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Der Israelit · 1925-10-01 · Heft 40-41 (1.10.1925) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 40-41 (1.10.1925)
Date
1925-10-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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1. Oktober 1925 Der Israelit Nr. 40/41 Seite 9 Freitag Abend nach Schluß der Synagoge im Lokal S i d r o h - V o r t r ä g e stattfinden, zu denen die Redner jewells bekannt gegeben werden. Als besonders wichtig fei. ferner schon mitgeteilt, 'daß ebenfalls ab Schabbos Bereschis die öffentlichen Freitagabend- Veranstaltungen wieder ausgenommen werden, die um 8 Uhr, und zwar für Damen im Agudaheim, für Herren im Verein Mekor Ehajim, Langestraße 18, beginnen. Zufällen Veranstaltungen sind Gäste jederzeit herzlich willkommen. An alle Mitglieder ergeht der Rust Unterstützt uns bei unserer Arbeit! Der Vorstand ist jederzeit dankbar für jede .Anregung und wird, soweit möglich, jeden berechtigten Wunsch jederzeit Rechnung tragen. Besucht unsere Veranstaltungen und werbt neue Mitglieder! Samson Raphael Hirsch und die Israelitische Religionsgesellschafk. Von Dr. Mendel Hirsch Vst’ Aus vielfachen Wunsch bringen wir im Folgenden die wichtigsten Teile einer von 30 Jahren.im „Israelit" erschienenen Aufsatzreihe Dr. Mendel Hirschs zum Wiederabdruck, die sich mit der Geschichteter Jsr. Religionsgesellschaft beschäftigte und für die jüngere Generation vieles Neue enthält. I. Es ist ein trauriges <Stück Geschichte, das sich vor unseren Augen entrollen wird. Zu den .Ruhmesblättern der jüdischen Geschichte gehört es nicht. Es ist ein Stück „Kulturkampf"., der sich auf dem Woben des israelitischen Gememdewesens in der damaligen freien Reichsstadt abspielte, und von dem wir bezeichnende Momente hewvrzuheb.en haben. Wir nennen es„Kulturkampf", um die Bedrückungen, unter denen die Bckenner des gesetzestreuen Judentums während fünf Dezennien zu. leiden hatten, dem Verständnisse der jüngeren Zeitgenossen wenigstens in etwas näher zu bringen. Denn sowohl bei der Betrachtung der Ziele als der angewandten Mittel stellt sich diese Bezeichnung als ein weitgehender Euphemismus dar. Denn wo in aller Welt wurde bei derjenigen Maßnahmen, die inan mit diesem Namen bezeichnete, versucht oder auch nur beabsichtigt, den Bekennern der Konfession, gegen die die Maigesetze gerichtet waren, die religiöse Erziehung und Bildung ihrer Kinder in ihrem Bekenntnisse unmöglich zu machen, sie tatsächlich zu zwingen, ihre Kinder an einem ihrer Konfession entgegengesetzten Unterricht teilnehmen zu lassen, geschweige denn, sie daran zu hindern, sich auf ihre eigene Kosten Diejenigen religiösen Institutionen herzustellen, deren sie nach ihrer religiösen Ueberzeugung bedü fen? Welch ein Schrei der Empörung über solch unerhörten Gewissenszwang würde sich da mit Recht erhoben haben! Und doch ist mit diesen Zügen ganz genau der jammervolle Zustand gezeichnet, in dem die gesetzestreuen Inden unter der Gewaltherrschaft eines rücksichtslosen Fanatismus ein falbes Jahrhundert zu schmachten hatten. Der damalige Vorstand — in dieser Beziehung herrschte trotz des Wechsels der Personen eine vollständige Kontinuität — war von der unerschütterlichen Ueberzeugung erfüllt, das gesetzestreue oder Talmudjudentum sei der Inbegriff aller Unkultur, aller Roheit, kurz, alles Verderblichen. Er teilte in dieser Beziehung den Standpunkt unserer Antisemiten striktester Observanz. Und darum begann er einen schonungslosen Vernichtungskampf gegen es. Er erkannte richtig, daß man ihm nur beikommen könne, wenn man Sorge trage, daß die Jugend in Unkenntnis desselben heranwachse, oder vielmehr, wenn man es ihr von vornherein nur in derjenigen Beleuchtung zeige, die ihm seine Todfeinde zu geben beliebten. Danach wurde denn auch verfahren. Die im Jahre 1804 gegründete Gemeindeschule, das Philantropin, machte