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Der Israelit · 1926-08-19 · Heft 34 (19.8.1926) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 34 (19.8.1926)
Date
1926-08-19
Page
– (sequence 5)
Language
German
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19. August 1926 £ t r S » r a r l t t Nr. 34 Seite 5 sigte Pflichten und geübte Vergehen und Verbrechen herausgegriffen und geübt, wird zum .Tode für alle übrigen Aufgaben unserer Pflicht." Ja, es bleibt eine verlorene Liebesmüh'! Die Propheten teilen nicht die Anschauung der Herren Dr. Geiger und Keskemeti: Und es stellt sich immer wieder heraus, daß der Herr Dr. K. zweierlei Brillen benützt. Bei der Betrachtung öer von mm als ArgumMö mnuWll m ^d}{cfytttcfyen Berichte übev emfaelftd DtfföröUzpUNktö tri der Vergangenheit des „einheitlichen" Judentums fetzt er sich ein Vergrößerungsglas auf, während er bei der Beurteilung der neologen Theorien und Bestrebungen in der Gegenwart stch eines Verkleinerungsglases bedient, und dadurch findet er aller Weisheit letzten Schluß, daß es im Schoße des „einheitlichen" Judentums auch in der Vergangenheit Differenzpunkte von solch -einschneidender Bedeutung und Folgenschwere •gab wie diejenigen zwischen der heutigen Neologie und dem traditionellen Judentume! Dies ist aber, lieber Herr Dr. K., keine Beweisführung auf Grund geschichtlicher Tatsachen, wie Sie es dem Uneingeweihten weis machen wollen, sondern — Rabulistik und Mißbrauch der geschichtlichen Fakten . . . Korrespondenzen « Nachrichten. V«i»t§«he» JUidj. Rabbi Meier Simcho Frankfurt a. M., 17. August. Soeben geht uns Üb'er Berlin die Mitteilung zu, daß in der Nacht zum Sabbat .der Dwinsker Gaon, Rabbi Meier Simcho Katz in Riga, wo er ärztliche Hilfe suchte, gestorben ist. Diese Kunde wirkt wie ein Donnerschlag in der jüdischen Welt, wo man zu Rabbi Meier Simcho als zu einem der letztenmi-i'nii traisa des vorigen Jahrhunderts aufblickte. Eine eingehende Würdigung folgt noch. Zollermäßigung für Lulowim. Frankfurt a. M., 17. Äugüsi. Der Einfuhrzoll für Palmen ist feit dem vorigen Jahre von Mk. 100.— auf Mk. 250.— für den Doppelzentner erhöht worden. Da diese Zollerhöhung den Gest-chuüäLMiL ite Mzölnsn fl u I fl m um imrifjfömitk lich Mk. 1.20 gesteigert haben würde, wandten sich der „Bund gesetzestreuer jüdischer Gemeinden Deutschlands" in Halber st adt und die Freie Vereinigung in einer gemeinsamen Eingabe an den Reichsfinanzminister, in der um Zollbefreiung für die lediglich Kultuszwecken dienenden Einfuhrmengen gebeten wurde. Der Reichsfinanzminister hat nach eingehender Erwägung und Besprechung der Sachlage dey beteiligten Verbänden nunmehr durch Verfügung vom 9. August Nr. 13 401 mitgeteilt, daß er ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen die Einfuhr von Palmzweigen für Kultuszwecke zum ermäßigten Zollsätze non Mk. 75.— genehmige, soweit die Importeure sich der erforderlichen Kontrolle unterwerfen. Diejenigen Importeure, die Abschlüsse im Ausland getätigt haben und direkte Sendungen von dort erwarten, wollen sich unter Einreichung der Originalfaktur des ausländischen Lieferanten bis spätestens Dienstag den 24. August mit dem Büro der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" in Frankfurt a. M. in Verbindung setzen. Weltkonferenz des Verbandes „Ork". Berlin, 12. August. Am 8. August wurde im ehemaligen Preußischen Herrenhause die allgemeine Konferenz des Verbandes zur ' Förderung von Handwerk und Landwirtschaft unter den Juden, genannt „Ort", eröffnet. Delegierte waren anwesend ^ast cnts allen Sän&etn (Europas unb Amerikas. Vertreter der Negierung, der Staats- und Stadtbehör- 'den sowie vieler Organisationen begrüßten die Vesamm- Rosch-ha-schono-Glückwünsche können in drei Größen veröffentlicht werden: Größe I 10 Zeilen 1 spaltig zu Mk. 4.— Größe II 15 Zeilen 1 spaltig zu Mk. 6.