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Der Israelit · 1925-10-01 · Heft 40-41 (1.10.1925) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 40-41 (1.10.1925)
Date
1925-10-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 Nr. 40/41 Der Israelit 1. Oktober 1925 mutete, wo die Gesetzestreuen die kosten selbst tragen wollten, legte der Vorstand beharrlich sein Veto ein. 2rrnv'V^nv">'',,Es grase, bis es faul werde!" das war das perfide Prinzip. Die Verwahrlosung war eine gewollte. Das Religiöse füllte dm Frommen, und namentlich dem Heranwachsenden Geschlechte, man verzeihe den Ausdruck, veretelt werden. „So hatten im Jahre 1837 200 Mitglieder der, Gemeinde, das Rabbinat an der Spitze, um Restaurierung und würdigere Ausstattung der beiden in Verfall geratenen Hauptsynagogen und um Herstellung einer besseren Synagogenordnung gebeten, ja sogar sich anheischig gemacht, die kosten aus eigenen Mitteln herbeizuschaffen. Das Gesuch blieb unberücksichtigt, und das Gotteshaus fiel dem Verfall anheim. Vergebens hatten die vielfältigsten Vor- 'stellungen um Herstellung und Verbesserung des ganz in Verfall geratenen Frauenbades gebeten, vergebens sich sogar ein großer Teil der Gemeinde erboten, die kosten herbeizuschaffen. Vergebens! Die Mikweh blieb in einem so verwahrlosten Zustande, daß Frauen der großen Gemeinde Frankfurt zur Erfüllung ihrer heiligen Religionspflichten zu den Bädern der benachbarten kleinen Gemeinden wie Bockenheim und Offenbach ihre Zuflucht nehmen mußten." (Das. S. 27 f.) II. Die bisher angeführten Daten aus der inneren Geschichte der Israelitischen Gemeinde in Frankfurt reichten eigentlich schon hin, um die gänzliche Unwahrheit der über Entstehung, Wesen und Eristenzberechtigung der „Separatgemeinde", als welche man die Israelitische Religionsgesellschaft bezeichnet, geflissentlich verbreiteten Anschauungen klarzustellen. Unsere Darlegungen haben jedoch ein so lebhaftes Interesse in weiten Kreisen wachgerufen, die berichteten Tatsachen muten überall so fremdartig an. sie erscheinen den jüngeren Zeitgenossen so unglaublich, daß zur richtigen Würdigung der Gegenwart es nur um so unerläßlicher erscheint, in der Anführung einiger charakteristischer Momente weiter zu gehen, wie wir dies bereits am Ende des vorigen Artikels angedeutet haben. Je mehr wir die Gewinnung einer objektiven, gerechten und leidenschaftlosen Erkenntnis und Würdigung der Religionsgesellschaft, dieser jüdischen Gemeinde neben der israelitischen Gemeinde, weiteren Kreisen unserer Brüder ermöglichen, umsomehr dienen wir, wir wiederholen es, zugleich der Sache des wahren Friedens. Zunächst also einige charakteristische amtliche Aeußerungen des Vorstandes der Israelitischen Gemeinde. In einem Berichte an den Senator Ihm, d. d. 2, Februar 1838, scheut sich dieser Vorstand einer Israelitischen Gemeinde nicht, mit dürren Worten zu erklären, daß „der Wert unserer kanonischen Bücher, woraus unsere Religion geschöpft, in Frage gestellt und in Zweifel zu ziehen sei." (A. a. O. S. 28.) Und zwölf Jahre später, m einem Berichte vom 13. Mai 1850, spricht er seine Meinung dahin aus, daß die Anstalten für das Passahmehl, für die Sabbatspeisen, für das Frauenbad, eigentlich nur für die noch Wert haben und von denen erhalten werden müßten, die in allen diesen Zeremonien das eigentlich jüdisch Religiöse finden." (Das.) Es ist doch eigentümlich. Dieselben Männer, die im bürgerlichen Leben doch sicher höchst respektabel, liberal und