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Der Israelit · 1926-07-01 · Heft 27 (1.7.1926) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 27 (1.7.1926)
Date
1926-07-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Sei«. 2 Nu. 2, Der Ist ae . . i Allgemeinheit in Frage steht. Da die Feststellung, ob und wann ein Interesse der Allgemeinheit in Frage steht, zu den Kompetenzen des Verbandes gehört, so ist es klar, daß auch durch diese Bestimmung die Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden erschüttert werden kann. Bedenkliche Eingriffe in die Selbständigkeit des Rabbiners können sich aus Paragraph 19 ergeben, der zur Beratung der Angelegenheiten, die sich auf Kultus, Ritus und Unterricht beziehen, mit Rücksicht auf die religiösen Richtungen zwei selbständige Hauptausschüsse vorsieht. Zunächst tritt auch hier die Grundanschauung der Verfassung zutage, daß die vorhandenen Differenzen irn Kultus, Ritus und Untefsjflst hLlli Wesen der Religion nichts zu wn haben. Diese Grundanschauung ist von der Tagung des Verbandes bei der Beratung der Verfassung mit keinem Worte berührt, geschweige behandelt worden. Umso eingehender sind die Kompetenzen der Hauptausschüsse beraten worden. Man hat sich schließlich dahin geeinigt, daß in den Fällen, in welchen die rabbinischen Mitglieder eines Hauptausschusses übereinstimmend erklären, daß die Beschlußfassung durch eine religionsgesetzliche Entscheidung bedingt ist, es den rabbinischen Mitgliedern überlassen bleibt, die Entscheidung durch Anwendung der Schlichtungsformen des Religionsgesetzes herbeizuführen. Letzten Endes ist es aber doch der Verband, der allein durch seine Organe zur Rechtsprechung in Fragen des Kultus, Ritus und Unterrichts berufen ist. Wird ja auch in Paragraph 29 ausdrücklich gesagt, daß bei Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Rabbinen usw. schon auf Anruf eines der Beteiligten dem Schiedsgerichte des Verbandes die Entscheidung obliegt. Was das zu bedeuten hat, wird die Zukunft lehren. Einen wffHgen&en Blick in Die Zukunft gewahrt übrigens schon hsutz dokumentarisch belegbare Auffassung des Rates, daß der Rabbiner wohl das Recht der Meinungsäußerung habe, daß aber die Gemeinden berechtigt seien, Satzungen zu erlassen und abzuändern, ohne daß die Zustimmung des Rabbiners hierzu im voraus eingeholt oder die nachträgliche Genehmigung nachgesucht werden müßte. Öb die jetzt neu gewählten Mitglieder des Rates und der Tagung gewillt und in der Lage sein werden, anläßlich der Beratung eines Musterstatuts für die Gemeinden, welche die nächste Tagung beschäftigen soll, jene Auffassung des Rates im Sinne des Religionsgesetzes zu revidieren, steht dahin. Zurzeit ist der Augsburger Religionsfrieden mehr Frieden als Religion. Des Sehers Fluch. Bon Dr. rmchnlfli in Karlsruhe.*) Furcht und Haß lasten in Balaks Herzen den Plan reisen, nicht zum Schwerte zu greifen, denn das Schwert hat versagt in des Emori Hand und der unbesiegbare König Sichon ward in seiner uneinnehmbaren Stadt von Israels Schwert bezwungen. Israels Schwert, so meint König Balak, ist durch Moses Segen und Israels Gebet geweiht und gefeit, die Kraft der Hand hat ihre Quelle in der Kraft des Mundes, nur Bileams Fluch kann Segen und Gebet verdrängen. Doch des Sehers »Fluch wandelt Gott Dir Israel zum Segen, denn es liebt Dich der Ewige, Dein Gott". (V. B. M. 23, 6.) Nur einen Fluch, so bemerken unsere Weisen, wandelt Gott in Seiner Liebe zum dauernden Segen, der den Gottes- und Lehrhäusern entspringt. (Sanh. 105 b.) Die anderen Flüche, die Bileam erstrebt, jedoch nicht ausgesprochen, sie haben Bileams Segens, worte verscheucht, sobald Israel sich Gottes Liebe verscherzt hat. Israels Sünden weckten der Flüche Gewalt, die in Israels Leiden nachwirken. Fünffach war das Leid, das am 17. Tammus über Israel kam, so bemerkt der Talmud (Taanis IV. 6), an ihm *) Der Aufsatz traf für 's zu spät ein. Wochenrundschau. Der Kampf um die Schechita. Die uns unmittelbar vor Redaktionsschluß voriger Nummer aus München zugegangene telephonische Nachricht von einem auf Einführung des Betäubungszwanges gerichteten Mehrheitsbeschluß des