Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1926-08-05 · Heft 32 (5.8.1926) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 32 (5.8.1926)
Date
1926-08-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2450388-2450420--73355-2530760
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 3? Seite 8 5 August 1926 wochenrundschau. Die Reform des Strafgesetzes. Der Reichsjüstizminister hat sich dieser Tage in einem öffentlichen Vortrage für die allmählich zum Abschluß gelangenden Vorbereitungen zur Reform des deutschen Strafrechtes ausführlich geäußert. Im Zusammenhang damit ist eine Studie des Herrn Rechtsanwalt Dr. P i - c a r b in Köln in den Zentralvereins-Blättern von Interesse, in der auf einige für die Juden t>ejPTTt>er:^ rcücfjtige ritte «n^rneirtjcrrrt gemacht wird. Dar allen Dingen wirb das neue Strafrecht, wenn der vorläufige Entwurf Gesetz werden sollte, eine wesentliche Verbesserung des sogenannten Klassenkampfparagraphen bringen. Es wird nicht mehr möglich sein, den Charakter der Juden als „Klaffe" zu bestreiten und damit Straflosigkeit der Aufreizung herbeizuführen, wie es bisher vorgekommen ist. Es heißt einfach, daß mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer „öffentlich zu einer strafbaren Handlung oder Gewaltmaßnahmen gegen Menschen oder Sachen auffordert." Roch wichtiger ist von unserem Standpunkt aus die Aenderung des 8 166, gewöhnlich Gotteslästerungsparagraph genannt. Der neue Entwurf vermeidet die Fehler der alten Formulierung. Strafbar wird sein, wer öffentlich eine im Reich bestehende Religionsgesellschaft oder ihren Glauben in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, das Empfinden ihrer Angehörigen zu verletzen. Es fehlt das bisher geltende Erfordernis, daß jemand „Aergernis genommen" haben müsse. Es genügt vielmehr der Nachweis, daß die Tat ansichgeeignet war, das Empfinden des gläubigen Menschen zu verletzen. Auch ist Das Wort .Mamrang" veriMDen. Das vor einigen Jahren zur Freisprechung b^Üchtigten Jugendbildners geführt hat, der seine Schüler veranlaßte, vor einem jüdischen Friedhofe auszuspeien. Ausspeien wurde nicht als „Aeußerung" angesehen. Neu ist ferner, daß eine Störung des Gottesdienstes, oder auch die Störung einer einzelnen gottesdienstlichen Handlung, einerlei an welchem Ort sie st a t t f i n d e t, strafbar ist. Der Entwurf enthält also, wie man sieht, mancherlei bedeutsame Besserungen, die in einer Der I srae l it Zeit, in der leider der Ärm des Strafrichters zum Schutze des Heiligsten immer noch nicht entbehrt werden kann, für die gefährdete Lage einer religiösen Minderheit besonders wichtig ist. Die Wendung in Polen. Die Neuordnung der Verhältnisse in Polen ist eine lebendige Bestätigung der alten Erfahrung, daß die. Judenfräge das sicherste Barometer für Kulturstand und das Aufwärtsstreben eines Volkes ist. Man hat in Polen das jüdische Recht, das heißt das, was in Westländern der Jude als sein selbstverständliches Recht als Mensch und steuerzahlender Bürger betrachten darf, in Verträgen und Abkommen sicherzustellen gesucht. Was nutzen aber alle Papierfetzen, wenn böser Wille die Politik und die öffentliche Meinung beherrscht? Es irmfäte erfi eine kleine 91e»öIuitOtt über das Hand fygyn, am dyn Vahyn ga f4affen jene Verträge und Abkommen und ihnen einen Rückhalt zu sichern im Empfinden des Volkes und ehrlichen Wollen der Regierung. Bartel steht heute an der Spitze der polnischen Regierung, und wie ehrlich es ihm um die Lösung der Judenfrage, die in Wahrheit eine polnische Frage ist, im Sinne des Rechtes und des Minderheitgesetzes zu tun ist, davon zeugt am besten das Wutgeheul der antisemitischen Presse, die das Oberwasser im neuen Regime gänzlich verloren hat. In Wahrheit gibt es eine Menge von Fragen zu erledigen, die in das Rechtsleben von Hunderttausenden tief einschneiden. Die Rechtslage der sogenannten Ausländer und Staatenlosen, zumeist polnische Staatsbürger, die durch längeren gezwungenen Aufenthalt in