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Der Israelit · 1926-07-22 · Heft 30 (22.7.1926) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 30 (22.7.1926)
Date
1926-07-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 30 Der V » r t lt t 22 Juli 1826 sten Nachrichten" eine Kundgebung veröffentlicht, in der er seiner religiösen Ueberzeugung von dem rechtswidrigen Charakter einer entschädigungslosen Enteignung der Fürstenhäuser durch Volksentscheid Ausdruck verlieh. Das hat genügt, um einen völkisch-sozialdemokratischen Block gegen die Gewissensfreiheit der orthodoxen Juden zuschaffen, offenbar weil das staatsbürgerliche Recht der freien Meinungsäußerung, weil die Pflicht der Mitsorge um das Staatswohl aus der Tiefe der eigenen sittlichen Ueberzeugung heraus, Äie doch auch ein Rabbiner haben darf, im zwanzigsten Jahrhundert, in der deutschen Republik für jedermann gilt — nur nicht für die Juden. Fürwahr, diese Tragödie unserer politischen Vogelfreiheit ist der Zeit würdig, in der sie sich abspielte, der Trauerwochen, die vom 17. Tamus zum neunten Aw führen, rwxa kV nnw irn •d^san pn nww .i'a'irr Vd .rma Für den beschämenden Vorgang ist — das verlangt die Gerechtigkeit zu betonen — nicht die sozialdemokratische Partei Deutschlands veranttworiltcS),. btc ^wetjettos etn fiärJeres (Entjjftnbenjiir Die Bedeutung einer sachlichen, auf Prin-. zipien gegründeten Politik besitzt, als es hier zutage getreten ist. Ihrer Tradition treu geblieben ist neben der demokratischen Partei vor allem die bayerische Volkspartei. Es ist bekannt, daß innerhalb der bayerischen Zentrumskreise leider starke antisemitische Strömungen vorhanden sind, und daß gerade in der Schächtfrage die antisemitischen Führer es trefflich verstehen, durch das ethische Mäsitelchen, das sie ihren Bestrebungen umhangen, auch wohldenkende und ^vorurteilslose Kreise in allen Parteien für sich zu gewinnen. Wenn die Führer der Bayerischen Volkspartei es trotzdem vermocht haben, ihre Fraktionsgenossen zu einem geschlossenen Votum gegen den völkischen Antrag zu bringen, so zeigt das wieder einmal, daß eine auf religiösem Boden stehende Partei in Prinzipienfragen eine stärkere Widerstandskraft und Selbstzucht besitzt, als es ohne die einende religiöse Grundlage denkbar wäre. Man darf hoffen, daß das Zentrum in der Schächtfrage den Traditionen der Windhorst und Lieber auch fernerhin treu bleiben wird. Würde ja doch durch ein praktisch werdendes Schächtverbot die Auflösung aller religiösen Bindungen innerhalb der Judenheit in Der furchtbarsten Weise gefördert UND gerade denjenigen jüdischen Kreisen in die Hand gearbeitet werden, die alle Traditionen geringschätzen und das „Zeremonialgesetz" als unnützen Ballast über Bord werfen möchten oder bereits über Bord geworfen haben. - ::.' Was die sachliche Seite der nun geschaffenen Lage anbetrifft, so vertreten hervorragende Stäatsrechtlehrer, denen sich die bayerische Regierung anschliehen mußte, den Standpunkt, daß eine Betäubung vor dem Schächten nur durch reichsrechtliche Bestimmung und nicht durch Landesgesetzgebung vorgeschrieben werden könnte. Die Materie ist durch Bundesratsverordnung erschöpfend geregelt und ein Landesgesetz daher mit Rücksicht auf Artikel 12 der Reichsverfassung ausgeschlossen. Trotzdem braucht man sich nicht darüber zu täuschen, daß der Münchener Landtagsbeschluß leider die von der antisemitischen Haßpropaganda künstlich großgezogene schächtgegnerische Bewegung mächtig fördern und den Sieg der Vernunft über die blinde Leidenschaft tmeberum aus lange ^eit f^inaussj’cfjiefcen wirb. Sei Der Rührigkeit Der Schachtgegner sind in allen größeren Stadtverwaltungen Versuche auf Erschwerung oder Verhinderung des Schächtens zu erwarten und es wird einer starken Aufklärungsarbeit bedürfen, um Unheil zu verhindern. Unseres Erachtens sollten die deutschen Juden in diesem Kampf um Recht und Wahrheit nicht alleine stehen! Nichtjüdische Wahrheitsfreunde müßten ihnen zu Hilfe kommen. So gut ein Emil Zola auferstand, um