Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1926-05-28 · Heft 22 (28.5.1926) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
67 (1926)
Issue
Heft 22 (28.5.1926)
Date
1926-05-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2446951-2450388-2450410--73177-2530571
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

67; J'rsf •'% -4^4-1-^:4: “' 7'^'"'s7^'7 ‘ Frankfurt a. Al., den ^5?^'s***'**™#??r[•*■<^:-'u j-f.-y;."--»t^;y 28. Mai 1926 15. Sitüan 5686 Nr. 22 Ein Centralorgan (Or das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. 'mr K '•>. . M- --- 3 --#=-— Abonnement ab Januar 1924: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Bterteljahrvreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 18 Fr.; Belgien 13 Fr.: Holland 2 fl.; Italien 28 Lire; Jugoslawien 83 Din.; Litauen 7.30 211.; Rumänien 200 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tschecho-Slowaket23Kronen; Ungarn80000 Kronen; Dänemark3Kronen; Norwegen 8 Kronen; Schweden 3.80 Kronen. Einzelnummer dreißig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeDn Donnerstag. Inserate 40 GoldM^ für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen ber Stellengesuchen und Famtlienanzeigen nur 30 Pf. Die 76 mm breite Reklamezeile: letzte Textseite 1.60 Mk.» vorletzte Textseite 2.— Mk.;- Chiffregebühr in Höhe eines dopv. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Franks, a. M., Gr. Eschenheimer Straße 23, Tel. Hansa 8812 sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. des In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanzeigen: Jul. Schmidt, Langestraße 7, N. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Pr. 19 802. - Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79608 -Postsparkassenamt Budapest Nr. 18424. - Postscheckkonto Warschau Nr. 190787. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII 7254 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24869 — Böhmische Unionbank in Prag - veoca Mannan>8ch Blank & Cojtt Bukarest - Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. - Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Die Stellungnahme -er palästinensischen Rabbiner» zur Gemeindegesehfrage. Bekantlich hat die palästinensische Regierung Den Entwurf des neuen Gemeindegesetzes, das die :gesetzestreue jüdische Oeffentlichkeit nun seit mehreren Jahren in Atem hält, dem W a a d Leum i, der A g u d a s I i s r 0 e l und dem Ober- .rabbinat zur Begutachtung übersandt. Daß der Waad Leumi mit dem neuen Gesetzentwurf, Der nur sehr geringe prinzipielle Abweichungen , von dem früheren aufweist, im Grunde seines Herzens mehr als zufrieden ist, kann keinem Zweifel unterliegen. Denn trotz des Schönheitsfehlers der Ueberfchrift, die nominell eine rein religiöse Organisation schafft, ist das Ganze doch nach dem Rezept der nationalen Einheitspolitiker aufgebaut und trägt deren Machtaspirationen vollauf Rechnung. Viel interessanter wäre es, zu erfahren, ob auch das palästinensische Oberrabbin a t mit dem Entwurf einverstanden ist, obgleich Doch darin das wichtigste Gebiet , des öffentlichen Lebens, Erziehung und Unterricht, den Kompetenzen der rabbinischen Instanzen vollkommen entzogen und damit der Verweltlichung ausgeliefert wird. Während das Oberrabbinat schweigt, fyaben bte übergroße Mehrzahl der leils beamiGfctf)- ttzils wntaffmifkl* rabb'rüjchsn Führer JUÜ hAligen Landes in einer bereits Ende Nissan stattgehabten Beratung ihre Stellungnahme zu dem Gemeindegesetz durch eine außerordentlich bedeutsame Erklärung festgelegt, die um so wirksamer ist, als sie sich nicht mit Zweckmäßigkeitserwägungen politischer Art beschäftigt, sondern rein den Charakter einer halachischen Entscheidung wahrt. Die Erklärung ist bedeutsam vor allem durch die Namen der Unterzeichner. Es befinden sich darunter nicht nur der anerkannte Führer der palästinensischen Orthodoxen, Oberrabbiner Chajim I. Sonnenfeld und seine engeren Gesinnungsgenossen, sondern eine ganze Reihe von Persönlichkeiten, die im politschen Leben selten hervortreten, und deren Objektivität gegenüber aller Politik feststeht. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: „In der am 29. Nissan 5686 in der heiligen Stadt Jerusalem stattgehabten Versammlung sind die Unterzeichneten, aufgefordert worden, ihre auf das Thora-Wort gegründete Meinung über einige Fragen zu äußern, welche die Grundprinzipien.