Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1925)
- Date
- 1925-06-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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D e r I s r a e i t 1 Sette 6 Nr. 26 als alles. Hiermit könne sich der Verband ein Verdienst um die Wiederherstellung jüdischer Reinheit erwerben. Auch für sittlich Gefährdete feien Heime zu fchaffen. Rednerin bittet um Zulassung von "Frauen zu den Kommissionen des Verbandes. Herr Dr. Sandler wünscht, zwecks Entgiftung der Debatte, die Auseinandersetzung über das Judengesetz den Ausschüssen zuzuweisen, vorher jedoch kurze, leidenschaftlose, ehrliche Aussprache im Plenum zu pflegen. Er fordert demokratisches Wahlrecht für alle Gemeinden und gleiche Behandlung in- und ausländischer Juden, deren Zurücksetzung durch nichts mehr gerechtfertigt fei, — staatliche Anerkennung auch polnisch-jüdischer Gemeindebeamter, Resolutionen gegen die Praxis der Ausweisungsbehörden gegenüber den Ostjuden. Bewußte Assimilationssucht habe die atomisierende preußische Judenoerfassung von 1847. Bewußte Einheitssehnsucht sei das Grundmotiv der heute geplanten Gesetzesänderung. --- Auch für Palästina-Arbeit müsse die preußische Judenheit ihren Teil beitragen. Eine der Ostjudenfrage gewidmete Resolution wird alsdann verlesen. Namens der liberalen Fraktion begrüßt Rabb. Dr. Kober -Köln die endlichen Abänderungspläne zum 47er Gesetz. Er meint, es wird nicht ohne leisen Zwang auf manche Landgemeinde die Anstellung eines Religionsdieners durchgesetzt werden können. Die gesetzliche Nichtbeachtung des Rabbiners im 47er Gesetze dürfe im neuen Gesetze nicht wiederkehren. Wichtig sei die ideelle Sicherstellung des Rabbiners durch Einräumung eines Sitzes im Gemeindevorstand. Dafür habe der Rabbiner die Mitverantwortung für das sozial-sittliche Wohl der Gemeinden zu übernehmen; die Seminare müßten soziale Jugendpflegerkurse einrichten. Namens der Liberalen stimmt Herr P l o t k e im wesentlichen den Ausführungen Sandlers zu. Vom Staate fei der jüdischen Lehrerbildung die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der sonstigen Lehrerbildung. Auch Religionslehrer müßten akademische Bildung ausweisen. Somit wendet sich der Redner gegen die Subvention der bayrischen Lehrerbildungsanstalten und des Kölner Seminars. Die Schechita-Ausbildung sei vom Lehrerberufe zu trennen. Die Schulbildung müsse religiös neutral sein. Religiöse Bildung müsse dem Hause überlassen bleiben. Auch für höhere Schulen sei Konfefsionalität abzulehnen. Wichtiger als die Einrichtung von Schulen in den Städten sei das Wahrnehmen des Religionsunterrichts durch die zu schaffenden Rabbinatsbezirke. Herr M. A. L o e b findet es merkwürdig, daß sein Vorredner, selber Lehrer an einer jüdischen Schule, nur die Simultanschule gelten lassen will und widerspricht der Verweisung auf das Haus, das den überlasteten Kindern, wenn diese eine Simultanschule besuchen, nichts bieten kann. Er stellt eine Behauptung der Frau Ollendorf richtig und stellt fest, daß im konservativen Sinne die Mitwirkung der Frauen in humanitären Vereinen und Unternehmungen durchaus kein Novum sind. — Die Wohnungsfrage sei nicht im Landesverbände, sondern auf dem Wege der Bodenreform im allgemeinen staatlichen Wirkungsbereich zu lösen. Die Fonds für Synagogenbau und vor allem die für Rabbiner und Lehrer dürsten durchaus nicht abgebaut werden. Herr Ministerialrat B a d t (Bolksp.) bestätigt die von Dr. Sandler gerügte Ungerechtfertigkeit der Behörden gegen die Ostjuden aus seiner Praxis in vollstem Umfange. Die Schuld liege aber an den Nachgeordneten Stellen, wie auch an jüdischen Ostjudenfeinden, was Herr Vadt dokumentarisch belegt. Badt polemisiert dann gegen Neumann und Peyser. Herr Dr. Holländer (C.