Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 67 (1926)
- Issue
- Heft 6 (4.2.1926)
- Date
- 1926-02-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 6 Seite 3 4. Februar 1926 _ _* liegt brach, und noch ist kein Zeichen einer Besserung zu sehen. Trotzdem! Dem Kriegswaisenfonds wird die Kraft zu hoffen, die ihn während der Dauer von zehn Jahren erfüllt hat, auch jetzt ■nicfyt »ertorert gehen. Die Summen, Me m 1916 ÖtS 1921 verausgabt wurden, und die sich über eine Million Mark beliefen, sind heute für eine Berichterstattung belanglos geworden, diejenigen der Jnflationsjahre 1922 und 1923 nichtssagend und unverständlich: dagegen dürften die Ausgaben der letzten beiden Jahre gewiß vielfaches Interesse, finden. Der Kriegswaisenfonds hat verausgabt: im Jahre 1 9 2 4 für seine Waisenhäuser zirka 8000 Goldmark, für Waiseninstitutionen und einzelne Waisenkinder 6000 Goldmark, zusammen 14 000 Goldmark; im Jahre 1 925 für seine Waisenhäuser zirka 10 000 Goldmark, für Waiseninstikutionen und einzelne Waisenkinder 6000 Goldmark, zusammen 16 000 Goldmark. Das ergibt in den beiden Jahren die Summe von 30 000 Goldmark. In Ansehung der Tatsache, daß diese Summe in kleinen und kleinsten Beträgen zusammengetragen werden mußte, ist sie gewiß unter den heutigen Verhältnissen als nicht unbedeutend anzusprechen. Nun aber gilt es, weiter zu schreiten. Ein Neues Jahr der Geschäftsführung hat begonnen, rmd die Waisenhäuser harren der Hilfe des Kriegswaisenfonds. Möge sein Ruf und seine Bitte an die weiteste Oeffentlichkeit dringen, trotz uller Not der Zeit verlassener Kinder nicht zu vergessen. nv ^02 npis .rony „wer übt Liebestat zu jeder Zeit," fragen unsere Waisen. „Der Freund der Waisenkinder", lautet ihre Antwort. Fürrvahr, wer in Israels Kreisen möchte sich d?r Schar dieser Wohltäter nicht anschließen, wer möchte in den Bedrängnissen der Gegenwart nicht den reichen Trost empfinden, in Kinderaugen einen Strahl der Freude entzündet zu haben! lvochenrundschau. Gemeindepolitik und Rabbinerstellung. Zu der Betrachtung eines norddeutschen Rabbiners über „Gemeindepolitik in Preußen und Bayern" in Nr. 5 des „Israelit" wird uns geschrieben: unverdient, aber es übte einen verderbenden Einfluß <nif das zarte Kindergemüt Der Knabe wurde im Laufe der Zeit eingebildet, vernachlässtote sein Studium, wurde keck und vorlaut. Der Vater sah sich genötigt, die E ziehung feines Sohnes, auf den er die größten Hoffnungen setzte, einem andern Lehrer unzuvertrauen, dem er es zur Pflicht machte, seinen Schüler nicht nur nicht zu loben, sondern ihn immer zu tadeln, gleichviel ob mit Grund oder ohne Grund. Dem neuen Lehrer fiel es anfangs sehr schwer, diese Bedingung zu erfüllen, denn die seltenen Geistes- «aben seines jungen Zöglings erfüllten ihn mit Staunen und Bewunderung, daß er mit seinem Lobe und seiner Anerkennung nicht zurückhalten zu können glaubte. Doch eingedenk der ihm auserlegten Pflicht, verwandelte er das Lob in Tadel und überhäufte seinen Zögling mit Vorwürfen, wie er sie noch nie vernahm. Dadurch wurde der Ehrgeiz des jungen Kindes angestachelt; es nahm alle seine Kraft zusammen, um den strengen Lehrer zu befriedigen, seinen Beifall zu erringen. Es machte die größten Fortschritte, und bald wurde es allgemein als ein Wunderkind gepriesen. Eines Tages erschienen einige Freunde des glücklichen Vaters, um sich von den seltenen Fähigkeiten seines Wunderkindes persönlich zu überzeugen. Sie legten ihm die schwierigsten Fragen vor und das Kind löste sie mit erstaunlicher Schnelligkeit; sie berührten die entlegensten Gebiete — und auch hier zeigte der junge Schmer sein seltenes Talent. As das Kind stch entfernte, brach unter den Gästen ein Sturm der Begeisterung aus; jeder fand an ihm e-was anderes zu loben, und ihr'Lob .und ihr Beifall wollte schierkein Ende nehmen. Da erhob sich plötzlich der Lehrer und begann seinen abwesenden Schüler mit Vorwürfen zu überhäufen — wie er es pflichtgemäß DerJsraelit Die Frage, warum gesetzestreue Gemeinden sich unter gesetzestreuer Leitung in einem selbständigen Bund vereinigen, wird nicht nur aus Süddeütschland