durch den im Sinne der entschiedensten Reform erteilten Religionsunterricht, sowie durch die ganze erziehliche und vorbildliche Emwr.kung eifrigst und erfolgreich Propaganda ‘ für den Abfall vom Gottesgesetze. Das entsprach allerdings den Wünschen derjenigen Ge- - meindemitglieder, die bereits auf diesem Standpunkt standen. Es drückte auch nicht schwer die Indifferenten, wenngleich viele derselben eine weniger radikale Richtung vorgezogen hätten. Den schwersten Gewissensdruck aber bereitete es den gesetzestreuen Eltern, die zum großen Teile lich genötigt sahen, auch ihre Kinder dieser Schule anzuoertrauen und die mit tiefem Schmerze die verderblichen Folgen dieser Einwirkung auch aus ihre Kinder wahrnehmen mußten. Für die Befriedigung ihres religiösen Bedürfnisses in der Erziehung ihrer Kinder wurde nicht nur nicht gesorgt» sondern durch Maßnahmen des Vorstandes die religiöse Ausbildung ihrer Kinder ihnen geradezu unmöglich gemacht. Einen Augenblick freilich schien ihnen Erlösung zu winken. Im Iahre 1818*) nämUä) bejtimmte bas Gemeindemitglied Model Schuster, gesegnet sei sein Andenken! ein bedeutendes Kapital zur Gründung einer Unterrichtsanstalt, in der Talmud in Verbindung mit den Gegenständen der allgemeinen Bildung gelehrt werden sollte. Das Geld war bereits in Händen Dritter deponiert. Sie hatten jedoch zu früh aufgeatmet. Sie hatten mit dem Fanatismus des Vorstandes nicht gerechnet! Derselbe besaß das Ohr des Delegierten des Senates, der eigentlich auch semen Sitzungen beiwohnen sollte, und seinen Anschwärzungen des Talmuds gelang es, die Stiftung zu hintertreiben. Der großherzige Stifter hatte bereits bei Lebzeiten in seinem Hause sein edles Vorbaben zu verwirklichen gesucht und bereits Lehrer für Talmud und andere Fächer angestellt. Da rief der Vorstand die Staatsgewalt an, um dieses „wenig Ersprießliches für die Erziehung der Jugend versprechende Institut" (sic!) zu unterdrücken! — Sie schütteln ungläubig den Kopf und fragen, ob es denn möglich sei, daß der Vorstand einer jüdischen Gemeinde, der altebrwürdigen Frankfurter Gemeinde, solches tat? Sie fordern Beweise? Die liegen aktenmäßig vor. Hören wir den Vorstand selbst, wie er sich dieser Tat noch zwanzig Iabre später rühmt. Im Jahre 1838 erzählt er selbst in einem an den damaligen Senatskommissär gerichteten Schriftstücke: „Im Jahre 1818 fanden sie — (die Gemeindeglieder, die der Iugendbildung eine ihren religiösen Überzeugungen entsprechende Richtung geben wollten!) — in dem verstorbenen Gemeindemftgb'ede Model Schuft er einen eifrigen Beförderer, ihrer Pläne. Derselbe bestimmte in seinem damals errichteten Testamente ein ansebnliches Stiftungskapital von 50,000 — 60,000 fl. für eine Talmudschule, und suchte noch bei seinen Lebzeiten seine Stiftung in seinem Hause in Gang zu bringen. Er beschränkte sich hierbei nicht auf den Talmud, sondern engagierte auch Lehrer für andere Fächer. In weiser Fürsorge für das Wohl unserer Gemeinde, sahen sich Ew. HochwohIgeboren hierdurch bewogen, über dieses beabsichtigte, wenig Ersprießliches für die Erziehung der Jugend versprechende Institut Ihre Bedenken an Hohen Senat gelangen zu lassen, was zur Folge hatte, daß Hochdrcselbe die kräftigsten Maßregeln zur Einstellung dieser Unterrichtserteilung ergriff." (!!) A. a. O. S. 25. Bei welcher Gelegenheit rühmte sich der jüdische Vorstand dieser glorreichen Tat? Es war, als er zu einem neuen Gewaltstreiche gegen den jüdischen Unterricht ausholie. Nachdem er die Errichtung einer gehörig *) Wir entnehmen die im Folgenden enthaltenen tatächlichen Angaben einer im Jahre 1854 erschienenen, nach >en Akten gearbeiteten Schrift: D i e R e l i g k o n im Bunde mit dem Fortschritt. Von einem Schwarze n". Auf die Veranlassung zu dieser hochintereffanten Schrift, die, wie alle das Verhältnis der Religionsgesellschäft zur Israelitischen Gemeinde betreffenden Denkschriften, der