Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 40-41 (1.10.1925)
- Date
- 1925-10-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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w l cb ff KDK '> Von Rabbiner Dr. L. A. Rosenthal in Berlin. Geschichtliche Angaben, welcher Art sie seien, bedürfen stets erneuter Prüfung, selbst wenn sie UNS einfach und darum begründet erscheinen. Man meint vielleicht, es verlohnte der Mühe nicht, sie um die Stärke ihrer Nachweislichkeit zu befragen. Die Frage, wie sie in die Geschichte eingetreten sind, läßt uns oft zu Ergebnissen gelangen, die den bisherigen Auffassungen geradezu widersprechen. Daß palästinensische Lehrer vielfach nach Babylonien vorübergehend oder dauernd ausgewandert And, ist uns aus dem Talmud selbst bekannt. Aber eine dieser Auswanderungen von welcher gerade die neueren Geschichtswerke berichten, bedarf doch der Prüfung und zwar, ob sie aus den Quellen genügend bezeugt ist. Es heißt bei Grätz, Gesch. IV, Note 29: „Die Auswanderung der Gesetzeslehrer von Judäa nach Babylonien wegen einer Verfolgung öildet einen Angelpunkt in der jüdischen Geschichte dieser Zeit und muß deswegen genau fixiert werden. Vier Auswanderer werden der Reihe nach, wie sie ausgewandert sind, namhaft gemacht (Aboda sara 73 a ^7,h) KriK >2 ff.) Der Ausdruck rmim ^2i der häufig oorkommt, beweist, daß außer diesen noch Andere ausgewandert waren." Wenn wir zunächst bei dieser, Aeußerung verweilen, so zeigt Erätz schon an dem Umstande, daß er diese Stelle zu einem so wichtigen geschichtlichen Nachweise benutzt, daß ihm der Ueberblick über Gemara und ihre Art in verhängnisvoller Weise damals gefehlt hat. Er sah die Stelle Aboda sara 73 a als einen Fund an, dem sich sofort die Folgerung anschloß, die dort. Genannten seien Auswanderer. Wie wird uns, wenn wir erfahren, daß im Talmud unzählige Stellen dieselben Namen entweder ganz oder zum Teil enthalten? Z. V. mit dem ständigen Anfang Km* '2 Sabb. 76a, 74a, 72a, 63b (zweimal) 50a, 45b Erubin 10a, 101a, 100b, 67b, 86b. 83a, 76b, 77a, 75a Ioma 41 usf. Denke man sich diese Reihe durch den ganzen Talmud durchgeführt — welche Fülle von Stellen da herauskommt! Daß es sich in all diesen Fällen um erzwungene Auswanderungen handeln soll, wird Erätz selbst nicht behaupten wollen. Diese Stellen unterscheiden sich in Nichts voneinander. Und sollten sich Alle auf dieselbe Auswanderung beziehen? Die Gelehrten sollen doch nacheinander ausgewandert sein — wohyr nun die Gleichheit in der Reihenfolge gleichviel, ob alle oder ob nur einige genannt werden? Die ganze Tatsache, daß sich so viele Sätze dieser Art finden, daß ein einzeln e r davon nicht mehr ein. merkwürdiges geschichtliches Zeugnis sein kann, scheint Grätz unbekannt gewesen zu sein, sonst hätte er es doch mit einem Worte berührt. Doch feien wir nicht ungerechte Es wird auf eine zweite Stelle hingewiesen, auf eine eben nicht unbekannte: Chullin 101 b. „Als R. Dimi kam, sagte er: „Das erste Wasser hat ein Schwein essen lassen, das zweite hat eine F.au vom Manne getrennt. Als Nahm kam, sagte er: Das .erste hat Nebelahfleisch essen lassen, das letzte einen Menschen töten lassen N. Nachman bar Iizchak sagte: Dein Zeichen sei: P. Dimi kam und brachte sie hinaus, Rabin kam und tötete sie. R. Abba führte einen von d i e s e r und einen von jener Seite erschwerend an." Wir haben diese Stelle möglichst wörtlich übersetzt, denn aus ihr folgert Grätz, daß damals Austreibung und Todesdrohungen gegen die Thoralehrer diese zur Auswanderung nach Babel getrieben haben. Und zwar wegen R. Nachma/i bar Iizchak und seines Zeichens: nVop i’m rrriK nj?SK *»rr /n Km* das erste bezeichne Austreibung, das andere Mord. - Nun gehört R. Nachman bar Iizchak gar nicht in diese Reihe der Palästinenser, seine Blütezeit liegt später. Wohl aber hat er sich (der nach Grätz keine oder wenige Spuren seines Rektorats zurückgelassen hat) größere Verdienste um die Ordnung des Stoffes im Talmud um die Feststellung der Halacha, um Bibeldeutung und Massora erworben. So liegt es ganz in seiner Art, für das gedächtnismäßige Festhalten der Entscheidungen uns Zeichen anzugeben.