^der jüdischen Gemeinden im heiligen Lande öMesseni es m Men Mel m Gefahr dargesteM worden, die gegenwärtig besteht, daß die Leitung Der Gemeinde im heiligen Land in die Hand der Gefetzesübertreter gerät. Nach eindringlicher. VerhandluKg über den Gegenstand veröffenHUfen wir hierdurch unsere folgenden Beschlüsse: 1. Auf Grund des Din Thora ist die jüdische Gemeinde verpflichtet, die Autorität der Thora gemäß dem Schulchan Aruch und gemäß den Entscheidungen der Rabbinen in allen aktuellen Fragen anzuerkennen; diese Anerkennung ist obligatorisch für alle Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinden und muß die Grundlage der Gemeinde-Verfassung bilden. 2. Auf Grund des Din Thora haben die Frauen kein Wahlrecht für die Organe der Gemeinde. Es ist verboten, Frauen in die Leitung der Gemeinde und ihrer Organe zu wählen. Ebenso ist es verboten, sich an einem Wahlakt zu beteiligen, der auf Grund der Erteilung des Wahlrechtes an Frauen stattfindet. 3. Auf Grund des Din Thora kann ein nichtreligiöser Jude, der den Sabbat entweiht, die Speisegesetze Übertritt usw., nicht Mitglied eines Gemeinddvorstandes sein, in dem er das Recht hätte, seine Meinung über die Verwaltungsangelegenheiten einer Gemeinde von religiösen Juden zur Geltung zu bringen. L Aus Wund Din Thsva ist SS verboten, aus öjf Gcmemdckaffe Änstitutwnen» Unternehmun^n und Bestrebungen zu unterstützen, die Dicht den Thora-Gesetzen entsprechen; um wieviel weniger solche, die Bestrebungen fördern, die im Gegensatz zur Religion stehen, so zum Beispiel die Unterstützung irreligiöser Schulen oder Anstalten, in denen man den Sabbat entweiht, von Küchen, in denen man nianvi genießt und ähnliches. 5. Auf Grund des Din Thora ist es einem pflichttreuen Juden verboten, einer Gemeinde anzugehören, welche die vorstehenden Grundprinzipien nicht als Grundlage ihrer Verfassung anerkennen will. Folgen die Unterschriften: •axV» pVt nv’rr '’Vk ♦‘rVöjan v"n *]or» snman pnx' «pan ’an» -nnav wVp wa '2'2'vx annaa •pawrVsnp ’as an .^pna annarr .rrnina ■»as annarr si'2 p -px-NW am» s'»'2a ♦p’-nsra Pia '^rr ♦mpn nna 'va^r ps p «poa^ ’-ftn px p .n^nrr’ ajran .pnavn nnin’ .panVan apv’ qna •pi1? a’V -vprrr brr'n q"ina m -st'vvav *]iaiV’i inVR f¥iiT k)vi' .7'anin «nnn t»t» tot» .'pv2'Lpiv va'» ^rrm' .paiVttra'm -«jor ♦pmaiyaip ♦’poana n^rr app •ptrib VKprr -s'p^i» Va*»» tow apsr» -naiv a”n apsr -mpn rma «p1? pan apjp •aip» ^rrnv*’ q^an '22 j?nx’ •f’atpo i’2vn •prunn ^o’i ^rr->V’ .nrr^’2’i' w» -.“mipa in ^rrnv nv» -pi^> nin ’anna .avp^rrn ’an-ia .panin ^a'» ^»xarpna nv» »pwana a^ nw» •pa’in *]ot» ain annarr ^rrän •powaj? onra .VDwyrnb t^ia^a •3’a« 'srrana^n n^a »t»h ^irrw -1'N^rr *ioi’ aibts* .sinan a’^ rrnin’ naw fwap -n^nn swatr* .P’anrna^ n»^v «N2ni a^ia nnav -vniaian ^rria«* -’pv^rr^rra pnrr -p’’^ ^rriaV Nach dieser Erklärung wäre es in jedem Lande, in dem man die Autonomie einer Religionsgemeinschaft und die Autorität der berufenen religiösen Führer nicht völlig mit Füßen treten will, eine selbstverständliche Konsequenz, daß der Gesetzgeber zum mindesten die Errichtung orthodoxer Gemeinden mit den gleichen öffentlichen Rechten, wie sie die nationalen Gemeinden zu erwerben im Begriffe stehen, zuläßt, um den nun einmal nebeneinander vorhandenen Auffassungen voll Wesen und Charakter der jüdischen Gemeinde freie Entwicklung, Luft und Licht zur gleichberechtigten Entfaltung zu gewähren. Kann ja nicht einmal das palästinensische Oberrabbinat. oder tütrj. &a Das Oterrattmöi tn st«^ A^ßältzn ist, fang ja nicht einmal Oberrabbiner Kut bestreiten, daß die Ziffern 1—4 der rabbinischen Erklärung im Grunde auch seiner Ueberzeugung entsprechen. Oberrabbiner Kuk wird lediglich die Konsequenz des Paragraphen 5 scheuen und wird die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde, die programmatisch die Autorität der Thora nicht anerkennen will, im Interesse künftiger Entwicklungen zu dulden geneigt sein. Allein mit welchem Recht will man nun diejenigen Kreise, die in dieser Duldung nicht die Aussicht auf fortschreitende Gewinnung der Linksstehenden, sondern umgekehrt die Gefahr einer Verwässerung aller Thoraprinzipien erblicken, mit welchem Rechte will man die Anhänger dieser Meinung ihrer Bewegungsfreiheit auf dem Boden Erez Jisroels berauben? Wir richten diese Frage an die jüdischen und nichtjüdischen Mitglieder der palästinensischen Regierung, an das englische Kabinett und an die Mandat-Kommission des Völkerbundes. 1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.