Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2450337-2450338--71824-2529146- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
l. Januar 1925 Der Israelit Blätter Nr. 1 Seite 3 übernehmen für die Thorastätten der ganzen jüdischen Welt, daß es nicht mehr, wie es jetzt in letzter Zeit immer wieder geschehen ist, nötig ist, daß die geistigen Führer dieser Thorastätten von Stadt zu Stadt, von Land zu Land gehen müssen, um die notwendigsten Bedürfnisse ihrer Anstalten zu befriedigen. „Hat man je gesehen," so fragte er, „daß der Rektor einer Universität sich um die materiellen Bedürfnisse der ihm unterstellten Anstalt bemühen mutz? Ist es nicht selbstverständlich für jehes Kulturvolk, datz es die Bedürfnisse seiner geistigen Stätten aufbringt?" Die Sorge für die Thorastätten des jüdischen Volkes soll und mutz die Aufgabe der jüdischen Gesamtheit werden. Es ist die Aufgabe des Keren Hatorah, diesem Gedanken zum Durchbruch zu verhelfen. Der von Herrn Dr. Deutschländer überreichte Tätigkeitsbericht wird der jüdischen OessentMkeit übergeben werden. Im Anschluß an Herrn Dr. Deutschländer berichtete der vom Chofez Chajim und Rabbi Lhajim Oiser entsandte Rakower Raw über die Lage in den diesen beiden Grotzen besonders nahestehenden Jeschiwaus^ Es waren nur wenig Striche, die er zeichnete. Sie gaben aber ein so lehendurchpulstes Bild vom Schaffen und Wirken, von: gewaltigen Ausbau und vom geistigen Reichtum auf der einen Seite, von materieller Not und vom furchtbaren Elend auf der andern Seite, daß kein Auge tränenleer blieb, keine Seele dem heißen Wollen verschlossen blieb, hier mitzuhelfen. Unter dem Eindruck der Schilderungen, die die Rabbonim aus dem Osten gaben, und denen der Hamburger Raw als Zögling der Pretzburger Ieschiwoh, — selber aufs Tiefste ergriffen, und in die Zeiten eigenen, an Entbehrungen so reichen, und an innerem Glück noch reicheren Bochurlebens zurückversetzt, — innigen Dank Allen aussprach, wurden von der Versammlung für die spezielle Rettungsaktion der östlichen Ieschiwaus namhafte Beträge gezeichnet. Nachdem Herr Rosenheim noch dem unermüdlichen und rastlosen Herrn Dr. Leo Deutschländer, dem Leiter der Keren Hatorahzentrale in Wien, und dem Hamburger Raw, dem Vorsitzenden des deutschen Keren Hatorah, für deren hingebungsvolle Arbeit den Dank aller am Werk Vetei.igten ausgesprochen hatte, schloß der Hamburger Raw um 3.30 Uhr die erste Tagung des Deutschen Keren Hatorah. Schwere Arbeit und hohe Verantwortung hat diese erste Tagung des deutschen Keren Hatorah auf die gelegt, welche all das, was auf dieser Tagung geplant, angeregt und beschlossen wurde, in die Wirklichkeit umsetzen sollen. Aus dem Bewußtsein, datz nach dem alten Wort die heilige Lade ihre Träger trug, aus der Bedeutsamkeit des Werkes selbst, das sie begonnen, müssen sie Kraft und Freudigkeit schöpfen, es mit Gottes Hilfe zu vollenden. Visa für aMdistische Erez Jisroel-Einwanderer. Zn Verfolg der in Genf stallgehabten Unterredung agudistischer Vertreter mit dem Oberkommissar Herbert Samuel, hat das Regierungssekretariat in Jerusalem unterm 8. Dezember ds. Js. der Agudas Iisroel-Zentrale in Wien folgende.Informationen zügeln lassen:^ Dis^ Ihnen in der Unterhaltung gegebene Mitteilung sollte folgendes^besagen: Es ist für. jüdische Erez Jisroel-Einwanderer nicht nötitz, Pch^ des von'der zionistischen Organisation ^cgeschasfenm Apparates zu bedienen, wenrl sie dies Nicht wüiischen. Die einzuschlagende Prozedur besteht in der Einreichung einer Bewerbung entweder an ein Britisches Ko N sttlat oder direkt an den Ei nw a n d e r un gs ko m m i s sta r (Controller of