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Der Israelit · 1927-06-23 · Heft 25 (23.6.1927) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 25 (23.6.1927)
Date
1927-06-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 4 Nr. 25 Der Israelit 23 Juni 1927 schen Leitung in Palästina wegen der öffentlichen Religionsverletzungen in den von dem Keren Haikflrr kWltkNkn oDcr untiflffigtgit MflsdlungM kurz Notiz gsnsmmen. Die Auseinandersetzung hat programmatische und symptomatische Bedeutung. Die Antwort der zionistischen Leitung auf die Klagen, Anklagen und Vorschläge des Rabbinates ist bei aller Höflichkeit und Verbindlichkeit in der Form, bei aller platonischen Anerkennung des „Prinzipes" entf^iederr ablehnend. Sie zionistische Organisation, so heißt es darin, habe den Wunsch, daß öffentliche Religionsverletzungen und Sabbatentweihungen in den Kolonien nicht stattfinden. Sie habe, von diesem Wunsche geleitet, gewisse Posten für Hebung des 5klWöM.LMnZ m das BMA MMM. Mit Gewalt könne ittätt aber nicht Vorgehen. Möglich und ratsam sei nur eine moralische Einwirkung, durch langsame erzieherische Arbeit usw. Das ist alles. Auf die praktischen Vorschläge des Oberrabbiners und auf feine Ermahnung, daß es religionsgesetzlich sowohl wie moralisch nicht statthaft sei. rnrt den Sarnmslgsldern der reli^ions- Faden RcligionZschöndungen und Sadval- Verletzungen zu finanzieren, geht die Antwort im Grunde mit keinem Worte ein. Wie die moralische Einwirkung und erzieherische Arbeit gedacht ist, wo und wann ihre ersten Früchte reifen sollen, darüber werden sich die Herren in der Leitung genau so wenig klar sein, wie die Empfänger und Leser des Antrvortfc^reidcns. 8!ar bleibt nur die höfliche Ablehnung, mit einer Geste, die das Auge von den Dingen hinweg in die dunkle Weite lenkt. In Wahrheit kann die zionistische Leitung in Palästina keine andere Antwort geben, kann in der Sache nichts tun. Skt, nicht einmal das haltött, ÄLs sie Versprochen hgtz F?dxr Ersuch einer moralischen Einwirkung nach religiöser Richtung hin würde das Bild aus der anarchischen Richte r z e i t wieder aufleben lafsex, solange in der Leitung und an hohen Amtsstellen der Organisation Männer sitzen, die, aus zionistischen Mitteln gut bezahlt, selber die Religionsgsfstze ohns S^err in aller übertreten, in ihren Automobilen den Sabbat über den Haufen rennen, wie sie all feine Ruhegesetze mit dem Rauch der Zigarre in den Wind blasen. Diese Männer sollten es einmal wagen, in die Volkshäuser und Arbeiterküchsn zu kommen und dort für Sabba^ und Tpeisegefetze zu predigen. Die Antwort würde lauten: Und Ihr?, Ist denn in der Kanzlei und auf dem Sportplatz erlaubt, was in Feld und Küche verboten ist?! Nicht an die Verwalter der Keren Hajessod-Gelder muß der oberrabbinische Appell adressiert sein, sondern an die Geldgeber selbst, die in der Tat zum meitaus größten Teils sich 3U5 tvellen, srömmen gusammensetzen- und die von PropagandarednerN'ürregeführt, den ehrlichen Glauben haben, mit ihrem dem Munde abgesparten Obolus ein großes, gutes und f r o mm e s Werk zu unterstützen. Wären die Herren Oberrabbiner von Jerusalem besser beraten, sie würden mit uns die Massen der Geldg t S ( f aur Jtettuna vklMischsn ®dq[o in unsg. rem Nationalheime aufrufen, statt mit der einen Hand Beschwerden an die zionistische Leitung abzusassen und mit der anderen — Aufrufe an die Massen, den Keren Hajessod und damit auch Sabbatentweihung UNd unjüdlschs Jugenderziehung 31t UHtJSftÜgSH. ' ' Konferenz der Jüdischen Gemeinden der Sowjekunion. Auf Initiative der Jüdischen Gemeinde Q e nlngiftbs wird eine Konferenz von