loyal waren, verlieren alles Gefühl für Recht und Billigkeit, wo es sich um das gesetzestreue Judentum, um die altjüdische Frömmigkeit handelt. Also, daß die Frommen mit bezahlen mußten zur Erhaltung einer Kanzel, aus der ihr Heiligstes verspotte! wurde, einer Schule, die die jüdische Jugend zum Abfall vom Gottesgesetze erzog, also für Dinge, die, um mit dem Vorstand zu sprechen, für sie nicht nur keinen Wert hatten, sondern auf ihrem Standpunkte sich als schwerste Versündigungen darstellten, das erschien ihnen als ganz natürlich. Aber sobald es sich um bie religiösen Angelegenheiten dieser selbigen Frommen handelt, um solche Bagatellen wie Passahmehl und Mikweh, da ist es nur recht. und billig, daß sie dafür allein sorgen. Es ist die Naivität des Fanatismus,, die den Gedanken auch nur an die Möglichkeit der Berechtigung des entgegengesetzten Standpunktes gar nicht aufkommen läßt. Das ist derselbe Fanatismus, der nicht davor zurückschreckte, eine ganze Reihe frommer Stiftungen für Talmud-Thorazwecke für das gerade Gegenteil zu verwenden, nämlich deren Erträgnisse der Schule zuzuweisen, die für den Abfall von der Thora zu wirken als ihre Aufgabe erkannte,- derselbe Fanatismus, der ihn auch kalten Blutes einen Wortbruch begehen und der Gemeinde einen Verlust von mehreren Hunderttausenden zufügen ließ, als es sich darum handelte, das Gebäude der Reform zu krönen und der Propaganda des Abfalls die Kanzel zu gewinnen. 'Betriebe, die der Aufsicht der Syn. Gem. IsralMsche Religions- Gesellschaft unterstehen: Bäckereien: David Stein, Stolhestratze 12, Aron Mainzer, Hanauertandftr. 1. Konditoreien: Julius Grünebaum. Hanauerlandstr. 4, Satty Simons, Ostendstraße 60. Metzgereien: X Halberstadt, Aüerheiligenstratze 61, Siegm. Bender, Hanauerlandstraße 16s, Leopold Lob, Bleichstrahe 9, Jacob Schön, Ahlandstraße 50, Leo Vogel, Vornestrahe 44. Wurstlereien: Max Philipps, Feil 4, S. Salomon, Gr. Eschenheimerstraße 19. Geflügelhandlungen: Jonas Halberstadt, Allerheiligenstrahe 61, Wolf Auerbach, AÜerheiligenftrahe 77. Kolonialwaren: David Bauer» Börnestraße 29. Philipp Heinrich. Mamstr. 23. Markus TNffenbaum, Klingerstrahe 11, Mayer Lh. Melamel, Schwimmbad 2. Milchhandlungen: Abr.Rothschild, Sandweg 6, Leonhard Weis, Oftendstraße 11. Restaurationen: Julius Ries, Bethmannstraße 52, S. Salomon, Gr. Eschenheimerstraße 19. Fabrikationen: B. Ruhbaum, Kl. Obermainstraße 21, Sam. Lhalmann, Ostendstraße 12, Thalmann L Schwab, Schühenstratze 4. Laut Absatz 2 des 8 1 des Gesetzes vom 21. Marz 1899 betreffend die Synagogengemeindeverhällnisse in Frankfurt a. M. sind diejenigen im Synagogen-Gemeindebezirk Frankfurt a. M. wohnenden Inden von der Zugehörigkeit zur Synagogengemeinde „Israelitische Gemeinde" befreit, welche binnen der gesetzlich bestimmten Frist von drei Monaten nach erfolgtem Zuzug bezw. nach Erreichung der Großjährigkeit, bezw. nach Eintritt der Witwenschast unter Vorlage einer Bescheinigung des Vorstandes der Synagogengemeinde „Israelitische Religionsgesellschast" über ihre Mitgliedschaft dem Polizeipräsidenten in Frankfurt a. M. schriftlich anzeigen. daß sie ausschließlich der «Israelitischen Religionsgesellschast" angehören wollen. Wie sich schon aus der Bestimmung über die Witwenschaft bezw. Volljährigkeit ergibt, hat die Erklärung des Familienoberhauptes Rechtswirksamkeit auch für die Eherau und die minderjährigen Kinder. „Zur Verherrlichung der Religion unserer Väter, so heißt es in der betreffenden Urkunde, zur würdigen