Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1926)
- Date
- 1926-08-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 32 Seite 5 S. August 1926 Ser 3 * r a e 1 t t aus dör emanierenden Lehren in sich ausgenommen und weitergegeben hat. Hingegen aber bestrebt sich z. B. das Lebenswerk eines Abraham Geiger: Die „Urschrift usw." den Glauben an a'vVN p mm, den göttlichen Ursprung, als eine tiriblidpe unö tinbijc^e Naivität - aSgwturt! Schreibt doch selbst Felix Perles bezüglich dieser Lebensarbeit . Geigers: „Denn all diejenigen, die die Urschrift der Bibel als i n s p i r i e r t betrachteten— mußten das Buch ablehnen, noch bevor sie es zu lesen angefangen hatten." (A. Geiger, Leben und Lebenswerk, S. 318.) Nun, vielleicht geht einmal auch dem Herrn Dr. K. das Licht dafür auf, daß solches in eine ganz andere Kategorie gehört als die Allegorisierungskunst Philos, der in den Schrifterklärungen des Moreh sich kundtuende Aristotelismus, dasrmvVS.der nordfranzösischen Exegetenschule, die von Sohar beeinflußte Exegese der Mystiker usw.?! *) Daß aber Geigers Standpunkt betreffs des Grundprinzips von tarnen p mm, der göttlichen Offenbarung, keine Ausnahme ist, sondern daß die Dozenten und Zöglinge der neologen Rabbinerseminarien bezüglich der erwähnten Grundlehre des Judentums einen abweichenden Standpunkt einnehmen und in kleinerem oder größerem Maße sich bibelkritische Anschauungen zu eigen machen — dies weiß der Herr Dr. K. wahrscheinlich noch viel besser als wir. Und hierfür — so glauben wir wenigstens — wird der Herr Doktor sich in der geschichtlichen Vergangenheit des Judentums ganz vergeblich nach einem Analogon umschauen! (Schluß folgt.) Korrespondenzen « Racbricbten. Reich. Aus der badischen Synode. Karlsruhe, 25. Juli. Der wichtigste Gegenstand, mit dem sich die am 4. und 6. Juli tagende badische Synode diesmal zu beschäftigen hatte, war eine Frage, die in den Spalten des „Israelit" ausführlich erörtert worden ist und deren Bedeutung in der'Tat über den engeren Bereich des badischen Heimatlandes hinausreicht: die Frage der Wiederbesetzung der Bezirkssynagoge Gailingen-Randegg. Bekanntlich hat der Oberrat das Bezirksrabbinat nach Konstanz verlegt, so daß die Gefahr einer allmählichen völligen Verwahrlosung der uralten Gemeinden Gailingen und Randegg vorhanden war, neben der für die Gesamtnerfpcin^ni¬len ba^i in c^arcg Oizb&aöen Merhaupi kein orthodoxes Rudbinor mehr gab. Eine Zurückverlegung der Vezirkssynagoge von Konstanz nach Gailingen konnte nun in der Synode aus Gründen, die sich der öffentlichen Erörterung entziehen, nicht erreicht werden. Jedoch wurde nach langen und schwierigen Be- -ratungen die Errichtung eines orthodoxen Ortsrabbinates Gailingen mit dem Wohnsitz Gailingen oder Randegg beschlossen unter Befreiung dieser beiden Gemeinden von den Beiträgen zur Besoldung des Bezirksrabbiners in Konstanz. Der Ortsrabbiner wird mit allen badischen Äiabbinen im Range gleichberechtigt sein und Anspruch auf Pension und Reliktenversorgung besitzen. Wenn es gelingt, die richtige Kraft zu gewinnen, dann kann von den beiden altehrwürdigen Gemeinden aus im ganzen badischen Oberland im Sinne des gesetzestreuen Judentums außerordentlich segensreich gewirkt werden.. Zu dieser günstigen Lösung der Rabbinerfrage hat der „Israelit" durch die Aufrüttelung der öffentlichen Meinung sehr viel beigetragen: ebenso der Verein zur Wahrung der Interessen des orthodoxen Judentums in Baden, so¬ *) Vielleicht kann sich "Herr Dr. K. eines gewissen Herrn Dr. K a s k e m e t i erinnern, der vor einigen Jahrzehnten ein derartig wildradikales b i b e l k r i t i s ch e s Werk dem Literaturvereine I. M. I. S. in Budapest behufs Herausgabe überreicht hatte, daß selbst der auf bibelkritischem Standpunkte stehende -ehemalige