Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 50 (11.12.1924)
- Date
- 1924-12-11
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Nr. 21 11. Dezember 1824 Der Israelit Blätter Vollkommenheit aus, welche die selbständige Konstituierung einer religiös anders empfindenden Minorität erdrosselt. Die individuelle Freiheit des Austrittes aus der jüdischen Volksgemeinschaft ist zwar vorgesehen: doch ist diese vollkommen ungenügend, solange die aus Gewisfensbedenkcn Ausgeschisdenen nicht die Möglichkeit haben, eine eigene unabhängige Gemeinschaft zu bilden mit allen Rechten und Pflichten eines jüdischen Zibbur. Wem dieses mehr ist als eine äußere Form, wem es der Ausdruck der Zusammenfassung aller kulturellen Kräfte der jüdischen Gemeinschaft ist, für den ist nicht nur der Zwang, einem ihm unlüdisch erscheinenden Zibbur anzugehören, sondern auch die Unmöglichkeit, ein eigenes Zibbur da zu bilden, wo ihm ein solches fehlt, eine schwere Beeinträchtigung der religiösen Freiheit. Eine jüdische Doppelorganisation ist uns kein Ideal: Ideal ist uns die Einheit des Gottesvolkes. Wo aber leider einmal schärfste Gegensätze über das Wesen des Gottesvolkes bestehen, mutz eine zwangsmätzige Majorisierung zu schwerer Gewissensnot führen. Würde daher auch der Entwurf des jüdischen Nationalrates in all seinen Teilen unseren sachlichen Wünschen entsprechen, so mützten wir aus Gründen der Gerechtigkeit und der Forderung der Nichteinmischung der Staatsgewalt die Bestimmung fordern, daß einer dissentierenden Minorität das Recht der selbständigen Organisation gewährleistet wird. Aber auch abgesehen von diesem politisch prin- ' zipiell wichtigen Einwand gegen den Entwurf, müssen wir ihn bekämpfen, da er.seiner ganzen Struktur nach eine Verleugnung der Souveränität der Thora und in einzelnen Bestimmungen eine eminente Gefahr für das thoratreue Judentum bildet. Mit keinem Wort wird in dem Gesetz, das für alle Juden Palästinas bindend sein soll, das Gottesgesstz als bindendes Gesetz bezeichnet, obgleich der Entwurf eine religiöse und weltliche Behördeorganisation für die jüdische Gemeinschaft Palästinas schaffen soll. Nirgends finden wir einen Hinweis, datz dieses Gesetz im ganzen oder im einzelnen auf der Thora basiert und durch diese begründet oder auch beschränkt ist. Selbst in den Paragraphen über die religiösen Behörden fehlt die grundlegende Verankerung in dem göttlichen .Volksgesetz der jüdischen Nation. Und nun die Einzelbestimmungen. Wohl beginnt der eigentliche Entwurf mit den „religiösen Behörden". Aber über ihr Zustandekommen ist nichts gesagt. Provisorisch soll das bisherige Oberrabbinat weiterbestehen, dem die Ortsrabbinate unterstellt sind. Zu den Befugnissen der Rabbinen gehört die Beaufsichtigung der spezifisch religiösen verschiedenen Verwaltungssachen. Vollkommen fehlt aber jedes Recht betreffs der Erziehung. Also eines der wichtigsten Gebiete der Thora ömisnift dem Einflüsse der Rabbonim entzogen. Erziehung hat nach diesem Entwürfe mit Religion nichts zu tun! Die finanzielle und organisatorische Aufsicht über die religiösen kulturellen und erzieherischen Institutionen sollen dem Nationalrat, dem vollziehenden Organ der Delegiertenoersammlung unterstehen. Also selbst die religiösen Institutionen sind finanziell-organisatorisch von der rein weltlichen Behörde abhängig. Diese hat auch das Recht der Steuererhebung für alle die genannten Zwecke. Das mitentscheidende Wort über die Aufbringung und Verwendung. der Mittel, die für Schechita und Mazzoth bestimmt sind, können Leute, die weder Schechita, noch Ma-zoth wollen, nach Gutdünken sprechen, ohne