Herstellung der jüdischen Gottesverelstung und zum ewigen Zeichen ihrer Religiosität, hatte das Freiherrliche Haus von Rothschild beschlossen, für die israelitische Gemeinde zu Frankfurt ä. M. ein Gotteshaus zu erbauen und einzurichten, und dasselbe nach Aufwendung aller hierzu erforderlichen/Kosten dieser Gemeinde zum freien unwiderruflichen Eigentum zu übertragen:" Die Ausführung dieses Baues knüpften sie an die Bedingung, daß zur Unterstützung des hochbetagten Rabbiners ihm „ein zweiter Rabbiner an die Seite gesetzt und bei dieser Wahl auf einen Mann Bedacht genommen werde, von dem zu erwarten sei, daß er in Eintracht und Einklang mit dem Rabbiner wirke und die religiöse Einheit der Gemeinde zu wahren und zu erhalten trachte." Selbstverständlich müsse bei der Wahl regulativmäßig verfahren werden.. Nach diesem Regulativ aber mußte der Anzustellende in erster^Lim'e „von dem hiesigen Rabbinate in den jüdisch-theologischen Kenntnissen geprüft und zum Lehramt tüchtig befunden worden sein." Unterm 12. Mai 1843 hatte der Vorstand und Ausschuß „das großartige Anerbieten der Herren Gebrüder Freiherren v. Rothschild mit allen vorstehenden Bedingungen uyd Modalitäten angenommen," und damit waren, wie es der 'ängWMem '-.Schrift^ S. 35 heißt, alle in her Urkünhe enthaltenen Bestimmungen zu rechtskräftigen Verbindlichkeiten, zu einem förmlichen Vertrage erwachsen, wie der Vorstand dies in der Zuschrift an den damaligen Rabbiner d. d. 14. Mai 1843 ausdrücklich anerkennt. — Wie aber hielt er das Versprechen? Ohne weiteres stellte er einen ausgesprochenen Neologen an! Der Rabbiner war gar nicht gefragt worden! Der Vorstand teilte ihm seinen Beschluß, nämlich diesen Neologen beim Senate als Rabbiner in Vorschlag zu bringen, als fait accompli mündlich mit. Vergebens protestierte der 87 jährige Greis unterm 18. Dezember 1843 und 29. Febr. 1844 beim Vorstand, Senatskommissar und Senat gegen diesen Gewaltstreich. Er könne unmöglich einen Mann, der Gymnasiasten am Sabbat Dispens zum Schreiben gebe und dessen Ansichten auch sonst von demselben öffentlich dargetan seien, die Approbation zur Ausübung rabbinischer Funktionen erteilen, ebensowenig mit ihm zusammen wirken. — Der Vorstand blieb bei seiner Forderung: Anerkennung des Gewählten oder — Einreichung der Demission. Nach 50 jähriger Dienstzeit! Der greise Rabbiner gab seine Entlassung. Die ihm im vollen Betrage seines Gehaltes angebotene Pension wies der so unwürdig Behandelte zurück, — Das Haus Rothschild aber zog natürlich seine großartige Schenkung zurück, nachdem der Vorstand so schnöde die Hauptbedingung gebrochen hatte. (A. a. O. S. 35 und 36.) (Fortsetzung folgt.) Vereinskalender. Verein Mekor Ehajlm. Programm Mr Sukkauswoche siehe oben Seite 8. Jahrzeits-Stiftungen: Samstag nivv j' 3. Oktober. Emanuel Landau- und Nathan Hamburger-Stiftung. Montag, 12. Oktober. Johanna Bickhardt geb Frank- und Bertha Benjamin geb. Leiter-Stiftg. Mittwoch, 14. Oktober. Jacob L. Sänger-Stftg. Agndas Iisroel-Iugendgruppe. Programm für Sukkaus siehe oben Seite 8. Verein israelitischer Gehörloser. Sonntag, 11. Oktober Cyuti nnap) abends in Loge zum Frankfurter Adler. Seilerstraße 22, gemütliche Veranstaltung Tombola. Gebetzeiten. 7112V 712P Freitag Abend 5.30 Samstagmorgen 8.— Samstag nachmittag 4.30 Erster und zweiter Lag abend 6.45 lvochengotiesdienst: Morgens 6.15 Nachmittags 5.30 .Freitag Morgen 6.10 Tefilin-Legen am Morgen 5.30

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