Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1925)
- Date
- 1925-04-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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2. April 1925 Der Israelit Nr. 14 Seite 5 Korrespondenzen « vacvricdten. Deutsche» Reich. Für das Ausländerwahlrecht in den bayerischjüdischen Gemeinden. München, 26. März. In Verbindung mit der Würzburger Tagung des Verbandes bayerisch-jüdischer Gemeinden veranstaltete die Münchener Zionistische Organisation in München eine Kundgebung für das gleiche aktive und passive Wahlrecht aller Juden sowohl in die jüdischen Gemeinden als auch in den Landesverband. Die Versammlung war außerordentlich stark besucht. Das Referat hielt hielt Herr Rechtsanwalt Dr. Alfred Klee- Berlin. Verband bayerischer israelitischer Gemeinden. Würzburg, 25. März. Vom 15. bis zum 17. März 1925 fand bei starker Beteiligung aus allen Teilen Bayerns eine Tagung der Körperschaften des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden, der öffentlich-rechtlichen Vertretung der Kultusgemeinden des Landes, in Würzburg statt. . Der Vorsitzende der Versammlung, Oberlandesgerichtsrat Professor Dr. Silber schmidt, begrüßte die Vertreter des Kultusministeriums, der Kreisregierung von Unterfranken und der Stadt Würzburg. Oberregierungsrat Dr. Hofsmann von der Regierung von Unterfranken wies auf die bedeutungsvollen Aufgaben der religiösen Körperschaften hin und wünschte der Tagung E gutes Gelingen. Warme Worte fand Oberbürgermeister Dr. Löffler in der Anerkennung der fruchtbaren Zusammenarbeit jüdischer und christlicher Bürger. Ein einleitender Vortrag des Distriktsrabbiners Dr. Hannover -Würzburg wandte sich gegen den materialistischen Geist der Zeit. Es folgte der Bericht des Präsidenten des Verbandes Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, der die Entwicklung des Verbandes in den letzten schweren Jahren darlegte. Vor Beginn der Verhandlungen gedachte der Vorsitzende des Hinscheidens des Reichspräsidenten. Es standen zur Beratung und Beschlußfassung: die Iahresrechnung und der Haushaltsplan 1925, die Sicherung der Ruhegehaltsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung von Gemeinde- und Anstaltsbeamten durch den Verband, die Uebernahme der Pensions- und Reliktenkasse bayerischer Rabbiner durch den Verband, die Inventarisierung von Kultgegenständen und Erhaltung kulturgeschichtlich wertvoller Kultstätten, die zwangsweise Etatisierung des gemeindlichen Haushaltes durch den Verband entsprechend den Vorschriften des religionsgefellschaftlichen Steuergesetzes, Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsordnung, die Gebietserweiterung der Kultusgemeinden, die Anstellung von Bezirkswanderlehrern. Der Etat zeigte einen Abschluß von Mk. 275.000, die -in der Hauptsache durch Landesumlagen in der Höhe von 3 o/o der Reichs- und Landessteuern zu decken sind. Im Mittelpunkt der Beratung aber stand die Schaffung eines Beamtenrechts für die Beamten der Gemeinden, der Distrikte und des Verbandes. In fruchtbarer Erörterung wurden die einschlägigen Fragen soweit gefördert, daß ihre endgültige Festlegung in der nächsten Tagung erfolgen kann. Gegenstand eingehender Beratung war weiterhin die Klarstellung und Ausgestaltung des Rechts der Distriktsrabbinate, ein Problem, dessen Lösung seit Jahrzehnten angestrebt wird. Den Abschluß der Verhandlungen bildete die vom Verband zum erstenmale unter Zuziehung der karitativen Vereinigungen des Landes durchgeführte soziale Tagung. . Hier würden zunächst die Leistungen für soziale Zwecke im Haushaltsplan des Verbandes besprochen. Es wurde die Errichtung eines Siechenheimes für das Land in die Wegs geleitet, für das die Kultusgemeinde der Landeshauptstadt