Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1925)
- Date
- 1925-04-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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23. April 1925 Nr. 11 Sette 8 oon außerordentlichen Mitgliedern und durch Sammlung von Spenden die Kasse zu stärken und den Aufbau zu fördern. Der nächste Punkt der Tagesordnung war die Vorstandswahl. Der bisherige Vorsitzende lehnte zunächst mit Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit eine Wiederwahl ab, ließ sich aber schließlich dazu bestimmen, sie fürein Jahr wieder anzunehmen. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden durch Zuruf wiedergewählt. Freudenberger, Flieden, referierte über die Tagung des Keren Hathora, bei der sein Antrag angenommen wurde, daß eine Statistik darüber zusammengestellt werde, an welchen Orten Deutschlands jüdische Kinder ohne Religionsunterricht aufwachsen. Für die nächste Jahresversammlung übernahm Berlinger, Burghaun, das Referat: „Förderabteilung im jüdischen Unterricht." psle,». Die jüdische Gemeinde in Polen. (Von unserem Korrespondenten). Warschau, 7. April. In seiner Erwiderung aus die seitens des Vorstehers des jüdischen Sejm-Klubs am Regierungsprogramm geübte Kritik lieh der damalige Ministerpräsident und gegenwärtige Kriegsminister, General S i k o r s k i, eln Wort fallen, das im Laufe der Zeit nichts von seiner derben Schroffheit eingebüßt hat. Er sagte, daß die Juden wahrlich keinen Grund hätten, Klage zu führen. Nicht nur Gleichberechtigung wurde ihnen gewährt, sondern sie besäßen auch darüber hinaus ein gut Teil Privilegien, die den anderen Nationalitäten, nicht einmal den herrschenden, zuteil würden. Zu diesen zählte er in erster — und in letzter — Linie: diejüdischeGemeinde. Nun, dieses „Privilegium" ist bis heute nicht Gemeingut sämtlicher Juden Polens. In den östlichen Randgebieten, b. h. im ganzen großen ethnologisch' buntfarbigen Ostteile des Reiches, in dem Teile, der vor dem Kriege nicht zu den zehn Gouvernements Kongrehpolens gehörte, gibt es keine staatsrechtlich anerkannte jüdische Gemeinde. Die an und für sich verworrenen Verhältnisse gestalten sich mit jedem Tage chaotischer, indem die alten, unter dem russischen Regime bestandenen Einrichtungen als staatsrechtlich nicht anerkannte in einem kläglichen Zustande der Auflösung und des Zerfalles sich befinden, während keine neuen an ihrer Stelle geschaffen werden. Fünf Jahre sind es schon her, seitdem die Regierung „darangeht" diesen chaotischen Verhältnissen ein Ende zu bereiten. Sie kam aber bisher nicht dazu. Immer wieder traten Hindernisse in den Weg. Kein Wunder. Nahm doch die Lösung verschiedener grundlegenden für die Entwicklung des neu erstandenen Staatslebens so wichtigen Probleme neben der Besorgung der lausenden Staatsgeschäfte die leitenden Männer allzu sehr in Anspruch, als daß ihnen noch genug Zeit für die Ausdehnung der jüdischen „Privilegien" auf die östlichen Randprovinzen übrig bliebe. Uebrigens haben die jüdischen Parteien selbst ihren Löwenanteil an der Schuld der Verschleppung dieser Frage. Die Regierung konnte mit Recht in dieser rein jüdischen Angelegenheit die Initiative des jüdischen Sejm- Klubs erwarten. Die Initiative seitens des Klubs wurde jedoch nicht ergriffen und konnte auch nicht ergriffen werden. ..... Vielleicht nirgends prallen die Gegensätze zwischen der Orthodoxie und den Anhängern des „reinen", d. h. konfessionslosen Nationalismus so scharf gegeneinander, wie eben in dieser Frage. Die Nationalisten, alias Zionisten, fordern eine „nationale" Gemeinde, die mit Religion und den religiösen Bedürfnissen nichts zu tun hätte. Sie wünschen eben, daß die bei Juden seit uralten Zeiten „heiligen Kehilloth" in ein weltliches Instrument zur Profanierung des jüdischen Lebens, mitunter auch zur