Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 39 (21.9.1926)
- Date
- 1926-09-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4 Nr. 39 Der W » r » » i t t 21. September 1928 , das Kilajim-Gesetz verletzen? Ein solcher Richter mußte kläglich enden, enden gerade in den Armen derjenigen, der er seine innere Freiheit geopfert; ihren Jntriguen hatte er auch die äußeren Fesseln zu danken. . Und auf welchem Gebiete erhebt sich der Mensch schon vor dem äußerlich blickenden Auge über das Tier? Auf dem der Kleidung. Das Kleid ward dem Menschen — wenn auch nur in dürftigster Form gegeben unmittelbar nach seiner Sünde, es erinnert ihn an seine Untreue — soll das vielleicht den dunklen Zusammenhang des “un mit dem Verb izZ „treulos sein" darstellen? — und wie unsere Midraschweisen einmal die Ansicht vertreten, es sei der Feigenbaum auch der Baum der Sünde gewesen, 1212 I2pn2 m bpbpnW' denn aus derselben Quelle, aus der ihr Absturz kam, mußten sie auch ihre Reinigung schöpfen, so wäre es auch eins' Lücke tH Ä44* jüdischen Gesetzgebung, Ntitzl halb auch das Gebiet der Kleidung geweiht und geheiligt werden durch düs 7ivyV -Gesetz — negativ, wie durch riL'2 Positiv. Und wenn eine unjüdische Sitte, eine dem Sinnesreiz oder der Effekthascherei auf der einen, iferiv mammonistischen Motive aus der anderen Seite entspringende Modekleidung Erscheinungen zeitigt, die das jüdische Zenius verletzen, das Keuschheitsgesetz, dessen Verletzung wieder gradlinig bis zu dem letzten rrny iivrr führt, alles Mahnungen, auf diesem weiten Gebiete vorsichtig zu scheiden und z u s o n d e r n zwischen Erlaubtem und Unerlaubtem, ist es nicht wiederum das d'KV2- Gefetz, das übertragen auf dieses Feld uns zuruft yntu KVpV. nichts aufkommen zu lasten im Keime, was uns unserer im Kleide ausgedrückt fein sollenden Menschenwürde „entkleidet"? Oder wenn dieser Modegötze durch unnatürliche Haartracht und Kleidung selbst an der sinnvollen Trennung der Geschlechter nicht Halt machen will, tönt uns nicht von neuem das ewig geltende NVK nV»p *i2ä 02V' kV — das KillMmgesöL z unschön Mann und Weiß — entgegen? Und übertragen xtrix die wnVp-Jdee auf das Rechtsleben. Es ist bezeichnend, daß das2Vn2yV2' Verbot, das Kilajim-Prinzip im Haushalt zum ersten Male sich in d'vSVd D findet, in dem Kapitel, das den Rechtsboden der jüdischen Nation begründet. Wer ä n g st l i ch und gewissenhaft darüber wacht, daß kein Tropfen Milch und Fleisch sich mischt, daß die Pflanzen im Mutterboden nicht in andere Gattung übergreifen, wer dies bewußt übt und hütet, und nicht anders will das heilige Thaurogesetz geübt werden, wird er sich nicht doppelt und vielfach hüten, in den Besitzkreis des Nächsten überzugreifen, das Kilajim-Prinzip im R e ch t s l e b e n zu . durchbrechen, sei es im großen Visa rfffi kV dest'Grenzstein des Nächsten zu verschieben, sei es Mi M qv'22 .i'N'rrV durch unrecht Maß und Gewicht nur einen Pfennig dem andern zu rauben? rrm rrV qiV Q’kV2 — Du darfst das Feld deiner Tätigkeit nicht befruchten mit dem kleinsten Keime, der nicht in düs Deinige gehört. Ja, wir gehen noch einen Schritt weiter: vom Familien- Und Berufsleben zum Gemeindewesen, zur jüdischen Zibbur. Ist das erste und höchste Prinzip desselben, Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität der nun in ihrer Leitung ohne jede Verschleierung und Verwischung von Gegensätzen, . ist es. etwas anderes , als das Ki l ajim- Prinzip in d e r G e m e i n d, e? p-irn kV /pw- Auch auf dem Betätigungsfelde des Zibbur kein KilajirN dulden, mm Mettennung imD linterTtüßuno km KssStzesleugttUttg. — Und wenn wir vor wenigen Monden den Mann verloren Haben, der wie. kein zweiter in unserem Lande unerschütterlich und zielbewußt die Zibburidee in ihrer rein sie nu n g e t r ü b t e st e n Form, vertrat,, dessen Gemeinde daher auch Rückgrat und Kraftquell aller auf dem Boden der nun stehenden n.iVnp war und ist,. war es nicht die Idee des Q'kVd