der russischen Verbannung ihrer Heimatrechte verlustig gegangen sind, soll geregelt werden. Die größten Steuerzahler, nämlich die jüdischen Kaufleute und Handwerker, sollen bei der Steuerveranlagung gehört werden. In Sachen der Sonntagsruhe sollen Erleichterungen für die sabbathaltenden Kaufleute geschaffen werden. Eine Reihe von Judengesetzen aus Dar Zarsmm soll auM Kraft gesetzt mm Äett. All dieses und ähnliche Mächätt )U Wutättfälle der „Dwa Grosche" und der ihr verwandten Presse sehr erklärlich. Hoffen wir, daß sie vollen Grund zur Unzufriedenheit haben, denn von ihrer Unzufriedenheit hängt das Wohl und das Aufblühen Polens ab. Ob die Erfüllungspolitik Bartels gleich auch die wirtschaftliche Besserung zur Folge haben wird? In einer Versammlung in London, wo führende Männer über die Mittel zur Linderung der Not in Polen berieten, erklärten die Vertreter der polnischen Judenheit, unter ihnen die Abgeordneten Grünebaum und Leo Reich, daß ein Abebben der schreienden Not fürs erste leider nicht zu erwarten ist. Es herrscht unter den polnischen Juden eine wahre Hungerkatastrophe, zu deren Abwendung zunächst ein g r o tzzügiges Hilfswerk in die Wege geleitet werden muß. Ein Gelingen der in London unternommenen 50000 Pfund-Kampagne Würde zwar die Not nicht ausschöpfen, aber immerhin Erleichterungen schaffen, bis sich die neuen^politischen Verhältnisse auch nach der Richtung einer wirtschaftlichen Besserung ausgewirkt hallen. Dieses Hilfswerk für Polen muß der Unterstützung aller jüdischen Instanzen wärmstens empfohlen werden. Dogmen oder Grundprinzien im jlDiiü, Von Rabbiner Ph. Fischer in Sarospatak, Ungarn. III. Auf dem liberalen Kongreß in London ist in einem Referate des Herrn Justizrats Dr. Blau wieder einmal zwecks Rechtfertigung der Gemeinde-Einheit behauptet worden, daß „Liberalismus und Orthodoxie nicht in der „Konfession" verschieden, sondern daß sie im sogenannten „Jkkor" gleich sind, daß ihre Verschiedenheit im wesentlichen aus der Verschiedenheit der Anschauungen über die unabänderliche Verbindlichkeit des sogenannten Religionsgesetzes in der Gegenwart beruht." Zwar berührt diese letztere Meinungsverschiedenheit allein schon die mros -n-y. Die folgenden Ausführungen mögen Herrn Dr. Blau jedoch zeigen, daß er sich auch hinsichtlich der übrigen „Jkkorim" durchaus im Irrtum befindet. Diese Ausführungen gewinnen unter diesem Gesichtspunkte unerwartete Aktualität. Nun aber wollen wir mit einigen Beispielen sowohl in prinzipieller wie in praktischer Beziehung, die Eigentümlichkeit der im Rahmen des historischen Judentums he,xvorgetretenen Varianonen linD Diesen gegenüber Den in vensklbkn FvsZän vsn Uv Nsologis eingenommenen Standpunkt zu charakterisieren versuchen, damit auf Grund dieser wenigen Beispiele die Absurdität der von Herrn Dr. K. befolgten apologetischen Methode sozusagen handgreiflich erwiesen werden soll. Nehmen wir einmal z. B. die Lehre von n"nn D’na.T von der Auferstehung der Toten her. Von dieser Lehre schreibt ein solch unparteiischer Sachverständiger wie Dr. A. Schmiedel in seinen „Studien über jüdische, insonders jüdisch-ara- Des Liedes Klang konnte einst prophetischen Geist erwecken, wenn es aus gottbegeisterten Worten sich aufbaute. Ein frommer Wille kann die Schönheitsstrahlen unserer Vethäuser aus abendlichem Schimmer in morgenfrohes Hoffnungslicht umwandeln. In den Nächten aber muß das Lied der Thora unaufhörlich geklungen haben. Dann steht unser Haus und wankt nicht. Das nächtliche Lied der Thora, wer weiß noch, das anzustimmen! Daß Thora mehr als Religionskunde ist, hat selbst der schwerfällige Osten unserer Golusheimat schon begriffen. Hier aber wird immer noch wenig von der Bedeutung der Thora gesprochen. Gibt es auch vom Sprechen ein Zuwenig? Vielleicht tut hierin für Ost und West ein Ausgleich gut. Hier wird verschwindend wenig gelernt, aber noch weniger organisiert. Es soll Gegenden geben, wo viel gelernt, aber viel mehr organisiert wird. Da sollte doch ein