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Der Israelit · 1925-05-14 · Heft 20 (14.5.1925) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 20 (14.5.1925)
Date
1925-05-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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14. Mai 192o Nr. 20 Seite 3 Einzelheiten kurz in Erinnerung zu rufen. Theovor Fritsch, der bekannte „Hammer"-Mann, hatte am 1. Februar 1921 10 000 Mark Belohnung für den Nachweis ausgesetzt, daß die in seinen Schriften wiedergegebenen Zitate aus dem Talmud und „Schulchan Aruch" nicht sinngetreu übersetzt seien. Der Direktor des „Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", Herr Dr. Ludwig Holländer, erbrachte den Nachweis, Fritsch v e r w e i g e r t e die Zahlung, so daß Herr Dr. Holländer gezwungen war, Klage zu erheben. Die Parteien hatten Privatgutachten beigebracht, der Kläger ein Gutachten des Professors Dr. G u t t m a n n (Breslau), der Beklagte eines von Dr. E. B i s ch o f f (Leipzig). Vom Gericht wurde. Professor Dr. Kahle (Bonn) als Sachverständiger bestellt. Das Amtsgericht Leipzig wies die Klage Ende vorigen Jahres ab. In der Berufungsinstanz verurteilte aber das Landgericht Leipzig Herrn Fritsch zur Zahlung von 10 000 Mark nach dem Stande der Mark vom 11. Mai 1922. In der Urteilsbegründung heißt es: „Das Verbot der Zeugenaussage zugunsten eines Richtjuden gegen einen Juden ist keineswegs ein bedingungsloses, wie man nach der Uebersetzung des Beklagten im „Handbuch der Judenfrage" annehmen muß. Die wesentliche Beschränkung des in der angeführten Stelle des Schulchan Aruch verfügten Aussageverbotes ist in der Uebersetzung des Beklagten auch nicht andeutungsweise erwähnt. Durch Weglassung der Einzelheiten erscheint das Verbot verallgemeinert, dadurch ist sein Sinn in einer auch für die moralische Bedeutung des Verbotes erheblichen Weise entstellt und die Uebersetzung des Beklagten kann daher nicht mehr als sinngetreu im Sinne der Auslegung anerkannt werden. Mit Nachweisung einer solchen erweislich unrichtig übersetzten Stelle hat der Kläger diejenige Handlung vollbracht, für welche der Beklagte die Summe von 10 000 Mark als Belohnung ausgesetzt hatte. Gleichzeitig war infolgedessen die Verpflichtung des Beklagten zur Auszahlung der zugesagten Summe fällig geworden, und der Beklagte konnte den Eintritt dieses Erfolges nicht dadurch verhindern, daß er seine Verpflichtung zur Zahlung bestritt, während ihm doch der wahre Sinn der im „Handbuch der Judenfrage" sinnwidrig gekürzten Stelle ganz wohl bekannt war." Die zehntausend Mark nach dem Stande der Mark vom 11. Mai 1922 sind nicht von Belang. Wichtig ist aber zu konstatieren, daß einer der bekanntesten antisemitischen Agitatoren durch diese Urteil und seine Begründung auch gerichtlich der Fälschung überführt worden ist. In den vergangenen Wahlkämpfen hat die den Vers •»sraipn vi'2 mit Tarn übersetzt. Manche berufen sich auch aus die Erklärung des DmTinK und des rmivn ton» die dasselbe besagt. Interessant ist die Bemerkung des Herrn Rabbiner Dr. Winkler, der schreibt: „Was der Baal Haturim zu Genes. 2. 2 ansührt. daß Targum jeruschalmi m ava .«w durch nam wiedergiebt, trifft nicht zu. Diese Auslegung rührt nicht vom Targum, sondern vom Midrasch her und bezieht sich auch gar nicht aus sondern aus tnawn itod'l» Bereschis Rabbo Kap. 10 heißt es nämlich: itoD’l m nsoM laiu» man ato* ito2'i p» traten* Darauf dürste wohl auch das von Dü?n öpVn oTlsrr Angeführte beruhen. iLDer bereits erwähnte Schweizer Gelehrte« ja nvy. ebenso Herr A. Vomberg in Zutphen (Holland) verweisen auf die Erklärung des 'nv'l Tim» (Ausgabe Nürnberg Seite 82) und die Anmerkung des Rabbi td'S TNa daselbst. In dem Spanischen Sidur, dem tnasr n tto und im Rambam kommt jedoch die Lesart m2?5?aV *127 nicht vor. — Sämtliche Einsender sind auch der Ansicht, daß Xiz? in diesem Falle nicht mit „nennen", sondern mit berufen, ausrusen oder bestimmen zu übersetzen ist. Zum Schluß sei noch die