irgendwie durch grundlegende Sicherungen des Religionsgesetzes beschränkt zu sein. Und diejenigen, denen das Thoragesetz das Teuerste und Heiligste ist, müssen die zu heiligsten Zwecken erhobenen Gelder auch solchen Leuten anvertrauen, deren' ganzes Streben die Unterdrückung alles Religiösen ist. Ja, noch mehr! Die Schechita wird zu einem Monopol der Ortsgemeinde gemacht. So bildet sie eine Sondersteuer für die Thoratreuen, während die Eesetzesverächrer von dieser Steuer befreit sind. Und der Fall kann eintreten, datz die-Leute, welche selbst Trefa und Newela essen, das letzte Wort über die Schechita zu sprechen haben, und diejenigen, die sich dadurch in dem tiefsten religiösen Empfinden bedrückt fühlen, dürfen nicht einmal eine eigene Schechita sich schaffen! Praktisch kann dieses auf ein Verbot der zuverlässigen Schechita herauskommen — in Erez Iisroel! Noch ein Wort zum Zustandekommen der Delegiertenoersammlung! Wie eine Selbstoer-' ständlichkeit wird die völlige Gleichstellung beider Geschlechter erklärt. Als im Jahre 5680 vor der ersten Delegiertenversammlung die zionistische Verwaltung der jüdischen Bevölkerung das Frauenwablrecht aufzwang, erklärten fast alle palästinensischen Rabbinen, auch Herr Oberrabbiner Kuck dies für religionsgesetzlich unzulässig. Als es trotz des rabbinischen Einspruches blieh, beteiligte sich ein großer Teil! der Bevölkerung nicht an der Wahl. Andere ließen sich durch ein Kompromiß umstimmen, die Gegner des Frauenwahlrechtes sollten besonders wählen und ihre Stimmen sollten doppelt gelten. Eine endgültige Regelung sollte der Zukunft überlassen bleiben. Diese „Regelung" bringt jetzt der Entwurf, der es nicht mehr für nötig hält, auf das Votum der „religiösen Behörden" Rücksicht zu nehmen. Diese fialse M'ßach^ung des Votums der rabbinischen Autoritäten des Landes muß eine Warnung sein, den Initiatoren des Entwurfes sich anzuvertrauen. Die Ortsgemeinden haben das Steuerrecht. An erster Linie steht hierbei die Erziehungssteuer. Jeder Einwohner ist darnach gezwungen. für das Erziehungssystem, welche der Majorität der Ortsvertretung genehm ist, beizusteuern. Welch furchtbarer Gewissenszwang steht da bevor. Anstalten im Geiste des Jaffaer Gymnasiums, in denen das Heiligste profanisiert wird, sollen von den Steuern thoratreuer Juden mitunterhalten werden. Diesen steht nur das Recht zu. evtl, einen Teil der Steuern für die eigenen kulturellen Bedürfnisse zurückzuverlanaen. Ueber die praktische Handhabung solcher BStimmungen läßt sich im voraus wenig saaen. Allzu optimistisch füllte man nicht sein. Wir haben bereits^ früher über das große Unrecht gesprochen, daß es dissentierenden Minorttäten möglich ' sein soll, ein ihren religiösen Gefühlen entsprechenden Zibbur zu bilden. Und dabei ist dieses Recht die einzige Möglichkeit, eine herrschsüchttge Majorität zum Nachgeben zu zwingen. Man denke an die Entwicklung, .welche viele ehedem so radikale Großstadtgemeinden Deutschlands nahmen, von der Zeit an, da die organisatorische Entrechtung der gesetzestreuen Minderheiten aufhörte. Wie weit das Recht zur eigenen Gemeindebildung angewandt werden muß, hängt von den Verhältnissen ab, und über die Notwendigkeit seiner Anwendung kann es verschiedene Auffassungen geben. Daß dieses Recht aber bestehen muß und von staatlichen Behörden nicht verkümmert werden darf, darüber kann ein billig Denkender, ganz unabhängig von seiner politischen und religiösen Einstellung nicht im Zweifel sein. In der krassen Verweigerung dieses Rechtes liegt auch vom Standpunkt des politischen Liberalismus sowie der Gewissensfreiheit ein schwerer Vorwurf. Autokratie