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Der Israelit · 1926-12-23 · Heft 52 (23.12.1926) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 52 (23.12.1926)
Date
1926-12-23
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Aus We f f and Lebe Oiiüstrl«rU Ositaje ihr „Oiwolif Alte jüdische Friedhöfe. M 4 fiSil^vn.) Ein besonders reizvolles Gebiet in der. deutschen Kulturgeschichte bilden die alten jüdischen Friedhöfe mit ihren reichen kunsthistorischen Werten, die bisher nur ganz vereinzelt behandelt worden sind. Diese Lücke füllt eine soeben im Verlag Guido Hackebeil A.-G., Berlin S. 14 erschienene Arbeit, „Alte s ch l e fische I u - d e n f r i e d Höfe"*), des in weiten Kreisen durch seine zahlreichen Werke und Aufsätze aus dem Gebiet jüdischer Kunstforfchung bestens bekannten Verfassers Prof. Dr. Ing. Alfred Grotte aus. Die hier behandelten Begräbnisstätten in B r e s l a u (XIV. und VXiil. Jahrhundert) und Dyher rnfurth (VXii. öaDrimnDtrt) Dtctcn m jöicfer siWsulft chen Darstellung nicht nur wertvolles Material für die Geschichte der deutschen Juden, sie erweisen auch durch maßstäbliche Aufnahmen und zahlreiche Photographien eine Glanzzeit jüdischer Friedhofskunst, wie sie nur an wenigen Orten des Reiches uns derart vollendet entgegentritt. Handskizzen des Verfassers veranschaulichen ferner in fesselnder Weise die in gleichem Maße sprechende und reizvolle Symbolik des jüdischen Ostens. In letzter Hinsicht fei auf die hier wisdergegebenen Abbildungen hingewie- Reifen &a rnchl nur iÜrug ült& Schlüssel, Das Slammzeichen der Lernten, in verschiedenen Darstellungen, sondern auch die segnenden Hände, das von Geschlecht zu Geschlecht vererbte Zeichen priesterlicher Würde. Abb. 4 kombiniert die Hände mit einer Krone, diese die Thora — min *wd - symbolisierend. Besonders interessant sind die sich nur selten findenden Sarkophage; sie werden meist für hervorragende Persönlichkeiten angewandt. bejjen in ^rü^eren Sat>rhunderten als vorbildlich galt, sehen mir Sarkophage nur über wenigen Gräbern; sie heben sich von den Tausenden niedrigeren und schlichten Steinen ihrer Umgebung ebenso ab, wie die Toten, denen man sie errichtete von ihren Zeitgenossen. Der „hohe" Rabbi Löw, * Meysel, Oppenheim, Frau Vassevi, Edle von Treuenberg usw., alle dem 17. Jahrhundert angehörig, wurden durch Sarkophage geehrt. Ebenso der berühmte Rabbi Jsferles aus Prag (gen. ReMoh) — auf dem Friedhof in Krakau. Auf polnischen Judenfriedhöfen fand *) Grotte, Alfred, Prof. Dr. Ing. Alte schlesische Judensriedhöfe (Breslau und Dyherrnfurth). Mit 45 Abbildungen. (Monographien zu Denkmalpflege und Heimatschuß, Heft 1) Berlin 1927. Preis Mk. 3.—. der Verfasser Sarkophage nur ganz vereinzelt, z. B. in Rawitsch. Auf Sljf fjrieb*rfe ist b« wisdergegebene Sarkophag jedoch anno 1734 verstorbenen kaum zwanzigjährigen jungen Frau gewigmet, die der Famile Rabbi David Sn n z - Heims, des Präsidenten des napoleonischen Synhedriums angehörte. Der zweite Sarkophag (auf dem Breslauer Friedhof in der Claaßenftraße) ist das Grabmal des Vorstehers Abraham Kuh (1765), dessen Vorfahren aus Prag stammten. In historischer Hinsicht bringt das Heft fesselndes Material über die barbarischen Räubereien, die man aü hen jüdischen Friedhöfen von seiten j i Sarkophag einer jungen Iran auf dem Dyherrnfurther Friedhof (1734). der Obrigkeit sich zuschulden kommen ließ. Das Verschwinden alter jüdischer Begräbnisstätten ist auch sonst nichts Ungewöhnliches. Es