Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1927-04-07 · Heft 14 (7.4.1927) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
68 (1927)
Issue
Heft 14 (7.4.1927)
Date
1927-04-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2446951-2450442-2450456--73950-2531391
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 4 Nr. 14 skr MWrauch hatte allervmgs ernste, gemtssenhafte Diener des göttlichen Gesetzes mißtrauisch gemacht, so daß sie sich lieber fern gehalten haben von jedem solchen Versuche symbolischer Deutung, als, wie sie meinten, sich und das Gottesgesetz den Gefahren solchen mißbräuchlichen Spieles auszusetzen.* 3) ft^ht &lM UUerosrchl da trt derrr Vsftreben, die geistige Erfassung und Durchdringung des Judentums, mit dem Abweisen aller, von fremden, nichtjüdischen Quellen beeinflußten Ansichten, 4) aus dem geistigen Erbgute Israels selber zu bewerkstelligen. Und er steht als Unerreicht da in dem Bestreben, in dem von den glänzendsten Erfolgen belohnten Bestreben, den „Geist" des Judentums, oder irgend einer gesetzllAn EmzelkMmrnuW mötf Mot aus Oer Wisst lichen Lehre zu schöpfen; sondern er stellt zuerst, unter Zugrundelegung und Anführung der talmudischen Belegstellen, bezw. aus Mechilta, Sifra und Sifre, sowie eventl. der maßgebenden Dezisoren, den halachisch rezipierten Totalinhalt des betreffenden Gesetzes in allen seinen wesentlichen, konstitutiven Einzelheiten fest. Auf Grund dieses in seiner Es^amt^ert Vorliegenden ge^eglic^en D!alerials sucht er nun die ratio legis Zu ermitteln. Mit strengster Selbstkritik verwirft er jeden Versuch einer Erklärung, die nicht aus der Beachtung sämtlicher Bestandteile des Gesetzes gewönnet wäre, und glaubt erst dann seine Ausgabe gelöst zu haben, wenn aus der gewonnenen Idee sich sämtliche Einzelbestimmungen ableiten lassen. {M. Hirsch, W. 8. S. 198. - BK. 16 M. C. 69, 104 und 106. Auch Fußnote zu S. 164 u. s. *— Chaurew 4. Ausl. S. 8). Ja, S. R. Hirsch steht bisher als einziger da, der die Erforschung des „Geistes" des Judentums aus seinen eigenen halachischen und a g a d i s ch e n Quellen als „Wissenschaft" betrachtet wissen wollte und diesem lÄreben einen Riesenteil all seiner Energie, all seinen gottbegnadeten Könnens seine ganze Lebenszeit hindurch gervidmst hatts. Es mag rnohl mancher Kl« t J SK « 1 < II« li < II ■ «« cstenschaftler hochnäsig sich äußern über manches Resultat dieser Hirsch'schen Lebensarbeit ohnegleichen, wenn wir auch in aller Bescheidenheit die ergebenste Bitte an solche Herren zu richten wagen, daß sie aus der Schatzkammer ihres gewiß sehr reichen Wissens und geistigen Könnens, mit Beibehaltung der Hirsch'schen Boraussehung bsr Göttlichkeit ber schriftlichst tittb münbllcljen Üe^re!n {r er §anzh eit, etwas Besseres an die Stelle der von ihnen mit solch überlegener Geste abgelehnten Resultate Hirsch'schen Forschens setzen mögen. Also es mag wohl mancher „Wissenschaftler" sich hochnäsig genug benehmen gegenüber manchen oder auch vielen Ergebnissen der Lebensarbeit des Meisters, aber unbestreitbar bleibt es, daß derselbe die Erforschung des „geistigen" Gehaltes des Gesetzes als „Wissenschaft" betrachtete und zeitlebens mit dem größten „wissenschaftlichen" Ernste und MMMi alnili in: nerhalb der von der Voraussetzung der Göttlichkeit der Forfchungsquellen in und s"2vm gebotenen Schranken, betrieben hatte. Ja, unbestreitbar bleibt es, daß der Meister eben diese Erforschung des „Geistes" neben der ErskMttns m xlMWkn MWU lllZ 01 e Wist senfchaft des Judentums betrachtet und behandelt wissen wollte. Man lese nur einmal nach, was der Meister in seinem noch immer aktuellen Aufsätze: „Wie gewinnen wir das Leben für unsere Wissenschaft?" — wo er mit scharfen Worten mit der modernen „jüdischen Wissenschaft" ins Gericht geht —, darüber schreibt. (Fortsetzung folgt.) 