Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1925)
- Date
- 1925-05-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seile 4 Nr. 22 Der Israelit 28. Mai 1925 Mit Wenigen Ausnahmen waren die jüdischen Institutionen daher zur Selbsthil fe gezwungen, d. h., die Pforten blieben oder bleiben nur denen offen, die als „zahlungsfähig" legitimiert sind, die „Anderen" müssen sehen, wohin ihr Schicksal sie verschlägt. Und so liegen von der letzten Gruppe in nichtjüdischen Landesanstalten oder schmachten in armseligen, traurigen häuslichen Verhältnissen unzählige jüdische Tuberkulose-Franke, Nerven- und Gemütskranke, Sieche und Hilflose, und warten, warten, bis man ihren Hilferuf hört. Abhilfe ist in allen Fällen leider noch nicht möglich, aber so viel kann und mutz erreicht werden, daß eine Unterbringung in bestimmten Fällen in jüdische Anstalten ermöglicht werden kann gegen Erstattung der Selbstkosten, auch für die in den An st alten bereits aufgenommenen mittellosen Kranken, für die z. Zt. Tag für Tag die Gelder — man verzeihe den Ausdruck — herbeigebettelt werden müssen.. Ein unhaltbarer Zustand! Wo bleibt die Stelle, die wahrhaft jüdische Fürsorge zuwendet und Rettung bringt den — „Anderen" —? Die Zukunft der Lehrerbildung und das Kölner Jüdische Lehrerseminar. Von Rabbiner Dr. Lmanuel Carlebach, Studiendirektor in Köln. Die Lehrerseminarien sind dem Paragraphen der Reichsverfassung, der bestimmt, daß „die Lehrerbildung nach den Grundsätzen, die für die höhere Schule allgemein gelten, für das Reich einheitlich geregelt werden solle", zum Opfer gefallen. Der grobe Organisationsgedanke, der architektonisch wundervolle Plan der Einheitsschule mit seiner psychologisch großartigen Schulgliederung löst auch die Lehrerbildung aus ihrer bisherigen Isolierung, wie er das gesamte Schulwesen an Haupt und Gliedern einschneidend reformiert. Einem jeden sollen, ohne Rücksicht auf Stand unt^Wirtschaftliche Lage, auf gemeinsamem Unterbau die Bildungsgüter bereitgestsllt sein, die seiner Seele zugängig sind, keine zu frühzeitige Festlegung auf Ausbildungs- und Schulart sei mehr erforderlich und auch dem älteren Schüler noch die Möglichkeit der Uebergänge und des Zugangs zu höherer Bildung gesichert. Was aber beim gesamten Bildungswesen als Vereinheitlichung, als Aus- und Ausbau, als Reform angesprochen werden kann, wirkt sich in der Lehrerbildung geradezu revolutionierend aus. Diese erfolgte bisher auf der Präparandie, deren dreijähriger Kursus sich auf der Volksschule erhob, um dann in den drei Klassen eines Seminars zur Vollendung zu gelangen. Fortan bleiben diesem beiden Anstalten und das zumeist mit ihnen verbundene Internat geschlossen, und keine Spur ihres Erdenwallens bleibt zurück. Denn die Aufbauschule, in die viele frühere Lehrerseminarien sich wandeln, jene auf viejährigem. Grundschul- und dreijährigem Volksschulbesuch sich erhebende, neuartige Gattung der höheren Schule, die begabten Volksschülern nach sechs Jahren die Ablegung des Abituriums ermöglichen und die tunlichst mit Schülerheimen ausgestattet werden soll, ist in erster Linie und zunächst wohl ausschließlich für. ländliche Bezirke gedacht, in denen es eine andere höhere Schule nicht gibt. Aber sowohl die einschlägigen Ministerialerlasse als auch insbesondere die Bestimmungen über die Lehrerschaft und das Bildungsziel der Aufbauschulen wenden sich energisch gegen den aufkeimenden Verdacht, als handle es sich hier um in neuer Form wieder auflebende Seminarien. Somit ist, wenn nicht alles trügt, mit dem absoluten Verschwinden der Lehrerbildungsanstalten zu rechnen. Wer künftig den Beruf eines Volksschullehrers ergreifen will, muß sich, im Besitze des Reifezeugnisses einer höheren Schule, sein Fachwissen an einer pädagogischen Akademie in viersemestrigem Studium^ erringen. Ostern 1926, und am Kölner Jüdischen