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Der Israelit · 1925-08-20 · Heft 34 (20.8.1925) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 34 (20.8.1925)
Date
1925-08-20
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sei'e 4 Nr. 34 Der Israeli! gingen, aber das Ziel erreichten, daß nunmehr die höfliche Frage Lerners als Einleitung zu einem von jüdischer Seite vorbereiteten Attentate auf Cuza dahingestellt wird. Schlimm haben die antisemitischen Horden in der Stadt F o k s ch a n i gehaust: auch in der Hauptstadt Bukarest fehlte es nicht an ernstlichen Versuchen zu Mord und Plünderung. Die Polizei trug nach guter rumänischer Tradition der Volksstimmung Rechnung und übte taktvolle Reserve, um nur dann energisch einzugreifen, wenn sich ein Jude verzweifelt zur Wehr setzte. Das istdasheutige Rumänien, das Rumänien des Nachkrieges in der Zeit des Völkerbundes und der verbürgten Minoritätsrechte. Ein zwiefacher Notschrei vom Lande. I. Religionsunterricht. Bon S. Freudenberger in Flieden. Ueber die Bedeutung des Religionsunterrichtes als wenigstens notdürftigen Ersatz für das Dar m rram ein Wort zu verlieren, dürfte überflüssig sein. Leider sieht es in dieser Hinsicht auf dem Lande ganz verzweifelt aus. Hunderte Schulen sind vollständig geschlossen und Tausende jüdischer Linder wachsen ohne religiöse Unterweisung auf. Wir wollen nicht verkennen, daß Versuche zur Besserung der Verhältnisse andauernd gemacht werden. Die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" hat, wie bekannt, mit unbeugsamer Energie die Angelegenheit des jüdischen Religionsunterrichtes in die Hand genommen. Sie schickt Wanderlehrer in die lehrerlosen Gemeinden und läßt in denselben zumeist auf eigene Losten Religionsunterricht erteilen. Auch die Jugendorganisation der Agudas Jisroel und nicht zuletzt der erst kürzlich ins Leben getretene Leren Hatorah in Hamburg stellen Mittel zur Unterstützung der leistungsschwachen Gemeinden zur Verfügung. Jedoch vermögen alle diese Vereinigungen und Institutionen nur Teilerfolge zu erzielen. Einerseits fehlt es an der erforderlichen Organisation, andererseits an den nötigen Geldmitteln. Die Lleingemeinden sind in ihrer überwiegenden Mehrheit nicht mehr in der Lage, aus eigenen Mitteln die Losten eines Religionslehrers. dem unter allen Umständen eine Besoldung analog den staatlich festgesetzten Gehaltssätzen der Volksschullehrer gesichert werden mutz, aufzubringen. Was den Einzelnen nicht möglich ist, mutz unbedingt von der Gesamtheit getragen werden. „Lol jisroel arewim se losch". Ganz Israel bürgt einer für den andern. Wir betonen in ideellen Fragen immer unser Arewus. Auch hier mühte das Arewus unserer Gemeinschaft sich geltend machen. Bekanntlich hat der Bund gesetzestreuer Gemeinden in Halberstadt schon in den ersten Monaten seines Bestandes Mittel zur Verfügung gestellt, um den leistungsschwachen, kleineren Gemeinden eine ausreichendere, bessere Besoldung ihrer Lultusbeamten und Religionslehrer zu ermöglichen. Auch jetzt noch ist er bereit, helfend einzugreifen, wo es erforderlich erscheint. Es ist dies auch wiederholt von gegnerischer Seite anerkannt worden. Jedoch verfügt der Bund leider nicht über die genügenden Mittel, um etwas Durchgreifendes zu schaffen. Und doch halte ich es für ein Gebot der Stunde, daß jede jüdische Gemeinde von 12 Familien aufwärts in den Stand gesetzt werde, eine eigene Lehrkraft anzustellen, die nicht nur Religionsunterricht, sondern auch Thoraunterricht erteilen kann. Die jüdische Gesamtheit ist solidarisch verpflichtet, das Letzte für den Wiederaufbau des Thoraunterrichts zu opfern. Nur wenn die Gemeinden und die Gesamtheit ihre Pflicht tun, darf auch vom Lehrer ernste Pflichterfüllung verlangt werden. Nur 20. August 1825 -- Der heutigen Nummer liegt Bogen 4 ■ (Schlußbogen mit Titel) der Buch- | Beilage, für unsere Leser. 