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Der Israelit · 1926-12-16 · Heft 51 (16.12.1926) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 51 (16.12.1926)
Date
1926-12-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 51 liche Mitglieder. Die Gemeinden in Köln und Wiesbaden rechnen ernsthaft überhaupt nicht mit. Ein weiteres Zeichen für die Strömung im preußischen I u d e n t u m i st d i e i m v o r i g e n I a h r e r f o l g t e Gründung der orthodoxen Achdu-th-VeretriTgurtg, bie bie gorberung ber Sin vvm'StandpunH der D r * thodoxie geradezu zum Programm erhoben hat.*) In Königsberg i. Pr., wo ein Teil der Mitglieder auf Grund des Gesetzes von 1876 aus der Gemeinde ausgetretei war und eine Sondergemeinde privätrechtlichen Charakters gebildet hatte, ist diese Auslrittsgemeinde wieder in den Schoß der Hauptgemeinde zurückgekehrt. Alles dies beweist, daß heute ein sachliches Bedürfnis für die Bildung neuer separatistscher Gemeinden im preußischen Judentum nicht vorliegt. Es erscheint zunächst unverständlich, wie ein Jurist die Behauptung wagen kann, die für die christlichen Kirchen geltende Regelung des Austritts lasse sich auf die Juden Preußens ohne wei- MkZ arnueuDeni Die ialWWe lllw Die evam göltschs Landeskirche in Preußen sind öffentlich anerkannte Rechtsgebilde, während die einzelnen Kirchen g e m e i n d en nichts weiter sind als Einzelteile dieses rechtlichen Organismus ohne selbstständige Rechtsstellung. Demzufolge kann der Christ den Austritt aus seiner Gemeinde selbstverständlich nur dadurch vollziehen, daß er aus seiner Kirche austritt. Aber dieser Austritt aus der Kirche als Rechtsgebilde bedeutet nicht im entferntesten die Lossagung vom „Christentum", von der christlichen Religion, die ja im historischen und religionsphilosophischen Sinne mit dem Rechtssubjekt „Kirche" keineswegs identisch ist. Dkm MMMU Luökll Dagegen; Den Der im ierante S)m Dr. Frsund Mngsn will, nicht atwa aus einer — nicht existierenden — preußisch-jüdischen Landeskirche, sondern aus dem I u - d e n t u m selber auszutreten, lediglich deshalb, weil er den religiösen Abfall seiner örtlichen Synagogengemeinde nicht decken und fördern will, mutet man in der öffentlichen Lossagung vom historischen Judentum ein geradezu l ü g e n h a f t e s B e k e n n t n i s zu. Er soll dem geschichtlichen Judentum a b - s ch w ö r e n , zu dessen Wahrung und Reinerhaltung allein er der angestammten Synagogengemeinde sich entzieht. Eine so empörende Rechtsungleichheit zum Rachteil der jüdischen Staatsbürger wollte der preußische Gesetzgeber beseitigen, als er 1876 das Austrittsgesetz schuf und als er konsequenter Weise 1920 durch 8 4 des Kirchenaustrittsgesetzes in voller Bewußt- Dßit Don Austritt aus km sinzslnön Iynggogengem? UW Austritt aus einer der christlichen Landeskirchen gleichstellte. *) Bon uns hervorgehoben. Red. Zakobs letzter Wunsch. Don Hauptlehrer ZS. ZSotff in Zürich. uip'i Jakob ließ seinen Sohn rufen, beit 0ofef. gu biefeit QBorfen ber <25c^rijt beirteifet rnwy? itä na« Mell er vre Macht besaß, seine letztwillige Bestimmung auszusührest. Was hat den großen Kommentator zu dieser Bemerkung veranlaßt? Doch sicherlich die Wahrnehmung, daß die Schrift den doppelten Ausdruck unV ejor’V wählt, obwohl ein «jd'pV X'ip'i offenbar ge nügt hätte. Warum aber stellt die Thora beide Ausdrücke *iot^ 122^ gleichsam gleichwertig nebeneinander? Wir antworten darauf, weil Jakob dem Josef zwei Befehle erteilt hatte, den einen in Hinblick darauf» daß er «sein Sohn", und den andern, weil er «Josef" war. Dem Sohne gebot er •Dipn ru Vk D^Sbn «Begrabe mich nicht in Mizrüjim!" Hier bedeutet das rri nach dein Midrasch selbst nicht für eine Zeitlang. Er durfte dies dem Sohne auftragen, weil dieser als qv-jxq pK Vy 6*»^ die Macht hatte, die Leiche außer Landes führen zu lasten. Zur Vorsicht indes ließ er Josef die