Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1925)
- Date
- 1925-05-14
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Seite 2 Nr. 20 14. Mai 1925 Die ersten zwei Fragen scheinen ihre besriedigende Beantwortung zu finden mit der Feststellung der bisherigen Erfolge und Errungenschaften der auf der Krimhalbinsel bereits befindlichen jüdischen Kolonien. Ihr derzeitiger Stand weist gute Resultate auf und eröffnet noch bessere Perspektive für die Zukunft. Im Hinblick auf die Wichtigkeit der Sache lassen wir hier die . Feststellungen der Prüfungskommissionen im einzelnen folgen: In der Kolonie T e l - C h a i haben sich 95 Juden aus einer Fläche von 5400 Morgen angesiedelt. Sie erhielten an Darlehen von Agro-Joint 12 000 Rubel, von anderer Seite 11440 Rubel. In der Kolonie C h a k l a i haben sich auf einer Fläche von 5700 Morgen 54 Familien angesiedelt. Sie verfügten über eine Summe von 9375 Rubel; 17 640 Rubel erhielten sie als Darlehen von Agro- Joint, 1373 Rubel von anderer Seite. In der Kolonie A w o d a h siedelten sich 35 Familien auf einer Fläche von 2700 Morgen an. Sie besaßen an eigenem Kapital 13 000 Rubel, von Agro-Joint erhielten sie 5774 Rubel, von anderer Seite 1657 Rubel. In A ch d a s siedelten sich 32 Familien auf 2500 Morgen an. Sie brachten ein Kapital von 11674 Rubel und erhielten von Agro-Joint 1490 Rubel, von anderer Seite 332 Rubel. In O s n o w a siedelten sich 22 Familien aus 1500 Morgen an. Sie brachten ein Kapital von 3300 Rubel mit, an Darlehen erhielten sie 4199 Rubel. In I k o r haben sich 32 Familien auf 5700 Morgen angesiedelt. Sie brachten aus eigenem 2865 Rubel mit und erhielten von Agro-Joint ein Darlehen von 14 778, von anderer Seite 3500 Rubel. In Bethlehem bearbeiten 28 Familien 2700 Morgen Land, in Eziro 45 Familien 500 Morgen Land, in Zemledeetz 33 Familien 2700 Morgen Land; diese letzten Kolonien verfügten selbst über das allernotwendigste Kapital und nahmen nur zu einem kleinen Teil die Hilfe des Agro-Joint in Anspruch. In Tel Chat bearbeiten 35 Juden 2300 Morgen, in M i s ch m a r 55 . Juden 5000 Morgen; diese Kolonien verfügten über sehr wenig eigenes Kapital und waren auf die Hilfe des Agro-Joint und der anderen Quellen angewiesen. In Eheiras siedelten 65 Familien auf 5000 Morgen Land an. Sie besaßen 8000 Rubel eigenes Kapital und erhielten Zuschüsse von Agro-Joint und anderen Quellen. Diese Siedlungen entstanden im Wirtschaftsjahr 1923-24. Im Frühjahr 1925 siedelten sich an: in C o m z e t 7 Familien auf 27 Morgen, in Canon 9 Familien auf 35 Morgen, in Rovy-Byt 20 Familien auf 2200 Morgen, in P o b e d a 35 Familien auf 2500 Morgen, in R a b o t n i k 29 Familien auf 2700 Morgen, in Mayan 45 Chaluzim auf 3000 Morgen (die letzteren erhielten von Agro-Joint 8000 Rubel), in K a d i m o h 35 Familien auf 2000 Morgen (diese verfügten über 10 000 Rubel eigenes Kapital), in Zemlerob 27 Familien auf 2200 Morgen, in Zarja 25 Familien auf 2300 Morgen, in Stookgrower-Kooperativ 30 Familien auf 2700 Morgen, in S a ch i m 22 Familien auf 1500 Morgen. Insgesamt verfügten diese Siedler über 83 767 Rubel eigenes Kapital, von Agro-Joint erhielten sie 72180 Rubel, aus anderen Quellen 29 943 Rubel. Es haben sich ferner in den letzten Wochen in der Krim 250 jüdische Familien niedergelassen, die insgesamt 21600 Morgen bearbeiten. Durchschnittlich verfügten diese Familien über je 400 Rubel eigenes Kapital. Eine genaue Statistik über diese steht noch aus. _De r Israelit_ Das sind im Ganzen beachtliche Ziffern, die für die Frage der Eignung von Land und Leuten gute Handhabe geben. Man hat das Gefühl, daß bei vernünftiger Auswahl, die noch nicht gleichbedeutend fein müßte mit der von vielen Seiten für Palästina verlangten genauen Sichtung, die Eignungssrage bejahend zu beantworten ist. Was die Sicherheit und den Rechtsschutz anbelangt, so haben wir bereits in der Wochenrundschau der jüngsten Nummer darauf hingewiesen, daß in diesem