Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 19 (6.5.1926)
- Date
- 1926-05-06
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2450388-2450407--73124-2530515- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
6. Mai 1926 Der Israelit Nr- 19 Seite 8 gesetzestreuer Gemeinden ist zu allererst als Reichs verband gegründet worden und es folgte später erst die Konstituierung eines Preußischen Landesverbandes. Sollte also der Reichsverband der übrigen Verbände fetzt geschaffen werden, so braucht zwischen den beiden Reichsbünden, dem neutralen und dem gesetzestreuen, nur ein mehr oder minder organisiertes Band hergestellt zu werden und die einheitliche Vertretung wäre fertig. Denkbar wäre unter gewissen Bedingungen auch ein Zusammenwirken des gesetzestreuen Preußischen LanDMnorvanDös mit Den üBrtaen MrmiMn. Aber diese Bedingungen scheinen, wie die Herren Dr. Munk und Dr. Auerbach in Berlin bereits hervorhoben, vorläufig nicht vorhanden zu fein. Der wärmste Befürworter des Reichsverbandes, Oberlandesgerichtsrat Neumeyer, hat sich früher bereits dahin geäußert, daß der neue Reichsverband gewissermaßen die Einheitlichkeit der religiösen Weltanschauung der deutschen Judenheit organisatorisch zum Ausdruck bringen soll, und es ist ganz im Sinne dieser Prämisse, daß jetzt bei der vorläufigen Skizzierung des Programms die Erhaltung gemeinsamer Kulturinstitutionen und die Pflege gemeinsamer religiöser Interessen in Aussicht genommen wurde. An einem solchen Unternehmen könnte sich die gesetzestreue Judenheit, soweit sie ihrer Eigenart sich bewußt ist, selbstverständlich nicht beteiligen; denn sie kennt für unsere Zeit keine größere Gefahr als die des Hinweggehens über die tiefen religiösen Gegensätze, die bei allem guten Willen der Individuen zwischen der Weltanschauung des Liberalismus und Zionismus einerseits und derjenigen des geschichtlichen Judentums besteht. Die Erkenntnis von der Tiefe dieses Gegensatzes muß von allen Seiten respektiert werden, wenn es zu einer irgendwie ehrlichen Gemeinsamkeit des praktischen Handelns kommen soll. Mit anderen Worten: Ein organisatorisches Zusammenwirken der gesetzestreuen Verbände mit dem Reichsverband oder gar im Rahmen des Reichsverbandes ist nur denkbar, wenn dieser sich durchaus auf die Vertretung praktischer Interessen nach außen gegenüber den Regierungsbehörden beschränkt und evtl, auf die Errichtung solcher Wohlfahrtsinstitutionen, bei denen die Wahrung des jüdischen Religionsgesetzes statutarisch gesichert werden kann. Alle Institutionen dagegen, die in ihrer Wirk- (Smlät W83M 8M Dom Mllll M MllW schauung und von der Tiefe der religiösen G e - s i n n u n g abhängig sind, können ehrlicherweise nicht gemeinsam errichtet und unterhalten werden. Es hängt also vollkommen von dem guten Willen der durch prinzipielle Erwägungen naturgemäß viel weniger als wir gebundenen neutralen Verbände ab, ob sie bei dieser Gelegenheit endlich einmal zu einer gewissen Gemeinsamkeit des praktischen Handelns mit der Orthodoxie gelangen wollen oder nicht. Daß dieser ein Paktieren in diesen Gewissenssragen vollkommen unmöglich ist, werden auch objektiv denkende Gegner einsehen. Litauische Wahlen. Die LejmmchlA» in Litsuön treffen Die Indem heit in einer Stimmung der Staatsverbrossenherl, treffen aber die Orthodoxie in einer Stunde neuer Kraftentfaltung. Die