geistreiche Bemerkung de^ Herrn Rabbiner Dvnath in Lübeck im Namen seines Schwiegervaters, Rabbiner Nobel tost m Halberstadt, erwähnt. wonach v-jatpi denselben pahlenwert hat wie tra' man (beide weisen näm- Uch die Zahl 552 aus). - Allen Herren Einsendern sei aus diesem Wege tzerzlichst gedankt. Denn ■’jtf na^to ’JK vatov D er Israelit_ „Sachkunde" des Theodor Fritsch auf völkischer Seite eine große Rolle in der Propaganda gespielt. Internationale Versicherung gegen Pogrome. Ueber eine vom Völkerbund für den 25. Mai angesetzte Beratung zur Gründung einer internationalen Versicherung gegen Massenkatastrophen erfährt man folgendes: Es soll eine dauernde internationale Hilfsorganisation geschaffen werden zu dem Zwecke, rasch und ausgiebig der von einem Unglücksfall betroffenen Bevölkerung, die auf dem Territorium eines der Mitgliedsstaaten des Völkerbundes wohnt, Hilfe und Beistand zu leisten. Zu diesem Zwecke soll unter Zugrundelegung der Idee der Versicherung auf Gegenseitigkeit ein Fonds geschaffen werden durch Zuschüsse von Mitgliedsstaaten sowie durch private Schenkungen, welcher unter der Leitung eines internationalen Organes dazu verwendet werden fall, im Falle einer Katastrophe unverzügliche Hilfe zu leisten. Die Verteilung der Hilfsgelder soll durch die Rote-Kreuz- Organisation der einzelnen Staaten erfolgen. Im Sommer 1924 wurde dieser Vorschlag von der Völkerbundsversammlung angenommen, und der Völkerbundsrat istxan die Durchführung herangetreten, nachdem von den meisten Staaten günstige Aeußerungen eingelaufen find. Vor nicht langer Zeit würde eine neungliedrige Kommission eingesetzt, der außer Senator Ciraolo und den Vertretern des Roten Kreuzes auch der Senator Sarraut (Frankreich) und der Rechtsbeistand des Syndikates deutscher Banken, Bernstein, angehören. Diese Organisation hat den Rahmen für die Tätigkeit der neuen Organisation festzustellen und den Begriff „Unglücksfälle" zu definieren, bei denen der Fonds in Aktion tritt. Senator Dr. Ringel in Warschau ist mit maßgebenden Instanzen in Verbindung getreten, um zu erreichen, daß auch etwaige Judenpogrome unter den Begriff „Massenkatastrophen" fallen und von der geplanten Versicherung erfaßt werden. Es ist nur zu wünschen, daß diese Bemühungen von Erfolg gekrönt werden. Zu bemerken ist jedoch, daß die Ukraine, der Herd der Pogrome in den letzten Jahren, wie Sowjetrußland dem Völkerbunde nicht angeschlossen ist, seine Unternehmungen nicht anerkennt und seine Beschlüsse wohl auch in dieser Beziehung ignorieren wird. Das Problem einer jüdischen Universität in Europa. Von Siegfried Iacoby in Berlin. Wir unterbreiten diesen uns zugehenden Aufsatz unseren Lesern zur Information, ohne zunächst Stellung zu nehmen. Red. In der letzten Amtsperiode vom Jahre 1924 des Völkerbundes wurde bei der Kommission „Intellektuell" der Plan einer jüdischen Universität in Europa besprochen. Die Experten aller Länder haben sehr großes Interesse für diesen Plan gezeigt. Vor allen Dingen war es der spanische Vertreter, der diese Angelegenheit mit einer Energie bearbeitete, daß man selbst in jüdischen Kreisen nicht wenig erstaunt darüber war. Der Vorsitzende der Kommission „Intellektuell", Professor Henry Vergson-Paris, deutete an, daß dieser Plan vorerst Herrn Professor Einstein zur Begutachtung vorgelegt werden soll, was auch offiziell geschehen ist. Der Gedanke einer jüdischen Universität in Europa ist ein Symptom des jüdischen Lebenswillens. Da wir im Zeitalter der Organisation, das heißt der zielbewußten Zusammenfassung zerstreuter Kräfte leben, würde eine jüdische Universität in Europa ein neues Stauwerk bilden, von dem aus mehr als eine Ackerflur bewässert und befruchtet werden könnte. Albert Einstein sowie eine Gruppe Intellektueller sind der festen Ueberzeugung, daß gegen diese Pläne absolut keine Einwelldungen prinzipieller Natur gemacht werden können. Die praktische Ausführung dieses Planes müßte unbedingt an die früheren Bestrebungen vor dem Kriege (Kownoer Sitzung) angeknüpst werden. Gegenwärtig wirken noch mehrere Persönlichkeiten, die sich auch damals mit diesem Sujet befaßt haben, in dieser Angelegenheit. Wie z. V. die Professoren Dubnow, Sliosberg. Winawer, Koigen u. a. Man geht heute von den gleichen Voraussetzungen wie damals aus. Nämlich von der Bedrohung des Studiums durch die rechtlich-politische Lage. Damals wie heute die Prozentnorm, damals wie heute die Schwierigkeiten für die Juden aus dem Osten, ihr Studium an Hochschulen derjenigen Länder zu pflegen, die ihnen sprachlich und kulturell am nächsten standen. Schon in der Kownoer Sitzung bildete die Wahl des Landes, in dem die jüdische Universität ihren Sitz haben sollte, die Hauptschwierigkeit. Deutschland, das an sich der gegebene Platz gewesen wäre, konnte aus politischen Gründen nicht in Betracht kommen. Das von mir seinerzeit bearbeitete Danziger Projekt ist auch deshalb gescheitert, weil Woher kommt das Wort omo? Don Dr. Iettr Wertheimer in Düsseldorf. Der Ausdruck »Sargenes" bezeichnet einen Stoff (stuckfärbiger Futterstoff mit Köperbildung), der im Französischen ..Serge" auch „Sacsche' heißt. Sargenes könnte auch Sarghemd, Sargzeug bedeuten! Sollte es jedoch nicht vielmehr von prnöa (x"v p"a) msn mir? niaan rm abzuleiten sein? Es heißt in diesem Falle soviel wie rw, also Gewobenes, Geflochtenes. Bekanntlich zieht der Hausherr am Seder-Abend (stehe Schulchan-oruch) im Osten und auch in Deutschland in den Orten, wo „Minhag Polen" vorherrscht (stehe Berlin, Hamburg u. a.) das Sargenes, den „Kittel" an. Wenn schon der Schabbos durch das Anziehen besserer. Kleider geehrt werden soll, wie ich dies mal in diesen Blättern heroorgeboben und ausgesübrt habe, so ist es Vorschrift, daß die Kleider für Jomtos noch besser, also die besten sein müssen. Richtet man es doch auch tatsächlich beim Anschaffen eines neuen Anzuges so ein, daß man diesen zum ersten mal an einem Jomtof anzieht. In früherer Zeit, auch heute teilweise noch, waren viele Juden im Osten nicht in der Lage, sich einen zweiten Anzug für Schabbos oder gar eine dritte Garnitur an» zuschaffen. Ein Kleid aber hatte jeder Hausherr — das Hochzeitskleid nämlich. Und dieses Kleid war weiß, denn wie wir ja aus der Mischnoh entnehmen können, war früher „weiß" die große Mode und le dernier cri. Weiß waren also die Festtagsgewänder, weiß das Hochzeitskleid. Noch heute zieht im Osten der Bräutigam unter dem Trauhimmel ein weißes Gewand an, eine Sitte, die unsere östlichen Brüder auch in Deutschland bis auf den heutigen Tag durchführen. Diese» weiße Gewand ist freilich heute das „Sargenes", das Sterbekleid. Sterbekleid — weißes Kleid. — — Festtags-- und Hochzeitskleid I Besteht doch die schöne Sitte, daß die junge Frau nach der Hochzeit, also im ersten Jahre der Verheiratung mit liebevoller Hand das weiße Kleid, das wir „Sargenes" nennen, für ihren Mann anfertigt. Bedauerlicherweise gibt es sogar „noch" religiöse Männer, die darauf keinen Wert legen und an den „hohen Festtagen" mit Gehrock und Zylinder ausgerüstet in der Synagoge stehen. Das „Sargenes" entspricht entweder nicht ihrem Geschmack oder aber sie wollen nicht gern an den Tod crinnert sein, sind selbst abergläubisch und verkennen so vollkommen den Sinn der „Iomim Hanoroim". Emigranten in Paris. Es war eine kalte Februarnacht und wir wollten uns das Pariser Nachtleben ansehen. Nicht das Nachtleben auf den Boulevards, in den Cafes und Bars, mit Flirt, Musik und delikaten Abenteuern.. Ein abgelegenes Arbeiterviertel vor einem kleinen Bahnhof suchten wir auf, wo Menschen nachts arbeiten, die Nacht benutzen, um Defekte der Straßen und der Schienen so auszubessern, daß mit Anbruch des Morgens der Tagesverkehr nicht darüber stolpert. Wie überall in Paris ist die Straße in Licht gehüllt. In den Seitengäßchen, durch die wir gehen, ist es etwas dunkler, nun stehen wir vor dem großen Güterbahnhof, aus dem eine große Anzahl russischer

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