Punkte gründliche Prüfungs- und Sicherungsarbeit geleistet werden muß, daß es hier, wo es sich tatsächlich um wsi mps von Hunderttausenden für Jahre und Jahrzehnte handelt, mit einigen Umfragen und Feststellungen nicht getan ist, am wenigsten mit Edikten und Verordnungen von Moskau aus. Gute Verständigung und freundnachbarliche Beziehungen mit der zum großen Teil mohammedanischen, von Kennern als friedlich und gutmütig bezeichneten Bevölkerung halten wir für möglich und sogar wahrscheinlich. Es darf nicht vergessen werden, daß eine jahrhundertelange Geschichte im früheren großen Zarenreich viel Gemeinsames in Sprache, Wesen und Auffassung bei allen" Bürgern in Nord und Süd des Riesenreiches herausgebildet hat; ein Plus im Vergleich sowohl zu der jüdischen Kolonisation in Palästina wie in Argentinien wie auch zu den Zentren .in den Judenvierteln Amerikas und Englands. Daß ein Aufblühen des Bodens und des Landes und Hand in Hand damit von Handel, Handwerk und Industrie mit den Juden ins Land einziehen wird, das wird auch dem Manne im letzten Tartarendorf und dem Tscherkeffen in der letzten Berghütte einleuchten. Immerhin sind das nur Meinungen und Vermutungen, vom Wunsch erzeugte Hoffnungen. Die T a t s a ch e n müssen erst klargestellt werden, bezw. geschaffen und, soweit es an Menschen liegt, für lange Zeiten sicher gestellt werden. Einigermaßen beruhigend nach dieser Richtung wirkt die Mitteilung, daß das Moskauer Zentralkomitee der Sowjets zahlreiche Resolutionen russischer Bauerngruppen erhielt, in denen erklärt wird, die russische Bauernschaft st ehe der jüdischen S i e d l u n g s b e w e g u n g keineswegs feindlich gegenüber; gegenteilige Resolutionen gäben n i ch t die Stimmung der Bauernschaft wieder und mögen unbeachtet gelassen werden. Ferner fordert das Landwirtschaftskommissariat der Ukraine alle jene Juden, denen Siedlungsland zugewiesen wurde, auf, zwischen dem 10. und 30. Mai die Arbeit zu beginnen. Wer bis zu diesem Termin nicht eintrifft, geht des Landes verlustig, welches anderen jüdischen Siedlern zur Bearbeitung übergeben wird. Auch das klingt nicht gerade unfreundlich. Man wird, und es ist vielleicht heute schon nicht verfrüht, davon zu sprechen, auch noch auf andere Punkte sein Augenmerk richten müssen, vor allem auf den der r e l i g i ö s e n Leb e n s - Möglichkeiten der Bauern. Es handelt sich fast durchwegs um religiöse Schichten, denen zugleich mit den wirtschaftlichen auch alle religiösen Mittel zum häuslichen und Gemeinschaftsleben gegeben werden müssen. Schon aus diesem Grunde halten wir eine eifrige Beteiligung der gesetzestreuen Organisation an der . Arbeit für dringend notwendig. Es gilt, die Instanzen in Moskau von vornherein für die Anschauung zu gewinnen, daß es mit der bis dahin in Sowjet-Rußland dem jüdisch religiösen Leben gegenüber betriebenen Taktik am allerwenigsten in den neu geschaffenen Zentren weiter gehen darf. Die sogenannte „Jüdische Sektion", deren einzige Leistung sich im konzentrischen Angriff auf die jüdische Religion erschöpfte, die noch überdies von jüdischen Wohltätigkeitsgeldern finanziert war, muß ihre Finger vollkommen vom der Sache lassen, wenn dem großen Werke das Vertrauen der Welt erhalten bleiben soll. Mit der Zentralregierung selbst wird man, so hoffen wir, darüber fertig werden. Sie will mit dem Projekte volkswirtschaftliche Probleme lösen, Hilfsarbeit leisten, ewige Werte in dem des Wiederaufbaues harrenden Lande schaffen, und sie wird klug genug sein, nicht mit ihrem politischen und religiösen Radikalismus den Keim der Zerstörung gleich in die Grundmauern des großen Werkes einzugraben. Unter diesen Voraussetzungen halten wir mit den Amerikanern das großzügige Projekt der südrussischen Judenansiedlung für e i n e A n - gelegenheit der gesamten Judenh e i t. tVocbenrundschau. Eine teuere Verleumdung. Ein herzlich schlechtes Geschäft machte der bekannte Theodor F r i t s ch mit einer Verleumdung, die