Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 45 (6.11.1924)
- Date
- 1924-11-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 Nr. 45 her Seele eines Auserwählten ' aufgeleuchtet häöen, sie „zu erfüllen, noch ehe sie gegeben ward." Aber wehe uns, dem jüdischen Volke, wehe der Wahrheit, wenn wir nun-aus falscher Furcht vor einem niemals gesprochenen und gedachten „Nur" der Orthodoxie — den Todessprung von Abraham zu den jungen suchenden Jünglingen unserer Zeit über den Sinai hinweg wagen, und einem ohnedies zur Selbstüberschätzung neigenden Geschlecht den Irrtum erzeugen, es gleiche den E n g e l n, es gleiche Abraham; es brauche, letzten Endes n u r s i ch s el b er zu gehorchen, in seinem Blute lebe abrahamitischer Schöpfergeist, berufen, sich selbst das Gesetz des Lebens zu schaffen, das sich letzten Endes in einer neuen Art „prästabilierter Harmonie" als Gottes Gesetz erweisen werde. Die Praxis der Jahrtausende, das Lernen und Vollbringen all der Gerechten und Heiligen, die ihren Geist und ihre Tat selbstvergessen in 2N22D min und> ns b§2V min nicht „Abrahams", sondern in die dem Mosch eh offenbar te.Halacha versenkt, sie legen ein universales Zeugnis ab gegen diesen neu geprägten mystischen Subjektivismus, der zum „Gesetz" bekehren will, indem er das Gesetz selber seiner Endlichkeit und damit unbewußt seiner objektiven Gültigkeit beraubt. Denn das Gesetz, insofern es Gesetz für irdisches, endliches Menschen - und Volksleben sein soll, muß logischerweise endlich,!). h. kodifizierbar sein in seinem Bestände und allgemeingültig in seiner Autorität. Der Gesetzgeber, der das Verbot aussprach, dem Komplex der Thoragesetze „etwas hinzu z u f ü g e n", und der gerade in diesem Zusammenhang die Vielheit seiner Gesetze als einheitliche „M i z w a" bezeichnet, hat offenbar die innere gegenseitige Bedingtheit der einzelnen Teile seines Gesetzgebungswerkes und die Beziehung des G a n z e n zur Gesetz empfangenden, einheitlichen jüdischen Nation als Grundvoraussetzung des großen geschichtlichen Erziehungswerkes der Thora an Israel statuiert. Es sind ja nicht einzelne Auserwählte, nicht Abraham, Isaak, Jyakob, es ist ja, und zwar gerade seit jenem Tag am Sinai, ein ganzes Volk, das zum Träger, zum Crfüller oer Thora erkoren ward. Und auf die Summe der Volk bildenden Einzelnen ist die Summe der Thorageseke eingestellt — kein Mehr und kein Minder zulassend. Und den aufeinander folgenden Generationen kann das Gesetz offenbar ja nur dann wahrhaftig CL»-*v Literarische Notiz zu 'D* (Aus meinem Werke vvi t)- Von Rabbiner Ir. Winkler in Kopenhagen. 15.9: bedeute nach Onkelos, Rafchi und Ramban: «Drei Kälber", nach Ionatan, Ibn Esra und Kimchi (pnnn Tnrnpn) daaegen: «ein dreijähriges Kalb". Letztere Erklärung weist Ramban mit dem Hinweis daraus zurück, daß eine dreijährige Färse nicht mehr nh?' sondern ms heiße. mnV a*mnn 2"a ''y m "v mp’l- Hierzu möchte ich auch noch Folgendes anrühren: In der ersten Mifchna von ,Tis 'oa sagt Rabbi Ioschua: «Ich habe den Ausdruck n'V^V lSchlofchis) gehört", — ein Wort, das weder ihm selbst noch den anderen Weisen bekannt war. Ben Asai erst mußte sich bemühen nachzuweisen, daß es „dreijährig" bedeute. Hätte, frage ich, unser dieselbe Bedeutung, wie wäre es zu verstehen, daß Rabbi Ioschuas Lehrer den zweifelhaften Ausdruck anstatt des ntpViPa Der Israelit 6. November 1824 erhalten werden, wenn es — wie das r^Y^ an^M lehrt -7in voller Klarheit und UnbÄingchmt zum alleinigen Inhalt aller Erziehung wird. Ein „Wunder, ist keine Geschichte", sagt Rosenzweig, und „ein Volk keine Rechtstatsache". Das mag im allgemeinen gelten; aber das Gewaltige, das Einzige