Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 66 (1925)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2450337-2450338--71825-2529147- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 4 Nr. 1 Der Israelit Blätter 1. Januar 1935 Einzelheiten beziehen, wie Frauenrvahlrecht und Erziehung, weiter nichts. 3. Es würde sich verlohnen, einmal diesen Punkt zu klären und die nationalen Angelegenheiten aufzüzählen, mit denen sich eine jüdische Gemeinde zu befassen hätte. Wir sagten bereits, daß Gemeindeinftitutionen eine religiöse Angelegenheit sind, selbst Krankenhäuser und Altersasyle, in denen die Frage der rituellen Leitung nicht der Hand der Religionslosen überlassen werden darf. Als rein national kann man vielleicht die folgenden Einrichtungen und Gegenstände bezeichnen: Volkshaus. Turnplatz, Organisierung von Empfängen für die nationalen Größen, Iubiläumsfeierlichkeiten für Lebende, Gedenkfeiern für Tote öder offizielle Demonstration zu gunsten der zionistischen Organisation und dergleichen mehr. Richtig betrachtet, haben auch diese Angelegenheiten Beziehungen zur Religion, wenn nicht positive, so doch negative, da sie auf eine Zerstörung des religiösen Lebens hinausgehen, der gegenüber sich ein religiöser Jude nicht gleichgültig verhalten kann. Es kann dem. religiösen Juden nicht gleichgültig sein, wenn die Gemeinde, deren Mitglied er ist, Volkshäuser für Gottesleugnung und llnsittlichkeit errichtet, Empfänge für nationale Juden organisiert, die die Thora verleugnen und mit nichtjüdischen Frauen verheiratet sind, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Gemeinde die national-zionistische Organisation offiziell anerkennt, da die Mehrzahl der Thoratreuen in dieser Organisation den Willen zur Ausrottung der Religion und eine Gefahr für das Judentum erblicken. Es ist unmöglich, daß solche Dinge von einem jüdischen Gemeinwesen, das sich aus religiösen Juden zusammensetzt, ausgeführt werden, ohne daß das religiöse Empfinden der Frommen aufs tiefste verletzt wird. Aus all dem geht hervor, daß, selbst wenn die Möglichkeit bestände, alle religiösen Angelegenheiten aufs beste zu sichern, dem religiösen Juden verboten ist, der Bildung der weltlichen Gemeinde zuzustimmen. Um wieviel mehr, da es klar ist, daß diese Sicherstellung gar nicht durchzuführen ist und daß bei allem Bemühen, die religiösen Rechte im Gemeindestatut zu sondern und zu schützen, keine sichere Garantie für die Wahrung dieser Rechte in der Zukunft durch die Gemeinde geboten ist, nachdem die Gemeinde selbst eine weltliche und von Freigesinnten beherrscht wird. Ganz abgesehen davon, was wir bereits auseinandersetzten, nämlich, daß auch für den Fall, daß den Gesetzestreuen alle religiösen Rechte in ausgiebigstem Maße gesichert werden, doch die Stellung der Gesetzestreuen eine abhängige und unwürdige bleiben müßte. Es wäre dies ein unwürdiges Hörigkeitsperhältnis, wenn die Gesetzestreuen ihre Autorität erst^aus den Händen der Religionslosen an der Spitze der weltlichen Gemeinde erhalten müßten. Wie sollte man das religiöse Lehen in die Hand solcher Organe legen können, die die Freigesinnten geschaffen haben? Jedes Kind kann sich ein Bild machen von dem religiösen Mandat der Gesetzestreuen in der nächsten Zukunft. Wie sollte man von einer Schechita, die unter Aufsicht eines Rabbinates steht, das von den Religionslosen gewählt ist und von ihnen abhängig ist, essen können. Und wie sollte man Vertrauen haben zu einer Erziehung, wenn die Aufsicht darüber in der Hand eines Rabbinates liegt, das von Organen organisiert ist, denen die religiöse Erziehung ein Dorn im Auge ist? Auch jetzt, da das Statut noch keine Gesetzeskraft hat und das Nabbinat noch nicht