Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1925)
- Date
- 1925-04-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seile 4 Nr. 17 Der Israelit 23. April 1925 Ml diese Männer waren noch Zöglinge des Cheder und der Jeschiwo, sahen noch an der Quelle und hatten sich oo.lzcsogen vom alten Geiste und von der airen Lehre, wenn sie auch leider später den Brunnen, aus dem sie geschöpft, nicht immer rein hielten. Geist und Wissen kann man Urnen nidjt absprechen, dis zum gewissen Grade auch nicht einmal die Liebe zum Judentum, besonders, als sie später in der nationalen Idee der „Chowawe Zion" festeren Boden unter den Füßen fanden, der sie auch mit den großen Rabbinern der Zeit mehr zusammenführte. Hatte doch ein großer Sireiter, Mosche Löb Liliep.- b l u m, unter dem Eindruck dieser Wandlung sein radikales Jugendwerk „Chatos Neurim" öffentlich widerrufen und zur Vernichtung eingesammelt. (Schluß folgt.) Kom5po«aenre« * nacbrkimti Rsietz. Der Rat des Preußischen Landesverbandes. B e r l i n, 19. April. Außerhalb Berlins sind bisher folgende Ergebnisse der ersten Wahlen zum Rate des Preußischen Landesverbandes eingegangen: Wahlkreis 2 (Breslau): Landgerichtsdirektor i. R. Geheimer Justizrat Leo Goldfeld; Rechtsanwalt Justizrat Georg Peiser. Wahlkreis 3 (Frankfurt a. M.): Justizrat Dr Blau; Fritz Sondheimer; Ersatzmann: Julius Goldschmidt. Wahlkreis 4 (Köln): Dr. Oskar Eliel; Ersatzmann: R. A. Dr. S. Klein. Wahlkreis 6 (Brandenburg, Pommern, Grenzmark): Benno Feldberg, Stettin; erster Ersatzmann: Dr. Merzbach, Magdeburg; zweiter Ersatzmann: Dr. Max o)irsch, Halle. Wahlkreis 9 (Westfalen): Rechtsanwalt Dr. Katzenstein, Bielefeld; 1. Ersatzmann: S. Großmann, Gelsenkirchen; 2. Ersatzmann: Direktor Baruch, Herford. Wahlkreis 10 (Rheinprovinz): Rabbiner Dr. Eschelbacher, Düsseldorf: 1. Ersatzmann: Dr. Eschwege, Hamborn: 2. Ersatzmann: Hermann Leyens, Wesel. Wahlkreis 11 (Rheinprovinz 2): Rechtsanwalt Dr. Herzfeld, Essen; 1. Ersatzmann: Rechtsanwalt Dr. Max Cohn, Bonn; 2. Ersatzmann: W. Meyer-Alberti, Coblenz. (Wahlkreis 12 (Hessen-Nassau): R. A. Dr. Goldschmidt, Cassel: 1. Ersatzmann: Justrzrat Moritz Marxheimer, Wiesbaden; 2. Ersatzmann: Gemeinde-Aeltester Levi Trepp, Wissenhausen. Die Regierung und die Iudenenkrechtungs-Ankräge der Rechtsradikalen. B e r l i n, 19. April. Wie schon mitgeteilt, haben die Rechtsradikalen im Preußischen Landtag eine Anfrage an die Regierung gerichtet, die in der Hauptsache auf eine bürgerliche Entrechtung der Juden in Preußen hinausging und u. a. auch forderte, daß alle „seit dem 1. August 1914 zugewanderten Angehörigen der semitischen Rasse" ausgewiesen und deren Vermögen und Wohnungen beschlagnahmt werden. Wie der „Amtliche Preußische Pressedienst" nunmehr mitteilt, hat der preußische Minister des Innern, Herr S e v e r i n g , auf diese „Anfrage" eine Antwort erteilt, in der er im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien darauf hinweist, daß es allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts widersprechen und unabsehbare außenpolitische Folgen nach sich ziehen würde, wenn alle einer bestimmten Rasse oder Volksgemeinschaft angehörenden Ausländer lediglich wegen dieser Zugehörigkeit ausgewiesen oder ausgesperrt würden, ohne daß in ihrer Person Gründe für die Ausweisung lägen. Aus denselben Gründen könnten auch von Angehörigen der semitischen Rasse ordnungsmäßig in Besitz genommene Wohnungen nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden. Ein großer Teil selbst der erst seit dem 1. August 