sun kV ’ym übertragen auf das Gemeindewesen, die diesen V"xt Vvu 3U einem der größten Führer der Thäurotreuen machte! Und zuletzt zu den Aufgaben unseres Volkes. Was gab Israel im Golus Kraft und Ewigkeit: das unbedingte Festhalten an seinen Geuloh- Hoffnungen: iV N2NK nr V2 osr nnnvn'p ö"»k K2'V dV V22, keine Trübung und Verwässerung seiner Moschiach-Jdee zu dulden, nicht seinen Messianismus, preiszugeben für einen der jüdischen Idee entkleideten Kosmopolitismus, sondern rnV ay p 72V' unentwegt zu harren und an sich zu arbeiten, bis es sich wieder um sein Heiligtum scharen bürfe srnrn ^Wlüst QU gMMM fremden, nicht aus seinem Boden gsStchsueu Auswüchsen nationaler Einseitigkeit, sondern sestzuhalten an dem von seine n Propheten ihm gesetzten Ziel NNK Y2V 'Mivb, ihm mit einer Schulter zu dienen, an der Stätte seiner Schechinoh. Wollte daher einer von uns fordern, das Grundprinzip des d'pn in einen Satz nach Möglichkeit zusammenzufassen, wir wären wohl berechtigt, zu antworten: nVi2 minn Vd K'n kt d'kVd ntn kV pp Dein Feld säe nicht in Mischungen, KViis p'Ki Nl»a V’T* Das ist die ganze Tauroh, alles Andere ist dazu der Kommentar, gehe hin und lerne es begreifen! . Zur Schächtfrage in Bayern. Eine Provokation und ihre Beantwortung. Von besonderer Seite wird uns geschrieben:: ■ Die „Münchner Neuesten 'Nachrichtest" sindbereits v o r Erledigung der Schächtfrage im Bayerischen Landtage in vorderster Reihe der Schächtgegner gestanden. Damals gipfelten ihre verschiedenen Ausführungen in der von 'der Schriftleitüng vertretenen Weisheit (der'Hauptschriftleiter Dr. Fritz G e r l i ch ist übrigens vov einiger Zeit einstimmig, also auch mit: den, Stinuyen seiner ihm politisch Nahestehenden Berufsgenossen,' aus seiner" örtlichen Berufsvereinigung. ausgeschlossen worden), ein Schächtverbot sei keine Verletzung der Gervisfensfreiheit, da es' ja den Judennirgends tz e baten fei, Fleisch. ZU essen. Wie nennen NUV bis politlschsn Freunds P&S. fy&VWi De. Gerlich spnst e!ne solche — Logik? Wie zum Hohn berief sich dieses ganz und gar nicht boshafte Blatt unmittelbar nach der' bedauernswerten Beschlußfassung des Landtages,, als es glauben mußte, die.Schächtfrage sei in seinem Sinne erledigt, auf seine Objektivität' und veröffentlichte..'eine Zuschrift des Präsidenten des Bayerischen Israelitischen' Landesverbands. Da- .rin war auch dgK. bekannte Pronunciamento Nansens, einerseits ein Zeugnis edlen Menschentums, auf der anderen Seite gerade deswegen' ein viel zu feines. Instrument,. als daß mit ihm unsere wenig feinfühligen Gegner vom Schlage der „Münchner Neuesten Nachrichten" mit Erfolg bearbeitet werden konnten, seinem Wortlautenach wiedergegeben. Bekanntlich hat aber nun die Bayerische Regierung die Vollziehung , des' Landtagsbeschlusses aus guten Gründen bisher unterlassen. Den Antisemiten aller Schattierungen, liegt., diese Duldsamkeit schwer im Magen. Zu dem durchsichtigen Zwecke, die Schächtfrage nicht ruhen zu lassen, sondern die Volksseele nach bewährtem Nezm zum Kochm zu vAngen, um Um. im Herbst den Kampf .gegen die Negierung und deren geregte Stellungnahme zu beginnen, bringen die „Münchner Neuesten Nachrichten" in Nr. 234 vom 24. August d. I. nunmehr aus der Feder eines „Ob.-Vet.-Rat Dr. Max Müller, Universität München" einen Artikel „Zur Schächtfrage", der vielleicht bewußt, vielleicht unbewußt — eine Provokation Üarstellt^ wie sie schlimmer kaum erdacht werden kann. Unter stillschweigender Aufgabe des oben dargelegten Standpunktes, von ^Gewissensfreiheit" identifiziert sich die Schriftleitüng mit den eltfamen Ausführungen des Dr. Müller, indem sie dem Verfasser in einer Vorbemerkung be- Problems selbst Mathematikern von Beruf manches Kopfzerbrechen bereiten dürfte. . ‘ s .... C. * * * m 1801 Mw 088 äiy NW! am NW sein, m W ■BUMpößS z-vn nsvri ~nay niv find. Nicht affetn=-’ sondern auch Wsnnos^’ywfäUt in diesem Jahre auf N2v. Außer in den angeführten Jahren war