Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 38 (16.9.1926)
- Date
- 1926-09-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 4 Nr. 38 * 16. Schtembev 1926; ist gezwungen, ohne jeden bzw. entsprechenden jüdischen Elementarunterricht zu bleiben. Außerdem wird dadurch die fortwährende Ausbreitung der jiddischistischen Volksschulen, deren antireligiöse Tendenzen ja bekannt sind, in ungeheurem Maße begünstigt. Herr Rabbiner Liebschütz war daher aufs eifrigste bestrebt, eine möglichst baldige Erhöhung der Unterstützungsquote für Polen zu erwirken, Damit sowohl Der allgemeinen Nol, als auch der besonderen der Talmud Thora-Schulen in raschester Weise begegnet werden kann. Seine MiiDima&n na© MsM RWU8Z stußru Zunächst auf Schwierigkeiten technischer Natur, da das Halbjahrbudget des Joint bereits festgesetzt war, als er nach Newyork kam. Dank seiner intensiven Jnterventionstätigkeit bei den maßgebenden Persönlichkeiten sind aber auch in dieser Angelegenheit wichtige Schritte unternommen worden, deren günstige Folgen sich bereits Anfang des kommenden Winters zeigen dürften. Herr Rabbiner Liebschütz wurde auch vom Präsidenten C o o l i d g e in einer längeren Audienz empfangen, der auch der polnische Gesandte Graf Ciechanowski beiwohnte. In einer groß angelegten französischen Ansprache, die vom polnischen Gesandten ins Englische übertragen wurde, drückte Herr Rabbiner Liebschütz als Vorsteher der polnischen Rabbiner dem Präsidenten Coolidge, sowie dem gesamten amerikanischen Volke den tiefen Dank der Judenheit Polens aus für die tatkräftige Hilfe, die ihr das amerikanische Volk in den letzten Jahren ange- Dntjtn lM Herr Rabbiner Liebschütz gab bei dieser Gelegenheit dem Präsidenten gegenüber seiner innigen Bitte und zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß die amerikanische Regierung den. in den letzten Jahren eingewanderten Juden Erleichterungen hinsichtlich der Einreise ihrer in Polen lebenden Frauen nach Amerika gewähren wird. Mit einem Gefühl der Dankbarkeit sprach Herr Rabbiner Liebschütz auch von der außerordentlichen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit, die ihm seitens des "polnischen Gesandten in Washington zuteil wurden. Ich schied von Herrn Rabbiner Liebschütz mit dem angenehmen Gefühle, einen der bedeutendsten Thorafürsten des Ostens und zielbewußtesten Vertreter jüdischer Volksinteressen kennengelernt zu haben. ülßsßl MDB Itffi B8SSÜ3 §2sss^hsl (noiQ bd o; oergl. auch «anno z. St., ebenso ü'vvn ■’nsv z. St.) Ich möchte auf das bb'N n'2 zu obiger nms verweisen, dessen mir unbekannter Verfasser — das Titelblatt fehlt Oder gänzlich —' sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigt und sie auf eine sehr interessante und originelle Weise löst. — Was nun die zweite Frage, fanu v'iv betreffend, anbelangt, so verweisen die Herren Rabbinats-Assessor M. Glaser und Jacob Tetzler auf die allbekannte Tatsache, daß nach dem niw ri alle Strafgelder, die als v2p bezeichnet werden, ausnahmslos dem Geschädigten oder dem zufallen. der geschädigt werden sollte (z. B. bei njis ,.i"i n ^öd in dp 8'Liv nnpnn na). Warum soll gerade bei paij ony eine Ausnahme gemacht werden? Derselben Ansicht ist auch Herr I. Großmgnn in Hamburg, der auf den Unterschied zwischen jiaai *nrpö' verweist. Ein seltenes entfaltet Herr Emil Breslauer in Breslau. Er verweist daraus, daß diese Frage rKT -,S0 vvtMmml imD iittiit alle Sink Worten, dt? im Kommentar vrri DISV'M enthalten find. Demnach befassen sich schon mit dieser Frage der rarv, der wia w der min* der nm blSP und noch viele i — Sehr geistreich ist die Antwort des bekannten hebräischen Schriftstellers vrr^vrr im Mvrrn, Jahrgang nain. Er verweist