3) 0.19. Br. S. 99. — Einl. zu den Grundlinien einer jüd. Symbolik in Ges. Schriften III. S. 229. 4) S. die flammende Polemik gegen den Moreh und Mendelssohn in 19 Br. S. 97 n. f. Der Israelit Erew Pefsach am Sabbat. Ratschläge fürs Haus. Wenn es noch eines Beweises für die hehre, unbedingte Heiligkeit des bedürfte, so könnte der nvs 2iv am 1 mt? uns lehren, daß selbst eine so wichtige Mizwoh wie das Entfernen 'dss aus un[erert feit Des Sabbat zurückzutreten hat. Denn um es mit einem Worte zu sagen: Es darf, selbst um das pan wegzuschiffen, keine nvxba geschehen, auch sonst nichts am Sabbat Verbotenes perrichtet werden. Andererseits ist es selbstverständlich, auch in diesem Jahre heilige Pflicht, alles pan vor nvs zu entfernen. Wie dies ohne ri2w ‘nV’n zu geschehen hat, soll in Folgendem Daroglßöt morDon. pan np'72 findet in diesem Jahre am Abend vor dem 13. Nissan, also Donnerstag abend statt. Es werden, wie in anderen Jahren, alle Räume durchsucht, und man sagt — wie sonst — die rD*n und nach der Bedikoh XTan b> Das pan* das man noch für Freitag, Frettag abend und Sabbat morgens nötig hat, lege man auf eine Stelle zusammen, unb ssrqe bafür - namentiid) öl f lg» -I. wo kleine Kinder sind —, daß nichts van diesem pan verschleppt werde. Am Freitag vormitzag verbrenne, man das bei der Bedikoh gefundene, oder wenn man nichts gefunden hat, ein Stückchen pan« Das zweite rri'an bv sagt man nicht am Freitag, sondern am Sabbat. Das Verbrennen des y»n am Mittsz (Bll Wir in «MM IrP«;, bl; fxLt?st?ns eine Stunde länger als die für pan rri'OK am nnw festgesetzte Zeit geschehen. Auch soll der Verkauf des pan an einen Nichtjuden um diese Zeit — oder früher — geschehen. Man behalte nur so viel pan in seinem Besitze, als man für die Mahlzeiten bis einschließlich Sabbat früh nötig hat. Vor Beginn des Sabbat muß die Küchevoll st ändigfür nvs h e r g e r i chtet sein, ganz so als ob das Fest mit BnnsaDöai Beginnen mnrDi inn darf für diesen Sabbat keine Chomezspeisen kochen, die irgendwie an dem Geschirr kleben bleiben könnten, da man am Sabbat Gerate , die man am selben Tage nicht mehr braucht, nicht fpüren Darf. Am besten ist es, wenn man die Speisen so kocht, als ob sie schon für nvs wären; also ohne Mehl und sonstiges ran- Wer eine MMMiWil auterBaiB Bor KW Ul, rann Chomez-Kochgeschirr verwenden. Wer jedoch in der Küche kochen muß, soll nur nvs -Kochgeschirr verwenden, da ja die Küche schon ganz für nvs hergerichtet fein muß. Wenn man diese in Peßachgeschirr gekochten Speisen ä u C h o m e 3 essen will, darsman s i e, olange sie heiß sind, nicht in ein Ehomezgefäß gießen. Entweder warte man, bis sie kalt sind und gieße sie dann vorsichtig in ein Chomezgefäß, so daß nichts von dem Chomezgöfäß zurückspt'itzt: oder man vermende P e - 3d|ge|ä|e, oöer neue e f a f| e , Ble Man am nvs nichtbraucht, und für nach nvs aufheben will. Feste Speisen kann man vorsichtig mit einer Peßachgabel auf Chomezteller oder dergleichen legen. Man achte sehr darauf, baß beim Essen keine Rrnmen in ^ie lassen usw. kommen, da wie bereits erwähnt, das Spülen der Chomezgefäße nicht gestattet ist. Man betrachte nach dem Essen jedes Gefäß genau. Sollten dennoch Krumen in die Gefäße gekommen fein, dann entferne man diese mit der Hand oder einem Stückchen unbeschriebenem Papier (damit am Sabbat lie Schrift nicht verlösche) und werfe dies in den Abort. Die Speisereste^ die irr den <Ue^ä|jerj |r|'fbj Darf man ruhig Darin lassen. Da man ja nichts gekocht hat, das Chomez enthält. Morgens am Sabbat soll man so früh als möglich in Schul gehen und die Gebete ohne Zögerung verrichten. Man darf nämlich am Sabbat, ganz wie sonst am nvs 215? nur während des ersten Drittels des Tages Chomez essen. Hier