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Der Israelit · 1926-05-28 · Heft 22 (28.5.1926) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 22 (28.5.1926)
Date
1926-05-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 22 IÜK2 lVochenrundschau. nie Berliner NenlnsenlanlennillMen. Die von regem Interesse getragenen Berliner Gemeindewahlen haben, wie an anderer Stelle berichtet, eine Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse nach der Richtung gebracht, daß die Liberalen statt elf Mandaten nur noch zehn besitzen, daß ihnen also eine Stimme an der absoluten Mehrheit fehlt. Erfreulicherweise bestätigt sich die erste Meldung nicht, wonach den Poale Zion ein Mandat zugefallen sei, das sonst in allen religiösen Weltanschauungsfragen einen vollwertigen Ersatz des elften Liberalen gestellt haben würde. Die elf Mandate der Mehrheit verteilen sich auf Volkspartei (8), Mittelpartei (2) und Gemeindeorthodoxie (1). Der hervorstechendste Zug der Wahlen ist der Erfolg der unter dem Namen „Volkspartei" firmierenden Zionisten und die fast völlige Aufsaugung der Gemeindeorthodoxie durch jenen mächtigeren Bundesgenossen. Es konnte nicht anders kommen! Die Orthodoxie innerhalb der großen Berliner Gemeinde hat sich von jeher schamhaft als „Konservativismus", als eine rechts gerichtete Nüance im vielgestaltigen Farbenspiel des einheitlichen jüdischen Geisteslebens gebärdet und sie handelte somit grundsätzlich konsequent, wenn sie durch Listenverbindung mit der Volkspartei ihr geistiges Vasallenverhältmg zur zwnlstislUn MlllllWllllung aucv rum sinnfälligen Ausdruck brachte. Daß unter diesen Umständen nicht einmal 3000 Wähler es der Mühe wert erachteten, für diesen Konservativismus zu demonstrieren, darf nicht Wunder nehmen. Auch innerhalb der zionistischen Volkspartei führt ja das alte, das geseßestreue Judentum ein allerdings anonymes, aber immerhin durch die nationale Dekoration hindurch schimmerndes Dasein — mindestens zwei ihrer Kandidaten müssen nach ihrer Lebensführung als orthodox gelten —; wozu also noch eine besondere Gemeindeorthodoxie, die nicht leben und nicht sterben kann, ohne aus dem nationalistischen Lebensborn gespeist zu werden! Wir stehen demnach vor der erschütternden Tatsache, daß der Gedanke der uralten np»’ nbn,> der ganz und ausschließlich der Verwirklichung des Gotteswillens geweihten jüdischen Kehilla innerhalb der größten Judengemeinde des deutschen Reiches keinen Träger mehr hat, nicht einmal mehr — Mischna Makkot I, 6. Don Rabbiner Dr. Aetir Kanter, Zwittau (Mähren). Diese Mischna berichtet von einem Streit der Sadduzäer mit den v'aan lPharisäern) betreffs j’aalt v'iv» Rach Ansicht der Sadduzäer erleiden f'aair any nur dann die Todesstrafe, wenn derlenige. gegen den sie wissentlich falsch ausgesagt haben, mit dem Tode bereits bestraft wurde (nach vollzogener Exekution). Die Sadduzäer stützen sich aus II. B. M. Kap 21 D. 23, wo es heißt nnn Die v'aan hingegen entscheiden, die paait wn? erleiden nur dann die Todesstrafe, wenn das Todesurteil über den fälschlich Beschuldigten gefällt, aber nicht vollzogen wurde. Heißt es doch in der Thora (V. B. M. Kap. 19. D. 19) vui oat ib nrpwxn* Der (von den Sadduzäern angeführte) Ders paj nnn vbi lehrt nur, daß die paaii dhj? nur dann die Todesstrafe erleiden, wenn der von ihnen falsch Beschuldigte zum Tode verurteilt wurde lalso nicht vor der Verurteilung und auch nicht nach vollstrecktem Urteile). Auffallend in dieser Mischna ist, daß beide Parteien (v'aan und D’pm) auf den biblischen Vers in v'vSVv und nicht auf Kap. 19 D. 21 in v'vsw sich '' " D c''r'''3's r cre l t I wenn man von dem einzigen Ueberbleibfel der Gemeindeorthodoxie- Herrn M. A. Loeb absieht — als fernes Zukunfts