Verstimmung der nationalen Kreise und der ihnen verwandten und alliierten Parteien resultiert aus der Aushebung der nationalen Autonomie, des jüdischen Ministerpostens und anderen unfreundlichen Symptomen. Die Erstarkung und der neue Schwung der Orthodoxie ist mit eine Folge der großen Enttäuschungen, die die gesetzestreuen Massen an den untauglichen Experimenten der offiziellen Fühlung erlebt haben. Run sind die Sejmwahlen vor der Türe, der Aufmarsch der Parteien ist im Gange, und dabei zeigt sich sehr deutlich, wer von ihnen in Wahrheit auf die jüdische Sache eingeschworen ist und wer die Dinge lediglich mit der Parteibrille sieht, und über den Parteiinteressen die wahrhaft jüdischen Interessen ruhig zu Grunde gehen lassen möchte. A ch d u s — so nennen sich in Litauen die vereinigten gesetzestreuen Organisationen mit Agudas Jisroel an der Spitze — entschloß sich für die Bildung der in Litauen leider so bitter nötigen Einheitsfront nach außen zu dem gewiß nicht leichten Opfer, den anderen Parteien eine Einheitsliste anzubieten, oder wenigstens eine Listenverb i n d u n g. Die radikalen Parteien wiesen die dargebotene Hand schroff zurück und mit der bekannten Forderung der falschen Mutter vor König Salomo bringen sie es fertig, lieber das Kind zu z e r s ch n e i d e n. „Weder mir noch dir!" So gehen sie mit getrennten Listen zur Wahlurne und führen eine Zersplitterung herbei, die ausschließlichdenklerikalen judenfeindlichen Parteien zugute kommen wird. Das in Kowno erscheinende „Jüdische Leben" schreibt dazu: „Was wir unseren Brüdern in Erez Jisroel und in der ganzen Diaspora bekannt machen, was wir der aan- M «All Mit MM MM; M0 in fiffl Ili; kuschen Annalen verzeichnet werden muß, ist daß die zionistischen Führer in Litauen jene waren, die gegen den Willen der jüdischen Bevölkerung es unternommen und durchgsführt haben, die jüdischen Wähler in Litauen in mehrere Gruppen zu teilen. Daß es die zionistischen Führer sind, die von der ganzen jüdischen und nichtjüdischen Oefsentlichkeit proklamiert haben, daß da» jüdische Volk nicht einheitlich fei, daß sich die zionistischen Führer mit der jüdischen Orthodoxie nicht vereinigen wollen, selbst wenn es sich um Verteidigung der jüdischen Interessen nach außen handelt. Die zionistischen Führer sind hierzulande die ersten, die es proklamiert haben, daß es besser sei, mit Deutschen, Polen und Russen gemeinsam zu gehen, als mit ihren jüdischen Brüdern." Wer etwa glaubt, daß es sich hier um den Wahlkampfruf eines parteipolitisch an eine Seite fest gebundenen Blattes handelt, dem sei erzählt, daß auf der Konferenz der litauischen Rabbiner, die dieser Tage in Kowno zu GäiDe ging, Männer von äcr NkSLnrnng Aberrabbrrrer Schaprra , des T ß I f ft) ß r 1IHÜ des Ponjewscher Raw und vieler anderer in womöglich noch schärferen Worten Protest gegen die Wahlmethoden der Zionisten erhoben, die darauf hinausgehen, die jüdische Einigung unter allen Umständen und auch für alle Fälle des Außenkampfes zu sprengen und jüdische Interessen an die Feinde auszuliefern. Man darf hoffen, daß nun den Wählern die Augen vollends aufgehen über die wahre Lage der Dinge und sie mit dem Wahlzettel die einzig richtige Antwort an die Zionisten erteilen. Dann könnte, allen Machenschaften zum Trotze, doch noch ein jüdischer Erfolg erzielt werden. Die Koscher-Bill. An anderer Stelle