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Der Israelit · 1925-11-26 · Heft 48 (26.11.1925) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
66 (1925)
Issue
Heft 48 (26.11.1925)
Date
1925-11-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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6et»c 4 Nr. i8 26. November 1325 Der Israelit Für Sieben Mb. 40 Pto. liefern wir einen eleganten Kneifer mit Gläsern, Double ohne Fassung, der eigens für Nase und G esichtsbildung hel-gerichtet wird. Es ist nicht mehr, nötig, daß Sie lieh mit schlechtpassenden Gläsern, falsch und schief sitzenden Kneifern behelfen, die Augen dadurch vernachlässigen und'schädigen. Besprechen Sie sich mit unseren Fachleuten ohne Kaufverpflichtung, wir beraten Sie gut und bedienen Sie sehr preiswert. Lieferung für alle Kassen. Orthozentrische Kneüer-GessllscU, Operaplaftz. für die Reise Feldstecher, Operngläser von 20.— Mk, an. Schutzbrillen und Kneifer in allen Farben auch zur Vertretung ihrer religiösen Interessen gemacht, die ihr Vertrauen in religiöser Hinsicht nicht besitzen und auch nie rechtfertigen tonnten. So dürfte es ihnen schon vielleicht besser bunten, über ihre religiöse Autonomie — denn auf diese kommt es bei ihnen in erster Reihe an und weniger auf das Gerassel mit politisch-nationalen Phrasen —, selbst und außerparlamentarisch, wo nötig mit Hilfe rechtlich denkender, wohlwollender nichtjüdischer Parlamentarier, zu wachen. Sicherlich hat man in orthodoxen Kreisen dieses negative Resultat vorausgesehen und sich unter den obwaltenden Umständen von vornherein damit abgefunden. In den jüdisch-nationalen Kreisen herrscht aber große Erregung und Erbitterung und es ergehen Protesttelegramme an den Ministerpräsidenten. Sollte sich bestätigen, was in den Protesten gesagt wird, nämlich daß die Zivilverwaltungen mit Drohungen und Einschüchterungen die Wahl von Juden verhindert hätten, dann müßte von allen Parteien genaue Untersuchung und st enge Bestrafung verlangt werden. Im übrigen sind aber die Klagen gegen die Orthodoxen, die das Zusammengehen verweigerten, unberechtigtdenn die Nationalen wissen nur zu gut, daß sie dieses Zusammengehen nur im Sinne einer blinden Gefolgschaft von orthodoxer Seite verstanden. So kam es eben, wie es kommen mußte. Die Regierungskrisis in Polen. Mitten in den Geburtswehen des jüdischen Abkommens in Polen, ist dort das Kabinett zurückgetreten. Die Regierung Grabski ist nicht am Abkommen gestorben, es waren andere Strömungen und Gegenströmungen, die sie im Widerstreit der Parteien zu Fall gebracht haben Indes, gedeihlich für die Entwicklung der angebahn len Beziehungen ist die Krisis keineswegs. Grabski hat den ehrlichen Willen gezeigt, mit allen Parteien und allen Nationalitäten, auch mit den Juden, zu verhandeln und auf gutem Fuße zu stehen. Die Beschwerden der Juden über mangelhafte Einhaltung der übernomme nen Pflichten fanden bei ihm williges Ohr, wenn sich auch seine Hand als zu schwach zeigte, wirk sam durchzugreisen. Was jetzt kommen wird, ist im Momente, da diese Zeilen geschrieben werden, noch in Dunkel gehüllt. Der bisherige Außenminister Skrzynski, der mit der Bildung der Regierung vom Präsidenten Wojciechowski betraut war, hat das volle Vertrauen der nationalen Minderheiten. Er ist ausgesprochener Vertreter einer Versöhnungspolitik und hat sich speziell um den Vertrag zwischen der Regierung und dem Jüdischen Club sehr verdient gemacht. Aber grade deshalb wohl gelang es ihm nicht, sich seiner Mission zu entledigen. Die Faktoren, die einen Grabski zu Fall brachten, würden sich schwerlich mit einem Skrzynski als Ersatz abfinden. Es folgte nun als Kandidat fü.' den Ministerpräsidenten General Sosnkowsti, ein exponierter Vertreter des Militarismus, auf Hessen Konto der Antisemitismus in her Armee gesetzt wird. Daß den Minderheiten, an erster Stelle den Juden, nicht geheuer war, bei dem