Seminarprofessor Bacher aus Furcht vor einem beispiellosen Landesskandal die Verweigerung der Herausgabe erzwang. wie insbesondere der Synodal-Abgeordnete Rothschild aus Randegg, der seine ganze Energie für die Sache einsetzte. Auch die liberalen Abgeordneten konnten sich schließlich seinen Gründen nicht entziehen. Es ist nun durchaus möglich, als Zukunftsforderung des orthodoxen 9ub6ttiutns in Sobett bie Errt^tmtg eines SJejirfsrabfit. nwrtff Smlingsn im AutzI W tzrhAttHn, ssfrrn Lid Umwicklung der Verhältnisse dies gestattet. Der Preußische Landesverband gesetzeslreuer Synagogengemeinden. Halberstadt, 2. August. Die Landesversammlung des Preußischen Landesverbandes gesetzestreuer Synagogengemeinden und des Bundes gesetzestreuer jüdischer Gemeinden ist vom 22. auf den 29. August d. I. verschoben worden. Zeit und Ort der Tagung bleiben die gleichend Zu der preußischen Verfassungsfeier am 11. August d. I. entsendet der Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden auf Einladung des Staatsministeriums 2 Vertreter. spsle«. Regelung der Juden- und RNnderheiksrechte in 1 Polen. Warschau, 26. Juli. Die Regierung wird in diesen Tagen eine Reihe Dekrete fertigstellen, die Rechte der Minderheiten und insbesondere der Juden betreffen. Das. erste Dekret ist der Regelung der Rechtslage der Ausländer und der Staatenlosen gewidrnet. Eine Sonderverordnnng regelt die ^rcrge i>er 9&e:pr<i{enAcm^ l>er jül>{|ci»en §auj!eute uni) Handwerker in den Steuerveranlagungskommissionen. Ein weiteres Dekret ist der Regelung der Sonntagsruhe gewidmet und sieht Erleichterungen für diejenigen jüdischen Geschäftsleute vor, die ihre Läden und Büros an Sonnabenden geschloffen halten. Eine weitere Verordnung betrifft die Berücksichtigung jüdischer Kriegsinoaliden bei der Verteilung der Monopolkonzessionen. Auch die endgültige Außerkraftsetzung der die Rechte der Juden einschränkenden Vorschriften aus der Zarenzeit wird durch ein spezielles Dekret verkündet werden, ebenso die Anerkennung jüdischer Gemeinden in den Grenzgebieten. Das sogen. Jndustriegesetz, welches Befähigungszeugnisse von Seiten der Handwerkerzünfte vorschreibt, eine Maßnahme, die hauptsächlich gegen jüdische Handwerker gerichtet war, erfährt eine Umgestaltung zugunsten der Juden. Ein weiteres Dekret betrifft die Verleihung des Oeffentlichkeitsrechtes .an jiddische und hebräische Volksschulen und die Schaffung von Prüfungskommissionen für die Maturitätsprüfungen an diesen Schulen. Eine weitere Verordnung betrifft die Uebergabe der Matrikel- Führung an die Rabbinate. Dis DctpSnSIgung ber Jlegletnng und den Inden. — Hetze der renMonüren Presse. Warschau, 29. Juli. Die reaktionäre Presse Polens führt eine heftige Kampagne gegen die jetzt vor sich gehende Verständigung zwischen der polnischen Regierung und den Juden. Die „Gazeta Warszawska Poranna" (früher „Dwa Grosze") bringt unter der Ueberschrift „Freude in Israel" folgende Auslassungen: Herr Bartel ist der erste Premier in Polen, der den Juden konkretere Zusicherungen als selbst der polnischen Gesellschaft gegeben hat. Er tadelte auch den „wirtschaftlichen Antisemitismus", d. h. die Selbstverteidigung des polnischen Handels gegen die jüdische Konkurrenz. Seit einer Woche dauern die Unterhandlungen zwischen Regierung und Juden an, alle jüdischen Postulate wurden zur Kenntnis genommen, die Vollmachten, die die Regierung vom Sejm erhalten hat, werden vor allem den Juden Nutzen bringen. Der Innenminister Mladzianowsky versprach die Zuteilung von Bürgerrechten an Zehntausende aus Rußland zurückgewanderte Juden. So kann man die Worte Grünbaums verstehen, daß die „Tendenzen der jetzigen Regierung eine Richtung einschlagen, der wir folgen können". Welche Richtung? Die Richtung der Uebergabe Polens in die Knechtschaft