dieser Nummer wird über die Vollziehung der neuen Kaschruth-Bill des Staates Columbia durch den Präsidenten Coolidge berichtet. Es ist immerhin ein Zeichen für die bedeutsame Rolle, die die gesetzestreue Judenheit in den Vereinigten Staaten Amerikas spielt, daß ein Staat nach dem anderen sich genötigt sieht, den Interessen seiner rituell lebenden jüdischer Bürger durch den gesetzlichen Schutz des Aushängeschildes „Koscher" Rechnung zu tragen. Freilich darf nicht geleugnet werden, daß zwischen der Vollziehung eines auf dem Papier stehenden Gesetzes und der praktischen Verwirklichung der durch das Gesetz erstrebten Ziele doch ein himmelweiter Unterschied besteht. So hat sich z. B. das im Staate New-Pork bereits seit längerer Zeit bestehende ähnliche Schutzgesetz als ein Messer ohne Stiel und Klinge erwiesen. Die Zuverlässigkeit des Kaschruth im Staate New-Pork ist seit dem Erlasse des Gesetzes keineswegs gewachsen. Vor allem ist in New-Pork (im Gegensatz zu dem jetzt in Columbia geschaffenen Ge- Iefe) teinerlei SSorforge qciroffen, bctfe bte gleißten C*J) •»III*««» I «« . <0* ■> II ) |3 O > Ladsn und Restaurants, die ihre Waren als koscher bezeichnen, nicht gleichzeitig auch ausgesprochen unrituelle Kost verabreichen. Es gibt in New-Pork Geschäfte, die neben einer kleinen Trauer strahlende Hoffnung, die unsere Gesamtheit immer verjüngt und mit vermehrter Thoraliebe erfüllt. Wir lernen von ihnen, unseren Vorbildern, von unserem Alllehrer Moses wie von all den Großen und Edlen unseres Volkes: omsm „Zählt für euch ", darum opfert für eure Thora, gebet ihr euch voll hin, pfleget ihren Geist und medret die Stätten, an denen sie qelehrst und geübt wird! Das ist die würdigste Rüste und Vorbereitung für pt •tfrvrm pn. für die Zeit unserer Volksweihe. — ♦HST» Zu ■>npnn 's- Von Rabb. Dr. 2R. Weinberg in Reumarkk (Opf.). Es haben sich im Laufe der Jahrhunderte auf dem Gebiete des jüdischen Ritus eine Reihe von Besonderheiten ausgebildet, die früher streng beachtet und auch mit mancherlei Formalitäten verbunden waren, auf die wir aber, mit einem gewissen Stolz auf unseren „geläuterteren moderneren nüchternen Geschmack" mit wegwerfender Geringschätzung blicken. Ich nenne z. B. das Verkaufen von Mizwos in der Synagoge. Mag sein, daß unsere Beanstandung derartiger Dinge berechtigt erscheint. Aber sie sind historisch gewordene, natürlich entstandene und nicht gekünstelte Institutionen; und schon aus diesem Grunde liegt auf ihnen die ehrwürdige Patina, die auf allem geschichtlich Gewordenen ruht. In den Kreis dieser Dinge gehört auch der nxin? den mir ter t>efjan£>elri moltcn. Heu beiden <Sa6&ateu »nipna itrtö«i=.n 9=3 in Den Thoraabschnitten bekanntlich je ein großes, mit Flüchen reichlich ausgestattetes Kapitel, bekannt unter dem Namen row. Gar mancher mag, in vielleicht falsch angebrachter Auffassung von der Bedeutung der schlichten Verlesung des gegebenen Thorawortes, eine gewisse Scheu empfunden haben, gerade zu dieser Parschoh aufgerufen zu werden und gleichsam vor der Oefsentlichkeit als die Person zu erscheinen, auf die sich längere Zeit hindurch diese Kelolauß scheinbar ergießen. Andererseits mochte vielleicht der „Gabbo", der die Mizwauß vergab, den Verdacht von sich fernhalten, als sei er bei der Vergebung parteiisch, indem er diese Parschoh jemandem übertrug, die er einem anderen angesehenen