Ausführung seines Befehls beschwören, weil er die Der 8 » 1 a ei t t Dezember 192b Diese Gleichstellung ist eben eine zwmgende Konsequenz der nun einmal tatsächlich gegebenen Verhältnisse: Die einzelne Kirchengemeinde ist in ihren I n st i t u t i 0 n e n und Organen der getreue misoruff Des rengtojen ©elftes. Der Die oberste Behörde der Gefamtkrrche beseelt, muß es sein, weil eine etwaige Diskrepanz durch die unbeschränkten Machtmittel der Kirchenzucht sehr rasch beseitigt werden würde. Die Religion der \ einzelnen S y n a g 0 g e n g e m e i n d e dagegen ist von heute auf morgen rechtlich völlig unbestimmt: kein Mensch, kein Synhedrion hindert 'den Gemeindevorstand oder eine zufällige Mehrheit der Gemeindeangehörigen, die Religion der „Richtlinien des liberalen Judentums" oder der Breslauer oder der Berliner „Hochschule", die Religion Claude Montefiores ober Stephen 3öt|es? kurcfj «N \/U überlieferten Judentums zu setzen. Und man dürfte demjenigen, der diesen äußerlich legalen .Rechtsbruch nicht mitmachen will, zumuten, dem Staate die wissentlich unwahre Erklärung abzugeben, er wolle den Austritt aus dem historischen Judentum, jenem Judentum, dem ja grade seine Ortsgemeinde und nicht er selbst, die Treue bricht, vollziehen? Wir bedauern, daß Herr Dr. Freund es nicht einmal für eine Pflicht des Anstandes gehalten hat, die ihm doch sicherlich wohlbekannte Arbeit seines Fachgenossen Dr. I. Breuer,*) in der die hier kurz angedeuteten Momente schon vor 13 Jahren in kühler wissenschaftlicher Klarheit dar- ^sstslli rnsr^en gu gitteren unt> sich mit ihr auseinanderzusetzen. Nicht viel besser steht es mit den geographischen und historischen Argumenten, die Herr Dr. Freund an zweiter und dritter Stelle zur Begründung seiner für die preußische Gesetzgebung geradezu revolutionären Forderung anführt. Die Verhältnisse sollen in Bayern nicht anders liegen wie in Preußen! Herr Dr. Freund vergißt, daß bis zur Revolution in Bayern ein Gemeinderecht herrschte, das die Gemeinden prinzipiell von Staates wegen auf das orthodoxe Judentum festlegte, das nicht nach preußischem Muster die Rabbinen zu Angestellten des Vorstandes degradierte, sondern ihnen den entscheidenden Einfluß sicherte, daß aller neologe Abfall der bayrischen Großgemeinden sozusagen contra legem erfolgte, und daß unter dem gefühlsmäßigen Eindruck dieser gesetzlichen Sic^ernn^ ^jte roctr «lftrüings' nur leerer Schein) Des gesetzesc *) Die preußische Austrittsgesetzgebung und das Judentum. Von Dr. Jfaac Breuer. Frankfurt a. M. 1913. Verlag des „Israelit" G. m. b. H. treuen Judentums die Psyche des bayrischen Juden, auch des orthodoxen, sich auf den A u s t r i t t s g e d y n k e n . n i I in.a l s , mit voller Klarheit u n d E n tf ch i e den- Seiti einftßtlßn lonnis. Es jfi MW sls ein historischer Zufall, daß S. R. Hirsch m Preußen, S. B. B a ni b e r g e r in Bayern Me-bt 'sind gewirkt hat. Troß dem hat die HöisÄMle b a y r i s ch e O r t h 0 d ö x i e 1913 de nMxl a ß ein e s Aus t r i t t s g e se tz e s g e fh'rde r t, weil man einsah, daß ohne diese Waffe — trotz MinisterialMkt und slapierner RezWoü Hs orthodoxen Judentums — dieses innerhaist der liberalen Großgemeinden auch nicht das Minimum seines Lebensrechtes erlangest oder aufrechterhalten könne. . Samit kommen mir gw bfm MWMkM FrennDs — Der „histDiischen Entwicklung" in Preußen. Es ist wahr, und wir selbst haben die Tatsache in unserem Jubi'läumsärtikel zum 26. Juli 1926 nachdrücklich genüg hexvorgehoben: die Zahl der selbständigen AustriMgemeinden in Preußen und die Ziffer ihres Mitgliederbestandes sind verhältnismäßig gering geblieben. Aber eine der beiden Haupturs ach e n dieser Entwicklung ist eben — das Austrittsgesetz selber, das gleich einem guten Lehrer die Tendenz hat, sich selber überflüssig zu machen, überflüssig wenigstens in den Augen der weniger tief blickenden Menge. Das