als ersten Betrag Mk. 20.000 zur Verfügung stellte. P«kit. Zum Prozeß Steiger. Lemberg, 27. März. Die vier angesehenen Lemberger Bürger Glasermann, Münz, Jäger und Kornhaber, welche unter der Beschuldigung verhaftet wurden, daß sie im Wege der Bestechung versucht hätten, den auf den jüdischen Studenten Stanislaw Steiger fallenden Verdacht, einen Attentatsversuch gegen den Staatspräsidenten Wojciechowski unternommen zu haben, auf andere Personen abzulrnken, sind nunmehr aus der Haft entlassen, und zwar gegen eine Kaution von insgesamt 35.000 Dollar. Der Prozeß gegen Stanislaw Steiger soll schon in der ersten Hälfte des Monats April stattfinden. Die polnische Orthodorie zur Jerusalemer Universitatseröffnung. Warschau, 27. März. Die Zentralleitung der polnischen Landesorganisation der „ Agudas I i s r o e l" beschäftigte sich in ihrer letzten Sitzung mit der Frage, welche Instruktionen den agudistischen Vertretern in den Gemeindeverwaltungen sowie in allgemeinen staatlichen und kommunalen Körperschaften hinsichtlich ihres Verhaltens zu den zionistischen Kundgebungen für die hebräische Universität in Jerusalem erteilt werden sollen. Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluß gefaßt: 1. In Erwägung, daß nicht die mindeste Garantie dafür gegeben ist, daß die Universität nicht zu einer Institution wird, welche Leugnung und Abfall durch den Mund freidenkender Professoren verbreitet, daß im Gegenteil nach den in der Presse zu Tage tretenden Stimmungen die stärkste Vermutung für diesen Verdacht spricht; 2. in Erwägung ferner, daß das orthodoxe Judentum das jüdische Volk nur dann zu Kundgebungen der Freude und der Genugtuung über geistige Schöpfungen veranlassen kann, wenn es sich um Neugründung von Institutionen der Eotteslehre und der Gottesfurcht handelt, soll das orthodoxe Judentum sich bei allen Feierlichkeiten und Begrüßungen aus, Anlaß der Universitätseröffnung ‘ vollkommen passiv verhalten; dort wo die Orthodorie in den Gemeinden oder in anderen Institutionen die Mehrheit besitzt, dürfen Begrüßungen der Universitätserösfnung nicht zugelassen werden; sind die orthodoxen Vertreter in der Minderheit, so; sollen sie sich an den Abstimmungen nicht beteiligen. Die Krakauer Orthodoxie zur Universitätseroffnung. Krakau, 23. März. Gestern wurde auf einer Sitzung der hiesigen jüdischen Gemeinde vom Präsidium der Antrag gestellt, anläßlich der Eröffnung der Universität in Jerusalem, im Namen der Gemeinde ein Begrüßungstelegramm zu schicken und als Zeichen der Ehrung Zl. 500 für die Universität in' Jerusalem und 500 Zl. für das akademische Heim hier zu spenden. Hierauf gaben die Agudavorsteher, welche sich von der Abstimmung über diesen Antrag zurückgehalten haben, folgende Erklärung ab: „Bezüglich des Projektes von Mitgliedern des Rates, daß sich die Kehillah in offizieller Form an den Festen beteiligen soll, die die Zionisten aus Anlaß der Eröffnung der hebräischen Universität am 1. April dieses Jahres in Jerusalem veranstalten, beehrt sich' die Orthodoxe Fraktion zu erklären, daß das religiöse Judentum die zu eröffnende Universität in Jerusalem keineswegs als Hochschule des jüdischen Volkes in seiner Gesamtheit oder auch nur der jüdischen Bevölkerung in Palästina anerkennt, sondern lediglich als Institution einer Partei im Judentum. Als offizielle Hochschule des jüdischen Volkes in Erez Israel kann unseres Erachtens nur eine Je sch iw ah gelten, in deren Lehrplan das Studium der schriftlichen und mündlichen Lehre an erster Stelle steht, wie sie von jeher, seitdem Israel ein geeintes Volk auf Erden ist, den Hauptlehrgegenstand in allen Schulen unserer alten Nation ausmachten. Eine Schule aber, die nicht vom reinen Judentum und der heiligen