Verfassungsausst^usses bsk Oarchtagcs hat in weiten Kreisen des In- und Auslandes alarmierend gewirkt. Man konnte auf einen solchen Beschluß nicht gefaßt sein, nachdem nicht nur die Regierung, sondern auch sowohl Bayrische Volkspartei als Sozialdemokratie jeden unmittelbaren oder mittelbaren Eingriff in die Religionsfreiheit weit von sich gewiesen hatten. Wir geben angesichts des Ernstes der ganzen Situation zunächst den Bericht über die Sitzung des Ausschusses nach der „Bayrischen Staats-Zeitung" wieder: Der Verfassungsausschuß hat sich bereits am 25. Februar anläßlich eines völkischen Antrages mit der Frage des Schächtens befaßt, den völkischen Antrag, der ein generelles Schächtverbot verlangte, abgelehnt und einem Antrag Dr. S ch a r n a g l zugestimmt, der das Schächten prozentual der jüdischen Bevölkerungsziffer in Bayern kontingentiert wissen will. Berichterstatter Abg. Dr. B u t t m a n n (Rats. Gr.) würdigte die einzelnen Eingaben und trat für ein Schächtverbot ein, während Mitberichterstatter Abg. Dr. S ch a rn a g l (B. Vp.) betonte, daß, soweit das Schächten zum israelitischen Ritus gehört, ein vollständiges Verbot aus Gründen der Gewissensfreiheit sich nicht rechtfertigen ließe, daß also über den vom Landtag bereits durch Beschluß festgelegten Standpunkt der Kontingentierung des Schä-^tens xxiSjt k,kn«g?gsggggeii iDtröcn könne.. SchnNnö vom MlnifMium Ml Innern beleuchtete die Angelegenheit im Hinblick auf die einschlägigen Paragraphen der Reichs- und Landesverfassung und kam zu dem Schluß, daß ein S ch ä ch - rungsverbot für Bayern nicht in Erwägung gezogen werden könne, da die Regelung dieser Frage dem Reiche zustehe. In Bayern werde die Staatsregierung dafür sorgen, daß die Schächtung scharf kontingentiert im Verhältnis zur jüdischen Bevölkerungsziffer erfolge. Bis jetzt betrage überhaupt i n Bayern das Schächten nur drei Prozent der Gesamtschlachtungen. Rach der scharfen Kontingentierung werde diese Ziffer noch bedeutend zurückgehen, da die Israeliten in Bayern 0,67 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Oberregierungsrat Metzger kennzeichnete den Standpunkt des Kultusministers dahin, daß zwingende Rücksichten auf das Allgemeinwohl und das unmittelbare Interesse des Staates nicht vorlägen, die ein Schächtverbot rechtfertigen könnten. Auch das Kultusministerium sei der Ansicht, daß durch die Kontingentierung das Notwendige vorgekehrt sei. 1. Eulc In der weiteren Aussprache, an der sich die Abgg^. Hildenbrand (B. Vp.), Auer Theodor (B. Vp.)^ Mager (K. P. D.), Steiner (B. B. u. M. B.), S t e l z n e r (V. Bl.), Dr. L e n t (Dtschnatl.) und Diss i n g e r (Fr. Vg.) beteiligten, kam in der Hauptsache zum Ausdruck, daß das Schächten ohne vorausgehende Betäubung eine Tierquälerei sei. Ferner wurde unterstrichen, daß die Israeliten in der Schächtungsfrage selbst nicht einig seien. Der Mitberichterstatter, Abg. Dr. Scharnagl, beantragte, sämtliche fünf Eingaben durch den Beschluß, des Ausschusses vom 25. Februar (Kontingentierung der Schächtung) als erledigt zu erklären und folgenden während der Aussprache eingebrachten Antrag Dr. Wohlgemuth anzunehmen: „Die Staatsregierung wolle im Auge behalten, daß eine den rituellen Vorschriften des- Judentums nicht widersprechende Art der Betäubung vor geMtzw tuerDcf Bssichtssstatter Mg. Entmann WrmtküM, r»re Eingabe des Münchener Tierschutzvereins, die die obligatorische Betäubung der Tiere vor dem Schächten verlangt, der Regierung zur Berücksichtigung, zu übergeben, die übrigen vier Eingaben als Material zu überweisen und den Antrag Dr. Wohlgemutst anzunehmen. Die Abstimmung ergab Annahme des Antrages des Berichterstatters Dr. Buttmann mit allen gegen die Stimmen der Bayerischen Volkspartei, der Kommunisten, und der Freien Vereinigung, soweit die Eingaben in Betracht kommen. Der Antrag Wohlgemuth wurde einstimmig angenommen. Wir wollen uns einer Kommentierung öiefer bedauerlichen Stellungnahme der Ausschuß-Mehrheit zunächst enthalten. Vielleicht liegt, was ja im parlamentarischen Leben zuweilen vorkommt,, nur eine Zufallsabstimmung vor, zumal der offi-- zielle Bericht — im Gegensatz zu unseren Privatnachrichten — behauptet, die Bayrische Volkspartei habe geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Im rechten Augenblick geht uns ein Sonderabdruck aus dem PragerArchivfürTier- Medizin (Band 6, 1926) zu, der äußerst: interessant nnb Wichtige „Untersuchungen amHiinDesRinöK^Wührendbessetr Tötung durch den Halsschnitt" von Dr. med. S. Lieben enthält. Lieben führt an Hand experimenteller Untersuchungen im tierärztlichen Institute der deutschen Universität zu Prag den Nachweis, daß die elektrische Erregbarkeit des Gehirns für feine motorische Funktion innerhalb 10 bis 35 Sekunden nach dem Schächtschnitt erlischt und auch nicht wieder auftritt. Er zeigt ferner, wie durch den Schächtschnitt der Schädelinhalt plötzlich verkleinert wird, weil der Luftdruck rapid abstürzt und fast völlige Blutleere des Gehirns eintritt. Alle noch später etwa gelegentlich folgenden Bewegungserscheinungen kommen ohne Mitwirkung der höchsten Hirnfunktionen zustande, sicherlich also ohne Bewußtsein und ohne irgendwelche Schmerzempfindung. wurden die Gesetzestafeln zerbrochen, das tägliche Opfer mußte eingestellt werden, Jerusalem ward erobert, Apostomos verbrannte die Thora, ein Götzenbild ward in den Tempel gestellt. Es will uns scheinen» als ob auch diese Leiden in Bileams Wünschen angedeutet feien, als ob auch in diesen Leiden nachwirkt des Sehers Fluch. Im Fußpfad der Weinberge stellt der Engel den Seher, der Israel zu verfluchen eilt nt» rrr» fl?8f 88s DClDCH MM". „MlU kannst Du Macht über sie erlangen", so spricht nach dem Midrasch der Engel zu Bileam, »denn einem Zaun gleich sind schützend die Gesetzestafeln bei ihnen ..auf »beiden Seiten beschrieben.- Diesen Schutz der Tafeln verwünscht Bileam, er schwindet, da sie zerbrechen. Am 17. Tammus geschah es. Nur Stier und Widder bringt Balak dar auf Bileams Geheiß, fort läßt er das Lamm*), das im täglichen Opfer des Morgens und Abends für Israel dargebracht wird. Nur wenn dieses fortbleibt, droht Israel Gefahr. Am 17. Tammus trats ein. »Gleich dem Leopard erhebt sich das Volk, gleich dem Löwen richtet es sich auf, nicht legt es sich nieder, bis den Fang es verzehrt und das Blut der Erschlagenen getrunken (23, 24)." So lauten die Segensworte Bileams, in die Gott den Fluch hat gewandelt, die wieder zum Fluche geworden, da Jerusalem erobert wurde. Am 17. Tammus erfüllte es sich. „Es fließt das Wasser aus feinen Eimern" (24,7), der Tauroh erfrischend, erquickendes Wort, dem Wasser gleich **) labt es die Herzen. Nur des Feuers *) ’isr nru» z. St. gibt hierfür eine andere Begründung. **) vgl. 3- St. Gewalt scheucht des Wassers Kraft, wenn die Tauroh ein Raub wird der Flammen. Am 17. Tammus ward es Wirklichkeit, daß des Segens Fluch zum Unheil ward. »Nicht schaut er das Unrecht in Jakob" (23,21> des Götzenbilds Sünde verzieh Er (Sifre), so wandelt zum Segenswort Gott Bileams Wunsch, daß zum Götzenbild Israel ausblickt, wie's am 17.Tammus geschah. DöÄ UMllttgslos mar? Gehers Fluch» würbe nicht Israels Sünde erst die Kraft ihm gegeben haben. In Israels Herzen waren in den Zeiten, die zum 17. Tammus führten, die Gesetzestafeln zerbrochen,*) da Israel das Gesetz übertrat. Der Opferwille und Opfermut, der täglich des Morgens und Abends, in der Jugend, im Alter zu Opfern für Gott war bereit, war erstorben. Vom feindlichem Trieb war das Herz, in dem Gott wie in Jerusalem wohnen sollte, überwältigt und erobert worden, die Tauroh ward ein Raub der Begierden, die wie- Flammen brannten, wie Feuer zehrten; im Herzen, in dem Gott thronen sollte, ward einem Götzen der Thron errichtet, dem Götzen des Genusses, der- Mode, des Geldes. Da ward verscherzt die göttliche Liebe, deren Kraft zum Segen den Fluch gewandelt, und Bileams Flüche erfüllten sich. Doch ein Segenswort erhielt dauernde Kraft. »Wie schön sind Deine Zelte Jakob. Deine Wohnungen Israel" (24. 5). Wenn Israel ganz und ungeteilt sich den Gotteshäusern und Lehrhäusern wieder zuwendet, ihre'Segnungen voll auf sich einwirken läßt und sie auswirken läßt auf fein Leben, wird der 17. Tammus 'ein Freudentag. und des Sehers Fluch wird zum Segen! *) vergl. vjy nma 3- St.

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