Vertretern der jüdischen religiösen Gemeinden aus den Ländern der Sowjetunion abgehalten werden. Die Sowjetregierung hat bereits die Erlaubnis zur Einberufung erteilt. Als Termin der Tagung wird die Zeit vom 21. bis 25. Oktober 1927 angenommen. Ort der Tagung ist Leningrad. Es werden 179 Delogierte aus 110 jüdischen Gp- ...;k iif I;• * memden anwesend sein. Das von der Regierung gebilligte Programm der Konferenz enthält die folgenden acht Punkte: 1. Regelung des Verkaufs von Fleisch rituell gefchächteten Viehs; 2. Regelung der Quellbad- Frags: 3. Regelung der ^rage des ritu^ü?n 5§ggrcstmisses unö der Mischen Friedhöfe; L Regelung der Frage der religiösen Funktionäre; ö. Gründung von Jeschiwoth; 6. Ausarbeitung eines Einheitsmusterstatuts für alle jüdischen religiösen Gemeinden in den Ländern der Sowjetunion; 7. Die Gemeinde und die Schule; 8. Wahl eines Exekutivorgans der Konferenz. , Bmcn Der WfllMni,» AMWke von Srdurim und anderen religiösen Büchern, der Sabbatruhe und der religiösen Wohltätigkeitsanstalten wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Die Erlaubnis zur Abhaltung der Tagung mm mi ©runD eines MirMandum, das die Leningrader jüdische Gemeinde dem Rat her Volkskommissare der Sowjetunion unterbreitet hat. In diesem Memorandum wurde die Notwendigkeit der Abhaltung dieser Tagung wie folgt dargelegt: Die religiösen Bedürfnisse der Juden passen nicht in den Rahmen jenes Musterstatuts, das für die religiösen Gemeinden'anderer Konfessionen geraffen SMxsj W Dg ' BlCjUDt? scheu religiösen Bedürfnisse sich in Um Gottesdienst allein nicht erschöpfen; es sei eine Beratung der Vertreter der religiösen Gemeinden notwendig, die ein den Bedürfnissen des jüdischen Glaubens angepaßtes Statut auszuarbeiten haben wird. Die Konferenz wird sich in keiner Weise mit Angelegenheiten befassen, dis den Dekreten 11RÖ bet Sorojetregierimg ' über die Trennung von Kirche und Staat widersprechen. Sie wird auch nicht die Frage des- Rechtes der religiösen Gemeinde auf Zwangsbesteuerung und eventuelle Bestrafung ihrer Mitglieder aufs Tapet bringe, WUM DöT Konferenz werden nur soweit für diö Mitglieder der religiösen Gemeinden verpflichtend sein, als diese die Verpflichtungen freiwillig auf sich nehmen. In dem Memorandum wird des weiteren dargestellt, was die Institution des „Koscher-Fleisch" für einen religiös empfindenden Juden bedeutet. Dm Kchkchzt fei nichi etaff m Tchlachthaus» arbeiter, sondern ein religiöser Funktionär höheren Grades. Es wird begründet, warum die Juden gezwungen sind, den Genuß von Koscherfleisch zu besteuern. Ausführlich werden auch die Institutionen des rituellen Quellbades, des rituellen Begräbnisses, ebenso die Notwendigkeit, daß: der jüdische Friedhof nicht von der Stadtgerneinds, [flllDüFH böll Blv iüBifJjen religiösen Gemeinde vermaltet wird, geklärt. Bezüglich der Frage des religiösen Kults wird gesagt, daß die Juden keine „Heiligen" anbeten und daß der Rabbiner nichts anderes als ein Glaubenslehrer ist. Die Funktionen, Rechte Und Pflichten des Rabbiners DCII im. DJißmorflttDtlM krörtLrl» 23c^ äüglrch der „Keschiwoih" wird gesagt, daß laut Gesetz vom 13, Juli 1912 für über 18 Jahre alte Jünglinge pädagogische Kurse eingerichtet werden, um den Nachwuchs vön Geistlichen zu sichern. Der Unterricht beschränkt sich ausschließlich auf Theologie. Die Konferenz wird sich mit der Frage befassen, wie dieses Gesetz sxs jM m welchen Städten Jeschiwoth zu eröffnen wären. Man darf es als großen Fortschritt begrüßen, daß die Judenheit Sowjetrußlands, seit der Umwälzung in roten Banden festgehalten..und an jeder Lebensäußerung behindert, sich nun,zum