-11 · Heft 32 (11.8.1927) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 32 (11.8.1927)
Date
1927-08-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Frankfurt a. M., den 11. August 1927 13. Äw 6687 Nv. 32 Der Israelif 1 Ein Centralorgan lör das orthodoxe Jiidentnm ®cgrünbd oon ©t. Seemann (n SHäIäJ- Abonnement ab Januar ISA: Deutschland 1 Goldmart monatlich; Ausland: Viertelslawten öö Dm.; Lttauen T.9Q Lir.; Rumänen ab 1.?. 2?. llö Sei j JB^Uh_4 brutsch» Nrlb; mart »um Tageskurs oder Zloty . Schweiz 8 Fr. Tschecho-Slowarei 2s Kronen; Ungarn Pengö 8 as ö Juli 1927; Dänernark 8 Krone«; Norwegs.nS Kronen; Schwede» 3.80 Kronen. -V Einzelnummer dreißig Gowpfenntge. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 40 Goldvf. für die fiebengespaltene Nonvaretlle-Zeile. Abonnenten zahlen bet Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 30 Pf. Dis^-78 mm SrettgHrtmoaoHe; letzte Tertseite 1.60 3B1L. vorletzte Textseite 3.— Mt.; LSMWKM ttt fijMjtnil fiBfifi! NMEKM! Mkskk y* ÄuMaiWNrllgr» lamm: Pr«s«sötzims M t«. Verlag des Israelit B. m. S. H.. Franks a. M., Gr. Eschenheimer Straße N, Ter. Hansa eea sow. durch sämtl. Annoncen-Droed. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenanrr. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Langestr. 7,u, Tel. Hansa 4641. Platzvorichr. ohne Berbindlichk. direkt an den Berla rarschau Rr. 190787. - Poftsche Bukarest - FUiale des Wiener ----7—-----:--- Der heutigen Nummer des „Israelit" liegt Heft % der &I&1 en v>ui VW. Da& neue Gemeindegesetz für Erez Zisroel. Drei Jahre sind es her, daß wir an dieser Stelle unter der Ueberschrift:, „ G 0 lus Sche - ch r n 0 i n Erez Isroel " den Gemeinde- Mktz.MkSM kkWM MM ben die Regierung H erb ert (b ä m u 015, mehr oder minder dem Diktate der nationaljüdischen Politiker des „Waad leumi" folgend, der neu erstehenden jüdischen Siedlung als Verfäsiungsgrundlage zu schLnken gedachte. Drei Jahre schweren Ringens sind monnftfjen dahingegangen; acht Tage nach dem Erscheinen des Gesetzentwurfes düngte den Boden Palästinas das freventlich vergossene Blut eines Mannes, der in vorderster Reihe für die durch jenen Gesesientrvurs vergewaltigten Rechte der OrthoöpjiB Qßtämpft haben würde, unb der als Opfer jüdisch-völkischen Machtwahnes fiel. , In der durch jenen Mord geschaffenen furchtbaren Atmosphäre des Vruderhasies spielten sich die ersten Phasen des geistigen Kampfes um das Gemeindegesetz ab. End^ August trat ^Agudas Jisroel", MchMm btß ägubistWe PrsM ihre scharfe Opposition gegen das Gesetz in seiner ebenso widerspruchsvollen, als das jüdische Gefühl beleidigenden Fassung geltend gemacht hatte, mit einem von Rechtsanwalt Dr. Jsaac Breuer aüsgearbeiteten positiven G e g e n.e n t w u r f hervor, der der Welt und den beteiligten Negierungsinltangrn in übrrgcugcndcr Weist oslsis) wm {n - 0 i s ch e E i n h e i t im'Sinne der jüdischen Geschichte bedeutet und wer die w i r k l i ch e n Zerstörer dieser historischen jüdischen« Einheit sind. Daß dieser Gegenentwurf angesichts der Uebermacht des gese^esfeindlichen Junggionisrnus in Palästina normaler Weist keine Ansstchr häiic» dIfksi W feinen Urhebern riatürlich vsn vvrnherem' klär; aber m loyme sich dach, einmal in unwiderleglicher Weise darzutun, daß nicht eine i n n e r e U n M ö g l i ch k e i t, sondern lediglich der Mangel an gutem Wilsen die jüdischen Machthaber Palästinas verhinderte, Öl? ]«&![$£ §!uh?n «us Grund des Thvrügesetzes — unter sorgfältiger Wahrung der Gewissensfreiheit im Sinne moderner Rechtsgrundsätze — wiederherzustellen und dadurch zugleich mit e i n e m Schlage aus all den Halbheiten und peinlichen Widersprüchen herauszukommen, an denen ihre Gesetzmacherei l'MNtt.. - Nach der entschiedenen Ablehnung des agudistischen Gegenentwurfs durch die Gegner — zu denen leider auch der „Misrachi" und das schweigende Oberrabbinat zu zählen war — konnte es sich für „Agudas Jisroel" nur noch darum ham deln, an dem Gesetzentwürfe des „Waad leumi" ^ixjenigen Öiß ößf gesetzestreuen Judenheit Palästinas ein Mindestmaß von Gewissensfreiheit und .