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Der Israelit · 1924-11-13 · Heft 46 (13.11.1924) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 46 (13.11.1924)
Date
1924-11-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 Nr. ^6 Der Israelit 13. November 1924 rechts und links von kreuzgeschmückten Gräberreihen umgebene jüdische Grab am Kopse einer leerstehenden Reihe als einen Teil des christlichen Anstaltsfriedhofes ansehen müssen. Sollte unsere Vermutung nicht zutreffen, so würde es uns freuen, vom Synagogenrat eines besseren belehrt-zu werden. Sehr jüdisch und sehr liebevoll wird aber auch dann noch die „jüdische Reihe" aus dem Anstaltsfriedhos zu Emmendingen nicht anmuten. Um die Selbständigkeit der Orthodoxie. Don Gabiha den Pesisa. Gegenbemerkungen. In den Nummern 30—32 des Achdus- Organs setzt sich Herr Rabbiner Dr. Unna mit den Opponenten seiner Arewus-Theorie auseinander, unter ihnen auch mit meinen halachischen Ausführungen. Seine Auseinandersetzung möchte ich hier mit einigen Gegenbemerkungen begleiten. Bevor ich auf die Sache selbst eingehe, muß ich, sehr zu meinem Bedauern, feinen zahlreichen Vor- und Zwischenbemerkungen ein Wort widmen. Herr Rabb. Dr. Unna richtet an meine Adresse eine längere Belehrung und Mahnung über die Art, wie sich der nxninnma zu solchen Problemen innerlich rüsten soll: Quellenforschung, Abwägung der Ansichten gegeneinander, unbestechliche Unparteilichkeit sind seine Forderungen. Ich unterschreibe sie. Füge aber hinzu, daß sie auch für die Vertreter der Gemeindeorthodoxie Geltung haben müssen und füge weiter hinzu, daß ich ihnen entsprochen habe. Ich hatte nichts anderes vor als die kritische Beleuchtung des Referats des Herrn Rabb. Unna, in welchem versucht wurde, den Einheitsstandpunkt als den überlegenen, prinzipiell richtigen gegenüber dem Selbständigkeitsstandpunkt darzutun; diesem wurde nur für die Vergangenheit zeitweilige Geltung zugestanden. (Jetzt hat Rabb. Dr. Unna seinen Standpunkt ein weniH abgeschwächt.) Diesen Angriff wollte ich abwehren. Das geschah in durchaus sachlicher, auch die Gegeninstanzen berüsichtigender Weise. Wenn mir Herr Dr. U. „parteimäßige Einstellung" und sogar „ungewollte" Irreführung vorzuwerfen für gut findet, dann überlasse ich das Urteil ruhig dem objektiven Leser. Ich habe nicht die Absicht,, mich mit solchen grundlosen Vorwürfen auseinanderzusetzen. Das ist nicht der Ton von v'rnvn 'Xiai -pa Das übrige wird sich bei der Untersuchung seiner Einwände finden. Wenden wir uns dem Sachlichen zu. Das Selbständigkeitsprinzip müsse, so meint Herr Rabb. U., einen Fehler haben, da es sich nicht durchgesetzt hat, es ist eine nm,n an pxn m'n na nasr j'*a'* In der Tat aber hemmten nicht materielle Unmöglichkeiten feine Durchführung, sondern psychologische Gründe. Eine Analogie bietet hierfür der Ausschluß der vmn aus dem Judentum. Schon zur Zeit des 'ax n wurden sie auf Grund erwiesenen Götzendienstes zu map erklärt, aber ana l^ap xH das Volk führte den pva nicht durch. Erst viele Geschlechter später, zur Zeit der Amoräer mx 'n und 'ax 7n nehmen buch die breiten Schichten des Volkes den Entscheid an. Raschi z. St. x"j? n fp phin gibt den psychologischen Grund an: ma j'V’n . i'.nw man war zu sehr an die Verbindung gewöhnt und konnte sich nicht lossagen. Später erst haben sie sich abgelöst. Derartige Argumente sagen also gar nichts. Mit ihnen hätte auch axnx gegen "'^x argumentieren können. Wenden wir uns den halachischen Einwänden zu. Ich habe drei Beweise angeführt für die Behauptung, daß das Steuerzahlen an eine Reformgemeinde sogar ein xirm^xn niv'x sei. Herr Rabb. U. nennt das eine künstliche Vergrößerung des niv'X. Nun, daß das Einheitsgemeindesystem einen