ideal einer trüben Gegenwart. Die „Volkspartei" bekennt sich zu diesem Gedanken ebensowenig wie der Liberalismus — ihr ist beispielsweise eine jüdische Volkshochschule, an der Geschichte im Geiste D u b n o w s gelehrt und vik M«ffk gur rraffkstkn Leugnung erzogen wirb- oder ein Boxerklub, der den Sabbat durch Kräftigung der jüdischen Muskelstärke weiht oder ein hebräischer Sprachkursus zum Studium der „Regenbogenbibel" genau so jüdisch und genau so heilig, wie die konservativen'Jnstitutionen einer jüdischen Gemeinde. Was nützt die religiöse Lebensführung des vergänglichen Individuums, wenn die Gesamtheit ihre historische Aufgabe verleugnet und in dieser Leugnung durch das sich ihr ein- und unterordnende religiöse Individuum bestärkt wird. So besteht unseres Erachtens für die gesetzestreue Judenheit kein Grund, die angebliche Niederlage des Liberalismus in Berlin als einen Sieg der Thora zu bejubeln. Mag die neue Mehrheit in Berlin praktisch dies oder jenes schaffen, das man als „positiven jüdischen Wert" wird schätzen dürfen, die heillose Verwirrung der Geister, die Auflösung der tradierten jüdischen Wahrheit in ein Conglomerat sich gleichberechtigt dünkender „religiöser Richtungen", die Umwandlung der „Thora-Gemeinde" in eine „Volksgemeinde", diese ganze Entwicklung, die mit der Reform begonnen hat und vom Zionismus gradlinig fortgesetzt wird, sie hat durch diese Wahl in der Reichshauptstadt lediglich einen neuen SInirtefe srhaltsn. als je dürfen wir daher der weitschauenden Männer segnend gedenken, die auch auf dem Boden Berlins in der „Ad aß I i s r o e l" den Typus der h i st o r i s ch e n j ü - dischen Kehilla wiederbelebt und unter tausend Schwierigkeiten bis auf den heutigen Tag erhalten und fortentwickelt haben. Ihr Werk lebt für die ganze jüdische Nation, die in dieser kleinen „Gemeinde Israels" ihr verjüngtes Ebenbild erblickt und eine Verheißung der Zukunft. Die Umwälzungen in Polen. Just im Momente, da Polens Juden der Regierung Witos ihre Bedingungen mitteilten, unter denen sie dem Kabinett Unterstützung und Vertrauen gewähren könnten, kam die Umwälz u n g, die all die Unterhandlungen gegenstandslos machte. Die Dinge scheinen sich nun, nachdem es blutige Opfer gekostet hat, zu klären. berufen, wo ausschließlich von falschen Zeugen die Rede ist. Zn der Tat bemerkt auch K"ßnna z. St. (oergl. auch a"wn nmoa), daß hier ein Druck- oder Schreibfehler vorliegt und anstatt v/qi rinn WDJ sollte es ricktia in dieser ganzen Mischna Hetzen WIR bfüi. amt Dfefei Hflüüöfifiii m llVffNdöN! öS ist Stzöt! immerhin sonderbar, daß in allen (mir vorliegenden) Mischna- und Talmudausgaben (vergl. auch aiü qy> nsom zu dieser Mischna) dieselbe angeblich falsche Lesart wiederkehrt. Wie konnte sich ein solch offenkundiger Fehler in allen Ausgaben erhalten? Versuchen wir zunächst die in Betracht kommenden Bibelverse wörtlich wiederzugeben und sie einander gegenüberzustellen. Die Stelle in v'vsiV: Die Stelle in maw: Dar itwo ■ ib awirwi tpQ2 nnai "w iiok vrri pjr virm rrbi "ui nwyb rer rinn rer V-u nnn )’3D f'p WÖJ3 1PSJ "Ul Der Wilner Gaon (R. Else Wilnaer V*2tt) weist auf den Unterschied in diesen Versen der Thora hin: dort (in ü'vsvv) und hier psu nnn ws: (in v'vsnp) PS« Diese verschiedene Ausdrucksweise, meint er, geschieht nicht ohne Grund, nnn bedeutet „den Ersatz für etwas, das überhaupt oder nicht mehr existiert" (vergl. pa "*n* *pninx nnn oder i»nnn fibau. .. nau)* Ein Aequivalent für etwas Vorhandenes und Existierendes wird im Hebräischen durch a ausgedrückt (oergl. "ui sna aiv... i'a' rrh). In v'rvSVawo von Mord oder Totschlag oder von dem zugefügten Verlust eines Auges rc. die .Rede ist, wird daher der Ausdruck nnn gebraucht (als Ersatz für das, was nicht