- es gibt viele dieser Bemerkungen im Talmud. Wenn man aus solchen mit jam bezeichnten Stellen Geschichtliches folgern wollte, wie müßte es erst z. B. Menachot 65b möglich sein, wo tüich Tannaitennamen mit schildernden Beiworten nur dem Gedächtnisse dienen sollen: ebenso an vielen anderen Orten! Seine geschichtliche Deutung wäre Grätz unmöglich erschienen, wenn er die Bemerkungen Raschis zu dieser Stelle gesehen hätte. Das kann also, obschon er nur zur Seite zu blicken brauchte, nicht geschehen sein. Es handelt sich hier lediglich darum, welche Wichtigkeit n^vinK D’at dt innewohnt und welche Strafe die angeführten Lehrer für das Unterlassen des ersten oder zweiten Händewaschens vor oder nach der Mahlzeit ankündigen, da es mehrere Lesarten gibt. Bezüglich des R. Nachman bar Iizchak sagt Nascht ungefähr: der erste jener beiden Lehrer R. Dimi und Rabin kann, da das Bild vom gewöhnlichen Leben genommen ist, nur von der Scheidung-und der zweite von dem Tode bei Unterlassung der Waschungen gesprochen haben, da das Umgekehrte, erst Tötung und dann Scheidung auch in einem Bilde nicht möglich ist. So hat R. Nachman bar Iizchak bez. ctt Auflösung der Ehe und bez. tr^nm* o*b den Tod angedroht. Für das Gedächtnis war nur diese Deutung möglich und wirksam — alles Weitere sind Träume. Hätte der Geschichtsschreiber Ioma 83 b nachgesehen, so hätte er erfahren, daß das wsjn yK tnn gar nicht bildlich gemeint, sondern aus einer Familientragödie gefolgert ist. Iost scheint „Geschichte des Judentums und seiner Sekten" II. S. 168 Anm. 1 bez. der Reihenfolge der Lehrer bei der Auswanderung der Ansicht Grätz bez. der Aboda-sara-stelle beizustimmen, ist aber doch besonnen genug, die Annahme der Verfolgung abzulehnen. Wir wollen aber, nachdem wir die Unmöglichkeit der Annahme für die Ehullinstelle nachgewiesen haben, die Aboda-sara-stelle auf ihre Beweiskraft für das Ganze untersuchen. Ab. s. 73a kommt R. Dimi und sagt im Namen R. Jochanans: Gießt man Götzenwein aus einem Fasse in die Keltergrube (die bereits viel in sich enthält), und täte man es den ganzen Tag. so geht nacheinander das Hineingegossene auf. — Das schien der Schule von Palästina (trotzdem es durch die Ansicht R. Simons Therumoth V 8 sich zu bestätigen scheint, widerspricht es der Hauptansicht jener Mischna, Und dann must der Unterschied zwischeu w und nV beachtet werden) doch im Erleichtern zu weit gegangen. Da kam R. Iizchak bar Iosef und entschied im Namen R. Iochanans> daß das nur der Fall sein kann, wenn durch einen dünnen Seidenschlauch der Wein geleitet wird, so daß immer nur wenig hineinkommt. Als Rabin an dritter Stelle kommt, führt er gleichfalls im Namen R. Iochanans an, daß zwar Wasser, das hineinfällt, den verbotenen Wein aufheben könne, nicht aber, wie die Vorredner sagten, Wein den Wein (wegen der gleichen Art): eine weitere Beschränkung bringt dann R. Samuel bar Iuda. daß nach R. Iochanans Meinung das Wasser dann vor dem verbotenen Wein hineingefallen sein muß, um zum Aufheben des Verbotenen beizutragen, nicht aber nachher. So stehen an dieser Stelle die Ansichten der vier Lehrer da, wenn wir von den Zwischenbemerkungen der Gemara absehen. Da hängen die beiden ersten und die beiden letzten Aussprüche zusammen, und die späteren Aeußerungen gehören immer der erschwerenden Halacha an. Das sieht ja aus, als wären die Auswanderungen planvoll vor sich gegangen, um jedesmal den Ausspruch des Vorgängers zu ergänzen! Ist das die Art unglücklicher Ereignisse, daß sie sich so planvoll auf erleichternde oder erschwerende Entscheidungen einstellen, um deren Mitteilung zu erleichtern? Darauf würde das hinauslaufen. Und noch etwas, gibt es, was die Annahme Grätz unwahrscheinlich macht: Wenn in all diesen vielen Fällen, wo zumeist mit dem Anfangswort