xir’nixn nio’x involviert, hat schon der p"'w nnna in seiner ■nmo mx naiwn behauptet. Also selbst wenn es gelungen wäre, meine Beweise zu' entkräften, bliebe ein n"X übrig. Das ist aber völlig mißlungen. Gegen den von mir angeführten a'^wa kann man sich, so sagt Rabb. U., einfach auf bm.bn 0"a berufen, der gegen dena"bipa und für den a"a entscheidet. Ja, wenn in der Halacha Willkür erlaubt wäre, dann wäre eine solche Berufung in unserem Falle möglich. Da aber der a"tn x^an 'a eppo rra entscheidet: ’aa pioax nnxn narr' xbi |n nt nn p new arri npi^na ia vw nana nmxtp oainptP„3n einer strittigen 1)alad)i\d)en Frage kann man nicht sagen, ich entscheide nach der mir beliebigen Ansicht, ein solcher Entscheid ist ein unwahrer" — nach diesem x"an kann man sich hier nicht auf den tra berufen. Denn der x"nm bezeugt, daß ä'aivxn.n am der Ansicht des a"ätya sind, der rana entscheidet wie der a"bva die nach demv"a kommenden D'mnx erheben gegen ' seine Argumentation Einwände. Der tra aber setzt sich mit dem X"nrn und dem ras nicht auseinander. Da kann man sich nicht hinter der ragenden Größe des *'» tra verschanzen, sondern müßte aus D'pviai o"w, den Beweis igegen x"i'N, gegen rana und gegen die u. a. irpym njn rvnn .'xnrta führen. So fordern es die Normen der Halachafindung x"ana ' Im übrigen aber: wenn schon jemand den Entscheid desb"l o'‘a rein auf feine überragende Autorität hin gegen b'jnrrK hinnehmen will, dann warum nicht auch seinen Entscheid für die Trennung von der Neologie? Die Ansicht des a"*?wa muß uns demnach maßgebend sein. Wenn also auch die Neologie ihre Institutionen selbst erhalten kann, ist doch das Steuerzahlen der Gesetzestreuen man jra1?, da immerhin D'Vxnw zur Erhaltung der verbotenen Einrichtungen zahlen müssen. — Um diesen a"^va anwenden zu können, bedarf es — wie bereits in den ersten Artikeln ausgeführt ist — nicht der Unterscheidung zwischen den eigentlichen Uebertretern und den „Mitläufern". Selbst wenn man alle neologen Synagogenbesucher kollektiv faßt als Übertritt im Sinne des a'^wa doch jeder Kontribuent zra* Damit, daß der neologe Synagogenbesucher zunächst für sich naia ist, hört er ja nicht auf, in Beziehung auf den anderen naiy ein Mithelfer zu sein. Denn für sich allein kann keiner eine Gemeinde erhalten. Nur xn*an xim*? habe ich gesagt, selbst wenn jemand dies bestreiten und die gesamte Neologie als eine Person fassen wollte, die für sich allein die Mittel für ihre m'aa hat, selbst dann wäre der a"VtP» anzuwenden, weil zwischen den Uebertretern und den bloßen Helfern zu unterscheiden ist. Diese Unterscheindung hat ihre Stütze im pn und in den Tatsachen. Im pn^im x"ap 'o rr» x"an 'X und in der Erfahrung, denn sehr viele in Großgemeinden sind wohl praktische .nn'av naiv, wollen aber dennoch den theoretischen Radikalismus nicht. Die Entscheidung trifft übrigens auchRabb. Unna selbst. Denn er behauptet, die m'as? in neologen Gemeinden geschehe nicht durch ihre Erhaltung an sich, sondern nur maya nsraa, beim Orgelspiel, beim Verbreiten traditionswidriger Lehren. Folgerichtig sind nur die Organisten und Lehrenden die Uebertreter, höchstens noch die Anwesenden. D i e Steuerzahler also, die keine Synagoge besuchen oder keine Kinder in den verbotenen Religionsunterricht schicken, sind bloße Mithelfer. Daraus folgt dann, daß jeder Steuerzahler y'sh Übertritt. Gegen meinen Zweiten Beweis aus dem rann wird eingewendet, der rann stehe im Gegensatz zu D"xi und 'som, da diese das Verbot, "änawa" einen mo'x zu reichen nur nna mas? gelten lassen, die onnwa aber werden doch sicherlich nana als erlaubt ansehen, was nach rann auch r» rra 'xp x1? einen mm niv'x ergibt. Ach setze die betreffenden Stellen aus rann wörtlich hierher. Der