das'Weltgewissen zu wecken, als Haß und Verblendung in der Person des unscheinbaren jüdischen Kapitäns das ewige Menschenrecht niedertreten zu können wähnten, so gut müßten auch in der Lage, in der wir uns heute befinden, klarschauende und hochdenkende Vertreter der Wissenschaft, die Forscher und Lehrer der Tierphysiologie vor allem auf den Plan treten und den Mut haben, öffentlich zu bekennen, daß von Gerechtigkeits wegen die obligatorische Einführung des jüdisch-rituellen Schächtens die einzig logische Konsequenz wäre aus dem, was die vorurteilslose Wissenschaft bisher über Bewußtseins- und Schmerzempfindungen der Tiere in Leben und Sterben hat feststellen können! Erwägt man diese wissenschaftliche Tatsache, dann ist das, was in München soeben vorgegangen ist, nicht eine Tragödie bloß, sondern in dem Widerstreit zwischen dem, was i st und sein sollte, eine Tragikomödie im tiefsten Sine des Wortes. Aber durch das Lächeln über die Umkehrung von wissenschaftlicher Wahrheit und Lüge schimmert die Träne ob der lieblosen Gesinnung, die in diesem ganzen Kampfe gegen das Gewissen einer schutzlosen Minderheit zum Ausdruck kommt. Vom ReiWvervand. Noch vor der Münchener Tagung ist in der Presse eine starke zionistische Opposition gegen den Reichsverband zutage getreten, die den Deutsch-Israelitischen Gemeinde b u n d zum Reichsverband machen, nicht aber den von Bayern, propagierten „Verband derVerbände" gründen will. Im D.J.G.B. dominiert bekanntlich Berlin und die Hunderte von Einzelgemeinden sind so gut wie mundtot. Dafür ist der D. I. G. V. ein durch und durch zentralistisches Gebilde, was der zionistischen Doktrin ein Symbol der jüdischen Volkseinheit ist. „Ein Wort" widmet der zionistische Sprecher, Herr Dr. Aron Sandler, auch der „Separationsorthodoxie". Er'schreibt: Die Bedeutung der Angelegenheit liegt darin, daß die Absplitterung selbst des kleinsten Teiles der Judenheit den Begriff der legitimierten Vertretung der 'Gesamtheit wenigstens ideell aufhebt. Praktisch liegt die Sache weniger arg, da es sich um einen minimalen Bruchteil der Gesamtheit handelt. Wir haben hier dasselbe erlebt, wie bei der Schaffung des preußischen Landesverbandes oder wie bei den Vorbereitungen zur Schaffung einer Gemeindeorganisation in Palästina. Die Herren halten — merkwürdige Auslegung der Klal-Jdee! — die Zusammenarbeit mit den Juden anderer Gesinnung für untunlich: obwohl es sich beirn Landeswie bsirn NsichsvSkband um tsittsM l>ünkelt und daher die Gefahr einer Gewissensbedrückung ausscheidet, so bleibt doch das Ideal der zwei Judentümer nach ungarischem Muster oberste Richtschnur des Handelns. Mit derselben Auffassung der Klal-Jdee ist es aber vereinbar, daß ein Vertreter dieser Richtung im Hauptausschuß des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sitzt, obwohl dieser in seiner letzten Broschüre Ansichten über das Volk Israel entwickelt hat, die in der Thora, den Propheten -und dem Talmud schwerlich eine Stütze finden werden. Der arge Zustand wird sich auf irgendeine Weise, z. B. durch das System der Delegation oder durch Zusammenarbeit von Fall zu Fall, verkleistern lassen, doch bedenke man das schier unglaubliche zahlenmäßige Mißverhältnis zwischen den beiden durch Delegation vertretenen Gruppen. Es bleibt nur die Hoffnung, daß die Klal-Jisroel-Jdee in ihrer unverfälschten Gestalt sich die Herzen einer späteren Generation der deutschen Orthodoxie erobern wird. Wir wundern uns bei dieser Darstellung, die doch offenbar leidenschaftslos fein soll und etwas Praktisches erreichen will, nur über eines. Wie bringt man es fertig, den Lesern des eigenen Blattes so ganz und garalleszuverschweig e n, was die „Separationsorthodoxie" selber über ihre Beweggründe mitgeteilt hat und an die Stelle Dieser mtym Motive selbst erträumte zu setzen, die man dann natürlich mit einer graziösen Handbewegung abtun kann? Reicht die I n t e l l i g e n z der Herren nicht aus, um uns zu verstehen oder w o l l e n sie es nicht? U. A. w. g. 1876 - 1926. Von Dr. Ed. Mverfekd in