1914 zugewanderten Personen habe die Wohnung zu einer Zeit rechtmäßig gemietet und bezogen, als hierfür noch keinerlei Zwangsbestimmungen galten. Eine Beschlagnahme würde also gegen alle Rechtsgrundsätze verstoßen und zweifellos Repressalien gegenüber deutschen Reichsangehörigen im Auslande zur Folge haben. Hinsichtlich der Forderung einer Kreditversagung durch die Preußische Staatsbank oder sonstige Staatseinrichtungen an Ausländer weist der Minister daraufhin, daß die Staatsbank Ausländern nur in besonderen Ausnahmefällen Kredit gebe. Zum Schluffe wird gesagt: Weder die Reichsgewerbeordnung noch andere reichsgesetzliche Vorschriften geben die Möglichkeit, Angehörige einer bestimmten Rasse vom Gewerbe oder Handelsbetriebe auszuschließen. Daher sei auch eine Entziehung erteilter Gewerbe- und Handelserlaubnisse aus rassenpolitischen Erwägungen nicht möglich. Eine Entscheidung des Gewerbegerichts über die Arbeit an jüdischen Feiertagen. Berlin, 19. April. Vor dem Berliner Gewerbegericht klagten 5 Arbeiter einer Kammfabrik auf Zahlung ihres Lohnes für drei Tage, an denen die Firma ihren Betrieb geschloffen hatte. Es handelte sich um drei jüdische Feiertage. Die beklagte Firma beantragte Abweisung der Klage mit der Begründung, daß die Kläger aus die Zahlung an den fraglichen Tagen verzichtet hätten. Sie habe ausdücklich den Vertrauensmann des Verbandes der Holzarbeiter in dem Betriebe aufgefordert, diejenigen anzugeben, die Anspruch auf Bezahlung des entgangenen Arbeitsverdienstes erheben. Die Kläger hätten sich darauf nicht gemeldet. Dies wurde von Zeugen bestätigt. Die beklagte Firma wandte weiter ein, daß ein Ortsgebrauch in Berlin bestehe, wonach in Unternehmen mit Inhabern mosaischen Glaubens an hohen Feiertagen nicht gearbeitet werde. Dieser Ortsgebrauch werde von Baum-Grünspach in ihrem „Technikerrecht" und in Staubs „Erläuterungen zum Handelsgesetzbuch" ausdrücklich mitgeteilt. Das Gericht entschied nach folgenden Gesichtspunkten: Zum arbeiten an Sonn- und Festtagen können die Arbeiter nicht verpflichtet werden. Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen konfessionellen Verhältnisse die Landesregierungen. In Preußen gelten hierfür verschiedene ältere Bestimmungen und das Gewohnheitsrecht. Ueberall sind gesetzliche Feiertage solche Tage, an denen die Arbeit zu ruhen hat: der erste und zweite Weihnachtstag, Neujahr, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag und Bußtag. Die hohen jüdischen Feiertage sind mithin hierzu nicht zu rechnen. Ein Ortsgebrauch im Sinne des § 157 B. G. B., wie die Beklagte behauptet, besteht in Berlin nicht. Mithin besteht für die Arbeiter ein Anspruch auf Vergütung des entgangenen Lohnes. Die Frima wurde zur Zahlung verurteilt. Jeschurun. Fulda, 7. April. Am 22. März d. Js. fand hier die Generalversammlung des Unterstützungsvereins für emer. Lehrer, Lehrerwiten und Waisen „Jeschurun" statt, die von etwa 20 Mitgliedern besucht war. Der Vorsitzende, Herr Lehrer Gans, eröffnete die Versammlung und entbot den Amtsbrüdern sowie dem erschienenen Herrn Provinzialrabbiner Dr. Cahn herzlichen Willkommengruß. Herr Gans warf einen Rückblick aus die seit der letzten Tagung des „Jeschurun" verflossene Zeit und begründete den Ausfall der Jahresversammlungen seit 1921 mit den wirtschaftlich ungünstigen Verhältnissen. Er gedachte der dem Vereine durch den Tod entrissenen Mitglieder Landsberg, Hersfeld und Strauß, Gelnhausen, auch des langjährigen Vorsitzenden des Bundes, des allzufrüh dahingeschiedenen Herrn Dr. Lange, Frankfurt