Mann vielleicht nicht anzutragen sich getrauen wollte. Um nun jeden derartigen Verdacht von vornherein auszuscheiden, als ob insbesondere die zu der Tauchochoh aufgerufene Person etwa wegen ihrer Minderwertigkeit ausgewählt fei, neutralisierte man diese Parschoh gleichsam. Man rief keine bestimmte Person bei Namen aus, sondern der Ausruf erging an den nxin? »n „jeden der will"; man forderte damit irgend eine Person aus der Gemeinde auf, heraufzutreten, die vorurteilslos in jener Strafrede ein Wort der hl. Schrift, heilig wie jedes andere, erkannte. Es ist auch bekannt, daß grade angesehene Männer freiwillig sich zu dieser Parschoh einfinden, um den Schwachmütigen ein gutes Beispiel zu geben. Jedenfalls aber ist das Aufrufen des nxin? ■>« ein uralter, schon von Maharil erwähnter Brauch, der auch im Synagogenritual behandelt wird; vgl. besonders 2113 -1»'' t*5» Zu wm- Er erwähnt eine sich daraus ergebende gottesdienstliche Störung. Man weigerte sich, dem Rufe Folge zu leisten und zuweilen mußte der Vorbeter die Vorlesung eine Viertelstunde unterbrechen, bis sich endlich jemand bereit fand. Um dem zu entgehen, verfiel man cills ban Slustoeg, hafe man Strrrie {Jegert Bezahlt,ng tritt bem rts-vt» '-2 betraute; besonders Freute. &Ie a« ^leseUt «Sabbat gerade In der Gemeinde mellten. In entlegenen Gemeinden, wohin sich selten ein solcher verirrte, hielt man, wenn einige Zeit vor ein solcher mix erschien, ihn wohl auch bis zu diesem Tage zurück und gewährte ihm bis dahin freie Verpflegung, wobei allerdings einmal einer solchen Gemeinde ein tragikomisches Mißgeschick widerfuhr. Denn nachdem der Fremdling eine volle Woche auf Kosten der Gemeindemitglieder geschwelgt hatte und der Schammesch ihn unmittelbar vor der nnsin (d. i. Sch'lischi) nach seinem Aufrufnamen fragte, stellte sich heraus, daß dieser Mosche ben Jizchak „h a k a u h e n" war. . . .! Um dem Gemeindefrieden zu dienen, bildete sich früh der Brauch aus, daß der Gemeindediener (Schammesch) regelmäßig als nxin? ■>» ausgerufen wurde. Für diese Bereitwilligkeit erhielt er eine feste Gebühr. Um das mit dieser Funktion etwa verbundene Odium zu entkräften, mußte er in einigen Gemeinden, wie Fürth, am nächsten Sabbat nochmals als 3in aufgerufen werden. Gewiß eine würdige Genugtuung! In hessischen Gemeinden besteht vielfach der Brauch, daß dem nxi'v w der übliche 112V ->n zweimal hintereinander vom Vorbeter gewidmet werden muß. Es gibt auch besondere Fassungen d?s dem nxin? w zukommenden Mi scheberach. Eine besonders schöne, in der Gemeinde Bechhofen herkömmlich gewesene Fassung fand ich in dem dortigen Memorbuch. Sie lautet: m '»b nbi-e? 113373 (nbs p mbs) nx -7131 xin -mix umm -pme noixi .inroira ypn bxi DX72fi bx ->33 'i 10172 172x53 a”pi nxin? rj"3pn 13 nr 13V3 •*iow nimm v"n -p-ri nx min ms« u nibbpn nrr ib 12m -pbn wvrn mpn v"n nmin nsnt? in? piosn nnbxm mir ib nbmi nbrwi 533 bsöi npixi nix b=?2 inmen 71313b •px '31 -1NX 1"3 D5 1713131 111 nc?37?3 b33 3n unserer Zeit ist der nxi'v min den meisten Gemembert „gbaefdjafffc" Aber au<f> jefei naefe findet man rn UKi rntto m ®äI bei m zu tziM Parschoh Aufgerufenen, zumal, wann sie sich vam Aufrufenden mit Absicht zu dieser Gelegenheit auserwählt fühlen können. Bekannt ist der Brauch, die mon mit gedämpfter Stimme vorzulesen. Hierin soll vielleicht eine Schonung gegen den Aufgerufenen liegen.