Permits) in Jerusalem und zwar , an letzteren — für den Fall endgültiger Anstellung — durch Vermittlung des Arbeitgebers in Palästina. Der Arbeitgeber in Palästina sollte sein Gesuch durch den nächsten Distriktsbeamten einreichen unter Angabe der Einzelheiten über die Petsönlichkeit, deren Dienste gewünscht werden, über die Art seiner Beschäftigung und über die Höhe seines Lohnes für die Periode von mindestens einem Jahre. Wenn ein endgültiger Arbeitgeber noch nicht gefunden ist, so sollte Name, Alter, Adresse und Beruf dem Controller of Permits in Jerusalem mitgeteilt werden, der die Einwanderung herbeiführen wird, wenn und sobald in dem Berufe, dem der Bewerber angehört, weitere Arbeitskräfte gebraucht werden. Einwanderer, die nicht beabsichtigen, eine Anstellung in Palästina zu suchen, fallen im allgemeinen unter zwei Klassen: a) Personen mit eigenem Vermögen, b) Nahe Verwandte von Personen, die bereits in Palästina angesiedelt sind. Mit Bezug auf die Gruppe a) wird bemerkt: Wenn jemand dem britischen Konsulat oder dem britischen Patzbüro oder dem Controller of Permits in Jerusalem nachweist, datz er im Besitze eines eigenen Kapitals (einschließlich des Wertes von Waren oder Maschinen) von mindestens 500 Pfund ist oder eines gesicherten Einkommens von 60 Pfund im Jahr, so soll er ohne Schwierigkeit Visum erhalten. Gruppe b) ist beschränkt auf Eltern, Großeltern. Schwiegereltern, Ehefrauen, Verlobte, unverheiratete oder verwitwete Töchter und Schwestern, sowie Söhne und Brüder unter 18 Jahren. Ist das Familienoberhaupt bereits in Palästina, so soll das Gesuch von diesem an den nächsten Distriktsbeamten gerichtet werden. Die Palästinazentrale in Frankfurt a. M. stellt Abdrücke des Originals dieser Verfügung in englischer Sprache sowie in Uebersetzung all denjenigen zur Verfügung, die sich unter Berufung darauf an die Britischen Konsulate oder Paßstellen wenden wollen. Auch ist die Palästinazentrale bereit, ihrerseits Einwanderungsgesuche an den Controller of Permits in Jerusalem zu vermitteln, sobald ihr die Bewerber die in der Verfügung angegebenen einzelnen Angaben unter Nachweis ihrer Richtigkeit zur Verfügung stellen. Religionsgemeinde oder Kommune? Aus dem „Kol Isroel". Die auf der Tagesordnung stehende Frage dreht sich, kurz gesagt, um das Prinzip der Gemeinde. Soll die Gemeinde, die wir nun in Palästina organisieren, eine religiöse oder eine weltliche sein, d. h. soll die Gemeinde aus weltlichen Grundlagen, wie sie auch für andere Gemeinschaften, die mit Religion nichts zu tun haben, gegeben sind, gegründet sein, so daß die Thora- und Glaubenstreuen innerhalb der Gemeinde um Konzessionen betteln müßten, wenn sie ihr Kaschrus oder die religiöse Erziehung ihrer Kinder sichern wollen? Oder soll die Gemeinde in der Hauptsache eine religiöse sein, in dem Sinne, daß Thora und Religion ihr Leben und all ihre Handlungen bedingen. ^Manche meinen, die Religiösen könnten sich ruhig mit der kommunalen Gemeinde abfinden, sofern die religiösen Angelegenheiten in der Hand des'Rabbinates liegen. -Sie glauben, man könnte zwischen Heilig und Profan im jüdischen Leben Grenzen ziehen, Grenzen zwischen Religion und Leben. In Wahrheit ist es aber gerade in Gemeindeangelegenheiten ganz unmöglich, diese Grenzen abzustecken. Wenn schon das Privatleben eines religiösen Juden in all seinen Auswirkungen durch tränkt sein mutz mit Thora und Religion, so daß kein Raum in seiner Seele für unjüdisches oder gar antijüdisches Leben bleibt, um wieviel mehr gilt dieses für eine jüdische Gemeinde, die ganz im Zeichen von Thora und Religion stehen mutz, ohne nur ein Winkelchen