-V.) spricht eine die weltanschaulichen Gegensätze zu überbrücken bestimmte Harmonisierungsformel und schließt sich gleichfalls in vermittelndem Sinne den vorherigen Ausführungen über Schul- und Sprachfragen sowie über Ostjudenbehandlung an. — Dem Religionsunterricht sei für jede Richtung reichliche Subvention zu gewähren. Die Neutralität der Palästina-Arbeit sei zu gewährleisten; man dürfe sich nicht aus Palästina beschränken, sondern müsse in allen Weltgegenden Lösungen für das Wanderproblem suchen. Sodann wird die Debatte geschlossen und die, die Ausweisungsangelegenheit betreffende Resolution einst i m m i g angenommen. (Dr. Peyser, nationalistisch, ist abwesend). Sie lautet: Resolution. Der Verbandstag 'stellt mit Bedauern fest, daß die Ausweisungspraxis der preußischen Verwaltungsbehörden gegenüber den Ostjuden immer schärfer gehandhabt wird, und daß Anträgen auf Einbürgerung, auch wenn die Antragsteller schön jahrzehntelang in Deutschland wohnen, immer größere Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden. Der Verbandstag ist überzeugt, daß der Minister des Innern als oberster Chef der Verwaltung diese Praxis nicht billigt, und bittet ihn daher, die Nachgeordneten Behörden mit entsprechenden Weisungen zu versehen, insbesondere aber anordnen zu wollen, daß bei Äusweisungsfällen den Geboten der Menschlichkeit mehr als bisher Rechnung getragen wird. Der Umlagebeschluß wird auf den dritten Verhandlungstag verlegt. Sodann wird Punkt 9 (Bildung von Rabbinatsbezirken) vor Punkt 8 (Aenderung des Judengesetzes) vorweggenommen. Es verlautet, daß die Abänderungsnovelle zum Judengesetz in Regierungskreisen als nicht spruchreif betrachtet wird. Zu Punkt 9 berichtet Dr. Freund nochmals von der Notwendigkeit, Bezirksravoinate wegen -der Staatssubventionen zu su)affen, die nicht an nichtrabbinische Beamte gewährt werden können. Auch aus anderen ökonomischen Gründen sei diese Frage nur übergemeindlich zu lösen. Die Debatte hierüber wird auf die zweite Etatslesung verlegt. Zu Punkt 10 (Ausschüsse) erbittet Dr. Freund weitgehende Vollmachten für die Ausschüsse bis zur nächsten Tagung. Ueber diese wird alsdann abgestimmt. Ein Antrag auf Verpflichtung der Gemeinden zum finanziellen Erleichtern der rituellen Lebensführung ihrer Mitglieder wird mit großer Mehrheit angenommen. Es folgt nun das in konzentrierter Kürze vorgetragene Referat des Dr. Freund über Aenderung des Judengesetzes. Es ist Grundsatz des 8 137 der Reichsverfassung, daß es keine Staatskirche gibt, daß aber die Religionsgemeinschaften korporative Rechte behalten und bei neuen Zusammenschlüssen auch weiterhin erhalten dürfen, ferner daß die Religionsgesellschaften ihre Angelegenheiten selbständig regeln. Jetzt erhebt sich der Streit darüber, ob diese Selbständigkeit, die im Art. 137 der Reichsverfassung verankert ist, zwingendes Reichsrecht oder Direktive des Gesetzgebers für später bedeutet. Die preußische Regierung ist letzterer Meinung, so daß das 1847er Gesetz am Leben bleibt und nur durch den benannten Reichsversassungsartikel abzuändern ist. Bezüglich der Autonomie hat sich das Reichsgericht auf ersteren Standpunkt gestellt. Dr. Freund verweist öfters auf feine Schrift über: „Die Rechtstellung der Synagogengemeinde", um zu beweisen, daß die Landesgesetzgebung auf diesem Gebiete die weitesten Zuständigkeiten besitzt. — Nach Erledigung der rechtlichen Seite erörtert Dr. Freund die Nützlichkektsfragen bezüglich des 1847er Gesetzes. Das Schlimmste sei die Mannigfaltigkeit der Judengesetzgebung der verschiedenen Landesteile, die von der obrigkeitlichsten Regelung in Kurhessen und Hannover bis zu den freiesten Verfasiungsformen anderer Landesteile hinüberspielt. Man müsse endlich ein einheitliches Recht schaffen. Gegen den Vorwurf der Rückständigkeit müsse man das 1847 entstandene Judengesetz verwahren. Die positiven Aenderungsvorschläge, welche das Frauen- und Ausländerwahlrecht betreffen, die Bestallung besoldeter Vorsteher und die Bevorrechtung der Rabbiner, hätten die Aenderung des 47er Gesetzes nicht allein motivieren lassen. Die wirklichen Anlässe liegen in der Existenzgefährdung der großen und besonders der kleinen Gemeinden durch die gegenwärtige Gestalt des Austrittsgesetzes von 1876, wie es 1918 zur Erleichterung des Austritts modifiziert worden ist. Die vollends 1922 getroffene Erweiterungdes Austrittsgesetzes sei das Kernproblem der Aenderung. Bedenklich sei es insbesondere, daß nach jetzigem Gesetzeszustande jeder o h ne Grund die Gemeinde in schwerer Zeit verlassen kann. Bei weiterem Bekanntwerden der gesetzlichen Leichtigkeit des Austritts könnten viele