und dessen verdienstvollen Wirkens. Herr Provinzialrabbiner Dr. Cahn begrüßt die Versammlung und wünschte der Tagung recht erfolgreiche Beratung. In Vertretung des am Erscheinen verhinderten Kassierers erstattete Herr Spiro, Fulda, den Kassenbericht, der ein sehr trübes Bild bot. Das Vermögen des Vereins ist durch die Inflation gänzlich entwertet. Im Anschluß daran wurden die Maßnahmen beraten, die einen Wiederaufbau des Vereins möglich machen. Aus der sich anschließenden regen Diskussion ging der Wunsch und die dringende Notwendigkeit hervor, durch Werbung treide zu Ueberpreisen in ihrer Heimat losgeschlagen haben. Daraus dürfte es zurückzuführen sein, daß laut dem Berichte der Bibel der Stammvater seine Söhne anweist: „Ziehet selbst hinab nach Aegypten und kaust dort an der Quelle." Wahrscheinlich ist auch das Edikt betreffend Kontingentierung auf die gleichen Mißstände zurückzuführen, denn durch dieses Edikt wird der ausländische Handel von dem Einkauf ganz ausgeschaltet; das Korn kann nur mehr an die Haushaltungsvorstände, d. h. an die Konsumenten selbst verkauft werden. Ein altes Rätsel. In einer alten Handschrift, Frankfurter Provenienz, fand ich folgendes Rätsel: mznina niiwn iv nwiTai nmn xxan lanin nmni avb nxai mtn xa*py nan •nmsa i pw nanzm rn nn xn ixi 'D’rms nnmx »nianna mpaa anx ’an 'iw iii i •nnain nam ix lxa dtjw : » n » s 'a w* nswn io nana in rnnx »au »aw iis cm nn «jixa D'nxa *rnn onaiyw mmix nn •ix lam nnmx matma »ni wii Dnirn nia D"iwi 'nmxa ixai '*awx*i lap p •mnx nix ms’ tpnx pa Grans i*s) ii N3'N3 o’aiwjn diw in in awm iap ->nia in ow* -ni isx ir in ''nmsa ixai •mama p’oaa 'in n (onns iwx) d’bvw paaa dbits *noa >nxa nsm bv pwxn nm ■» •nnyiwa xn *p p nnni -nxi ainsnws dbits non p wna nnr nn in in' tt» nn' i'ni 6w 'a’aa pi #,.t nina rii w 'B’a in nxa paan mrnw inn ia pwn ]a r*nn •i’a xm nxa iw '•mx paaa nnx niai *mxi nnx mn D’aw ixi i •nw ’ia dj nsnaa ’ia in nnx niai x na nnr #inw in i» nn nann nina ixi awantso a** xmw nnx paaa "in •pia nn •ni’aa xm ->wiwa min «pTsa nnnn nx x xnw anx n iy nx pwi nn nanan naia ainanwa »’ii’a «jitss "nxi tu xn ''wan arnaww nin ->ia ni'ia "i iaa nina xn •pia (nxwm i"s) nmm *nww 7,aa Die Handschrift wurde 1600, oder kurz nach 1600 geschrieben, resp. aus einer anderen Handschrift kopiert. Das Akrostichon ergiebt xa’psr Ich vermute in dem Verfasser des Rätsels keinen Geringeren als den Gaon R. Akiba Frankfurter, der sich Akiba Neuß nannte; vergl. M. Horovitz, Frankfurter Rabbiner I, S. 32 u. a. a. St. — Nach einer Mit» teilung des gelehrten Pofener Oberrabbiners, Herrn Dr. I. Freimann ist dieses Rätsel in keinem Druckwerke erschienen. Ueber die Handschrift gedenke ich s. G. w. an anderer Stelle ausführlich zu berichten. Dr. H. F. Wochenkalenher. 28. April bis 2. Mai 1928. / 1.-8. Jjar 6688. Samstag April 25 V'IM ynsa 1 ni’flo 16 2. Tg. Rausch-Chaud. '3 PNS Sonntag 26 2 17 Montag 27 3 18 vienstag 28 4 19 Mittwoch 29i 5 20 vonnerstag 30 6 21 Lreitag 1 7 22 Samstag Mai 2 NI» 'NNN 8 23 Familiennachrichten. G e bur t e n: Eine Tochter, Adolf Oppenheimer und Frau, geb. Adler. Schlüchtern. Barmizwo: Moses, Sohn des Kultusbeamten Jakob Lewkowitz und Frieda geb. Rosenberg. Regensburg, Schäffnerstr. 21. mwinp nnx 'a- Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Feuilleton S. S ch ach nowitz; Inserate i. B.: S. Schachnowitz, sämtlich in Frankfurt a. M.; Pädagogische Beilage: Lehrer I. Spire t» KÜda. — Verlag „Israelit^, G. m. v. H.. Frankfurt a. M. Druck: 8ermon Verlags-Aktiengesellschaft; Frankfurt a. M.