Austausch nicht schwer sein. Wie erschauerte doch unser voriges Menschenalter, als es seine Besten einer der Thora fremden Bildung anheimfcxltclx |cit, 1 Urtb. tote erfi erjc^aucrn ntiiffert roertrt nur - eine Errnngenfc^crft her neuesten ^Feit — 3lrxU>er und Gemeinden einer der Thora fremden Unbildung verfallen sehen! Glichen Jene denen, die beim Lichte falscher Sterne vom Wege irrten, so sind diese — Verirrte in wolkenumflorter Nacht; gibt es ein Licht, das ich ihnen nicht leuchten lassen dürste? Soll es immerhin das grell feindliche Schlaglicht des Judenfeindes sein, ja, sei es das fahle Licht ihres eigenen Stolzes, — nur Helligkeit, Helligkeit, bis der Morgen graut! Doch ahne ich, damit nicht aus dem Dickicht zu finden. Verirrte, Hilflose kauern sich ins Gebüsch und stimmen freundliche Weisen an, damit sie auch während der Finsternis als unschuldige, der Hilfe werte Wesen erkennbar bleiben. Vielleicht müssen auch wir eine solche Weise anstimmen, die nächtliche, fleißige der Thora, damit ein dem Morgen näheres Geschlecht auch uns als die Seinigen erkenne und sieghaft ans Freie führe. „En Schijur rak hattauro hasaus". Dieses Mittel zum Durchhalten ist uns geblieben, und keiner kann es uns rauben. An ihr wollen wir uns kräftigen, bis auch uns der Morgen aufgeht, dem im glücklicheren Westen schon Heller Mittag gefolgt ist. Mag bei unseren Vereinsamten auch das Nichtwissen oft schon zum Nichtwollen geworden sein, die Finsternis zur Blindheit — dennoch bleibt uns die Hoffnung: Auch uns wird einmal das „Ner maarowi" seine Sendlinge schicken, auch bei uns muß einmal wieder Tag werden. B. O. Uleines Feuilleton.?NViv odernsm San müütmr Dh smi Ksnm m gnmwu (fflagm)' Zu dieser Frage des Herrn Leopold Mosdacher in Nr. 2/ des »Israelit" möchte ich folgendes sagen: Die in letzter Nummer dieses Wochenblattes aufgeworfene Frage, die ich privat zu beantworten gedenke, erinnert lebhaft an eine ähnliche Frage, die, wie vielfach behauptet wird, einst an den Wilnaer Gaon V'27 gerichtet wurde und die die Schreibweise des Wortes na in einem vz betraf. Der Fragesteller, ein - sicherlich ebenfalls — großer Rabbiner in Rußland, war im Zweifel darüber, ob vaw na in einem m in einem Worte oder in zwei Worten zu schreiben sei, und er wandte sich mit seiner Frage an den Wilnaer Gaon. Dieser soll daraus kurz geantwortet haben: rna'n NNVV w^tfa 'nnrn ’naan: es ist dies, wie bekannt, ein Zitat aus dem nmas Gebet am Versöhnungstage, mit dem der Fragesteller anfangs nicht recht anzufangen wußte. Diel später wurde ihm erst der tiefe Sinn des obigen kurzen Zitates klar. Anknüpfend an die Worte "Wi f?K van na Kam 0- Könige, Kap. i,l5), bemerkt der Talmud (Sanhedrin 22 a) nytp nnixa maa 'ra nnrp* Diese „dreizehn Lievesbezeugungen", so bemerkt Raschi z. St. (oergl, auch "KEnna) entsprechen den „dreizehn Worten", aus denen der zitierte Vers ("ui yaw na Kam) besteht. Diese Zahl „dreizehn" stimmt nur dann, wenn man anmmmt, daß snw m als ein Wort zu betrachten (und daher auch zu schreiben) sei. sonst enthält der zitierte Vers vierzehnWorte und der talmudische Hinweis auf diesen Vers wäre ganz und gar hinfällig. Das war auch der tiefe Sinn des lakonischen Hinweises des Wilnaer Gaon: 'nnn' viaan »Ich stütze mich auf die dreizehn Worte, auf die der Lölmur in G»ntzx-nn nfliFmri Antwort, die sicherlich nicht allen bekannt fein dürfte, verdient es. verbreitet zu weiden. Sie ist eines Gaon würdig. (Eine Ausstellung der hebräischen Drucke in Frag.) Professor Oskar Lieben veranstaltet in Prag eine Ausstellung von 50 Büchern, die die Entwickelung des hebräischen Druckes in Prag von den Anfängen bis zum Jahre 1760 zeigen. Prag steht bekanntlich unter allen Druckereistätten Mittel- und Nordeuropas an erster Stelle. Hier wurden hebräische Bücher von 1512 bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hergestellt. Besonders schön ist ein Exemplar eines großen Gebetbuches aus dem Jahre 1606 mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.