Lehrerseminar Ostern 1927, werden die letzten Seminarentlassrmgsprüfungen abgenommen. Inwiefern bei dieser Neuordnung der Staat auf seine Rechnung kommt, ob er genügend Lehrer unter den neuen Akademikern für seine Land- und Dorfschulen finden wird, ob die wissenschaftlich erweiterte Bildung auch die gleicherweise wertvollen, praktisch-pädagogischen Kräfte den Schulen zuzuführen vermag, das sind Fragen, die an' dieser Stelle unerörtert bleiben dürfen. Das Problem, das uns hier interessiert und zu dem die deutsche Judenheit, ohne Unterschied der religiösen Orientierung, Stellung zu nehmen hat, ist die Frage nach der künftigen Ausbildung des jüdischen Lehrers. Sie ist das Zentralproblem der Gegenwart, dem gegenüber alle anderen ideellen Sorgen der Zeit klein und bedeutungslos erscheinen. Sie fordert nicht nur deshalb aufmerksamste Beachtung, weil es um die religiöse Zukunft, um das jüdische Werden und Gedeihen unserer Jugend, um das geistige Leben unserer Gemeinden geht, sondern auch, aus dem Grunde, weil ihre glückliche Beantwortung und restlose Lösung ohne Zustimmung und Mit-! Wirkung der berufenen Organisationen unserer Gemeinden nicht gut denkbar ist. Es versteht sich von selbst, daß die Ausbildung des sich auf den Volksschuldienst vorbereitenden Kandidaten keine andere sein kann als die staatlich vorgeschriebene: Besuch einer höheren Schule und darauf folgendes Studium an der Pädagogischen Akademie. Für die bestehenden und in Zukunft noch zu gründenden jüdischen Volksschulen in mittleren und größeren Plätzen wird es voraussichtlich an Bewerbern, die den neuen Studiengang durchgemacht haben, aus naheliegenden Gründen nicht mangeln. Ueberreich wird auch hier das Angebot nicht sein. Da aber noch für ein Menschenleben die Seminariker, die vor Ostern 1927 ihre Prüfung abgelegt haben, zur Verfügung stehen, und sicherlich niemand daran denkt, diese Herren als Lehrer minderer Güte beiseite zu schieben, so werden auch die noch vorhandenen, aber immer mehr — aus Gründen, die hier nicht zur Diskussion stehen — dahinsiechenden und eingehenden kleinen und kleinsten Volksschulen nicht verwaist bleiben müssen. Seine jüdischen Kenntnisse eignet 'ich der werdende Lehrer als Gymnasiast am vorteilhaftesten durch den Besuch einer jüdischen höheren Schule an, die auch das glücklichste Milieu für die Durchdringung seines Geistes und 'eines Sinnes mit jüdischen Interessen bietet, aber auch, wo dieser Weg ungangbar ist, privat, wie es bisher z. B. auch alle tun mußten, die dem Rabbinerberuf zustrebten. Bei der Wahl der Pädagogischen Akademie allerdings wird er ach nur von der Erwägung bestimmen lassen dürfen, ob am Orte auch eine, dem > früheren Jüdischen Lehrerseminar gleichwertige Einrichtung besteht, an welcher neben dem eigentlichen jüdi- 'chen Wissensstoff auch dessen unterrichtliche Verwertung theoretisch und praktisch von pädagogisch erfahrenen und M'ch mit der Methodik der übrigen Unterrichtsfächer vertrauten Schulmännern vermittelt wird. Nicht ein Rabbinereminar, nicht die Ieschiwoh, nicht Privatkurse önnen ehrlicherweise hierfür Ersatz bieten. Sie können Lehrer stofflich vor- und fortbilden, nimmermehr aber eine Stätte zur Ausbildung didaktisch und methodisch zu schulender, in die Praxis des molschen Unterrichts einzuführender Lehrer sein. ' Woher sollen aber all unsere volksschullosen jüdischen Gemeinden ihre Lehrer erhalten, die 95 % oder mehr der Religionsgemeinden Deutschlands, die nur des Religionsehrers bedürfen? Mutz auch er den gleichen Studiengang zurückgelegt haben wie der Volkschullehrer, dem die Unterweisung in allen Fächern der Schule obliegt? Ich antworte mit einem entschiedenen Nein! Diese Forderung nach Gleichartigkeit der Ausbildung ist weder durchführbar noch'üötig, nicht wünschenswert. Sie wird, zur.unerläßlichen Voraussetzung für die Uebernahme des jüdischen Lehramts