am?, gegen den sich ,"211 wendet, schreibt: phvsi --vinn nv'vb OK w in'a pann xnivx ra b'pw 'xa x“?n p'»a 'an *?"t rnn nanai xa’x- Der ama faßt also 'asm so auf, daß mit dem Ueberreichen eines nio'x an einen naia, der ihn sich selbst nehmen könnte, nur ein pann niv'x gegeben ist und wendet diesen pn auf Karän an. Wenn man ihnen z. B.abna nvareicht, das sie ja für erlaubt ansehen, dann geschieht nur ein pann niv»x. sofern es ihnen selbst auch erreichbar wäre. Dagegen schreibt nun der rann, daß bei Karäern v"ah,nach allen Ansichten — öassraV kann sich nur auf die zitierten 'aom und pn beziehen — also a u ch n a ch 'a o i n u. pnmU dem Reichen von abna nwa ein mm mo'x begangen wird, selbst wenn sie das Verbotene auch ohne Hilfe nehmen könnten, weil sie es als max nnVF ansehen. Kann jemand wirklich glauben, daß der rann das 'aotrv mit dem er es zu tun hat^ übersieht? — Es ist zu unterscheiden zwischen naia,. der ja nur kniö'x ^axi xnn’.n p’aw zu sein braucht, und dem nawa. Bei einem solchen, wenn man ihn dem 'xnp gleichachten will, wird der rann in der Tat auch nai ’xp xVa einen mm niv'x behaupten. (Warum korrigiert Herr Rabb. Unna naia in naiwa? In 'aom steht in allen mir zugänglichen Drucken naia). Oder aber, und das scheint mir aus hier nicht zu erörternden Gründen das Richtigere zu sein,;man unterscheidet zwischen nawa und 'xnp. ^Der naiva hat sich vom Yn! osgesagt, behauptet aber nicht, daß nach der nana mm erlaubt wäre. Dagegen behaupten die Karäer, daß imSinne der mm das a^na nm erlaubt sei. Von solchen allein redet der rann, daß bei nma naix selbst 'iai 'xp xVna der mm niv'x angeht. Bei den Liberalen liegt nun Aehnliches vor; sie behaupten, ihre Lehre, ihr Kult sei im Sinne der mm. Hier gilt demnach nach der nv'V das rann immer derxm'mxn niv'x, auch'xp x^ns nai- Mit der Ansicht des n»a nrna hat sich Herr Rabb. U. gar nicht geholfen, da gerade wenn man seine Unterscheidung annimmt, nur bei Reformgemeinden, die aus vorhandenem Vermögen ihren Kult erhalten, der m"nixn niv'x fortfiele, nicht aber bei solchen, die auf Steuern angewiesen sind. Ueber diesen Punkt wird noch, in anderem Zusammenhang manches zu sagen sein. Auf meinen dritten Beweis geht Herr Dr. U. gar nicht em. Wohl weil er im naa eine alles niederschmetternde Waffe gefunden zu haben glaubt. Sehen wir uns diese näher an. , Der *pmn nso in a'^n nixa schreibt, das Leihen von Geld an an'x dt 'iab rriav ist mir ’aaVn ’ieV, da das Geld selbst nicht zum mtrx verwendet, sondern dafür erst ry nanpri gekauft: wird. Daraus folgert Herr Rabb. Unna: . . ra* ms? kann immer nur da in Frage kommen, ww es sich um eine unmittelbare Veranlassung: zu Uebertretung eines niv'x Handels niemals aber, wo lediglich eine Geldzahlung zur Förderung eines niv'x geleistet wird." Hier handelte es sich nur um einen pann niv'x- Der Talmud rede von r'ab immer nur bei Dingen, die unmittelbar dem nia'x dienen. Mit dieser Feststellung, so verkündet er, stürze das ganze Gebäude des ^xmmxn mo’x krachend zusammen. Dann wundert sich Herr Rabb. Unna noch 5—6 Zeilen lang darüber, wie ein solch elementarer Satz der einschlägigen Halacha übersehen werden, kann und schreibt das meiner tendenziösen Methode zu. Nun, es wird sich gleich Herausstellen, auf welcher Seite der Irrtum liegt. Aber, so muß jeder Sachkundige erstaunt fragen, wenn diese elementare halachische Tatsache besteht, wenn Geldzahlen zum niv'x niemals einen xmnixn niv'x darstellen kann, warum hat dann Herr Rabb. Unna in seinem!;rundlegenden Referate den xm'mxn mo'x nicht mit diesem Elementarsatz abgewiesen? Statt zu agen: Steuerzahlen sei kein xjrmxn niv'x, weil dw Neologie sich selbst erhält, Müßt eD gesagt:.

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