5 Bambam, Hilchoth Teschurva S (Die Lehren über die Rückkehr). 5 Ueberseht von B. Jacobson : bei.! ein sorgenfreier Lehrerstand ist in der Lage, die schweren Aufgaben zu lösen, die mit Recht an ihn gestellt werden. Das lose Band, das die dem Bunde unterstellten Gemeinden eint, müßte zu einer innerlichen Lullurgemeinschaft gestaltet werden. Es müßte dem Bunde das Besteuerungsrecht der ihm unterstellten Gemeinden eingeräumt werden. Aus dieser gemeinschaftlichen- Lasse müßten sämtliche in den Bundesgemeinden amtierenden Rabbiner, Lehrer, Lantoren und andere Beamten besoldet werden, bezw. jeder Gemeinde die erforderlichen Gelder zur zeitgemäßen Besoldung ihrer Beamten, Versorgung ihrer Pensionäre und Relikten usw. zur Verfügung gestellt werden. Die Selbständigkeit und das Recht der Selbstverwaltung der Gemeinden dürfte in keiner Weise angetastet werden. Dieser Modus der gleichen Besteuerung aller dem Bunde angehörigen Mitglieder wäre m. E. nur ein Akt der Gerechtigkeit, ein Akt der Z'dokoh im edelsten Sinne. Man hat jetzt Lleingemeinden, die zur Ausrechterhaltung ihres Etats 300, 1000 und 1200 o/v Zuschüsse erheben müssen. Größere Gemeinden und Großgemeinden benötigen zumeist nur 100 o/o Zuschüsse, ja einige nur 20 —30 % und noch weniger. Oft muß der kleine Mann in der Lleingemeinde höhere Lultussteuern entrichten als der Millionär in der Großstadt bezw. Großgemeinde. Es ist mit Bestimmtheit damit zu rechnen, daß das dem Reichstag vorgelegte neue Einkommensteuergesetz demnächst in Lraft tritt. Der Etat der einzelnen Gemeinden und der Bundeskasse könnte daher wieder auf eine gesunde Basis gestellt werden. Es kann nicht meine Aufgabe fein, mit einem bestimmten Entwurf an die Oeffentlichkeit heranzutreten. Vielleicht unterzieht sich ein erfahrener Jurist oder Vecwaltungsbeamter unserer Lehrgemeinde dieser schönen Aufgabe. Im Interesse des Weiterbestandes unserer Lleingemeinden, im Interesse der religiösen Wiedergeburt der deutschen Iudenheit möchte ich wünschen, daß meine Anregungen aus fruchtbaren Boden fallen mögen. Der Leitung des Bundes gesetzestreuer Gemeinden möchte ich zurufen, sich in dieser schweren Zeit seiner Führerrolle bewußt zu sein, *rmn^ .wp^ mö»n* II. Schechi 1 a. Von einem süddeutschen Rabbiner. Die religiösen Verhältnisse sind, wie zuzugeben ist, unendlich schwierigere geworden. So manche Volksschullehrerstelle ist eingegangen und damit die Gemeinde mit dem Lehrer auch ihres Schächters beraubt worden. Die Zahl der Mitglieder ist in den Gemeinden vielfach zurückgegangen, ihre Leistungsfähigkeit auch infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse geringer geworden. Dadurch ist noch mehr als früher das Bestreben vorhanden, daß irgend ein. Mitglied der Gemeinde die Schechitoh erlerne, um sie dann praktisch auszuüben. Dies Streben wäre gewiß freudigst zu begrüßen, wenn-die Schauchet- Landidaten auch die vom jüdischen Religionsgesetze geforderten Vorbedingungen erfüllen. Dazu gehört nicht nur die technische Fertigkeit im „Stellen des Messers und Auffinden der Pegimaus", sowie ausreichende Lenntnis der einschlägigen Vorschriften, sondern vor allem auch eine Lebensführung, die sich ganz nach den Vorschriften des Schulchan-Aruch richtet. Ist es für einen im Berufe stehenden Mann häufig schon schwer, sich die nötigen Fertigkeiten und Lenntnisse zu erwerben — diejenigen, die es dennoch