Bekämpfung der Religion, verwandelt werden. Die Gefetzestreuen stehen dagegen auf dem unverrückbaren Standpunkte, daß der Kehilloh ihr religiöser Charakter unbedingt bewahrt werden müsse, wenn ihr auch verschiedene andere nach außerjüdischer Auffassung nicht 'Kn religiöse Ausgaben obliegen, bei denen übrigens, wie 4 V. sozialer Fürsorge, eben so gut das religiöse wie das jvziale Moment — je nach dem Gesichtspunkte — hervorflcteljrt werden könnte. Der jüdische Sejm-Klub, der in seinem Schoße solche zwei schroffe Gegensätze trägt, konnte nicht die erforderliche Energie aufbringen, um die Regierung von ihrer passiven oder eher noch negativen Stellung abzubringen. Der Israelit Wenn der jüdische Sejm-Klub in seiner in der Sitzung vom 1. April gefaßten Resolution, auf die wir noch zurückkommen, behauptet, daß „der jüdische Sejm-Klub bereits vielmals seinen Standpunkt in der Gemeindefrage klargelegt hat", so muß man sagen, daß diese ziemlich kühne mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht leicht in Einklang zu bringende Behauptung auf das schwache Gedächtnis der Regierungsmänner und ihr noch schwächeres Interesse für die spezifisch jüdischen Fragen gestützt ist. Sonst könnten sie unschwer die Verfasser der Resolution Lüge strafen. Wer mit der Geschichte dieses Problems ein wenig vertraut ist, wird sich nicht erinnern können, den „Standpunkt des jüdischen Sejm-Klubs" in der Gemeindefrage je gehört zu haben. Das hörte und hört man — und zwar sehr laut, — in der Presse und Versammlungen, oon den Vertretern beider Lager: des orthodoxen einerseits und des zionistischen andererseits. Aber der Klub als solcher hat die Frage bis nun totgeschwiegen. Wenigstens nach außen hin. Daß es innerhalb seiner Mauern vielleicht allzu laut zuging, daß dieses Problem der Gegenstand der heftigsten Debatten war, ist ganz leicht möglich und auch leicht zu vermuten. War doch die Frage allzu sehr brennend, als daß man sie im Laufe einer Handooll Jahre überhaupt lösen konnte, und find doch Gegensage nicht dazu geeignet. Stille und Ruhe zu erzeugen. Die folgende uns bekannte Tatsache gibt uns den Fingerzeig zur Bekräftigung unserer Hypothese. Vor mehr als einem Jahre war es der einzige in der Ostmark gewählte orthodoxe Abgeordnete, Herr Minzb e r g, der im Bewußtsein seiner moralischen Pflicht sich mit besonderer Fürsorge der Interessen der dortigen jüdischen Vevölkeung anzunehmen, diese Frage aufrollte und ihre Regelung aus legislativem Wege zu befördern suchte. Auf eigene Faust konnte er es natürlich nicht machen. Die Einwilligung des Sejm-Klubs war unumgänglich. Dieser war aber für das orthodoxe Projekt nicht zu erreichen und so ist es erklärlich, daß es der E i n h e i t des Sejm-Klub geopfert werden muhte. Wie dem auch fein mag, die Handlungsfähigkeit der jüdischen parlamentarischen Repräsentanz war in dieser Angelegenheit paralysiert und so mußte auf die Initiative der Regierung gewartet werden. Im Momente, als man einen speziellen hohen Beamten für die Regelung der Verhältnisse in den Ostmarken einsetzte, mußte auch in dieser Hinsicht recht bald Wandlung kommen. Vizepremier Thugut richtete kurz nach Uebernahme dieses Mandats sein Augenmerk auf die anormalen Verhältnisse, die er nach seinen Aeußerungen und den bisher in dieser Richtung gemachten Schritten urteilend, ernstlich zu regeln wünscht. Zwar hätte er eine ziemlich leichte Aufgabe, der er mit einem Federstrich gerecht werden könnte. Es genügte, eine ministerielle Verordnung herauszugeben, wonach die Gemeindeeinrichtungen in den anderen Teilen Polens mit Haut und Haaren in die Ostmark zu verpflanzen wären. Allein diese einfache und mühelose Lösung der Frage scheint den Absichten der maßgebenden Kreise nicht genehm zu sein. Gibt es doch selbst in den anderen Reichsteilen keine diesbezüglich