— Größe III 10 Zeilen 2 spaltig zu Mk. 8 — 31e ^Betrage iüöÜ4 tiiäll dllf 19 803 ü&ertüetfen, ben bitifify PzstkäjllZ Z!Usenden. Texte> die bi^ zum 3. September in unserem Besitze find, werden in der Rofch-Haschono-Nummer, später eintresfende in der darauffolgenden veröffentlicht. Wer seine Glückwünsche zu Gunsten von Erez Jisroel a b z u l ö - s e n wünscht, wolle dem nach Belieben festzusetzenden Ablösungsbetrag eine Gebühr von zwei Mark für die Veröffentlichung von Namen und Wohnort im Sammelinserat beifügen. Frankfurt a. M. Verlag des Israelit G. m. b. h. lung. Die Eröffnungsrede hielt der Vorsitzende des Verbandes, Herr L. Bramsohn, den Vorsitz führte der Leiter des Berliner Komitees, Direktor Kleemann. Das erste Referat hielt Dr. Singalovski über die Tätigkeit des Verbands in den Jahren 1923—1926. Er verzeichnet eine langsamere Besserung in der wirtschaftlichen Position der Juden in den Ostländern, was auch die Arbeit des „Ort" erleichtert. Großes Interesse erweckwo dringende Rücksichten des allgemeinen Wohls und ein unmittelbares Interesse des Staates dies erforderten. Ein derartiger Fall sei aber hinsichtlich des Schächtverbots wohl nicht gegeben." Die „Bayerische Israelitische Gemeindezeitung" gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die bayerische Regierung an diesem ihrem Standpunkt auch weiterhin festhalten wird. Die Zeitung bringt eine weitere große Reihe von ©utad^ten erjter Autoritäten^ roonadj, die <S«f>äc£;t«ng eine Der Dumanften ZötirngmuetDouen DarTtettt unD weist alle Angriffe gegen die altjüdische Schächtmethade als unbegründet zurück. Andererseits, so wird versichert, wird von jüdischer Seite nichts versäumt werden dürfen, um technische Verbesserungen der Schächtmethode — wie beim Niederlegeverfahren — einzuführen. Sabbatdispens in hessischen Schulen. Darmstadt, 12. August. Auf die seinerzeit von Seiten des Abg. Dr. Werner (Dnat.) erfolgte Anfrage über die Befreiung israelitischer Kinder vom Religionsunterricht am Samstag, bestätigt die Regierungsantwort die Richtigkeit dieser Behauptung, die sich auf Paragr. 135 der Verfassung stütze,, wonach die Reichsbewohner völlige Glaubens- und Gewissensfreiheit haben und der ungestörter Religionsunterricht gewährleistet ist. Durch Verfügung von 1921 sind auch die Adventistenkinder in gleicher Weise vom Schulunterricht befreit. Es ist kein Ausnahinerecht und kann daher auch nicht einseitig ausgehoben werden, iert die ^Xn^pradpen bejr ameri£cmtfcl)erc QSeriretcr, die gedehnte Hilfe Amerikas versprechen. In der Nachmittagssitzung des ersten Tages erstattet Herr Bramsohn den Bericht der Zentralverwaltung, worauf der Bericht aus den einzelnen Ländern folgte. Aus dem Berichte über Rußland erfahren wir, daß von 3 Millionen Juden, die zur Zeit in Ruhland leben, 380 000 Seelen vom Ackerbau leben und 38 Prozent im Handel täitg sind. Es bleibt immer noch i eine Million schwankender Existenzen übrig, die die I „Ort"-Bewegung zu produktiver Arbeit heranziehen will. Montag nachmittag wurde u. a. über den „Arbeitsplan für Berufsausbildung", sowie über „die Richtlinien der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Verbandes", endlich auch über neue Quellen für konstruktive Hilfe reseriekt und beraten. Interesse erweckte am Dienstag ein Vortrag des Herrn Weinstein über das jüdische Siedlungswerk bei Odessa. Daran schloß sich ein Referat Singalovskis über: „Wesen und Aufbau der „Ort"-OrganisatiöN" an. Mit der Annahme mehrerer Resolutionen wurde Dienstag abend die Versammlung geschlossen. Zue Frage des Schächtverbots in Bayern. München, 8. August. Die „Bayerische Israelitische Gemekndezektung" beschäftigt sich in ihrer heutigen Nummer mit dem bekanntlich durch den Bayerischen Landtag angenommenen Gesetz, wonach Schlachttiere vor Beginn der Vlutentziehüng zu betäuben sind, was ja einem Verbot des jüdischen rituellen Schächtens gleichkommt. Im Aufsatz werden zunächst die Vorgänge geschildert, woraufhin auf die Rechtslage Bezug genommen wird. Der am 8. Juli 1926 vom Bayerischen Landtag gefaßte Beschluß stellt nicht ein Gesetz dar, sondern eine Aufforderung an die Staatsregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes an den Landtag. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes wird die Regierung allerdings nicht über den Rahmen der durch die Reichs, und Landesverfassung gezogenen Grenze hinausgehen können. Der Vertreter der Staatsregierung hat bereits bei Beratung des Antrags im Verfassungsausschuß auf Art. 135 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 und auf Z 7 der Verfafsungsurkunde des Freistaats Bayern vom 14. August 1919 hingewiesen, wonach jedermann volle Glaubens -und Gewissensfreiheit, sowie die ungestörte Religionsübung gewährleistet ist. Ein Verbot des rituellen Schächtens brächte aber einen schweren Eingriff in die Gewissensfreiheit und die Religionsübung der jüdischen Bevölkerung mit sich. Der Vertreter des Bayerischen Kultusministeriums hat in der Beratung des Vermssungsausschusies vom 23. Juni d. I. ferner ausgeführt: „Wenn auch, die verfassungsmäßige Garantie der Religionsübung nach Satz 3 des Art. 135 der Reichsverfafllüg ihr? <Ss?lWn ill SM nlWkmimn TttMMssMll indet, so dürste es doch zweckmäßig erscheinen, eine Einengung der Religionsübungsfreiheit nur da zu vertreten, Die polnischen Legionen gegen den Antisemitismus. Warschau, 9. August. Am Sonntag den 8. August wurde in der Stadt Kielce im Beisein des Mürschalls und Oberstkommandierenden Pilsudski ein Kongreß der polnischen Legionäre eröffnet, zu welchem etwa 5000 Delegierte aus allen Teilen Polens erschienen waren. In einer seiner Entschlüsse sprach sich der Kongreß in feierlicher Form gegen die antisemitische Bewegung in Polen aus. Der Redakteur der Zeitung „Glos Prawdi", S t i p c z i n f k i, der das Hauptreferat hielt, sprach sich mit großer Entrüstung über die Untaten der polnischen Antisemiten aus und warf der polnischen sozialdemokratischen Partei vor, daß sie sich vom Antisemitismus nicht rein zu erhalten versteht. Die Zeitung „Moment" verzeichnet die folgende Episode: Während der unter der Leitung Pilsudskis abgehaltenen militärischen Parade näherte sich der Marschall einem jüdischen jungen Mann in Zivilkleidern, der in den ersten Kämpfen der Legionäre schwer verwundet rourbe, fo bajj tf,rn ein Bein amputiert werben mujjie. Pilsudski erkannte seinen ehemaligen Legionär und küßte ihn auf das Haupt. Der jüdische Invalide brach vor Rührung in Tränen aus. Der Vorgang machte auf die Anwesenden einen starken Eindruck. £ttat*en. Einberufung einer jüdischen Nationalversammlung? K o w n o, 8. August. Die von der früheren litauischen Regierung mit der Wahrnehmung der jüdischen sozialen und religiösen Interessen betraute Gesellschaft „Esra" hat, einer Anregung der Zionisten-Sozialisten folgend, die Einberufung der zweiten Nationalversammlung der litauischen Juden vorgeschlägen. Die erste Nationalversammlung wurde bekanntlich von der früheren reaktionären litauischen Regierung aufgelöst. Die Zionisten-Sozialisten begründen ihre Forderung damit, daß die jüdische Sejmfraktion nicht alle Schichten des litauischen Judentums repräsentieren könne, da in ihr einerseits die Zionisten-Sozialisten andererseits die Orthodoxenpartei „Achduth" nicht vertreten ind. Der jüdische Sejmklub wehrt sich gegen diesen Plan, der nach der Meinung der jüdischen Parlamentarier dazu angetan wäre, Zwiespalt zu stiften und die Durchsetzung der jüdischen Postulate im Parlament zu verhindern. Die jüdische Sejmfraktion gibt an, 75 Prozent den Juden Litauens zu vertreten und legitimiert zu sein, sich allein für die Bestätigung der jüdischen Autonomie einzusetzen, da die Grundprinzipien des Autonomiegesetzes von der KLllftsLllg Sßk jiiöWkll TWkinSkll uns von m cisM Nationalversammlung der Juden Litauens bereits sarmuliert porden seien.

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