mit Erfolg tun, verdienen umso größere Anerkennung und unsere Rabbiner tragen den Schwierigkeiten gewiß gern Rechnung, indem sie häufig für die Prüfung nur das Mindestmaß des Erforderlichen an Lenntnifsen und praktischer Uebung verlangen —, so ist es mit der religiösen Eignung der Bewerber häufig nicht gerade gut bestellt. Da wird zuweilen gewünscht — der mit den ländlichen Verhältnissen nicht Vertraute wird es nicht glauben —, daß der Rabbiner „sin Auge - zudrücke", „es nicht so genau nehme", denn, so wird ihm von dem Bewerber oder von der Gemeinde, die begreiflicherweise das größte Interesse daran hat, daß der Betreffende Labboloh erhält, gesagt: „Wenn Sie heutzutage noch dies alles (nämlich die Befolgung aller Religionsvorschriften) verlangen, dann bekommen wir überhaupt keinen Schauchet", „solche Leute gibt es überhaupt heute nicht mehr" usw. und manche fügen noch gar hinzu: „dann nötigen Sie uns, die Tiers auf religionsgesetzlich verbotene Werse zu töten" und dergleichen mehr. Wie aber soll der Rabbiner, der doch selbst dem Religionsgesetz untersteht, einem Manne Labboloh geben können, der sich über Gebote der Thora, nicht allein das Suckohgebot u. ä. hinwegsetzt, sondern auch diese oder jene Einzelbestimmung im Sabbatgesetz oder, wenn er verheiratet ist, die in der jüdischen Ehe geltenden Vorschriften nicht einhält. Wie soll er überhaupt die Gewähr haben, daß ein Mann, der, wenn er bei der Einholung der Labboloh seine Prüfung noch so gut besteht, aber in bezug auf das religiöse Leben die Vorschriften, die er befolgen oder nicht befolgen will, ganz willkürlich auswählt, nun auch in der Praxis der viel schwereren Prüfung gewachsen ist und wegen einer kaum merklichen Scharte (Pegimoh) im Messer oder, wo es sonst das R^igionsgefetz verlangt, das Tier für trefoh erklärt und so sich nicht nur der oft nicht gerade schmeichelhaften Lritik des Metzgers aussetzt, sondern damit, wenn sich nicht ein Ersatz beschaffen läßt, bewirkt, daß die ganze Gemeinde ohne Fleisch ist! Unsere Weisen wußten, warum sie als erstes Erfordernis für den Schauchet strengste religiöse Gewissenhaftigkeit verlangten! Und die in den Gemeinden verantwortlichen Personen müssen sich darüber klar sein, daß sie, wenn sie schon selbst nicht streng nach den Bestimmungen des Religionsgesetzes leben (dies wäre natürlich das Bessere), für den heiligen Beruf — Melechcs Schomajim nennen ihn die Weisen — eines Schauchet dem Rabbiner nur einen Mann in Vorschlag bringen, der in allen den oben angegebenen Beziehungen den Anforderungen genügt. Wir wissen, daß dies leider häufig sehr schwer möglich ist. Ist ein solcher Mann in der eigenen kleinen Gemeinde nicht zu finden, dann bleibt eben kein anderer Ausweg, als mit anderen Gemeinden gemeinsam eine geeignete Persönlichkeit anzustellen. Ein solcher „Wanderschauchet" kann zwar nicht gleichzeitig in allen seinen Gemeinden sein. Daran muß man sich eben gewöhnen,- denn die Schechitoh muß einwandfrei sein> so einwandfrei, daß der Rabbiner sie mit gutem Gewissen empfehlen kann. Auch anderswo ist man an bestimmte Schächtzeiten gebunden. Da aber, wo es bei aller Opferwilligkeit der benachbarten Gemeinden nicht möglich ist. den geeigneten Schauchet aus sich allein heraus zu bestellen, da ist es heilige Pflicht der verschiedenen Organisationen, helfend einzugreifen. Die Sorge für den jüdischen Religionsunterricht auch im letzten Dorfe scheint man sich jetzt ernstlicher angelegen sein lassen zu wollen. Die Sorge für die Schechitoh ist eine nicht minder wichtige Aufgabe. Eile tut not! Die Zeit drängt!

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