Gedanken an ein Kabinett Sosnkowski, ist verständlich. Der Vizepräsident des jüdischen Clubs, Deputierter Rosmarin, hat in einer Besprechung mit dem Präsidenten der Republik Wojciechowski kein Hehl aus diesen Gedanken und Empfindungen gemacht. Nun ist Rataj, der Sejmpräsident, um die Bildung des Kabinetts bemüht, der ein gewisses Vertrauen auf allen Seiten genießt. Es ist den jüdischen Parteien auch ein Mini st ersitz angeboten worden, aber sie waren klug genug, in Anbetracht der derzeitigen Verhältnisse das ehrenvolle Angebot abzulehnen. Angestrebt wird auch von jüdischer Seite die Bildung einer Koalitionsregierung mit Einschluß sämtlicher Parteien — nicht Nationalitäten — von rechts bis links. Hoffen wir, daß das Abkommen, auf das man trotz allem einige Hoffnungen setzen durfte, die Krisis überlebt und unter der neuen Regierung eine Basis zur weiteren Entwicklung findet. Bund jüdischer Akademiker und Thorastudium. Eines der wichtigsten Ziele, das sich der Bund jüdischer Akademiker gesetzt hat, ist die gründliche Ausbildung seiner Mitglieder im jüdischen Schrifttum. Gerade der jüdische Akademiker, der durch seine wissenschaftliche Ausbildung an systematische Geistesarbeit gewöhnt ist, soll nicht zuletzt durch die gründliche, vertiefte Art seines „Leinens" beweisen, daß er eben Akademiker ist. Nicht soll etwa damit gesagt sein, daß zur Erlangung bestimmter Fähigkeiten aus dem Gebiet des Talmudstudiums wissenschaftliche Vorbildung unbedingt notwendig sei; kennt doch die jüdische Geistesgeschichte hervorragende Köpfe, die als einfache Menschen ohne die Bildung der Zeit ein hohes Maß jüdischen Wissens in sich vereinten. Dennoch sind gerade dem Akademiker viele Möglichkeiten jüdischen geistigen Schaffens gegeben, die er nur seiner besonderen Eigenart als geistiger Arbeiter verdankt. Denken wir hier nur an die mannigfachen Anregungen, die die vergleichende Rechtswissenschaft liefert, oder an die verschiedenartigsten Fragen, die die medizinische Forschung aufwirft, und die vom jüdischen Standpunkt Beantwortung erheischen. Diese oder ähnliche Arbeiten können nur geleistet werden. wenn ein gutes Fundament jüdischen Wissensstoffes vorhanden ist,- nur dann wirkt das Wissen der Zeit befruchtend auf manches Gebiet der Thorakunde ein. So hat denn der BIA von jeher vornehmlich dafür Sorge getragen, daß seinen Mitgliedern in den einzelnen Vereinigungen reichliche Möglichkeit geboten werde, ihr jüdisches Wissen weiterzubilden. Ganz besonders geeignet zur Erreichung dieses Zweckes ist der längere Besuch einer Thora-Lehranstalt, wo der wissensdurstige Student günstigste Gelegenheit hat, seine jüdischen Kenntnisse besonders im talmudischen Schrifttum zu vertiefen. Die Idee des „Lernjahres" an auswärtigen Ieschiwoth wird deshalb schon seit geraumer Zeit vom Bunde nachdrücklich gefördert und findet besonders unter den jüngeren, im Beginn ihres Studiums stehenden Bundesbrüdern immer mehr Verbreitung. Um darüber hinaus auch den Studenten, die zur Unterbrechung ihres Studiums nicht in der Lage sind, die Möglichkeit zu geben, eine geraume Zeit intensiv zu lernen, fand seitens des B. I. A. im September ein talmudischer Ferienkurs in Würzbyrg statt. Unter der Leitung des Herrn Seminarrabbiners Dr. Neubauer wurde in erster Reihe ein Talmudabschnitt statarisch gelernt, daneben dienten einführende Vorlesungen über Probleme der Pentateucheregese und über einzelne Abschnitte der jüdischen Geschichte dem Zweck, die Bundesbrüder mit Gegenwartsfragen jüdischwissenschaftlicher Arbeit vertraut zu machen. — Wenn auch die Teilnehmerzahl an diesem Kurse nur eine begrenzte war, so hat doch den allseitig anerkannte Erfolg den zum ersten Male nach langjähriger Pause wieder aufgenommenen Versuch vollauf gerechtfertigt, und es ist zu hoffen, daß derartige Ferienkurse zu einer dauernden Einrichtung des Bundes werden. Die Tendenz des V. I. A., die harmonische