in ihrem Leben für das profane Leben der Völker einzuräumen. Und wenn es im Privatleben auch immerhin Dinge gibt, die als Gemeingut aller Menschen, aller Religionen und auch der Religionslosen, uns nicht fremd sein können, so gibt es im Leben einer jüdischen Gemeinde solche Anliegen nicht, nachdem die allgemeinmenschlichen Angelegenheiten der Gemeinde von den öffentlichen Behörden, Regierung und Stadtverwaltung, besorgt werden und es dazu der Bildung einer jüdischen Gemeinde nicht bedürfte. Die Notwendigkeit eigener Gemeindebildungen der verschiedenen Konfessionen ist ja gerade durch die religiösen Angelegenheiten bedingt, die die religiöse Gemeinschaft von den anderen Menschengruppen unterscheidet. Ist aber eine Gemeinde als solche nur kommunal und weltlich, so büßt sie damit ihre Existenzberechtigung ein. Ueberdies mutz gesagt werden, datz ein Einblick in das Gemeindestatut des Waad Haleumi, wie es jetzt der Regierung zur Genehmigung vorliegt, uns belehrt, datz kein einziger Punkt darin als profan erachtet werden kann. Nicht allein die Punkte, wie Schechita, Totenbestattung, Erziehung, sondern auch die, welche die Steuern und die gemeinnützigen Institutionen betreffen, sind vom Schulchan Aruch nicht loszutrennen und berühren somit ebenfalls die Religion. Auch die Regulierung der Steuern wie deren Verwendung sind gewissen Vorschriften des Schulchan Aruch unterworfen. So ist es einem Juden verboten, mit seinem Steuerobulus zu Unternehmungen beizutragen, die im Gegensatz zur Religion stehen. Wäre die Möglichkeit vorhanden, all die mit Religion in Beziehung stehenden Bestimmungen im Gesetzesstatut für uns zu sichern, so würde wahrlich für die kommunale Behörde nicht mehr viel davon übrig bleiben. Nun heißt es, das moderne jüdische Leben habe neue, nationale Werte gezeitigt, die mit Religion nichts zu tun hätten, und so erheische die Organisierung des nationalen Lebens die Bildung einer nationalen Gemeinde, die alle nationalen Elemente, religiöse 'und nichtreligiöse, einschließt und die alle gemeinsamen Interessen wahrt. Die so sprechen, sind der Meinung, datz solche AnÄegen nicht unbedingt in den Händen von frommen Juden liegen müßten, sondern auch ruhig in denen der Freigesinnten bleiben könnten. Darauf geben wir drei Antworten: 1. Schon die Anerkennung dieser neuen Begriffe, die Anerkennung eines religionslosen Nationalismus im jüdischen Leben steht im schärfsten Gegensatz zur Religion und zur klaren Denkart des Gros der treugebliebenen Juden und ihrer Führer. Wer sich zu diesem Götzen des religionslosen Nationalismus bekennt, ist, nach Meinung Vieler, ein Leugner an den Grundlagen der Thora. Wie sollte man nun von der jüdischen Gemeinschaft verlangen, daß sie sich zu diesem System bekenne und es zur Grund- und Unterlage einer jüdischen Gemeinde, noch dazu in der heiligen Stadt Jerusalem, macht. 2. Es ist einfach undenkbar, datz die Freigesinnten alle Punkte, die in einer Beziehung zur Religion stehen, aus der Hand geben und sich nur mit nationalen Dingen befassen. Diese Annahme wird auch vom Gemeindestatut vollkommen widerlegt. Die Anliegen, die der kommunalen Macht der Gemeinde unterliegen und somit in Händen der Freigesinnten bleiben sollen, berühren allesamt die Religion. Sollte es auch mit Hilfe des Herrn Rabbiner Kuck gelingen, einiges davon in die Hand der religiösen Instanz zu bekommen, so wäre es dvch' lächerlich, zu glauben, daß die Freigesinnten auf alles verzichten würden. Uebrigens ist bekannt, daß die Verhandlungen zwischen Rabbiner. Kuck und seinem Kreise, auf der einen und dem Waad haleumi auf der andern Seite sich nur auf einige