des jüdischen Volksdaseins liegt gerade darin, daß das ereigniseinzige, der Geschichtsbetrachtung nicht unterliegende Wunde rv der Sinäioffenbarung sich durch di ^beispiellose Tatsache des die Ge ne - rationen nacheinander immer tiefer erfassenden L er n e n s und Uebens der Lehre zur Geschichte gestaltete, fortzeugend Geschichte im eminentesten Sinne wirkte, und daß ferner d a s j ü d i s ch e Volk seit dreitausend Jahren fei«ne eigene Existenz in der Tat in voller Bewußtheit als Rechtstatsache begreift. Das Königtum Gottes — zweifellos eine Rechtstatsache ersten Ranges — schafft dasVolkstum Israels. Von dem dröhnenden Thoraworte: „Heute bist du zum Volke geworden Gott, deinem Gott e" bis zu dem im Dämmerschein jedes scheidenden Sabbats geflüsterten stillen Gebete:' „Du bist einzig und Dein Name ist einzig und wer ist wie Dein Volk Israel einzig auf Erden", lebt die durchaus einheitliche Ueberzeugung in allen gesunden jüdischen Seelen, haß nrnmni' ^«"w'i sin *p2 »mp Hin in, daß das Gesetz nicht Akzidenz eines vorher vorhandenen jüdischen Volkes ist, sondern das konstituierende Grundmerkmal dieses Volkes, wieGottselber, sein Schöpfer und Gesetzgeber. Was Hirsch und Breuer in dieser Hinsicht entwickelt — ersterer nur ganz gelegentlich, letzterer in systematischem Aufbau — kann man, der wissenschaftlichen Form entbehrend, von jedem Eheder-Jüngel im Osten und in jedem Chassidimstübel als selbstverständlichen Besitz der jüdischen Volksseele sich äußern hören, dort, wo westjüdisches Wesen niemals irgendwelche geistigen Einflüsse ausgeübt hat.- Aber das „N u r" der westeuropäischen Orthodoxie, das, weil es angeblich eine rein juristische Verpflichtung auf die „Uebernahme" am Sinai gründet, Rosenzweig offenbar als ein gefährliches, abschreckendes Moment gegenüber einer zum Gesetz zurückstrebenden Jugend kennen gelernt hat? Wir wissen nichts von diesem „Nur", soweit vor allem Hirsch in Betracht kommt. Fast scheint es uns, als ob hier mehr Herr Friedrich Thie berger die „westeuropäische : Orthodoxie" vertritt, der vor einigen Jahren °ein ^psiar Sätze Hirsch« über Ne Offenbarung zum MegMtand einer kritischen Besprechung im „Juden" gemacht hat. Breuer gegenüber, der, mp M logischen Klarheit willen, in seinen" er st e n Schriften (später nicht mehr) vielleiD mehr als gut den Zwangscharakter des jüdischen Gottesrechts unterstrichen hat, könnte man dasÄWverständnis noch begreifen, obgleich auch er deutlich genüg diesen Weg der schlechthinnigen Unterwerfung unter das Gesetz eben als Wetz zum Ziel der rwnp gekennzeichnet W. Aber Hirsch? Sein ganzes literarisches Lebenswerk war ja der riesengroßen Aufgabe gewidmet, die Erfüllung des GesetzetzMn Wtgenoffen zum höchsten gei ft I ge tz^E r - leben, zu einem Anliegen fr eiest er liebeerfüllter Erhebün g de p S e e l e zu gestalten! Wer hat, wie er, es verstanden,auf der einen Seite die Einzelheiten MerM-tzwÄ ein großes^ System einheitlichen ZüjännNen- Hanges hineinzustellen, so daß sie förmlich inneres geistiges Bedürfnis des Jndivihuums werden und auf der anderen Seite mit seiner reichen, der Natur und Geschichte in tiefstem Verstehen zugewandten Seele ha« Band zu knüpfen zwischen dem Gesetz übenden Juden und dem Kosmos draußen, mit Sternenhimmel und erwachendem Frühlings fallendem Laub und starrendem Eis, mit der Schönheit des griechischen Himmels und dem gedankenreichen Ernste deutscher Denkarbeit? Wo bleibt da das angebliche „Nur", wenn im Gegenteil taufendfältig die Motive geweckt werden, die zur freien Hingabe begeistern an das ewige, auch für Hirsch vorweltliche^ unzählbare, weltumspannende, ewig heutige Sinaigesetz?