Tradition in all ihren Teilen beherrscht ist, kann unseres Erachtens unmöglich als Institution der jüdischen Gemeinschaft gelten. Aus diesen Erwägungen erblicken wir in der geplanten Feier nur eine private Feier von Männern, die sich durch bestimmte Ideen und Bestrebungen verbunden fühlen, und es genügt, sich diesem gegenüber tolerant zu verhalten. Wir haben aber keinerlei Interesse, uns an dieser Feierlichkeit zu beteiligen." Die Erklärung wurde in ihrer polnischen und hebräischen Fassung protokolliert. Litauen. Die Autonomie der jüdischen Gemeinden in Litauen. K o w n o , 27. März. Der litauische Sejm hat mit seiner christlich-demokratischen Mehrheit das Gesetzprojekt über die jüdischen Gemeinden in erster und zweiter Lesung angenommen. Wie bekannt, ist das Gesetz gegen den Willen der jüdischen Sejmfraktion und der gesamten jüdischen Bevölkerung Litauens eingebracht worden. Es beschränkt die Autonomie der* jüdischen Gemeinden in Litauen in empfindlicher Weise und entzieht insbesondere den Gemeinden das Recht, die Steuer zwangsweise einzutreiben. Die jüdischen Deputierten, auch die Vertreter der orthodoxen Partei „Achduth", sprachen sich in schärfster Form gegen diesen Anschlag auf den letzten Rest der jüdischen Autonomie in Litauen aus. Sie bezeichneten die Annahme des Gesetzprojektes als einen Racheakt der rechten Parleken für die „jüdische Widerspenstigkeit". (I. T. A.). Vom Sonntagsruhenesetz in Litauen. 3 Kowno, 27. März. Auf wiederholte Intervention des Deputierten Dr. H 0 l z b e r g beim Innenminister ist zugesagt worden, einen Gesetzentwurf, nach dem Geschäftsleuten erlaubt ist, an Sabbatausgang und an Tagen vor kirchlichen Feiertagen die Geschäfte abends über die gesetzliche Schließungszeit hinaus länger offen zu halten, zu erlassen. Das bedeutet für die jüdischen Kaufleute, die zwei Tage in der Woche feiern müssen, immerhin eine kleine Erleichterung. Rumänien. Zum Pogrom in Focschani. B u k a r e st, 27. März. Die jüdische Kultusgemeinde von Focschani hat ein Büro eröffnet, durch welches die durch den Pogrom der Cuzisten Geschädigten ihre Schadenersatzansprüche gegen den Staat geltend machen werden. Die jüdische Bevölkerung hat beschlossen, eine sechsmonatige Trauer wegen der verwüsteten Tempel und Synagogen abzuhalten. Während dieser Zeit wird keine Vergnügungsveranstaltung stattfinden dürfen. Es wurde beschlossen, die zerstörten Geschästsläden erst dann zu reparieren, wenn die Schäden gutgemacht sein werden. Am Dienstag, den 24. März, traf Minister Chirculescu in Focschani ein. An diesem Tage waren zum Zeichen des Protestes auch die wenigen verschont gebliebenen Geschäfte geschlossen. Die Ankunft des Präsidenten der Union rumänischer Juden wird hier erwartet. (I. T. A.). Rnftland. Liebliches aus Rußland. Moskau, 26. März. Der Rabbiner der Stadt Zluzk im Distrikt Minsk in Weißrußland, Rabbi Sandumirsky, wurde zu 4 Monaten Gefängnis und dreijähriger Verbannung aus dem Distrikt und aus der Grenzzone verurteilt, weil er einen Lernzirkel gegründet hat, in welchem sich neben Personen reiferen Alters auch „Unmündige" unter 18 Jahren jüdischen religiösen Studien widmeten. Nach dem Sowjetgesetz macht sich derjenige strafbar, der Personen unter 18 Jahren zu religiösen Studien anhält. Einige Lehrer, die den Rabbiner Sandumirsky in seinen Bemühungen unterstützten, wurden zu zweijähriger Verbannung verurteilt. Die Zeitung „Prawda" weiß von einem botmäßigeren Rabbiner aus Minsk zu melden: Der „Rabbiner"' der weißrussischen Stadt Nowobuichow legte [eine Rabbinerwürde nieder und erklärte, er sei ein treuer Kommunist und Anhänger des Sowjetsystems und [ei der Ueberzeugung, daß die Religion das Volk verführe. „Prawda" verzeichnet, daß dieser Rabbi seit