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Der Israelit · 1924-12-11 · Heft 50 (11.12.1924) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 50 (11.12.1924)
Date
1924-12-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Sette 4 Nr. 50 Der Israelit 11. Dezember 1924 Brotes zu feiner -Fertigstellung. 7— Das gilt für den Fall, daß man den Jffur nur im Orgelspielen usw. sehen will. In Wirklichkeit bedeutet doch aber der bloße Bestand einer Manifestation gegen die Verbindlichkeit der .min» wie sie die Orgelsynagoge darstellt, eine fortgesetzte tt>3V Man darf noch nicht einmal ein fehlerhaftes isv dulden wegen der möglichen Jrrtümer, die es verursacht. K.i^ip “iV.iKa pvm!?K' viel weniger eine zur Verbreitung des Irrtums dienende Institution. Der bloße Bestand ist schon nvay wenn auch rrKiatpa, daher jede Beihilfe nMa n-pasr. Bleibt noch die Frage von mna* Da ich dieses Problem in den ersten Ausführungen nur andeutend besprechen konnte, möchte ich es nun ausführlicher tun. Die Einwände Dr. Unnas finden dabei ihre Erledigung, auch sollen einige von anderer Seite erwähnte iwn-Möglichkeiten geprüft werden. •yy»13 würde in unserem Falle sagen, daß wenn auch gesetzestreue und neologe Steuer in eine Kaffe fließen, doch als nachträglich festgestellt angesehen wird, daß gesetzestreues Geld zu gefetzestreuen Ausgaben, das andere zu anderen verwendet worden ist. Der Sinn der „rückwirkenden Feststellung", i’ii, kann nun ein doppelter sein. Die erste Art ist: Das Eigentumsrecht an dem orth. Geld bleibt erhalten; der gesetzestreue Steuerzahler bleibt Eigentümer des Geldes bis zur Auszahlung und es wird als rückwirkend festgestellt angenommen, daß in der Tat seine Geldscheine die erlaubte Verwendung fanden. Von dieser Art von nYin die ursprünglich gesonderte, dann vermengte Bestandteile wieder als in ursprünglicher Weise gesondert Herstellen soll, sagt nisvin an mehreren Stellen, daß sie nach allen Ansichten unmöglich ist, weil gegen jede Wahrscheinlichkeit. Dabei kommt es durchaus nicht darauf an, ob sie gesondert sind als erlaubte und unerlaubte Dinge oder Gelder, oder ob sie nur eigentumsrechtlich gesondert sind. a*y 's *}i trnos 'sow ]■»■»? miau 'sonn irvni 3"v n*a *ji Kar» ms? m •*]T»X1 nrn K"V ’b »p Man kann abßr ni'ia auch in einem anderen Sinne denken. Die Geldgeber verzichten mit dem Einzahlen auf das Eigentumsrecht. Jeder eingezahlte Pfennig ist Gemeingut der Gesamtheit. Dadurch wird die vermögensrechtliche Sonderung ausgehoben. Es entsteht eine neutrale Masse, aus der dann mma in ideellem Sinne stattfindet. Es gilt nachträglich als festgestellt, daß bei der Teilung das Geld des einen fc'n Anteil, das Geld des anderen dessen Anteil gewesen ist. Das zuerst an allen Scheinen haftende Mitbesitzungsrecht der Teilhaber geht bei der Aufteilung mit rückwirkender Kraft ausschließlich auf die ihm gegebenen Geldstücke über. Die Anwendung dieser Art von nvm setzt Aufhebung der Teilhaberschaft, endgültige Teilung, voraus. Bleibt die Gemeinschaft aber bei der Auszahlung bestehen, dann kann diese mna naturgemäß nicht stattfinden, bv vvrpnai? T"*n V'r> v"n p») •»wim 'i pbn V"N 'N"1V1;K"9 iy4 *p i"n N1'31V •(3% 3"v *ii rsH Es gibt noch eine Möglichkeit, die in Betracht zu ziehen ist. Nach einer in K"sr mxar» nr 'aoin ■»jsa m erwähnten Ansicht des pn^K tarnt auch ohne n*r»m eine vereinbarte Bedingung urin in solchen Fällen Anwendung finden. Z. B. wenn mehrere Opferpflichtige ihr für Opfer bestimmtes Geld in eine Kasse legen — während doch Opfer nur für das Geld des Opfernden gekauft werden können — darf vereinbart werden, daß das Eigentumsrecht von dem einen Geldstück auf das andere immer derart übergeht, daß das für eine bestimmte Person gekaufte Opfer als von ihrem Geld gekauft angesehen werden kann. Auch diese Möglichkeit setzt naturgemäß gesondertes Besitzrecht npi^n voraus. Abgesehen davon ist diese Ansicht von 'som nicht