Vorhandensein des Austrittsgesetz es unb met>r. nod^ bie (gjrijterrg ber wenigen ZlustriitsgemeinDßn ijat die liberalen Mehrheiten in den Großgemeinden zu so weitreichenden praktischen Zugeständnissen an die religiösen Forderungen der Orthodoxie innerhalb der Gemeinden gezwungen, daß die praktische Lebens- Möglichkeit, um die man vor 1876 Jahrzehnte lang umsonst gerungen hatte, an den meisten Orten der Orthodoxie in den Schoß fiel. Daß diese praktische Lebensmöglichkeit um einen verhängnisvollen Preis erkauft wurde, um den Preis der gegenseitigen.Anerkennung von Orthodoxie und Neologie als prinzipiell gleichberechtigter, tolerabler Richtungen im jüdischen. Gemeindeleben, daß auf diese Weise der jüdischen Gemeinde der l e tz t e R e st ihres eindeutigen Bekenntnischarakters geraubt und sie in eine Stammes- und Verwaltungsgemeinschaft umgewauDM umrDß -- Diüfo AlWWsM TgjsgM Pennte sich naturgemäß nur eimm ffömVSH KretS tiefer Schürfender, zum prinzipiellen Denken erzogener Schüler S. R. Hirschs, Esriel Hildesheimers und ihrer Mitstreiter enthüllen. Auch die Möglichkeit ins Auge faßte, Pharao könnte die Bestattung in Kanaan verbieten. Wenn er aber hören würde, daß der Sohn dem Vater einen Schwur darüber geleistet habe, so würde der König gewiß nicht verweigern, nvn '121 2",?^ Diesen Schwur hatte Josef als „Sohn" zu leisten. Dem..Josef" aber gebot er cmii2p2 'üii2pi aus einem andern Grunde. Jakob mochte wokl dabei an die Weigerung Esaus oder seiner Nachkommen gedacht haben, die Leiche Jakobs in der Höhle Machpelah beisetzen zu lassen. Diese Möglichkeit ins Auge fassend, lautet der Befehl des Erzvaters viel strenger: byyi2,7>2'^ül2pi .Unter allen Untftanbeit will ich irr iJ^rer . <S>ra6|iätte?wt, nnn??a "T Ytar wnö müßteft du auch gegen Esau das Schwert ziehen. Den Krieg gegen Esau — das weißt du selber genau — wirst du allein gewinnen können; denn iipp y'2i N2N^ ^OV» N'2 ^Josefs Haus wird zur Flamm: und Esaus Haus zu Stoppeln". So besaß Jakobs Liebling sowohl als ..Sohn" als auch als «Josef" die Macht. Jakobs Befehl zur Ausführung zu bringen. Kleines Feuilleton. Der Lsrog, ein Heilmittel. Der Esrog, der persische turung, lateinisch eitrus mealters zu Heilzwecken reichlich verwandt worden. Avicenna führt in seinem großen medizinischen Canon seine Heilkräfte genauer an. Ihm nachfolgend hat Maimonides in seinen medizinischen Abhandlungen den Esrog, feine Blätter, Schalen, Kerne und Samen als wirksame Mittel immer wieder genannt. Eine hervorragende Rolle spielen dabei die Zitronenschalen mit ihrem Safte, die als Sorbete oder "als Ingredienzen von Latwergen (Electuarien) als allgemeine Stimulanzen öder ganz besonders als herzbelebende Mittel empfohlen wurden. Es wurden auch geröstete Esrogschalen nach dem Essen als Dessert an den Sultanhösen gereicht! Bon ganz besonderer Heilkraft erwies sich der Esrogfamen bei Vergiftungen. Bei allen tierischen und pflanzlichen Gistsn murh« m\m mit mum Mnm sm m m WM m Pulver zum Cinnchmsn. bald äU Streuung auf die Bißstelle angewandt. Maimonides verordnet in seiner Schrift über: „Die Gifte und ihre Heilung", deren arabisches Original ich jetzt bearbeite, des öfteren die rasche Behandlung mit Esrogfamen gegen Skorpion- und Vipernbiffe und beschreibt genauer seine Präparation. Selbstverständlich galt schon dem Maimonides Esrog(Zitronen)- limonaoe wie auch der Limonensaft als vorzügliches Crfrischüngsmittel, ebenso selbstverständlich figuriert bei ihm die Citrusschale als bekanntes Aromutikum der orientalischen Hygiene und Kosmetik. Uebrigens erwähnt auch schon der Talmud (Joma 18a) den Genuß des Esrog als hygienisch förderlich. Der Esrog ist also mit seiner Heilkraft nicht mehr ganz neu, und es ist nur freudig zu begrüßen, daß die moderne Zeit zur Weisheit der antiken wieder zurückkehri! Dr. Kroner, Oberdorf-Bo'pfingen.

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