gestellt, sondern ebeyso lebhaft aus Norddeutschland, ganz besonders heftig aus Prölltzen. Die Antwort varauf wird nicht Im ln Norddeutschland erteilt, sondern ebenso bestimmt in Bayern. Es gibt auch süddeutsche Rabbinen und Gemeindemitglieder, die an irgendwie gearteter religiöser Gemeinsamkeit zwischen gesetzestreuen und gesetzeswidrigen Gemeinden kein Gefallen finden. Die Antwort freilich, die der norddeutsche Herr Rabbiner in feinem interessanten Artikel wohl nur versucht, um die Diskussion in Fluß zu bringen, wird kaum befriedigen. Die Stellung des Rabbiners in Gemeinde und Verband hat, wie wir meinen, mit der Frage weniger oder nichts zu tun. Zwar beruft sich der Herr Verfasser auf die bayrische Rabbiner-Konferenz, die als Instanz gegenüber der Regierung neben dem Gemeindeverband steht und in der bisher stets die Ansicht der gesetzestreuen Rabbinen durchdrang. Wer oder was aber bürgt dafür, daß dies so sein muß und in Zukunft so sein wird? Irgend eine statutarische Bestimmung der bayrischen Konferenz von thoratreuen und thorakritischen Rabbinern bindet diese wohl nicht in Streitfällen an die Ansicht der frommen Kollegen, die in der Minderheit sind. Diese Konferenz kann für den tj im bs iinsomit kein verläßliches Instrument sein. — In Preußen würden die Reformrabbiner herzensfroh eine Konferenzgemeinschaft mit den altgläubigen Rabbinen eingehen; und der Jsmar Freundsche Verband wäre gewiß gar nicht abgeneigt, eine Rabbiner-Konferenz neben sich zu etablieren, wenn er damit dem Halberstädter Verband das Lebenslicht ausblasen könnte. Auch drei Rabbiner, statt des einen, nähme der „Preußen-Verband" unzweifelhaft gern in seinen Vorstand, wenn er dadurch das Verbandsmonopol erreichen könnte. Nein, mit der Stellung der Rabbinen ändert sich nichts. Es kommt darauf an, w a s f ü r Rabbiner maßgebend sind in Konferenz- und Verbandsvorstand und in der Mehrheit der Gemeinden, ob gesetzestreue oder neologe. Besser, viel besser ist keine Konferenz, als eine solche wie in Bayern; und besser, viel besser bliebe der Freundsche Verbandsvorstand ohne rabbinische Dekoration überhaupt. Das scheint übrigens auch durchaus die Ansicht des Herrn Verfassers zu fein, wie aus dem Schlußwort seiner Betrachtung hervorgeht. Mit der rabbinischen Stellung in Bayern ist demnach keineswegs zu erklären, warum es in Preußen einen selbständigen gesetzestreuen Gemeindeverband gibt. Wohl jedoch ließe sich psychologisch damit Erklären, daß die Bayern keinen beim Unterrichte tat. Als die Gäste stch entfernt hatten, stellte der in seinem Stolze aufs tiefste aekränkte Vater den Lehrer wegen seines mehr als sonderbaren Vorgehens zur Rede. ..Wie?", fragte dieser erstaunt, „darüber machen Sie mir Vorwürfe, der Sie mir ausdrücklich den Auftrag gaben, Jh-en Sohn nur zu tadeln, ihn niemals zu loben?" ..Sie haben mich mißverstanden", erwiderte daraus der gekränkte Vater, „Sie tollen unin Kind tadeln, es mit Vorwürfen überhäufen, aber nur dann, wenn Sie mit ihm allein find, sozusagen unter vier Augen. Denn dann verfolgt Ihr Tadel einen bestimmten Zweck: den Scbüler zu größerem Fleiß und Eifer anzuspornen. Wenn Sie ihn aber in seiner Abwesende't tadeln und ihn in den Augen meiner illustren Gäste herab setzen, dann erreichen Sie mit Ihrem-Tadel nichts; Siekränken nur mich und schaden meinem Sohne". Der Prophet durfte Israel tadeln, er mußte es tadeln, so er im Volke Unrecht sah und namentlich wenn er den Abfall vom reinen Glauben wahrnahm; das war feine Pflicht und sein Beruf. Er durfte das Volk tadeln, aber solange er zum Volke sprach. Im ersten Kapitel sprach der Prophet Jesaja zum Volke selbst und deshalb durste er nicht mit seinen Vorwürfen und seinem Tadel zurückbalten. Im sechsten Kapitel befand er sich fern vom Volke, in oen himmlischen Höhen, in der Nähe des göttlichen Richterthrones, den Engel und Seravhim umstanden. Hier war jeder noch so leichte Tadel unanaebracht, weil er keinen ethische Zweck verfolgte. Daher wurde es ihm als Schuld und Sünde angerechnet. daß er Israel als v'nsv »vv vv bezeichnete. und deshalb mußte er seine Schuld büßen und seine Sünde