Feder Sa mson Raphael Hirschs entstammt, kommen wir wohl noch kurz zurück. organisierten, der staatlichen Aufsicht zu unterstellenden Unterrichtsanstalt Hintertrieben hatte, wollte er nunmehr auch der seit vierzig Jahren bestehenden Talmud-Thora den Garaus machen. Dazu 'mußte diesmal der Vorwand, herhalten, es sei — eine Winkelschule!! Seine Bemühungen waren auch diesmal von Erfolg gekkönt. Er hatte den Triumph, daß durch seine Insinuationen, wie es in der angeführten Schrift Seite 24 heißt, es in Frankfurt am Main, dieser dki w zu einem strafwürdigen, durch polizeiliche Hilfe zu steuernden Verbrechen geworden war, die Jugend im Urtext der Bibel und im Talmud zu unterrichten. „Noch leben die Männer, die damals als Knaben und Jünglinge vor dem gewaltigen Arm des Vorstandes mit 'ihren Lehrbüchern aus den Schulen, auf Böden, in Hütten, flüchten mußten. Bis in den letzten Zufluchtswinkel verfolgte er Lehrer und Schüler, erwirkte Verweisung der Lehrer aus der Stadt, und den hochherzigen Männern, die sich der Fürsorge dieses Unterrichtes mit hingebender Liebe unterzogen, ward die Fortsetzung des gottgefälligen Werkes bei fünfzig Gulden Strafe für Jeden untersagt. — Die über diese Angelegenheit vom 18. Dezember 1837 bis zum 12. ffebniat 1838 bei bober Behörde geführten Akten, nebst den dazu gehörigen Anlagen, liegen noch vor." War der Ausdruck zu stark, wenn wir von einem Vernichtungskriege gegen das Judentum sprachen? Aber nicht der Talmud und der religiöse Iugendunterricht allein war Gegenstand der Verfolgung dieses Vorstandes. Auch die Erwachsenen, die sich aus dem Pentateuch und den Propheten gemeinsam belehren wollten, entgingen seiner Verfolgung nicht. So wurden die Zusammenkünfte der seit lange unter dem harmlosen Namen „Zkzi h-Äere'n" bestehenden Chewra, die allsabbatlich nach dem öffentlichen Gottesdienste in einem P ivatlokale zusammen lernte, aus Betreiben des Vorstandes im Jahre 1842 polizeilich geschlossen. Wie in die Beschäftigung mit der Lehre, so scheute der Vorstand sich auch nicht, in die Erfüllung der heiligsten jüdischen Religionspflichten hindernd einzugreifen. Eine Perle der echten jüdischen Humanität ist die Erfüllung der letzten Liebespflicht, wie sie in allen jüdischen Gemeinden durch die nian rwnp ausgeübt wird. Auch hier griff der Vorstand mit brutaler Gewalt ein und entriß durch eine ungesetzlich mit Uebergehung des Rabbinates erlassene Vegräbnisordnung im Oktober 1841 den beiden V üderschaften der und anort ‘’Vätt hie wesentlichsten Funktionen, die sie seit Jahrhunderten verrichtet. Ihr Protest vom 10. November 1641 blieb natürlich erfolglos. (Das. S. 27.) Noch jetzt müssen in Frankfurt diejenigen, die wünschen, daß die genannten Brüderschaften an ihnen und den Ihrigen die letzte Liebespflicht üben, dem Vereine „Zur Gegensei.igkeit" beigetreten sein. Dieser Verein stellt sich somit als ein noch in unsere Gegenwart hineinragendes Denkmal der vor nunmehr fünfundfünfzig Jahren verübten Gewalt dar. Demselben Geiste der Religionsverfolgung entsprach es, daß der Vorstand die von jeher aus der Gemeindekasfe erfolgte rituelle Spe'sung der jüdischen Gefangenen und der jüdischen Kranken, die sich in christlichen Hospitälern befanden, abschaffte. Derselben Gesinnung entsprang es, daß er bei einem Reparaturbau am Gemeindehospital trotz des Verbotes des Rabbinates und trotz der Einsprache der Spitalmeister die Fortführung des Baues am Sabbat befahl, obgleich, sogar der eine derselben die aus der Unterbrechung des Baues entspringenden Kosten selbst tragen wollte. Der Sabbat mußte öffentlich entweiht werden. Dieser eine Zug im Kleinen ist typisch für das ganze Vorgehen. Auch wo sonst die Bef.iedigung der religiösen Bedü fnisse der" Gesetzestreuen, eine notwendige Restaurierung oder Verbesserung der Institute, der Gemeindekasse gar kein Opfer zu-

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