unter die Hörigkeit der Freigesinnten im Sinne des Statuts bestellt ist. würde sich der größte Teil der Gesetzestreuen nicht damit einverstanden erklären, die Erziehung diesen Instanzen zu überlasssen, auch jetzt, bevor noch die Schechita in die Regie des Waad Hair der Juden Jerusalems übergegangen ist, ist ein großer Teil der Gemeinde mit den Kafchrusverhältnisfen unzufrieden. wie wohl sie vorerst ganz in Händen der Rabbiner dieses Kreises liegen. Was soll denn später werden, was werden wir dabei profitieren, wenn wir die Versicherung haben, daß diese Dinge in die Hand einer religiösen Instanz oder der Rabbinatsverwaltung innerhalb der weltlichen Gemeinde gelegt werden? Ist aber die Gemeinde dagegen religiös und erkennt die Grundlagen des Schulchan Aruch als höchste Instanz an, dann wäre auch dann keine große Gefahr, wenn die religiösen Punkte im Statute nicht so geklärt wären, nachdem doch die Gemeinde in ihrer Struktur vom Schulchan Aruch nicht abweichen kann und nachdem auch die Leitung der weltlichen Angelegenheiten der Gemeinde doch in Händen von Männern liegen muß, die treu zur Thora und Mizwaus halten, so daß die Freigesinnten gar keine Möglichkeit haben, in das Gemeindeleben einzudringen und irgendwie dis religiösen Angelegenheiten zu berühren. Und auch das Rabbinat, gewählt durch thoratreue Männer, wird dann die Gewähr bieten, daß es aus den richtigen Männern zusammengesetzt ist und keine Gefahr für die Erziehung droht. Das zweite Heft der Keren Hathora-Blätter. Die Keren Hathora-Zentrale bat soeben ein zweites Heft in hebräischer Sprache mit einer kleinen deutschen Beilage herausgegeben. Sie veröffentlicht hier zum ersten Male wertvolle historische Materialien für die Jeschiwoth in Litauen-Kowno und Li'auen-Wilna (Woloschin, Slonim und Mir, Radin, Slobotka, Tolsiai usw.), auch über das Netz der von Rabbi Iofsf Horowitz begründeten Nowogrodker JsschiwoÄ). Das Heft enthält ferner wertvolle Aufsätze von rabbinischen Autoritäten der Jetztzeit über den Gedanken des Keren Hathora, so vom Cbofez Ehajim. Rabb. Chajim Oser Grodzenski, Rabbi Sonnenfeld u. a. Die dritte Abteilung bringt ausführlichen Bericht bei der Krakauer Tagung über Keren Hathora, Referate, Debatten, Beschlüsse, Statuten und Spendenverzeichnissr, Besonders hervorzuheben sind einige beigefügte Kunstblätter der Grundsteinlegungsfeier in Lublin. Das Heft macht nach seinem Inhalt und nach seiner Ausstattung einen vorzüglichen Eindruck. Agudas Jisroel und die palästinensische Gemeindeordnnnq. Der Vorsitzende der Agudas Jisroel-Leitung, Dr. Pinchas Kohn, berichtete in einer Konferenz des Zentralkomitees der Londoner Aguda, die am 16. Dezember tagte, über die Lage in der Bewegung. Die Arbeit der Aguda gewinne in der ganzen Welt immer mehr an Ausdehnung, die Aguda sei ein lebenswichtiger Faktor im politischen und religiösen Leben des Weltjudentums. Dr. Kohn äußerte, er sei im Aufträge der Leitung der Aguda im Zusammenhang mit der palästinensischen jüdischen Gemeindeordnung nach London gekommen. Seine Aufgabe ist es, gegenüber den zuständigen Autoritäten und den parlamentarischen Kreisen den Standpunkt des unabhängigen orthodoXen Judentums in der Frage der Gemeindeordnung zu vertreten. Er sei überzeugt, daß es nicht in der Absicht Großbritanniens liegen kann, die Orthodoxie ihrer Unabhängigkeit und ihrer alten religiösen Rechte zu berauben. Er sei sicher, daß man den Vertretern der Aguda Gelegenheit geben werde, ihre Vorschläge vor den verantwortlichen Autoritäten offiziell darzulegen. Man werde bei der Ratifizierung der Gemeindeordnung diese Vorschläge sicher in Betracht ziehen. Dr. Kohn zitierte zum Schluß die Aeußerung einer autoritativen britischen Persönlichkeit, die