Vereinigung von ps *pn ns nun» hat sich während seines mehr als 20 jährigen Bestehens nicht geändert. Möge es dem Bunde und seiner Arbeit auch in Zukunft vergönnt sein, an seinem Teil mit beizutragen, müsrtr -prnnS Korre$po»dcnzes « nacbricftten Das FrauenWUhlrechL in der Berliner Jüdischen Gemeinde. Frankfurt a. M., 20. November. Herr Rabbiner Dr. E. M Un k in Berlin schreibt uns: Infolge der irrtümlichen Mitteilung einer Zeitung hat sich in weiten Kreisen das Gerücht verbreitet, ich hätte in einer gutachtlichen Aeußerung die Frage, ob die Einführung des Frauenwahlrechts in den Synagogengemeinden religionsgesetzlich gestattet sei, bejaht. Die sofort meinerseits erfolgte Richtigstellung durch eine von dieser Zeitung veröffentlichte Zuschrift scheint nicht genügend bekannt geworden zu sein. Denn neuerdings hat die jüdisch-liberale Vereinigung in Bremen auf die vermeintliche Entscheidung von meiner Seite in einem Rundschreiben sich ausdrücklich berufen, um darauf die Behauptung zu stützen, das Frauenwahlrecht sei zulässig. Es handelt sich um folgendes: Vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung erhielt ich eine Aufforderung, zu einem die Einführung des Frauenwahlrechts bezweckenden Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung gutachtlich mich zu äußern. Der Antrag war von der Jüdischen Gemeinde in Berlin gestellt worden. Die vorgelegte Frage ging aber nicht dahin, ob die Einführung des Frauenwahlrechts in Synagogen-Gemeinden religionsgesetzlich gestattet sei oder nicht. Es sollte vielmehr ein Urteil darüber abgegeben werden, ob die beantragte Satzungsänderung, obwohl sie mit dem Judengesetz vom 23. Juli 1847 im Widerspruch steht, zu genehmigen sei. Die Entscheidung dieser Frage war nicht nur von staatsrechtlichen Erwägungen abhängig, sondern auch von der Prüfung der Frage, ob die Satzungen der betreffenden Synagogengemeinde eine Bestimmung enthalten, gemäß welcher die Forderungen des Religionsgesetzes allen Satzungsbestimmungen zugrunde zu legen seien, falls dies der Fall ist, ob die beantragte Aenderung dieser Bestimmung entspräche. Ich kam zu dem Ergebnis, aus Grund der im vorliegenden Falle bestehenden Rechtslage könne die Genehmigung zur Satzungsänderung vom Staate nicht versagt werden. Bei der Bewertung der geltend gemachten Gesichtspunkte habe ich zwar auch Anlaß gehabt, ganz ausdrücklich und mit Entschiedenheit zu betonen, daß die Einführung des Frauenwahlrechtes in die Verfassung einer Synagogengemeinde dem jüdisch enReligionsgesetz widerspreche. Ich muhte aber anerkennen, daß diese Erwägung nicht ausreiche, um die Versagung der st a a t l i ch e n Genehmigung zu rechtfertigen. Denn die Beobachtung religiöser Vorschriften gehört zu den ureigensten inneren Angelegenheiten der Religionsgesellschaft, in die sich der Staat als solcher auch bei Ausübung seines Genehmigungsrechts nicht einzumischen hat. Es fei denn ,daß die Satzungen einer Synagogengemeinde die Zugrundelegung des Religionsgesetzes vorschreiben. Eine solche Bestimmung ist aber in den Satzungen der Jüdischen Gemeinde in Berlin nicht enthalten. Ich war also gezwungen, zu folgern, daß der Staat die Einführung des Frauenwahlrechts in Synagogengemeinden seinerseits nicht zu hindern berechtigt fei. Daß mithin aus meiner gutachtlichen Feststellung der Rückschluß nicht zulässig ist, ich hätte vom Religionsstandpunkte aus die Einführung des Frauenwahlrechts, sei es passiv oder aktiv, für statthaft erklärt, daß ich im Gegenteil die religiöse Unzulässigkeit ausdrücklich betont habe, dürfte nunmehr klargestellt sein. Für die unverkürzte Wiedergabe dieser Zuschrift in Ihrer Zeitung wäre ich dankbar. Eine Kundgebung der deutschen Studenten jüdischen Glaubens. Berlin, 16. November. Der Kartell-Convent (K.-C.), inwelchem die auf dem Boden des Zentralvereins stehenden jüdischen Studenten

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