Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1925)
- Date
- 1925-05-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2450337-2450355--72158-2529516- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
Seite 2 Nr. 19 Ermahnung an die vom Leben Bevorzugten, ihrer Pflicht dem Bruder gegenüber zu gedenken, Belehrung und Aufklärung nach allen Seiten, Befestigung des Glaubens an das Große, Göttliche und Ewige über uns und jenseits unseres nicht freigewählten Lebens bv2i m nnx "jms "121 712 ,itix *77112, dann werden sich solche Rabbinatsbeschlüsse, heute leider eine traurige Notwendigkeit, mit Gottes Hilfe erübrigen. Wochenrundschau. Der Tierschutz und das Schachts«. Der neue Vorstoß, den, wie an anderer Stelle in voriger Nummer berichtet, ein Vertreter des Düsseldorfer Tierschutzvereins in der jüngsthin in München abgehaltenen Jahresversammlung des Tierschutzverbandes gegen das Schächten unternommen hat, rief natürlich die gesamte antisemitische Presse in Bayern und im Reiche auf den Plan, um all die tausendfach widerlegten Märchen über das jüdische Schächten wieder aufzufrischen. Wohltuend wirkt daher eine Erklärung des Rabbinats der Israelitischen Kultusgemeinde, München, (unterzeichnet von den Rabbinern Dr. Vaerwald und Dr. Ehrentreu), die in den „Münchener Neuesten Nachrichten" und anderen Blättern Aufnahme gefunden und folgenden Wortlaut hat: „Der in den M. N. N. vom 22. April 1925 abgedruckte Bericht über das Schächten im hiesigen Schlacht- Hof gibt Veranlassung zu folgender Erklärung: 1. Die rituelle Schlachtung der für den Fleischgenuß bestimmten Tiere ist eine althergebrachte, in biblischen Quellen begründete jüdische Religionsübung. Das Schächtoerfahren ist durch genaue Vorschriften geregelt, die auf die größtmögliche Schmerzlosigkeit beim Schächten Hinzielen. Zur Ausübung des Schächtamtes sind nur besonders befähigte und auf ihre Qualifikation geprüfte Beamte zugelassen. Die Religion, die schon in ältester Zeit den Tierschutz als sittliche Pflicht hingestellt hat, kann ja auch in ihren Institutionen tierguälerische Maßnahmen weder anordnen noch schützen. 2. Die bedeutendsten Autoritäten der modernen Wissenschaft haben sich in zahlreichen, gedruckt vorliegenden Gutachten zu Gunsten des Schächtverfahrens als einer durchaus einwandfreien Schächtermethode ausgesprochen. Hunderte von praktischen Tierärzten und Schlachthosdirektoren haben sich diesen Gutachten angeschlossen. Es seien hier aus der großen Zahl der Sachverständigen nur die Namen Du Bois-Reymond, Virchow, ferner die Münchener Professoren Pettenkofer, Voit, Geheimrat Gruber genannt. Ein im Dezember 1893 von der Kultusgemeinde München erbetenes Gutachten Der Israelit der damaligen Obertierärzt? des Schlacht- und Viehhofs München, der Herren I. Magin und F. Moelter, gelangt zu dem Ergebnis, daß das Schächten als eine mindestens ebenso humane Tötungsart als die übrigen zu betrachten ist und absolut nicht den Charakter einer tierquälerischen Handlung an sich trägt, andererseits aber sehr wichtige Vorteile vor den übrigen Schlachtmethoden voraus hat. 3. Angesichts dieser Tatsachen erscheint es nicht angebracht, das Urteil der Laien anzurufen, wie dies in der erwähnten Zuschrift geschieht. Der Anblick einer.Tierschlachtung ist niemals erfreulich. Der Artikel gesteht selbst zu, daß auch die Erfahrungen mit der anderen, im hiesigen Schlachthofe zur. Anwendung gelangenden Schlachtmethode, dem Schlagen der Tiere, manchmal „wenig befriedigend" sind. 4. Soweit die Vorbereitungen zum Schächtakt, das Niederlegen der Schlachttiere, verbessert und besonders abgekürzt werden können, ist unsererseits jede Mitwirkung bereitwilligst zugesagt worden: Wir haben nach dieser Richtung auf der letzten Tagung des Tierschutzkongresses neue, wertvolle Anregungen erhalten. Zum Schlüsse mag noch daran erinnert werden, daß der bayrische Landtag sich vor genau 30 Jahren auf Grund einer Eingabe ausführlich mit Schächtfrage befaßte und daß der Regierungsvertreter ORR. Hörmann vom Ministerium des Innern