einheitlichen Einrichtungen. Abgesehen vom Posener Gebiet, wo es leider nur noch gezählte jüdische Gemeinden gibt, für deren Verkümmerung die verschiedenen mit kosakischen Nahajkis ausgerüsteten, traurig bekannten Sekretarczyk's Sorge tragen, existieren noch außerdem nebeneinander zweierlei, wenn auch nicht an Kompetenz und Rechtsbefugnissen, o doch in Struktur, Wahlsystem und neuzeitlichen demokratischen Einrichtungen, grundverschiedene Gemeindetypen: in Kongreßpolen und in Galizien. In Kongreßpolen existierten vor dem Kriege Synag o g e n v o r st ä n d e, die nach den ihnen obliegenden Aufgaben eine Art jüdischer Gemeinden bildeten. Während des Krieges wurden für den Teil Kongrehpolens, der sich unter deutscher Verwaltung befand, an Stelle der vorherigen, veralteten, den Verhältnissen und Bedürfnissen nicht mehr entsprechenden Synagogenverbände, moderne, auf ziemlich breiter autonomer Basis ußende jüdische religiöse Gemeinden eingerichtet. Eine Verordnung des damaligen Generalgouverneurs von B e s e l e r vom 1. November 1916 ließ das neue Statut betreffend . „die Organisation der jüdychen Religionsgesellschaft im Generalgouvernement Warschau" in Kraft treten. Auf Grund dieser Verordnung wurden auch in manchen Städten die alten Synagogenvorstände aufgelöst und Wahlen zu den jüdischen Gemeinden, die in Klein- und Großgemeinden geteilt wurden, durchgeführt. Das geschah hauptsächlich in den kleinen Gemeinden, wo das neue Statut keine durchgreifende Aenderungen einführte. In den Großgemeinden, in welchen durch die Bestimmung von separaten Bevollmächtigten und Verwaltungsräten mehr das parlamentarische Prinzip der Scheidung der Gesetzgebung von den Ausführungsorganen zu Tage tritt und wo die Verordnung spezieller, genau belehrender, Ausführungsvorschriften bedurfte, blieben die alten Synagogenvorstände zurück und fristeten, in den meisten Städten dekompletiert und demoralisiert, ihr kümmerliches Dasein bis Juni des vorigen Jahres. Durch ein Dekret vom 7. November 1919 des derzeitigen Staatsoberhauptes Pilsudzki wurde das obengenannte Gemeindestatut mit wesentlichen Abänderungen — wobei in mancher Hinsicht, wie z: B. Wahlmodus, das demokratische Prinzip mehr zur Geltung kommt — auf ganz Kongreßpolen erweitert. Auf Grund eben dieses Dekrets und einer späteren Verordnung des Kultusministers 'fanden bekanntlich vorigen Sommer die Wahlen zu den jüdischen Gemeinden im gewesenen Kongreßpolen statt. In Galizien blieb das österreichische Gemeindegesetz mit dem veralteten Kurienwahlsystem in Kraft, was den an Zahl und Einfluß im Volke sehr geringen Assimilanten die Möglichkeit gab, sich noch hie und -da zu behaupten und sogar in manchen Städten, wie z. B. in Krakau beim letzten Wahlgang eine Mehrheit zu gewinnen. Von einer Segnung der östlichen Provinzen mit den österreichischen Ueberbleibseln könnte keine Rede sein. Es ist bedauerlich genug, daß man nicht den Willen hatte oder den Mut aufbrachte sie auch von dort verschwinden zu lassen. Dagegen wäre es logisch und folgerichtig, die Gemeindeeinrichtungen Kongrehpolens, die doch letzten Endes eine polnische Schöpfung sind, auch auf die Ostmarken auszubreiten. Leider sieht man seitens der maßgebenden Faktoren keine besondere Neigung dazu. Es scheint dort die Ansicht vorzuherrschen, daß jede Differenzierung wenn auch aus Gebieten, die mit Politik nichts gemeinsames haben, vom staatspolitischen Standpunkte erwünscht sei. Wahrlich eine originelle Ausdeutung der altrömischen Losung: divido et impera. Unsere allseitig bekannte Spezialität: KOHLEN » GASHERDE stationäre u.transportable i KACHELÖFEN i I mitpatentRauchgasbrennung 1 WASCHEREIMASCHINEN | m-uwa* zafliiii i HorstkoffonKnodtuG Herren-, ltnaben- und Varmizwok - Kleidung in streng ") ff D Verarbeitung CARS CH Liebfrauenstr. 8-10 Neue Krame 27