Gemeinden an Masfenaustritt zu Grunde gehen. Ein böses Beispiel hierzu sei Prenzlau. Die Austrittsfrage könne jedoch, um sozialistische Obstruktion in den Parlamenten zu verhindern (— lies: um die orthodoxe Öffentlichkeit nicht auf den Posten zu rufen) nicht als solche, sondern nur diskret im Rahmen der Steuergesetzgebung neu aufgerollt werden. Auch die korporative Anerkennungsfrage des Verbandes wünscht Herr Dr. Freund auf summarischem Wege mit anderen Gesetzesfragen in den Parlamenten erledigt zu 25. Juni 1925 sehen. Die Debatte; über diese Frage wird aus den dritten Verhandlungstag verlegt. * * '* Berlin, 24. Juni. Der Dozent am Rabbinerseminar, Herr Rabbiner Dr. W e i n b e r g, hat die Wahl in den Rat des Landesverbandes ab ge lehnt. Die völkische Fraktion für die Synagogen. Berlin, 18. Juni. Zum Haushalt des Reichsministeriums des Innern hatten die großen bürgerlichen Parteien den Antrag gestellt, den christlichen Kirchen und den Synagogen für kulturelle Zwecke 1 200 000 Mark zu bewilligen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten angenommen mit den Stimmen der Deutschnationalen, des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Demokraten, der Bayerischen Volkspartei, der Wirtschastspartei und der jetzt 15 Mann starken vereinigten völkischen Fraktion. Die Tatsache, daß die Völkischen für eine Position der jüdischen Synagogen stimmen, hat großes Aufsehen erregt. Der sozialdemokratische „Vorwärts" meint, es werde jetzt klar erkennbar, daß bei der Versöhnung der Ludendorf, Gräfe und Strasse der Antisemitismus geopfert wurde, der selbst den Völkischen zu dumm geworden ist. Von anderer unterrichteter Seite wird der Ansicht Ausdruck gegeben, die Völkischen, die sich als die Garde Hindenburgs gerne präsentieren, hätten eingesehen, daß sich ein Radauantisemitismus mit dieser ihrer vermeintlichen Stellung nicht verträgt und hätten darum beschlossen, für einige Zeit mit antisemitischen Demonstrationsschritten zurückzuhalten. Talmudischer Ferienkursus des V. I. A. B e r l i n, 22. Juni. Das Bestreben nach einer Vertiefung des Thorawissens, das in der heutigen Jugend immer mehr hervortritt, macht sich besonders in den Kreisen der jüdischen Akademiker geltend. Um seinen Mitgliedern Gelegenheit zur Erweiterung ihrer jüdischen Kenntnisse zu geben, beabsichtigt der B. I. A., die Organisation der gesetzestreuen jüdischen Akademiker, in den kommenden Sommerferien einen talmudischen Ferienkursus in Lüneburg zu veranstalten. Die Leitung, die in den Händen des Herrn Seminarrabbiners Dr. I. Neubauer liegt, bietet Gewähr dafür, daß den Teilnehmern reiche Anregung zu gründlicher jüdisch-wissenschaftlicher Arbeit gegeben wird. Der Wichtigkeit dieses Planes entsprechend, haben einige Freunde des Bundes in dankenswerter Weise dem Bundespräsidenten eine Summe zur Verfügung gestellt, die den Vundesbrüdern die Teilnahme an dem Kursus erleichtern soll. Nähere Einzelheiten sind durch den Bund Jüdischer Akademiker, Berlin N. 24, Oranienburgerstr. 29, zu erfahren. Eme Statistik der ostjüdischen Einwanderring. Berlin, 18. Juni. Der Haushaltungsausschuß des Reichstages nahm die deutschnationalen Anträge an, wirksame Schutzmaßnahmen zu Gunsten der gefährdeten und mißhandelten Minderheiten in fremden Staaten und eine bis zum 1. April d. Js. fortgeführte Statistik über den Umfang der ostjüdifchen Einwanderung seit August 1914 vorzunehmen. Die Tagrms des liberalen Radbinerverbandes. Köln, 15. Juni. Gleichzeitig mit dem allgemeinen Rabbinerverband in Deutschland tagte in Köln auch der liberale Rabbinerverband. Der Vorsitzende, Rabbiner Dr. Seligmann- Frankfurt a. M., wies aus die Tatsache des starken Sieges des Liberalismus bei den Preußischen Landesverbandswahlen hin und widmete den seit der letzten Hauptversammlung Dahingeschiedenen Worte der Erinnerung. Rabbiner Dr, Jtaliener-Darmstadt sprach über das Thema: „Das Numinose unserer hohen Feiertage", Rabbiner Dr. Seligmann referiete über „Grundfragen und Grundsätze des liberalen Einheitsgebetbuches". In der'Debatte wurde die Forderung ausgesprochen, nicht außer acht zu lassen, daß auch ein liberales Gebetbuch die Idee der Gesamtheit Israels vertreten müsse.?) Rab-