ZSerkin In wenigen Tagen wird sich ein halbes Jahrhundert seit dem Erlaß eines Gesetzes vollendet haben, das, über die Reichweite seiner Bestimmungen hinaus, in die Entwickelung und" die Geschichte der deutschen Jüdenhtzit eine tiefe Cäsur eingezeichnet hat. Unter dem Datum, des 28. Juli 1876 veröffentlichte der „Preußische Staatsanzeiger" das in beiden Häusern des Landtags verabschiedete Gesetz betreffend den Austritt aus der jüdischen Gemeinde, das den orthodoxen Juden Preußens aus dem Parochialzwang des Gesetzes v. I. 1847 den Weg ins Freie eröffnete. Fortan brauchte, wer sich durch Reformen im Kultus und in der Führung der Gemeinde in seinem Gewissen beschwert fühlte, nicht Mehr, wie bis dahin, aus dem Judentum auszuscheiden und damit aufzuhören, vor dem Gesetz als Jude zu gelten, sondern nur den Austritt 'aus seiner Gemeinde anzuMelden. Damit erlöschen zwar seine Rechtsansprüche an seine bisherige Gemeinden aber das Gesetz eröffnete den- Ausgetretenen doch auch wiederum die Möglichkeit, sich zu einer neugebildeten Gemeinde zusammenzufinden, die durch Königliche Verordnung mit allen Rechten einer Synagogengemeinde ausgestattet werden durfte. Auf diesem Recht fußen die in Bkklin (AkW öisrocö; Wiesbaden, Köln UND in spszialgöschllchsr Modifikation die Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main. Die Zeit hat inzwischen ihr Werk getan und alle die Männer, die in seelenzerrüttenden, aufreibenden Kämpfen das „Austrittsgesetz" erwirkten, in die Welt der Wahrheit und des Friedens entführt. S a m s o n R a p h. H i r s ch Vst' Jsr. Hildesheimer V"XT' Mark. Lehma n n V^r und — nicht zu vergessen! — der Vater des Gesetzes im Parlament, Ed. Lasker V"t sind der jungen Generation bereits zu. geschichtlichen Namen geworden. Und auch die Reihen der so wahrhaft frommen Männer und Frauen, die mit unerschütterlichem Vertrauen auf den endlichen Sieg ihrer guten Sache die wechselvollen Phasen im Kampf um das Gesetz begleiteten, und durch ihre unbegrenzte, unbedingte Treue zu ihren Führern, deren Mut und Entschlußkraft stählten, haben sich mehr und mehr gelichtet. Diese Tatsache, die jetzt bei der fünfzigsten Wiederkehr der Geburtsstunde des Austrittsgesetzes so recht in die Erkenntnis tritt, daß nämlich die Zahl der lebendigen Zeugen jener Tage und Stunden und — mangels einer objektiven 2)ar» ftsllung der Nöforrngsfchichts - schon für unfere Generation and erst recht für den Nachwuchs die Möglichkeit, sich täglich mehr verringert, über den verhängnisschweren Zusammenprall einander entgegenwirkender religiöser Energien, deren Exponent eben das Austrittsgesetz ist, Belehrung zu schöpfen; diese Erkenntnis läßt den jetzigen Gedenktag als dringenden Mahner erscheinen, die Lehren jener Zeit zu rekapitulieren und für Gegenwart und Zukunft daraus die Folgerungen abzuleiten. Täuschen, wir uns doch nicht! Von einem kleinen Kreis Getreuer abgesehen, hat ein neues Geschlecht das von 1876 abgelöst; eine Generation, die so ganz anders denkt und fühlt, anders liebt und haßt, anderen Sternen folgt, als die den Menschen, dem Jehudi jener Tage leuchteten l Deren „Jüdischkeit" war, von des Gedankens Bläffe ganz und gar nicht angekränkelt, glutvoll und lebensdurchpülst eins mit ihrer. Persönlichkeit! Sie trugen in ihrer Seele die Wundmale, die neologe Bruderliebe und Duldsamkeit ihr schlugen, und diese alten Wunden brannten: s i e maren unter Dem Druck Der Wen ss lange auferlegten Gewissensnot eisenhart in ihrer Unbeugsamkeit geworden, und VL2N nTöa für die Väterideale, für die na'anni mapn rmax ihnen eine Selbstverständlichkeit des Tages; sie umjubelten daher in spontanem Gefühlsausbruch den schwer errungenen Erfolg und seine Träger, und keine wohltemperierte Gefühlsdisziplin wehrte der Ekstase der Befreiungsstunde, dir 'mit dem neuen Gesetz in das Zwingurr der neologen Gewaltherrschaft eine Bresche schlug. .. Die Neuorientierung unserer Zeit, die physische sind geistige Umschichtung ihrer Kulturgüter hat jene

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