erhoben, die Gemeinden jeder Möglichkeit berauben, überhaupt einen Lehrer zu bekommen, sie. zeugt von geringer Einsicht in. das unabweisbare. Gebot der Stunde, sie verkennt das Wesen, die Aufgabe und den Beruf des jüdischen Lehrers. Oder glaubt, wer den-Ruf nach Uniformierung einer jeden Lehrerausbildung erhebt, ernstlich, daß einem jüdischen Lehrer, mit Gymnasial- und Akademiebildung eine Stellung, als Religionslehrer und Vorbeter in einÄ unserer Kleingemeinden erstrebenswert oder auch nur annehmbar erscheint?; Wer von den dergestalt Vorgebildeten wird dann nicht schon lieber,^ und mit Recht und mit Leichtigkeit, noch . einige Semester mehr dem Studium opfern, um eine bessere Laufbahn sich zu erschließen, um die siebente mit der zehnten Gehaltsgruppe, zu vertauschen und das Leben auf dem Dorfe mit dem soviel anregenderen der Großstadt? Ich persönlich hege diese Befürchtung ja auch für den Staat im allgemeinen und für die jüdischen Volksschulen insbesondere, daß nämlich unsere Jünglinge, im Besitze des . Maturitätszeugnisses, auch unter erschwerenden Umständen ein Vollstudium auf sich nehmen werden, um den Weg in sozial höher gewertete, materiell verlockendere Berufe zu finden. Aber unsere armseligen, kleinen, reizlosen Gemeinden — wer^wird sie betreuen? Dürfen wir eine Forderung an das Studium ihrer Beamten aufstellen, deren Erfüllung die Kehillaus dem sicheren Untergang preisgibt? Und warum sollte denn der für den Volksschullehrer staatlich angeordnete Bildungsgang auch für den Lehrer der Thora, der ausschließlich jüdischer Lehrer sein will und sein soll, als notwendig erachtet und zur Norm gestempelt werden? Wenn wir vom Religionslehrer ein unabhängig vöm Zwange staatlicher Bevormundung festzustellendes Maß ausreichender A lgemeinbildung fordern, die ihn befähigt, sein Fachwissen nutzbringend in Synagoge, Haus und Schule zu verwerten, und wenn andererseits durch stillschrdeigendes oder ausdrückliches Uebereinkommen der Gemeinden und ihrer Verbände die mit dem Diplom bestimmter Religionslehrerseminare Ausgestatteten Anspruch auf gleiche Würdigung und Honorierung mit den Volksschullehrern zu erheben berechtigt sind, dann liegt auch nicht die mindeste Notwendigkeit vor, eine staatliche Schulmaßnahme, die ganz andere Verhältnisse im Auge hat, für die Belange der jüdischen Gemeinden als bindend zu erachten. Als in den ersten Nachkriegsjahren es fraglich erschien, ob wegen der Stellungnahme eines Teiles der christlichen Lehrerschaft zu kirchlichen Dingen der Religionsunterricht nicht von der Kirche übernommen werden müsse, veröffentlichte der Evangelische Oberkirchenrat in seinem Erlaß vom 14. Februar 1920 eine „Prüfungsordnung 'ür Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts in kirchlichem Aufträge" und rüstete sich zur ^Ausbildung besonderer Religionslehrer, die im Examen auch ihre allgemein pädagogischen Kenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten Nachweisen sollten. Es entstanden in Bethel bei Bielefeld, in Münster, in Leipzig, in Elberfeld, in Klotzsche bei Dresden, in Kaiserswerth a. Rh. und an anderen Orten Institute zu diesem Zweck, die nur deshalb wieder eingingen oder zu umfassenderen Zwecken sich ausbauten, weil es sich allmählich zeigte, daß die Lehrerschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit sich doch für die Beibehaltung des Religionsunterrichts aus- 'prach. Soll uns nicht recht sein, was in anderen Kreisen statthaft ist? Sollen wir unsere Tauroh nicht mindestens ebenso hoch stellen, wie jene ihre Glaubenslehre, und uns beschämen lassen vom frommen Eifer Andersgläubiger? Aber nicht einmal wünschenswert erscheint es uns, daß der jüdische Lehrer, der ausschließlich jüdische Lehrer, 'einen Bildungsgang durchlaufe, in dem, wie bisher, das weitverzweigte Gebiet der die stärksten und fruchtbarsten Vildungswerte einmal