lSeite 383) aus den Ausspruch R. Chijas, daß es rva* ro gibt, zu denen auch unir gehören (Baba Kama 4 b). Dies folgert er aus den Worten -rinn '■Di (das. 5 a, vergl. Raschi z. St.) Demnach unterscheiden sich die f'aan Dnv in keiner Beziehung Der Papst und die Leichenverbrenuung. Die^.ctu^.po8tolicae tecki8vom 1. Juli 1926 enthalten einen Erlaß des Hl. Offiziums, betreffend Leichenvexbrennung. Der Erlaß ist eine an alle Bischöfe, gerichtete Instruktion, worin auf das Verbot if ßeictpaertrennung Ijingeroiejen unt die diesbezüglichen kirchenrechtlichen Bestimmungen in Erinnerung gebracht werden. Der Erlaß irr« pp Bus aifflEDimn Dir AMiiMMn- Illinfl in Vision. Staatsn fefi unb erinnert bann bie Bischöfe, an ihre Pflicht, die Gläubigen aufzuklären, daß „die Feinde des Christentums die Kremation deshalb loben und propagieren, weil sie dadurch den Ernst des Todesgedankens und die Hoffnung auf die Auferstehung des Fleisches allmählich abschwächen und so dem Materialismus die Wege bereiten wollen." Die Leichenverbrennung kann, weil sie in sich nicht absolut schlecht ist, in außerordentlichen Fällen , aus schwerwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles erlaubt werden; als gewöhnliche, ordentliche Bestattungsart ist sie gottlos und skandalös, widerspricht der kirchlichen Disziplin seit den Uranfängen des Christentums und ist daher durch das kirchliche Gesetzbuch (Can. 1203, § 1) verboten.. Solchen Personen, welche selbst ihren Leichnam zur Kremation bestimmt haben, wird die kirchliche Einsegnung verweigert. Die vielfach übliche Praxis, solchen Personen doch die kirchliche Einsegnung 3it gemäße«, »enn sie sich rÖÄHpxffh. MßI LkllkffZ irgendwie religiös veMiigi haben Und man daher annehmen könnte, sie hätten im Angesicht des Todes ihren Kremationswillen wohl widerrufen, ist nicht gutzuheißen. Ein solcher bloß vermuteter Widerruf ist pro koro externo nicht zu berücksichtigen. Dagegen sind gemäß Dekret v. 15. Dezember 1886 die kirchlichen Riten und Sterbegebete nicht verboten, „wenn es sich um Personen handelt, deren Leichen nicht nach ihrer eigenen, sondern nach fremder Willensverfügung der Kremation zugeführt werden." In diesem Falle ist es jedoch unbedingt erforderlich, daß durch eine Erklärung, „die Kremation sei nicht durch eigene Verfügung des Verstorbenen sondern von dritter Seite angeordnet" das öffentliche Aergernis verhindert wird. Kann für die Verhinderung des Aergerniffes nicht wirksam gesorgt werden, so muß die kirchliche Einsegnung unterbleiben. In allen jenen Fällen, wo eine kirchliche Einsegnung nicht stattfinden darf, ist auch die Beisetzung der Asche im geweihten Friedhof verboten. Wenn eine kirchenfeindliche bürgerliche Behörde trotzdem solches verlangt, so haben die^zuftändisen^Geistvvu VM MbttN Schäden, die dem Geschädigten zu ersetzen sind. — Auf die famose Zuschrift eines gewissen M. D. in Frankfurt a. M. an die Redaktion des »Israelit" halte ich es unter meiner Würde zu reagieren. Solche „Geiftes-produkte verdienen es, niedriger gehängt zu werden. (Slichaus.) Zu dem Artikel (Nr. 37) „Etwas über Stich aus" wäre zu bemerken, 1. daß Fuerther Minhagbuch (Nr. 79) ausdrücklich schreibt: Ende Elul geht man früh Schulen zu Slichos eine Stunde vor Tagesanbruch. 2. das Fasten wird auch in der Slichoh w 70m erwähnt das F. M. B. läßt diese am 2"i'p überspringen. Jedenfalls wegen der Stelle o’m aixn wvpvv. Merkwürdig ist allerdings, daß wir am naw vav den sagen, in dem es heißt d->»xi v'vv» 1»? nrn. 3. 