ihn nun unwiderruflich zehntausend Mark kostet. Die Sache beschäftigte volle drei Jahre die Gerichte, und es verlohnt sich, die Bemerkungen zu 'mprni im <s- Von Rabbiner Ar. Winkler in Kopenhagen. I. 26, 6: 11QV7I 'N1N2V 718 „Meine Sabbate sollt ihr beobachten". Dieses Wort, so bemerkt Thoras Kohanim, sei gegenüber dem gesagt, der sich einem Fremdling verkauft (25, 47), daß er nicht etwa sage, weil mein Brotherr den Sabbat entweihe, so mag auch ich das gleiche tun. II. M. 23, 12, dagegen, wo die min ebenfalls auf die Pflicht der Sabbatruhe hinweist, begründet dies die Mechilto damit, daß man nicht glauben dürfe, daß während der Dauer des Sabbatjahres (ruraw) die besondere Heillghaltung des Sabbattages nicht mehr nötig wäre. Die Abweichung von dieser Auslegung war hier erforderlich. weil im zwischen dem Gebot über Schemitto (25, 2) und dem über Schabbos von vielen anderen Dingen die Rede ist, während sie dort nebeneinander stehen. II. 26. 17: rpn |»K1 anon »Ihr werdet fliehen, auch wenn keiner euch verfolgt". — Worin mag wohl die Strafe bestehen, wenn keiner verfolgt? Allein nach der rabbinischeN Auslegung des Predigerwortes 718 a'^8,Ti nimmt Haschern boruch hu sich des Verfolgten an, auch wenn dieser der Schuldige und der Verfolger der Gerechte ist (ras -,»p'i). Auch diese Vergünstigung sollt ihr ermangeln, nachdem euch keiner verfolgt. Dgl. truiP ■»s 'o* IN. 26, 20: aana am »Umsonst wird eure Kraft drausgehen". Sifro z. St.: ..Damit ist der gemeint, dem seine Tochter, nachdem er sie verheiratet und ihr ein großes Vermögen mitgegeben, in der Hochzeitswoche wegstirbt, der aus diese Weise Kind und Reichtum zugleich verliert." Nun aber hat Rabbenu Jakob Tam in Uebereinstimmung mit den zeitgenössischen Chachme Zorfas angeordnet, daß in einem solchen Falle das Vermögen der Frau nicht dem Ehemanne, sondern ihrem Vater zufalle, vgl. Eben haeser §_53, 3. Wegen eben dieser Anordnung, die dem „Tam lorik kochachem" vorbeugt, soll ihm der Name Rabbenu Tam beigele^ worden sein. . ein r jercn»* Kleines Feuilleton. Frage und Antwort. Von Rabbiner Dr. Felix Kanker in Zwikkau (Mähren). Auf meine in Nr. 17 des ■ Israelit" gerichteten zwei Fragen Kamen der Redaktion und mir persönlich so viele Antworten zu. daß es Raummangels halber ganz unmöglich erscheint, sie alle im Wortlaute zu veröffentlichen, was um so bedauerlicher ist, als viele der eingetroffenen Antworten als äußerst originell und treffend bezeichnet werden können und viele der Herren Einsender eine große Belesenheit und Vertrautheit mit verschiedenen jüdisch-wissenschaftlichen Gebieten verraten. Es sei hier in gedrängter Kürze ein Auszug der eingetroffenen Antworten wiedergegeben. Was meine erste'Frage (fn:D •’sa) anbelangt, weisen die meisten Einsender darauf hin, daß n^iix (8"T>n) ein Sephardi war. In den sephardischen Gebetbüchern kommt die Lesart *]Tna --sa in k einem Muffasgebete vor, mit Ausnahme von Muffaf am Enn w8N, wenn er nicht zufällig aus einen Sabbat fällt. Herr Heinrich Guggenheim in Amsterdam verweist auf das in Amsterdam eingesührte Gebetbuch ns nVaTv wo das “|*ma ■»aa tatsächlich in keinem Muffasgebete vorkommt. Unter dem Pseudonym NV» J3 beruft sich ein bekannter Gelehrter aus der Schweiz auf das anas? n tito» ivo die genannten Worte überhaupt nicht Vorkommen. Ebenso konstatiert Herr Rabbiner Dr. Winkler in Kopenhagen, daß in der Gebetordnung des Rambam ■niaa ’sa gänzlich fehlen: ..es scheint demnach erst später in die Sidurim, und zwar zunächst in das Muffafgebet zu Rauschchaudesch, hineingekommen zu sein". Was nun die zweite Frage Gr»' man) anbelangt, so verweisen, wie die bereits im „Israelit" veröffentlichten Antworten, die meisten Einsender (so in erster Reihe die Herren Isaac M. Mainz in Frankfurt a. M., Emil Breslauer in Breslau, Rabbiner S. Wolf Diamant in Hamburg» Mahner in Wiesbaden, Heinrich Guggenheim in Amsterdam, S. Grabowski. Posen, Saul Freireich in Kaschau) auf den •»aVun-p ainrv der