sühnen. haben. Vielleicht war das überhaupt die Absicht des norddeutschen Herrn Rabbiners. Daß der Rabbiner in Preußen, abweichend von den Geistlichen nichtjüdischer Konfessionen, durch die jüdischen thorafremden Konzipienten des Gesetzes von 1847 einfach ignoriert worden ist, das ist ein schwerer Mißstattö. CtttS BSssökUNg, das muß dem Herrn Verfasser unbedingt zugegeben werden, ist im höchsten Grade zu wünschen. Doch mit, der „Gemeindepolitik in Preußen und Bayern" steht das außer Zusammenhang. Für die Notwendigkeit des Bundes (Verbandes) gesetzestreuer Gemeinden sprechen gewichtige Gründe unabweisbarer Art. Wir vermuten, dem Herrn Verfasser sind sie geläufig und er wird sie in einem weiteren Artikel Vorbringen. Der Hamburger Prozeß. Der „Hammer"-F r i t s ch ist ein alter,'hartgesottener Sünder. Alter und langgeübter Berus geben ihm ein Privileg, nach Lust und Liebe hemmungslos zu verleumden,ohne wie ein anderer Sterblicher, dafür hinter Schloß und Riegel zu kommen. Das ist wenigstens die Meinung der Hamburger Strafkammer, die als Berufungsinstanz Fritsch für eine endlose Reihe schwerster Verleumdungen gegen verdienstvolle Männer, die nur das Beste für ihr deutsches Vaterland wollen und erstreben, mit einer verhältnismäßig geringen Geldstrafe davonkommen ließ. In der Begründung wird die Frage aufgestellt, ob dem Beklagten der Schutz des § 193, das Recht der Kritik zusteht, und bejaht. Es handle sich um eine „Kritik im öffentlichen Interesse", aber nicht um leichtfertige Ehrabschneidung. Das ist es, was das Staunen kundiger Juristen erweckt und dem simplen Laienverstand schon gar nicht einleuchten will. Fritsch hat in seinem berüchtigten Hetzorgan „Der Hammer", aber auch in Broschüren Marburg den „heimlichen Kaiser" genannt, der in Versailles und anderswo Deutschland verraten hätte. Die Marburgs hätten bei der Mitwirkung an den Friedensverhandlungett^und Friedensverträgen die englischen Interessen gewahrt, das eigene Vaterland verkauft usw., wie er, Fritsch, von Juden ja auch nie anders erwarten konnte. Die erste Instanz erachtete für diese perfiden Verleumdungen drei Monate Gefängnis als angemessen. Die zweite Instanz lehnt die von Fritsch angebotenen Beweise als unerbringl i ch ab, stellt auch fest, daß die Männer, gegen die sich der Verleumdungsfeldzug richtet, an den Verhandlungen gar nicht beteiligt waren, hält aber dem Angeklagten zugute, daß er seit vierzig Jahren seinen Standpunkt vertritt und ihm daher Uleines Feuilleton. Die luden in Neugriechenland. Oberrabbiner Dr. Ehrenpreis, der sich auf der Rückreise von Griechenland in Berlin aufhielt, machte einem Vertreter: der I. T. A. folgende Mitteilungen über die Lage der Juden im neuen Griechenland: Das neue Griechenland besitzt etwa 25 größere jüdische Gemeinden, so u. a. in Athen, Korfu, Kreta, Kaoalla, Drama usw., vor allem in Saloniki, das mit seinen mehr als 80 000 jüdischen Seelen die führende Gemeinde ist. Im ganzen zählt Griechenland über 125 000 Juden. Die jüdische Gemeinde in Saloniki existierte schon vor der üblichen Zeitrechnung. Sie war stets und ist noch heute der Brennpunkt des sephardischen Judentums. Eine Regeneration dieser Gemeinde wird das gesamtfephardische Judentum befruchten. Dies aber Äegt im alljüdischen Interesse. Die Annäherung des sephardischen an das aschkenasische Judentum macht ja immer weitere Fortschritte: dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß zum ersten Mal in der Geschichte^ einem „Aschkenasi" das Oberrabbinat von Saloniki angeboten wird. Die jüdische Gemeinde von Saloniki ist in den letzten anderthalb Jahrzehnten durch wiederholte Kriege heimgesucht worden. Die schwerste Heimsuchung war der Brand im Jahre 1917, der die ganze Iudenstadt mitsamt 30 Synagogen, zahlreichen Schulen und charitativen Instituten dem Erdboden gleichgemacht hat. Bewundernswert ist. es, wie sich diese schwergeprüfte Gemeinde wieder aufgebäut hat; noch bewundernswerter sind die ungeheueren Opfer,die für die wirtschaftlich Schwächeren gebracht werden^ Die Wohnungsfürsorge ist unvergleichlich. Bier Stadtviertel wurden für die Obdachlosen er-