mehr vorhanden ist). Pilsudski hat die Zügel fest in der Hand und die neue Regierung wird, wenn die Nationalversammlung ihm auch nicht die Würde des Staatspräsidenten übeträgt, eine Schöpfung seines Willens fein. Wie sicher es für uns steht, daß Polens Judenheit den blutigen Vorgängen vollkommen neutral und unbeteiligt gegenübergestanden, so sicher ist es, dag ]\t) vm Düs gesamte MMsHe Doll uno Mk Minderheiten, sich mit den gegebenen Verhältnissen abfindet und der legalen, anerkannten Macht ihre Unterstützung zuteil werden läßt. Mit Pilsudski wird es nicht schwer sein, die Verhandlungen auf Grund des bekannten Abkommens zu einem guten Ende zu führen. Der Führer der Demokratischen Partei, Pilsudski, ein General, der von jeher Wert darauf legte, zu betonen, daß sein Schwert dem Rechte diene, bekennt sich voll und rückhaltlos zum verbürgten Minderheitsrechte, und er wird auch das Recht der Juden zu schätzen und zu schützen wissen. Das erst jetzt in seinen Einzelheiten veröffentlichte Abkommen beweist, daß auf jüdischer Seite nicht soviel verlangt worden ist, daß es sich hier keineswegs um Privilegien handelt, sondern um Sicherung des Rechtsschutzes auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und religiösem Gebiete, um Dinge, die anderswo als selbstverständlich gelten müßten und keines Paktes zu ihrer Sicherstellung bedürften. Der Vertrag stellt auch nicht den Schachzug einer Regierung dar, sondern ist beste Garantie für die Gesundung Polens überhaupt. Und da Pilsudski, wie er beteuert, nur dieses Ziel vor Augen hatte, als er feine Gruppen gegen bas bisherige 91 eg irrte stetz, so ist ohne weiteres zu hoffen, daß er auch in der Innenpolitik alles besiegt und überwindet, was dem Rechte und der Bürger-- freiheit im Wege steht. Ziele der jüdischen Ethik. Don Rabbiner Dr. Kermann Klein in Merlin. Einleitendes. Vor mehreren Jahren habe ich in zwei Schriften den Nachweis zu führen versucht, daß eine religionslose Ethik weder die Begründung noch den Zweck des Sittlichen, weder die verpflichtende Kraft noch auch das Ziel alles Strebens, aller sittlichen Tätigkeit zu erklären imstande ist. Dieser mehr negativen Seite des Problems steht nun die positive gegenüber, deren Erörterung nachfolgende Zeilen gewidmet sind, die Frage nämlich, ob die Ethik aus dem Judentum heraus begründet werden kann, d. h., ob aus den Voraussetzungen, die wir in unserer nun und mian In 2'vsiV hingegen ist von paair öhjt die Rede, von Zeugen, die durch ihre falsche Aussage jemandem um den Verlust des Lebens oder eines Gliedes bringen wollten, ohne aber ihre Absicht ausznführen (ba bekanntlich halb muß zs hier logifchermem vsis MAL höißök (da von einem faktischen Verlust hier die Rede ist). - Ist diese Prämisse richtig, dann konnten die Sadduzäer unmöglich sich auf V. B. M. Kap. 19* V. 21 (tpsja was) berufen, da dieser Vers gerade das Gegenteil enthält, was sie lehren. Sie mußten daher notgedrungen zu II. B. M. Kap. 21 D. 23 ibre Zuflucht nehmen, wo von einem tatsächlichen Verlust fosj nnn psj) die Rede ist. Daher erleiden die falschen Zeugen — nach Ansicht der Sad-- duzäer — nur dann die Todesstrafe, wenn der von ihnen fälschlich Beschuldigte mit dem Tode bereits bestraft wurde. Die caan hingegen leiten aus eben demselben Vers (ipsj nnn vru) die Lehre ab, daß die falschen Zeugen nur nach Verkündigung des Todesurteiles über den fälschlick Beschuldigten die Todesstrafe erleiden (da nach Verkündigung der Beschuldigte als x!?'v,7 jnaa zu betrachten, also auch in diesem Falle Vs: nnn -w anwendbar ist). Demnach scheint die ursprüngliche Lesart dev Mischna die richtige zu sein und zur Vornahme einer Korrektur kein Anlaß vorzuliegen.

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