öi e Möglichke i t d e r E n t f a l t u n g eines von der Reologie Unbeeinflußten, in INksrÜstNstkf Würde sich r> 0 l lziehöndött Gemeinschaftsleben^ sicherten. . „Zwei Wege", so schrieben wir in der din^ gangs erwähnten Betrachtung, „boten sich der palästinensischen Regierung dar, wollte sie die DkMMng Der «narißMin HrimsiM fürbcis jüdische Wölk« wenigstens nach innen büich einen alle Interessen ausgleichenden rechtlichen Aufbau der jüdischen Gemeinschaft in Erez Jisroel wahrmachen. Sie konnte entweder in entschlossener Betätigung wahrhaft konser-, vativen Geistes an die jahrtausendlang kontillilsttsich sortgesührt^ südisl^e Rechtsentrvicklung anknüpfen unb bas Nülwüülö Recht ber Judenheit, lIN-iM'als magna charta der neuen jüdischen Gemeinschaft in Palästina rezipieren. Oder aber — sie konnte dieses jüdische Recht als re/igiöse Angelegenheit völlig der Autonornie dei" verschiedenen jüdischen W e l tunschönutigsgrupjjtn nn^, nach amerikanischem Vorbild, freieste religiöse Gemeinde-, Gruppen-, Derbandsbildung gestattend, sich lediglich um die äußere, technische Organisation etwaiger jüdischer Kommunen oder Stadtviertel fimtmerrt, wobei das Gesamigrbiet üer ^Meiinng, ernsthaften Religion, natürlich der Kompetenz brr rcligiöstn werden mußte. Keiner dieser beiden Wege ist mit Ernst und Konsequenz beschritten worden. Den« ersten haben die allmächtigen jungjüdischen Matadors. des „Waad leuwi", denen die radikalste religiöse Leugnung imb ber b«monsiraiiü? Lebensbedürfnis sind, natürlich als einen Hohn auf das Werk der nationalen Befreiung vom Joche des Gesetzes verworfen. Den zweiten Weg aber perhorresziert die menschlich äußerst sympathische, praktisch leider belLuzlrft Fsömmiykeil Mbött Mmmls, Der an der Dekoration eines Oberrabbinats feine ehrlich empfundene Freude hat und nicht merkt, wie dieses ornamentale Zierstück am Giebel des Verfasiungsbaues die im Innern sich vollziehende Radikalisierung in keiner Weise zu verhindern vermag. §0 ift Dm ein gesMkökiMkZ, MM herausgekommen, das die Schattenserten s o - wo h l d e r De m0 kra t i e als auch des religiösen Gewissenszwanges in sich vereint, das den wesenlosen Schein religiöser Weihe einem uferlosen Subjektivismus verlelhl und dir wurgrlcchic lübisibs Frömmigkeit zur Verkümmerung und zum Untergang verdammt — ein wahres Golus Schechina aus .jüdischem Boden." Diesem unvermeidlichen Golus Schechina im ®ro|en rvenidstens freie Heimstätten der Tchklhlnn in Gksiall unabhängiger OrgnnisativnTn auf Basis der Anerkennung der Thora-Autorität zur Seite zu setzell, das wurde nunmehr zum nächsten Ziel der Aguda. . Fragen wir nun, inwieweit „Agudas Jisroel" durch ihre drei Jahre lang unermüdlich fortgesetzte politische Arbeit in Jerusalem, London und Genf cifolgrei^i fk nun veröffentlichten, wesentlich veränderten Gesetzentwurf — dem bereits im Herbst 1925 ein schon stark verbesserter zweiter Entwurf vorangegangen war — einen Niederschlag ihrer gesetzgeberischen Ideen und Anregungen erblicken darf, so kann die Antwort, wie es im politischen QeUrr jö uuifk«! gHt, Wsdü? Süstlosg LllfrigÜMheit, noch schroffe Ablehnung bekunden. Nicht erreicht ist vorerst die erstrebte Parität, die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Thora als konstitutiven Faktors des jüdischen Gemeindelebens, wie sie „Agudas JisvmI" NssmgstöNü fakultativ für Die llUMsprochm

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