akzeptiert,; vielmehr wird mna m i t mi verlangt. Wenden wir uns nun unserem Gegenstand, der Steuerfrage, zu. Die Gesamtgemeinde übernimmt die Verpflichtung, einen orthodoxen und einen neologen Kult zu unterhalten. Der Bedarf beider wird auf die Steuerzahler umgelegt. Die Anstellung der Beamten beider Synagogen ist Sache der Gemeinde, also der Gesamtheit. Die Bezahlung erfolgt im Namen der Gesamtgemeinde. Es ist danach klar, daß keiner der a'in'.i Anwendung finden kann. Denn da im Namen der Gesamtmitglieder gezahlt wird, findet die erforderliche npi^n nie statt und kann nicht stattfinden, darum fällt auch ni'i^ fort. Aus dem gleichen Grunde fällt auch ein aus der nwatn n'a sra rwaw hergeholte iri'n von a^in fort. Von dem dort behandelten Fall will man ablernen, daß man das Recht hat, einem Gesetzesübertreter Geld oder sonstige zur Uebertretung verwendbare Dinge zu geben und anzunehmen, er werde sie zu erlaubten Zwecken verwenden. Allein abgesehen davon, daß dieser ur»n nach den d^wki nur dann besteht, wenn der Uebertreter zur Zeit der Ueberlassung durch seinen eigenen Nutzen bestimmt werden kann, die überlassenen Werte in erlaubter Weise zu benutzen: abgesehen auch davon, daß nach dem im 7 'ü "v vy etky zitierten ■»a^YY» der Ver >uf nur an Vermittler gestattet ist — abgesehe.. von diesen beiden noch zu prüfenden (Zuui Zc:-' des holländischen Dichters Heyermann.) Der vor einty;... Tagen verstorbene hervorragende holländische Lichter Hermann Heijermanns entstammt einer jüdischen Familie in Rotterdam. Er wurde dort am 3. Dezember 1864 geboren, stand also kurz vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres. Neben seinen Werken aus dem holländischen Leben veröffentlichte er auch eine Reihe Bücher, die das jüdische Leben in Holland wiederspiegeln. Am bekanntesten von diesen sind: der Roman „Die Diamantstadt", die Schauspiele „Ghetto", „Ahasver", „Dora Krämer". Ferner hat er zahlreiche kleinere Skizzen aus dem jüdischen Leben in Amsterdam veröffentlicht. Cpa& rvegzerrsurierLe Kote Meer). Wie die ungarischen Zeitungen melden, hat die Budapester Filmzensur veranlaßt, daß in dem dort ausgeführten Wiener Kinvstück „Die Sklavenkonigin", dessen Mittelpunkt der Auszug der Juden aus Aegypten und ihre Wanderung durch das Rote Meer bildet, die Juden als „Sklcroen" bezeichnet werden. Ebenso wurde das Rote Meer umgetauft. Der „Pester Lloyd" bemerkt hierzu ironisch: «Dieses elende Rote Meer! Einmal in der Weltgeschichte war eine Gelegenheit da, die ganze jüdische Frage einfach und gründlich zu lösen. Das Rote Meer hätte einfach, als alle Juden, angelockt durch die sich austuende Straße, hmeingekommen waren, 'zusammenzuschlagen gebraucht, und alles wäre zu Ende gewesen. Das wird man ihm nie verzeihen können. Auch mit Mofehrwäre es dann nichts. Allerdings auch nichts mit Nazareth. Aber Wotan und Genossen würden triumphieren". Jean Jaures, deff7n Leiche vor kurzem nach dem Pantheon überführt worden ist, entgegnete eines Tages einem ^Redner. welcher die Franzosen die Erben der hellenistischen Kultur nannte, mit folgenden Worten: ..Die hellenistische Tradition ist nicht das ein zige Ursprungselement der großen französischen Entwicklung, es gibt auch noch die Tradition des Orient. Wir würden viel ärmer sein, wenn das französische Gewissen nicht auch eine Fortsetzung des Gewissens jener großen Juden wäre, welche die Gerechtigkeit nicht nur als Harmonie der Schönheit verstanden haben, sondern diese Gerechtigkeit mit der ganzen Leidenschaft ihres Denkens und Fühlens forderten. Sie riefen Gott an gegen die Macht der Brutalität und sie kündigten das Zeitalter an, da die Menschen mit der Gerechtigkeit versöhnt sind und Gott «die Tränen von allen Gesichtern trocknen wird". (Iea« Aanres «Ver das discheu Propheten). Der große jöstsche KrSe d§r iftsoztattstische Führer lVochenkalender. 13.—20. Dez. 1924 / 16.-23. Kißlew 6886. Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Zreitag Samstag Dez. 13 nVtsn 16 14 17 15 18 15 IS n 20 18 21 19 22 20 asm 23 benschen, kitag y-rm. 9“ Momenten fällt der m?,l fort, weil hier durch die gemeinsame Verpflichtung gemeinsame Zahlung aller Ausgaben erfolgt, also das Geld der Orthodoxie beim nv'rr mitverwendet wird. Es erübrigt sich, auf Einzelheiten einzugehen. Die Bemerkungen des Herrn Rabb. Unna sind mit dem Ausgeführten widerlegt. Die erste Art von KY13 fällt ja für ihn wohl weg, feine Berufung auf den v"iV daher gegenstandslos. Der aus K"v mo *p npangeführte srnan spricht nicht für seinen Standpunkt. Durch ihn sollte gezeigt werden, daß anstelle der beim Steuerzahlen.in gültiger Form nicht stellbaren Bedingung, der stillschweigende Wunsch der orthodoxen Steuerzahler, nur zu erlaubten Zwecken beizusteuern, als gerichtsbekannt 'i.iv pK rechtsgültig ist. Nun sagen wir aber 'i.iv pK nur da, wo der Betreffende nicht selbst gegen Die vorausgesetzte stillschweigende Bedingung handelt. Z. B. gilt für einen Kranken a*3V, der seine Habe verschenkt stillschweigend, daß er nur für den Todesfall schenkt, nicht wenn er wieder gesund wird. Wenn er durch vasvb Y’ff durch Zurückhalten von Gütern für sich diese Annahme widerlegt, dann gilt die Annahme nicht, die Schenkung besteht fort. Hier nun handeln die Steuerzahler gegen die Annahme dadurch, daß auch neologe Institutionen von der Gesamtgemeinde getragen werden, auch für diese wird im Namen aller gezahlt. Aber selbst die Anwendbarkeit des K"3v'i unterstellt, dann ist ja doch die Bedingung mi erst nach npi^n anwendbar. Hier aber bleibt jeder Pfennig gemeinsames Gut. Auf diesen entscheidenden Punkt hat Rabb. Unna nichts erwidert. Was nun die gesonderte Rechnungsführung anlangt, ermöglicht sie nur eine genauere Kontrolle, begründet aber keinen iriM Denn selbst bei getrennten Kasten bleibt ja doch die Tatsache bestehen, daß das ganze Geld gemeinsames Geld wird, jeder Pfennig gehört der Gesamtheit und wird für die Gesamtheit verausgabt. Das nv'K ist nicht in der mechanischen G e l d v e r m e n g u n g begründet, sondern in der Verfassum g, die neologe Institutionen zu Angelegenheiten der Gesamtgem e i n d e macht. 2. Die moralische Anerkennung durch das Doppelsystem scheint mir allerdings die Kernfrage zu fein. Will man nicht aneinander vorbeireden, dann muß klar fein, daß unter Anerkennung verstanden wird: die Anerkennung der Reform als ein — zwar ungesetzliches — aber immerhin tolerierbares jüdisches Religionssystem. Das Fernbleiben von den Orgelsynagogen, das Ablehnen liberaler Rabbiner, von denen Herr Dr. U. spricht, bekunden nur, daß wir für uns das alles nicht wollen. Dagegen gibt die Unterscheidung zwischen Abfall, der außerhalb des Judentums steht, und Abfall der noch Judentum ist, der Reform die Möglichkeit, das sattsam bekannte . . . '»im V?Ki V?k in die Welt zu rufen. Diese bekannte Tatsache führte ich als Beweis dafür an, daß die Reform das Doppelsystem als Anerkennung deute. Es berührt merkwürdig, daß Herr Dr. U. in diesem Zusammenhang mir vorwirft, ich stelle Unbewiesenes als unerschütterliche Tatsache hin. Ja, ist denn dieses allmählich in die Gemüter eingehämmerte ’iai ibrri i*?k 131 keine Tatsache, kein Beweis? Aus den vielen einschlägigen Tatsachen sei eine erzählt. Bei Einführung eines neuen Mittelfchuldirektors in einer bekannten Einheitsgemeinde führte dieser nach Zeitungsberichten aus: Das Judentum hat zwei Richtungen, die talmudifche und die prophetische, er freue sich die Vertreter beider Richtungen, die beiden Rabbiner, hier zu sehen usw. Ist das nicht der Ausdruck des durch das Doppelsystem erzeugten Gemeinbewußtseins? Und die Ablehnung liberaler Rabbiner? Ich habe die Frage aufgeworfen, wer die.halachifche Verantwortung für die Anerkennung,Wn n“*a - West liberaler Rabbiner trägt. Ich Msielt keine

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