damals im Landtag auf Grund des von der bayerischen Regierung eingeforderten Gutachtens erklärte, daß das Schächten an und für sich keine Tierquälerei bedeute. Die einschlägigen Verhandlungen wurden s. Zt. von dem damaligen Landtagsreferenten, dem katholischen Pfarrer Dr. Frank in einer kurzen Broschüre zusammengefaßt und wir möchten uns darauf beschränken, aus den Schlußsätze^ dieser Broschüre folgenden Satz herauszugreifen: „Die wissenschaftliche Untersuchung der Schächtfrage hat somit — was die Semiten wohl kaum geahnt, die Antisemiten aber gewiß nicht gewünscht haben — die Veranlassung gegeben, daß Moses, der schon in manchen anderen Fragen eine unerwartete Rechtfertigung gesunden hat, auch in der Schächtfrage eine glänzende Rechtfertigung erlangen wird." In der gleichen Nummer der „Münchener Neuesten Nachrichten" legt der städtische Obertierarzt a. D. Moelter mit fachmännischer Sachkunde die Gründe dar, die dafür sprechen, daß der Schächtschnitt keineswegs mehr tierquälerisch sein kann als jede andere Schlachtmethode, ein Standpunkt, auf dem heute die Vertreter der Anatomie und Physiologie stehen. Entgegen der sonderbaren Anregung der Schächtgegner in der Münchener Versammlung, das Publikum möge sich das Schächten im Schlachthofe anfehen, meint Obertierarzt Moelter, daß selbst die umsichtigste und schonendste Behandlung der Schlachttiere den üblen Eindruck nicht verwischen kann, den das Schlachten überhaupt auf das menschliche Gemüt ausübt. Deshalb sollten sich Unberufene und sensible Menschen von den Schlachthöfen fern halten. Auf keinen Fall dürfe der nach Gefühl und äußerem Eindruck urteilende Laie zum Richter in solchen Fragen angerufen werden. 7. Mai 1925 Das jüdische Stedlungsrverk in Siidrutzland. Bei aller Liebe zu Erez Jisroel und bei aller nötigen Kräftekonzentration für das heilige Land unserer Zukunft, wird man gerade im Interesse einer fruchtbaren unüberhasteten Arbeit zum Aufbau Palästinas das großzügige Ansiedlungsprojekt in Südrußland wärmstens begrüßen müssen. Schon darum, weil es geeignet erscheint, bereits in absehbarer Zeit Hunderttausenden unserer Brüder Heim und Brot zu geben. Das Projekt scheint sich der Verwirklichung zu nähern. Mr. David A. B r o w n, der Leiter der großen Hilfsaktion der amerikanischen Juden zu Gunsten der notleidenden Juden Osteuropas, der zur Zeit im Interesse des Ansiedlungsplanes in Moskau weilt, äußerte sich gegenüber Pressevertretern, er sei im Aufträge einer Gruppe amerikanischer Juden, denen das Schicksal der verarmten jüdischen Massen in Rußland nahe geht, nach Rußland gekommen. Es sind drei Punkte aufzuklären: ob die Juden Rußlands sich der Landwirtschaft widmen wollen, ob die Landansiedlung ihnen eine menschenwürdige Existenz bieten könne und ob die Ansiedler auf ihrem Boden rechtlich gesichert sein werden. Fallen die Antworten positiv aus, so muß die Landansiedlung der Juden in Rußland eine Angelegenheit der gesamten Judenheit der Welt werden. Am wichtigsten erscheint uns die dritte Frage: der Schutz und die rechtliche Sicherstellung der Ansiedler mitten in der fremden Umgebung. Auch der Oberste Wirtschaftsrat der russischen Regierung, der, wie in jüngster Nummer mitgeteilt, eine weitere Fläche von 86 000 Morgen Land in der Krim der jüdischen Ansiedlung zur Verfügung gestellt hat und noch in diesem Jahre das Land kolonisieren will, ist von der letzteren Sorge nicht ganz frei. Die Regierung der Krim wurde, wie in der Korrespondenz mitgeteilt wird, verständigt, daß sie eventuelle Einwendungen gegen diesen Beschluß sofort erheben möge, worauf dann die Einwendungen von einer höheren Instanz geprüft würden. Sollten Einwendungen nicht sofort erfolgen, so bleibt der Beschluß endgültig in Kraft. Daß damit nichts getan ist, und daß sich Stimmungen und Verstimmungen und etwaige Differenzen nicht einfach auf Diktat von oben aus der Welt schaffen lassen, beweist das arabische Beispiel in Palästina. Wir hoffen aber, daß durch volle Verständigung der Schutz und die Sicherheit der jüdischen Kolonisten sich restlos verbürgen läßt. Bemerkungen zu iixjk 's* Von Rabbiner Ar. Winkker in Kopenhagen. 