ihm sagte: „Großbritannien gründet seine Macht auf den Schutz der Minderheiten, nicht auf deren Unterdrückung". (JPZ.) Ein Zugeständnis. Jerusalem. In einem speziellen Interview, das der Direktor des Hauptbüros des KKL.. M. Ussischtin, dem Korrespondenten des Publizitäts-Departements des KKL. über seine Europareise gewährte, kam er u. a. auch auf die Rolle der Agudas Jisroel beim Aufbau von Erez Israel zu sprechen. Herr Ussischtin äußerte sich hierbei über die Agudas Jisroel wie folgt: „Die Agudas Jisroel und ihre Anhänger sind zwar bittere Feinde der zionistischen Organisation, aber, wie ich bemerken konnte, nicht des Aufbaus Erez Israels. Für sie ist Hebräisch lediglich eine heilige Sprache. Sie gefährden unsere nationale Organisation, aber sie haben ein starkes Interesse an diesem Lande und ich bin sicher, daß sie zu seiner Entwicklung in ein jüdisches Land viel beitragen werden." (JPZ.) ' Valanzliste der StsUenvermittlungszentrale der Agudas Jisroel- Jugendorganisation. Ausgegeben: 22. Dezember 1924. Nr. 4. Agudabüro Frankfurt: Büroleiter. 5. Eisen und Holz, Kleinstadt Hessen: Hilfe für Kontorarbeiten (Dame, die Handelsschule besucht hat). 6. Manufakturwaren bayer. Kleinstadt: Kommis für Lager und Reise endetail. 8. Papier engros Frankfurt: Reisenden, branchekundig. 9. ZeUuloidwaren Frankfurt: Lehrling per April 1925. 10. Fabrik bürotechn. Bedarfsartikel Frankfurt: Lehrling. 11. dto. Stenotypistin mit Sprachkenntnissen. 17. Eisen Fulda: Lehling. 18. dto. Kontoristin (Anfängerin). 21. Chemikalien Köln: Stenotypistin (perf. Franzos., möglichst auch Englisch). 25. Graph. Kunstanstalt Nürnberg: seriöse Vertreter für Breslau, Frankfurt, Köln und Stuttgart. 26. Metalle Berlin: Stenotypistin, perf. in Franzos, und Englisch. 28. Weinhandlung Würzburg: Reisenden. 29. Manufakturwaren Bürstadt (Worms): Verkäuferin (Kost und Logis im Hause). 34. Lack engros Frankfurt: Lehrling. 35. Papier engros Frankfurt: Reisenden. 36. Polsterwaren Frankfurt: Lehrling. 37. Bank Frankfurt: Lehrling. 38. dto. Lehrling per April 1925. 39. Tchn. Artikel Frankfurt: Lehrling per April 1925. 40. Metalle Frankfurt: Dame oder Herr, mit der Buchhaltung zusammenhängender Arbeiten vertraut. 41, Metalle Frankfurt: Stenotypistin. 42. Chemikalien Frankfurt: Stenotypistin. 43. Lebensmittel Frankfurt: Reisenden. 44. Tabak engros Frankfurt: Lehrling. 45. Wäsche engros Frankfurt: Lageristen. 46. Damemväschesabrik Berlin: Reisenden. 47. Zucker engros Berlin: Verkäufer. 43. Abzahlungsgeschäft Berlin: Provisionsreifenden (muß Kaution stellen). 49. Herrenkonfektion Berlin: Schneiderin (muß etwas zuschneiden können). 50. Konzern Berlin: juristischen Hilfsarbeiter (mit Eramen). 51. Kinderheim an der Ostsee: 1 erfahrene Krankenschwester. 52. dto. Kindergärtnerin. 53. Metalle Berlin: Lehrling. 54. Galanteriewaren Berlin: Vertreter. 55. Druckereien Berlin: 2 Setzerlehrlinge. 56.Maschinenmeister. 57. dto.Setzer. 58.dto. Buchdrucker. 59. Zahnatelrer Berlin: Dentistenlehrling. 60. Dentalartikel Berlin:, Lehrling. 61. Metalle Berlin: zwei Stahlarbeiter. 62. Kurzwaren, Posamenten Berlin: Reisenden. 63. Manufakturwaren engros Berlin: Verkäuferin (18 bis 20 Jahre alt, aus Provinz Posen bevorzugt). 64. Kaufhaus Berlin: branchekundige Verkäuferin zur Unterstützung des Chefs. 65. Kaufhaus in Westpreußen: Verkäufer und Dekorateur (Lackschrift erwünscht). 66. Zelluloidwaren Frankfurt: Reisenden. 67. Schule Czernowitz: Lehrerin. Interessenten senden Bewerbungsschreiben nebst Zeugnisabschriften an die Stellenvermittlungszentrale der Agudas Jisroel-Jugendorganisation Frankfurt a. M., Rothschild-Allee 38. Postscheck » Konto des der. „Agudas Jisroel“ in Deutschland: Berlin Nr. 18901. * 5139085509