7n rvaa n’nttwn ftnbet sich auch in der Slichoh .Tw» npji '2 "irr für rrm? und rrry- S. M. (itflienoraD“ jüDiTüjos FamiliönMtt für Wissenschaft, Kunst und Literatur. Wien 1. Preis des Jahresabonnements 12 Mark.) Die soeben erschienene Nr. 9 des 4. Jahrgangs enthält eine Reihe von interessanten Reproduktionen aus alten jüdischen Machsorim, welche den bevorstehenden Feiertagen gewidmet sind. Der reichhaltige Inhalt bietet wieder ein interessantes Bild der Strömungen, die im jüdischen Leben rege sind, von denen wir insbesondere die Arbeit des bekannten Kunsthistorikers Herrn Prof. Dr. Max Eisler „Vom neuen Geist der jüdischen Baukunst" erwähnen. Zum Verständnis tragen die zahlreichen Illustrationen bei. lichen dagegen zu protestieren.und. sichjeher Mitwirkung zu enthalten..Zürn Schlüffe verlangt der Erlaß, daß der Klerus öffentlich und privat die Gläubigen von den Ansichten 'der Kirche unterrichtet und von der „ruchlösen Kremation" abgeschreckt werden. Die Oberhirten der. verschiedenen Staaten sollen unter dem Vorsitz ihres Metropoliten geeignete Maßnahmen gegen das^ Umsichgmsen der WemerbremW beraten: und darüber dem Heiligen Stuhl berichton. Korrespondenzen« Nachrichten. Keine Belüftigungen. München, 7. Sept. Die Vereinigung Jüdischer A k a d e m i k e r a. d. Universität München i. V. I. A. schreibt uns: Wir machen die verehr!. Vbr. Vbr. darauf aufmerksam; daß, — entgegen anderen Gerüchten — die antisemitischen Belästigungen in München vollkommen aufgehört haben und können das Studium an unserer Hochschulet nur warm empfehlen. Insbesondere bietet sich gute Gelegenheit zum Thora-Lernen. Zu Auskünften gern bereit: Julius Pfeiffer, Düsseldorf, Friedrichstr. 40. Otto Schlesinger kein Hude. Nürnberg, 12. Sept. Die „Nürnberger Zeitung" schreibt: Durch einen Anschlag an den Straßenecken wurde hier die Mitteilung, verbreitet, der Eisenbahnattentäter Schlesinger sei Jude, auch sei er früher hier gewesen. Da in dem Anschlag, eine Aufforderung zu Gewalttätigkeiten gegen die Juden erblickt werden kann, hat der Stadtkommissar sofort die Entfernung des Anschlages veranlaßt. Es ist richtig, daß Schlesinger sich tatsächlich einige Zeit hier ausgehalten hat, er ist aber Nichtjud e. Im Jahre 1920 war er Mitglied der hiesigen Ortsgruppe des völkischen Schutz- und T r u tz b u n d e s. Mit rechtskräftigem Befehl des Amtsgerichtes vom 2. Julr 1920 wurde er wegen nichtgenehmigter Verbreitung antisemitischer Flugschriften in Bamberg, u. a. zu 3 5' Mark Geldstrafe, eventl. T Tagen Gefängnis verurteilt. Also nicht nur daß der Attentäter kein Jude ist, er ist sogar grimmiger und aktiver Antisemit aus der völkischen Fakultät. Wien, 7. September. In Wien ist am letzten Sonntag der älteste Sohn des Czortkower Rabbi, des Oberhaupts der ältesten Linie der berühmten Rabbi-Dynastie Friedmann, verstorben. Der Verstorbene, Rabbi Chaim Aron Friedmann, erreichte ein Alter von 53 Jahren. Die Bestattung fand unter der Beteiligung von mehreren tausend Fremden und Anhängern des Hauses Friedmann statt. Vota*. Die Autorität des Warschauer Beth Din. W a rschau, 5. Sept. Im Warschauer „Jud" wird Klage dagegen geführt, daß das Warschauer Rabbinat, vor dem täglich eine Unmenge von Streitfällen zum Austrag kommen, stets von Reportern belagert ist, die jeden Fall zum Gegenvon MüfiMöllÄeNchlm machM. Cs sM 6st Sachen darunter, die tief in das jüdische Leben einchneiden und die sich für die große Oeffentlichkeit ganz und gar nicht eignen. In die Gerichtsstube des Rabbinates selbst werden zwar diese Sensationsjäger nicht hineingelassen. Um so üppiger blüht aber ihre Phantasiedraußen vor der Türe. Parteim und Zeugen werden ausgefragt und aus den Aeußerungen werden Affären zurechtgemacht, die später die Zeitungsjungen in den- Straßen laut ausrufen. Außerdem mehren sich in der Presse die Anfälle auf die Mitglieder des Rabbinats, wie die Leiter der religiösen Institutionen in erschrecken-