Ausbau ihres religiösen unb sozialen Gebens snm^ filßlH B8Pf. Wstwünschen ihr von Herzen Glü«I dazu. . -— f Es läßt sich nicht umgehen. . (Eine wahre Begebenheit). Im Armeekorps. . . wurde der Feldrabbiner B. von einem jüngeren Rabbiner abgelöst. B, ein Anhänger der Reformrichtung, gehörte zu denen, die Kriege r-eligivse Schranken für aZMMW Bfflffl bff viffff Privileg auch Tnr NM. Den ivMvom Schuß befindlichen Rabbiner, weitgehendst in Anspruch nahm. Sein Nachfolger, der jüngere Rabbiner L. gehörte einer frommen Elsässer Rabbinersamilie an und war der Meinung, datz der ..Schulchan Aruch" auch im Felde nicht ohne Not bei Seite geschoben werden darf. Bei Itebernabrne des Amtes belehrte der Feldrnbdine? i8. seinen jüngeren tzhn i8inL Pflichten und fügte noch hinzu: »Sie werden sich beim Oberkommandierenden natürlich zu melden haben und werden von ihm auch hie und da mit dem Offizierskorps zur Tafel geladen fein". L.: -Und ich soll als Rabbiner an des Generals Tafel miteffen?" ■ B.: »Das wird sich nicht umgehen lassen, wir find halt im Kriege". L.: »Läßt sich der liebe Gott eher umgehen als der Herr General?" ¥r, „Mit fölSkil Dcraimen AnMlon, liefiei Kollcgc, kommen ®ie hier nicht vsrwäM. Sie schaffen mit der Absonderung Unzufriedenheit und Mißtrauen gegen Juden". Damit verabschiedete sich der Herr Feldrabbiner sehr ärgerlich von seinem ungelehrigen Nachfolger. Tags daraus wurde der neue Feldrabbiner vom Oberkommandierenden in Audienz empfangen. Prompt erging auch dle erwartete Einladung zur Äbendtafel. „Sie werden doch, Herr Feldrabdiner, heute abend unser Gast sein, wir werden zur Einführung aus Ihr Wohl trinken", sagte der General liebenswürdig. »Mit Vergnügen, Cxcellenz', antwortete der Rabbi. „Aber Excellenz wiffen. daß ich als Jude und Rabbiner mir die meisten Gneisen an der Tafel mriaam muß. m tu hmL tttich böi Tisch mit Früchten und dergleichen be gnügen zu dürfen". „Aber natürlich", erwiderte der General. »Verstehe es ganz gut. Habe mich, offen gesagt, schon immer gewundert über Ihren Vorgänger, datz er bei uns so ungestört alles mitaß . . . ." Nachtrag. Duxch ein Versehen des Setzers sind in dem Gedichte »Hakenkreuzler im Jüdenftiedhof" in der Vornummer die vier Schlußstrophen weggeblieben, die den „Abschied" vom verwüsteten Ruheplatz zum Gegenstände haben. Durch die Reihen geht ein Kichern; Endlich ruft man zum Appell. Lob und Dank noch zu versichern" Für die Arbeit gut und schnell. . ... «ein Was unsre Kameraden Anderwärts schon längst vollbracht, Haben eure wackre Taten Nun erreicht in dieser Nacht. Hakenkreuzler, seid verschwiegen Nach der Ferne ^etl'^eur Wackre Deutsche werden fcpn, Uns regiM kein Judenkr.erA. Wotan, segne unsre Mqnnen l ~ Einen Händedruck in Eil — Schweigend zieht die Schar , von dannen: Deutsches Vaterland. Heil, Hell! AM. ^taüstrk.) In Zeit vom 1. Januar bis 60. Mai 1927find beim Matrikelamte der Israelitischen Kultusgemeinde Wien 649 Geburtsanzeigen erstattet worden, hiervon 291 männliche und SSo ^L^Vr 3n dem gleichen Zeiträume sind 1092 Sterbesalle zur Eintragung gelangt, hiervon 1036 Err«schseue uud 50 WnM, MßUMS Olü iem Judcntum tarnen an, (Timritte in dis Israel. Rettgtousgesellschaft 109 vor. 367 Trauungen fanden statt. 151 Ehescheidungen wurden durchgesührt. Wochenkalender. v. 25. Juni brs 2. Juli 1927. / v. 23. Stwan bis 2. Tammus 8687. Samstag 25 p'v 25 nap Sonntag 26?? m«mas 27 27 Dienstag 28 28 Mittwoch 29 29 Donnerstag 30 30 Freitag Juli 1 Tian 1 Samstag 2 2 fipn Rausch-Chaudeschbenfchen Mauled Mittwoch abends 8 U^t 2 ffiHtt. 64 n m m snn E7XTT rr P-.B

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