gehört mit zum Schmerzlichsten in der tausendjährigen Geschichte der deutschen Judenschaft, doppelt jdpmer^Itc^ tn QCttbeivcufyi her hohen Pietät, dis dis Frommen für ihre Vorfahren allezeit übten, die ohnmächtig zusehen mußten, wie ihr religiöses Gesetz verletzt wurde, das den Toten die Begräbnisstelle für ewige Zeiten zu sichern, vorschreibt. . Wie durch ein Wunder hat sich aus der Frühzeit jüdisch-deutscher Kultur der Friedhof in Worms (11. Jahrhundert) bis auf den heutigen Tag erhalten; auch Reste sonstiger rheinischer Friedhöfe. Der erste Friedhof der Prager Juden am Vyschehrad ist verschwunden; was aus dem 12. und 13. Jahrhundert auf dem berühmten alten Friedhof vorhanden gewesen sein dürfte, ist mutmaßlich bei dem Osterprogrom des Jahres 1389 zerstört worden. In der Zeit des „schwarzen Todes" fielen zahllose jüdische Begräbnisstätten der Volkswut zum Opfer. Und immer wieder erfahren wir, daß die alten Grabsteine zu profanen Zrnec£<m mißbraucht mürben, zumeist zum Ausfuhren der Stlldtbcscstigunscnj Io M Sftytv, Augsburg (1439), Nürnberg (1498), Erfurt, Mainz, Ulm, Köln, Rothenburg usw. Dasselbe geschah in Breslau; merkwürdigerweise schon 3 Jahre vor dieser schwersten Epoche des deutschen Judentums. Diese Zerstörung des ältesten Breslauer Begräbnisplatzes ist auf den Erlaß König Johanns von Böhmen d. d. Prag, 27. September 1345 zurückzuführen. Schon 1341 erlegte er den Breslauer Juden für 10 Jahre eine außergewöhnliche Steuer von'60 Mark auf zur Erbauung der Stadtmauer. Und noch im August des Jahres' 1345, also einen Monat vor Erlaß des grausamen Befehls hinsichtlich des Fried- ^ojesj ü£>errä|ji er hem tHaie bie Zinsen der Breslauer und Neumarkter Juden zur Tilgung eines Darlehns von 1400 Mark, das ihm dieser vorgestreckt hatte. Im gleichen Jahre hatte er bezeichnenderweise seine Breslauer „Kammerknechte", gegen Vorauszahlung ihres „Geschosses" auf 4 Jahre an ihn selbst, von allen weiteren Zahlungen befreit. — In seinem Dekrete erlaubt er nun dem Rate, sämtliche Steine des jüdischen Kirchhofes, so viele sich ihrer über oder unter der Erde fänden, auszugraben, wegführen zu lassen und zur Wiederherstellung der Wlawr zu nemnten. Den Outen, Dter wer sonst dagegen Einspruch erhebt, gebietet er Schweigen. Die Urkunde lautet wörtlich (Korn: Brest. Urkundenbuch Nr. 18): . . . voiuersos lapides de cimiterio Judeorum cuniuncto predicte ciutati, qui super terram aut sub terra poterunt inuerairi, accipere. eff ödere aut deducere debeant et in vsus pro muri reparacione necessarios, ubicunque iuxta prouidenciam seu industriam eorundem consulum opus fuerit, conuertere non ortante iudeorum seu alterius cuiuscunque contradicentis repugnancia, quibus silencium circa preniiiiä impoffimuf in nac parte Dieser grausame Erlaß steht in merkwürdigem Widerspruch zu dem Privileg der Breslauer Judenschaft vom Dezember 1315, das diesen die Zusicherung gab, „daß das Grundstück für alle Zeiten steuerfrei bleiben und daß die Leichen, die darin ruhen, niemals ausgegraben werden dürfen, sondern so bleiben sollten, wie sie seit alten Zeiten da lagen" (Brann a. a. O.) — Der Friedhof selbst, feiner Steine beraubt, wird Königsgut. *) Oelsner weist in der Wiedergabe einer *) Die gleiche grausame Maßregel hinsichtlich ihres Friedhofes erfuhren 5 Monate vorher die Juden in Liegnitz seitens ihres Herzogs Boleslaus. In der bezüglichen Urkunde vom 12. April 1345 gelobt dieser merkwürdiger-

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