der internationalen jüdischen Finanzwelt? Wir wißen es nicht, wir werden uns aber bald Gewißheit verschaffen." Frankreich. Ein Kongreß jüdischer Jugend in Paris. Paris, 30. Juli. Ein hier zusammengetretener Kongreß der sogenann- „.SOßeltnereinigun^ ^iibi jcf»er ^Jugenb" uerö^enilicfjt in öti tuiopüiiöjtn Sastspitfit Btiiöjic, ölt ütn Qtfjtin erwecken, als ob es sich hier in der Tat um eine alle jüdischen Jugendorganisationen umfassende Bewegung handle. Es ist notwendig, darauf hinzuweisen, daß dies ein Irrtum ist. Diese sogenannte „Weltvereinigung" ist eine rein national-jüdische Organisation und hat nicht das Recht, im Namen der jüdischen Jugend aller Länder zu sprechen. Wenn das Zusammengehen mit anderen Richtungen als wünschenswert bezeichnet wird, so liegt darin erst recht die Gefahr, daß die Jugend in den Dienst der zionistischen Bestrebungen gestellt wird. gttglamb. Tagung des „Board oi Deputies“. London, 26. Juli. In der gestrigen Sitzung des Jewish Board of Deputies, die von Mr. d'Avigdor Goldsmid geleitet wurde, erstattete Mr. Lucien Wolf den Bericht des Joint Foreign Committee (Komitee für auswärtige jüdische Angelegenheiten) und stellte fest, daß das Komitee in der letzten Zeit mancherlei Erfolge auf fein Konto zu buchen hatte. Durch eine Intervention bei der norwegischen Regierung wurde erreicht, daß das dem Storthing vorgelegte Gesetzprojekt betreffend das Verbot der jüdischen rituellen Schächtung zurückgezogen wurde. Nach einem soeben eingetroffenen Bericht hat dis persische SRegiernng ben Suben ootle GleichSsrech, tigring gervährt. Das Hoint ^oreigtt HM diese ihr von der persischen Regierung gegebene Mitteilung zur Kenntnis genommen und Anstalten getroffen, um weitere Informationen über die Lage der Juden in Persien zu erhalten. Während des nächsten Session des Völkerbundes, fährt der Bericht fort, werden mehrere die Rechte der nationalen Minderheiten berührende Fragen zur Debatte stehen. Hervorzuheben sind: 1. Die Frage der Aufhebung des Numerus claufus-Gesetzes in Ungarn, 2. die Frage der Unverletzbarkeit der Minderheitsverträge, 3. das Staatsbürgerschäftsgesetz in Rumänien. Was das letztere betrifft, so hat das Joint Foreign Committee schon im Jahre 1924 von der rumänischen Regierung gewisse Zusicherungen erhalten, die jedoch bis heute unerfüllt geblieben sind. 2000 bis 3000 Juden in Rumänien haben, obwohl sie Kinder des Landes sind, ihre staatsbürgerlichen Rechte verloren. Das Joint Foreign Committee ist nicht willens, der Entrechtung zahlreicher rumänischer Juden noch weiter tatenlos gegenüberzustehen. Herr Morris Myer fragte, ob dem Joint Foreign Committee bekannt sei, daß das Bankhaus Rothschild her ungarischen Negierung eine Anleihe oon 3nun iienen Pfund gewähren wolle» ohne in Verrucht zu ziehen, daß in Ungarn das Numerus clausüs-Gesetz noch in Kraft ist. Eine Antwort konnte wegen Mangels an Informationen nicht erteilt werden. Die Schwierigkeiten der Beschaffung von Visen für jüdische Auswanderer nach den britischen Dominions wurden einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Es ist dies eine Angelegenheit, die auch die britische Regierung beschäftigt. Die ungerechte Behandlung der jüdischen Emigranten aus Rumänien, die beim Verlassen des Landes ihrer Staatsbürgerrechte verlustig gehen, bildete den Gegenstand einer Korrespondenz mit dem rumänischen Gesandten in London. Der Berichterstatter erwähnte noch einen Hilferuf der jüdischen Gemeinde in dem durch Feuersbrunst zerstörten litauischen Städtchen Salanty. Nach einer ein- Wochenkalender. vom 7. — 14. August 1986. I vom 27. Ab bis 4. Ellul 86k Samstag 7 nm 27 Vinn pian Sonntag » 8 28 Montag N 9 29 fvj? 1122 tJY> Dienstag 10 30 snn vxii x Mittwoch 11 1 pypim - - '3 Donnerstag 12 2 Freitag 13 3 Samstag 14 ll'vsiv 4