auch in 1923 das nichtjüdische Osterfest am ersten und zweiten Tage nos. Leopold Mosbacher. Lin aller Vertrag. Mitgeteilt von Lehrer Freudenberger in Flieden. Vor 100 Jcchren brannte die alte Synagoge in Niederohmen bei Alsfeld ab. Es fehlte der kleinen Gemeinde an den Mitteln, sich den Luxus eines Neubaus zu gestatten. Schnell ist Rat geschaffen. Der unbemittelte Handelsmann Löb Stern ist genötigt, fein Haus umzubauen. . Allein auch? er verfügt nicht über die hierzu erforderlichen Gelder. Darlehnskassen kannte man damals nicht in der dortigen Gegend. Aus den Trümmern des alten Gotteshauses ist noch ein beträchtliches Quantum Bauholz gerettet. Man stellt dieses dem Löb Stern zur Verfügung, daß er in dem umgebauten Wohnhaufe der Judenschaft Niederohmens ein Betlokal einrichte. Nach längerer Unterhandlung kommt untenstehendsr et« lskalhistorisches ^Snieir» Ion«, Jnflon!>s, jpfltsv begebsn sich audf die drei Mitglieder der gur Gemeinde Mederohmen zählenden Nachbargemeinde Werlau zum Notar m Grünberg, um ihre Rechte an dem neuen Betlokal zur Geltung zu bringen. Noch heute besteht fraglicher Vertrag zu Recht. Für das Recht, das Betlokal zu benützen und als Abfindung an den Steuern zahlt die Gemeinde. Mjährlich an den jetzigen Besitzer, den Kaufmann Adolf Stern eine Pauschalsumme von sage und schreibe: drei 'Mark. . QSerirccg fctui-ctr * wmwm hkullgen Datum hat sich Die JuDsnsHast in Niederohmen mit dem Löb Stern^in Vergleich gesetzt. 1. Verspricht der Löb Stern die Synagoge, wo von jeher die Judenschaft in Benutz gehabt haben, die Männerschul und die Weiberschul zu einer Männerschul zu machen. 2. 2er Botten aber, wo.über die Männerschul. und über die Weiberschul ist, wird zu einer Weiberschulgenommen und an die andern Kamern hat die Judenschaft kein Antheil zu machen, so weit hat die Jüdenschaft den Botten, so groß die Schule ist, daß übrige gehört dem Löb Stern. 3. Hingegen verspricht die Judenschaft dem Löb Stern den ganzen Oberbau.in Stand zu halten und die Hälfte Monatsgeld, und andere sonstige Lasten und Abgaben, was auf dem Haus find, an den Löb Stern zu entrichten. 4. Verspricht die Gemeinde dem Löb Stern, wenn die Spare darauf sind, muß der Löb Stern, das dritte Therl an Dach zahlen, es mag gedeckt werden mit Stroh oder mit Ziegel. Fernerhin im Stand» nehmlich den dritten Theil. 5. Hingegen hat die Judenschaft den Eingang durch i»sr« QS£>' Ster« fet«er« lt«ier&o« git g-ej^n irP i>eT ÄtO Ärepp-e a&er oo« W9 M tTCf SHlll geht, muß Löb Stern und die Judenschaft zusammen machen laßen. * 6. soll Gtt verhey ein Feuerbrand geben, daß die Schul verbrend, fällt die Hälfte Geld von die Feuerkaffe, die Judenschaft zu, und das Geld muß wieder, zur Synagoge angewend werden. Dieser Contrakt ist beyden Theilen vorgelesen worden . und hernach Eigenhändig unterschrieben. Niederöhmen am 19. November.1827. M0k> SXÖPfflßöfes Spier. David SiKkN. &ülötrton Stern. Seilgman Stern» Mendel Stern. Löb Stern. Cont. Grünberg am. 13. Februar 1828. Erscheinen: Die Werlauer jüdischen sämtlichen Einwohner^ namentlich Liebmann Wolf, Herz Bauer und , Jakob- Wolf und erklärten auf, Verlesung vorstehender Verhand? lungen und Vergleichs (5), daß sie, als zur Niederohmer^ jüdischen Schulgemeinde gehörige Mitglieder den abgeschlossenen Vergleich in allen seinen Theilen genehmigten, und anerkennen wollten, welches der erschienene Juden-- vorsteher Jakob Roth von Niederohmen verreptirt. V. u. g. Handzeichen des Liebmann Wölf — attestirt Euler —- Herz Bauer. Jakob Wolf, Zur Begl. Euler. F. d. A.: Loos, Aktuar. Der neue Venkakeuch-Kommenkar. Pentateuch von Nabb. De. MolstLLln, Verk-ag Ur Bibliothek des Vereins für die jüdischen. Interessen: Rheinlands, Cöln, Hohenstaufenring 14. Seit dem Erscheinen des herrlichen Pentateuchkommentars von Rabbiner S. R. Hirsch ^pisr ist, wohl wegen der unerreichbaren Höhe desselben, von orthodoxer Seitekein werterer erschienen.. Erst jetzt wird in aller Stille-