in Frankfurt bis 9 ttbr. Anders Orts können sich ___7'WrN'LM^ bk Zeit /eicht nach dem Zeitunterschiede berechnen. Man esse daher sofort nach Beendigung der Morgengebete. Wenn genügend Zeit ist, soll man nach dem ersten Frühstück benschen und nach etwa einer Stunde noch einmal etwas Brot essen, um nmyo vby zu halten. . Obgleich die Zeit für N1N1VV erst eine Halbs Stunde üllch tzs^rnnh ja fagen doch manch« ritäten, man könne diese niLv auch vormittags erfüllen. Man darf jedoch die Mahlzeit durch Benschen nur dann trennen, ry e nn n 0 ch m indestens eine Stunde vor pan nivx ist, sonst würde man eine nsns hjw nvnv machen. Keinesfalls darf man wegen vbw nmyo länger als ein Drittel des Tages pan effen. Man erfüllt dann die .nxa nachmittags mit anöcren ümlm: nmn man öarf auch 9 (ober der. entsprechenden Zeit) weder pan noch n^ra essen, wie an jedem nvs aiy. Nach dieser Zeit nehme man alles pan-Geschirr, betrachte es genau wie ohen erwähnt, entferne das wirkliche pan und verwahre dann das Geschirr — ungespült — bis nach nvsdort wo man vor nvV das übrige Geschirr aufbewahrt hat. Dann lchüttsls man bas bertuj^i-e aus. 3Vo man nicht tragen Darf, ist es verböten, -äs Tischtuch auf die Straße zu schütteln. Man schüttele dann die Krumen in den Abort. Selbstverständlich darf man das Tischtuch nicht einer Wäscherei geben, auch wenn man es erst nach v"' gewaschen haben will. Sollte man noch größere Stücke pan übrig haben, so schenke man diese einem üli®ijuBen. Mlm M ipf m mLü üW tragen darf, das pan nicht in die Hand, sondern lege es auf einen Tisch, Stuhl oder dergl. und sage ihm, es sei ihm geschenkt, er solle es sich nehmen. Nachdem alles pan verbraucht oder verschenkt ist, und nachdem alle Chomezgefäße weggeräumt und aufbewahrt sind, läßt man die Räume, in welchen man Chomez gegessen hat, gründlich kehren. Wo der Boden — wie in unseren Gegenden — gedielt ist, darf ein Jude mit einem Haarbesen selbst kehren, dort wo der Boim 883 W WW' IW k!n Mi^tjUDS Wien. Sobald min sämtliches Chomez entfernt ist — was spätestens eine Stunde, nachdem man aufgehört hat, Chomez zu effen, geschehen muß, also hier in Frankfurt um 10 — sage man das zweite pi'sn fr Das in jeDer nun steht. Wer H1’»n i>3 nicht versteht, sage es auch auf deutsch. Man vergesse aber ja nicht es zu sagen, da es von WU1 MUWil P. Alle Vorbereitungen für den na müssen schon vor Sabbat, oder erst nach Ausgang des Sabbat, gemacht werden. Am nnt? selbst ist jede Vorbereitung untersagt. Ei und ynt brate man jedenfalls schon am Freitag, auch bereite man nvivn am Freitag, und gieße am 2iv viinach N2V etwas Wein darauf. Die Bechorim fasten in diesem Jahre am Donnerstag, 12. Nissan. Sollte es durch den Fasttag einem 2122 zu schwer fallen, Bedikas Chomez vorzunehmen. so darf &v varchsi? eima& aber leine S&laljigeti |aHen. larf man Bedikas Chomez durch einen anderen Erwachsenen vornehmen lassen. Jedem, der nicht üstet, ist das Esten vor Bedikas Chomez verboten. Wer für den Sabbatl nvs 223? Sabbatbrote bäckt, vergesse ja Ehalloh ttort bem f&vot? 'bor «tzgasanbern nnb qw verbrennen. Jeder Hausherr ist verpflichtet, in feinem Haufe vor N2V zu fragen, ob dies geschehen sei, denn nachträglich kann es nicht geschehen. Die Herren Rabbiner werden sicherlich in ihren Gemeinden die nötige Belehrung geben. Obiges ist nur für solche Gemeinden geschrieben, in denen 'ein MKYin mia ist und soll keinesfalls einen btrtbettbert p»ös. bar^ieHen. Stur eins mollert mir noch erwähnen, row dtdw niDT2 wird Die einstige kommen. Hatten wir an diesem, unserem Heiligtum fest, damit wir wieder der Erlösung würdig befunden werden. * * Von obigem Aufsatz stehen unfern Lesern Sonderabzüge zum Preise von 10 Pfg. für 10 3ut Uerfügutiij.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.