und Unterdrückung ist gleich verwerflich, ob sie von oben oder von unten versucht wird. Wir fordern deshalb von der palästinensischen Landesregierung die unbeschränkte Freiheit der religiösen Betätigung der jüdischen Bevölkerung im Heiligen Lande sowohl für den Einzelnen als auch für die in Gemeinschaft zusammengefatzten Gruppen. Unser Sein und Ziel, das wir aber nicht durch fremde Staatsgewalt, sondern durch freien Entschluß des jüdischen Volkes erstreben, ist die einheitliche jüdische Gemeinschaft im Lande Gottes gegründet auf dem Gesetze Gottes. •wnpn lamm ptp miK bs vnp oy 'vi' ^-Spende. Der geistige Urheber der »»i» *p*3bee, Rabbiner Schapiro in Pietrikow erläßt mit Zustimmung anderer polnischer Rabbiner einen - Aufruf, worin gebeten wird, daß jeder Teilnehmer am w ^-Schiur täglich einen Pfennig für die Lublin e r Jeschiwa spende, also bei jedem Sijum soviel Pfennige, wie der Traktat Blätter zählt, für v'Nvs also Mk. 1.20. Bon der agudrstischen Presse. Die jüngste Nummer des hebräischen „Haderech", Zentralorgan der Weltorganiiation Agudas Iisroel hat folgenden reichen Inhalt: Polithche Monatsschau. Zür Erzkehungskonferenz, Dr. S. Deutschländer. Der moralische Niedergang, Rabbi Tuvia Hurwitz. Ausrufe der Rabbiner aus Wilna und Rakow. Protokoll der Zentralratssitzung in Krakau. Eine Erklärung des Komitees zum Bau der Lubliner Jeschiwah. Judenproblem, Dr. I. Breuer (llebersetzung). Wichtige Briefe von Rabbi Jacob Lipschitz. Brief aus Rußland. Gedicht von I. Marelr. Das Referat des Herrn Dr. N. Birnbaum in Wien. Feuilleton, Stadtschammes in Irkutsk. Das vrthvdoie Frauenjournal „Beth Jakob" in jiddischer Sprache von Tischn und Marcheschwan bringt folgende Beiträge: Zum zweiten Jahrgang. Gedenke der jüdischen Frau, Rabb. Dr. I. Weinberg. Israels Töchter (Gedicht). Die Scheitelfrage, Dr. S. Ehrmann. Die Frau in der Thora, S. Glücksmann. Der Sabbat und die Frau, Sara Schenirer. Unstät und flüchtig, S. Rothstein. Jom Kippur (Gedicht), S. Brinkmann. Aus dem Leben des Maimonides. Wenn Gott mein Hirte ist (Gedicht). Rabbl Chajim Sonnenfeld, I. P. Verirrt, S. S. Aphorismen des Jedaja Hapenini. Der gebildete Fanatiker, S. L. Mütter, und Töchter, Ehanna Wiskind. Rahels Grab. .Aus dem Leserkreis. Eine wichtige Frage. Die Beth Jakob-Aufgaben. Die Abteilung „Kindergarten" bringt Lieder, Rätsel und Bilder. Keren Hathora in Deutschland. 1. Allgemeines. Zehn Jahre find verflossen, seitdem die erste Kenessio Gedaulo der Agudas Iisroel, die auf den Beginn des Ellel 5674 einberufen war, durch den Hereinbruch der Kriegskatastrophe über die Menschheit vereitelt wurde. Schon damals, das sei im historischen Interesse festgestellt, waren die Gründer und Führer der Agudas Iisroel von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Schaffung eines wirksamen finanziellen Instrumentes zur Pflege der Thora im Kreise des jüdischen Volkes eine derjenigen Aufgaben fei, um derentwillen Agudas Iisroel als Verkörperung des lebendigen jüdischen Volksganzen geschaffen wurde. Bereits für diese erste Kenessio Gedaulo war eine ins Einzelne gehende Vorlage vorbereitet, die unter dem Namen „Jeffod Hamaaloh" die Errichtung eines großen Nationalschatzes des jüdischen Volkes zur Erhaltung und Pflege seines höchsten Lebensgutes, der Gotteslehre, zum Zwecke hatte. Wenn nun nach fast einem vollen Jahrzehnt tränenreicher Erfahrungen die Vertreter der organisierten gesetzestreuen Gesamtheit in Wien endlich dazu schreiten konnten, die Gründung dieses Nationalschatzes, de? nun den Namen 0 € ff * € OH ff ff ff i ff ff f? t fcdslMecteonfo dev £®fä$äna~ Seaenket dev Jiojcn dtaudefen opende