1. 21, 1: 'in nisrri 'in 112X- ..Sprich zu den Priestern, den Söhnen Abrons und sprich zu ihnen, sie sollen sich an keiner Leiche verunreinigen". Die auffällige Wiederholung desselben Ausdrucks erklärt Rafchi nach i"->p 71122' <die in den Chumoschim angegebene Seitenzahln"s ist falsch, ebenso der Hinweis aus s"i7i) mit der Verpflichtung, die die Erwachsenen haben, das Gesagte auch den Jugendlichen beizubringen. Dgl. auch Raschi ,t"' 'inx 'S 2"' nach 3"in z. St Doch habe ich einmal auch eine andere Erklärung darüber gehört: Es ist uagefähr so, wie wenn jemand, mit einem Anliegen an seinen Nächsten herantretend, zuerst ein Gespräch über allgemeine Dinge mit ihm anknüpst, um ihn dadurch gefügig zu machen. Solchergestalt leitet auch der Psalmist Kap. 19 mit den Worten ein: „Die Himmel erzählen die Herrlichkeit Gottes", um sich darauf mit der eigentlichen Bitte hecanzuwagen: «'in i'2' '2 Tiltriw „Verirrungen, wer merkt sie alle? Don verborgenen Sünden sprich mich ftei" usw. Aehnlich auch hier: Zunächst'^ D'1,12.1 bx 112X?l,ix. sprich mit den Priestern allgemein über ihre Stellung als Söhne Ahrons, alsdann dtt^X 7112x1 'in trage ihnen das Verbot der Verunreinigung vor. II. 21, 6: 8 DE? ibbn' xbl ..Und nicht entweihen sollen sie den Namen ihres Gottes", Sieben Mal kehrt diese Mahnung in unserer mzns wieder (21,6, 12, 15. 23 und Kap. 22, 2. 15, 33)! Was für die Priester innerhalb Israels, das gilt auch für Gesamtisrael. das Priesterreich (ej'ITD 7i2i?22), im Nahmen der Menschheit, v'ivp.l D'blll Imin'?' die heilige Pflicht, über das see.ische Wohl der Jugendlichen zu wachen, liegt ebenso, wie die Pflicht, alles zu unterlassen, was irgendwie den Namen Gottes zu entweihen geeignet wäre, allen Gliedern des jüdischen Volkes, doch ganz besonders denjenigen ob, deren religiöse Lebensführung ihnen eine priesterliche Weihe verleiht. An diese ergeht in gesteigertem Maße die Mahnung 'x DE? ibbn' xVi, u. z. siebenfach, nämlich in ihrem Verhalten 1. zu den Eltern, 2. zu den übrigen Familiengliedern, 3. zu Lehrern, 4. zu Schülern und Freunden, 5. zum Untergebenen,^, zum Armen und Hilfesuchenden und schließlich 7. zum Andersgläubigen, sich vor Handlungen zu hüten, die auch nur den Schein eines Chilul Hafchem, einer Entweihung des göttlichen Namens, heroorzurufen angetan sind! Das gewöhnliche Volk würde mit dem unredlichen Religiösen die Religion selbst verschmähen Vgl. auch '2 y'p X2p X221 'X V'S X21' i'X B’2 D'NDS. Splitter. '> mn p ii'2' 71112!? .12271 22!? X'2H (Psalm 90, 12) Zwei Freunde, die in einem kleinen, entlegenen Städtchen jahrelang in großer Not und Armut lebten, faßten eines Tages den Beschluß, ihre Heimat zu verlassen und sich nach jenem entfernten Lande zu begeben, von dem es allgemein hieß, daß in seinem Boden kostbare Edelsteine zu finden wären. Es drang nämlich zu ihnen die Kunde von einem Manne, dem es in jenem entfernten Lande gelungen sei, durch Graben des Bodens einen großen Edelstein von kostbarstem Werte zu finden, wodurch er mit einem Schlage zum reichsten Manne des ganzen Landes wurde. Auch sie wollten dasselbe tun; auch sie wölkten graben und einen großen Edelstein suchen, um ihrer drückendsten Not ein Ende zu machen und zu Reichtum zu gelangen. In jenem fernen Lande angelangt, machten sie sich sofort an die Arbeit. Sie gruben fleißig und anstrengend Tag und Nacht, gönnten sich keine Rüde und Rast, nur von dem einen Wunsch beseelt, den langersehnten großen Edelstein zu finden, aus den sie so viele Hoffnungen setzten. Allein all ihre Mühe 1 Aus dem neuerschienenen Werke „Gleichnisse und Parabeln" von Rabb. Dr. Felir Kanter (Jüdischer Buch- und Kuiütverlag Brünn). Wie die anderen Werke des der jüdischen Lffcntlichkert wohlbekannten Autors zeichnet sich auch dieses durch warmjüdischen Impuls und wahrhaft herzerfrischende Bollstümlichkeit aus. Die hier wiederaegebene Probe aus 36 Aufsätzen, die das ganze jüdische Kalenderjahr umfassen, zeugt davon.