*) Damit kommen wir endlich zu der Frage, ob denn in der Tat ein unüberbrückbarer Gegensatz vorhanden ist zwischen dem Verlangen, daß das Gesetz seine „Heutigkeit" wiedererlange und dem von uns verteidigten überlieferten Charakter dieses Gesetzes in seiner Umgrenztheit, Allgemeingültigkeit und unbedingten Verpflichtungskraft. Wir verneinen diese Frage. Daß das Gesetz *) Wir fürchten fast, daß nicht nur Herr Friedrich Thieberger die graue .Brille geschliffen hat, durch die nun selber ein so vorurteilsloser, von reinstem Wollen beseelter Denker wie Rosenzweig blicken muß, sondern daß — unbewußt — auch die gemeindepolitischen Kämpfe, die aus Grund der Lehren S. R. Hirschs noch die Gegenwart erfüllen. einer g erechten Würdigung seines theoretisch-wissenschaftlichen Schaffens nicht günstig sind. « aus der Tauro anwendeten?!! — Doch auch die erste Ueberseßung: ..drei Kälber" kann unmöglich befriedigen: Cs steht doch einmal in der Einzahl! Auch hier befinden wir uns vor einem unlösbaren Rätsel: Wozu denn die eine noch die andere Uebersetzung, die beide Schwierigkeiten bereiten? Warum nicht die so einfache, ungezwungene Deutung, die die Mischnah in Bobo mzio 68b uns nahelegt? Sagt djese uns doch in klaren Worten, was ru^itfa nb*y bedeutet! f'^y j’V2pa bnrr i'V^iwa in'V np ]mn p^n^ai 'im „Die neugeborenen Kälbchen werden bis sie den dritten Teil ihrer vollen Entwicklung erreicht haben gezüchtet". Der dritte Teil wird übrigens auch bei den Pflanzen und beim Kochen als Maßstab für den Beginn der Reife oder Genießbarkeit angegeben: 2"' mw v ■» b v iH'2Mpa rrnnini nnnnn ra H"s nnwya *n"a kws mann »'2 »Tglo meschulisches" heißt demnach «ein heran reifendes Kalb" und ist auch, wie Toffafot zu Gittin 56b mit Recht.'bemerkt, mit dem im Talmud oft vorkommenden Kfi^n »^y identisch, welches aber wiederum. nicht wie diese (a. a. O. und tr* nni22) meinen, von tfo by b'V'^Vi herzuleiten sei, sondern wie Rafchi ('2 mb rnnmoi H r'o 7'211'y) richtig bemerkt, daher, daß es den dritten Teil der vollen Reife erlangt habe; das Fleisch solchen Tieres sei von ganz besonderem Wohlgeschmack". nun ajra np'y2 nai? Hin thv Das Wort kehrt ferner in Jesaja 15, 5, unter der Form n'V^V n^y wieder, welches vom Targum durch sn2i nin^>n. gleich wiedergegeben wird, Rafchi z. St. dagegen erklärt es, wie n"0 mnos?» h*’ n2v nn?n .»Vjy n 't nV^a, mit p2*? „drittgeboren"; er selbst aber weist qw jmTy diese Erklärung als nicht zutreffend zurück, während Kimchis Auslegung trav N2» wie bereits eingangs erwähnt, sich nicht aufrecht erhalten läßt. — kleines Feuilleton. Ein zionistisches Bekenntnis über Hans Herzls Taufe. In der Oktobernummer der Buberschen Monatsschrift „Der Iude" finden wir folgende bemerkenswerten Ausführungen von Eugen Hoeflich über den Uebertritt Hans Herzls zum Christentum:. Theodor Herzls Sohn wurde in den Schoß der ihn selig machenden Kirche ausgenommen. Ein Fall, wie er täglich vorkommt, ein Fall der unwesentlich wäre, wenn nicht Theodor Herzl zufällig Gründer jener Bewegung gewesen wäre, die, in ihrer Konzeption zumindest, klare und eindeutige Absage ist an jenen Geist der Anbiederung an die mächtigere Gruppe, der seit Beginn der Ässimilationsperiode das Juoentum zerfetzt. Ein Sohn, der Blut und Namen feines Vaters trägt, geht, hin und zeugt wider feinen Vater an feinem Todestag. Judentum und Zionismus gingen mit einem Achselzucken und zwei Zeitungsnotizen über den Fäll hinweg zur Ordnung ihres Tages, den keine Sensation mehr revolutionieren kann und kein noch so symptomatisches Ereignis. Aber wenn auch Tausende täglich fliehen, diese eine Flucht ist exzeptionell genug, um mehr als das eine Wort zu verlieren, das sie kennzeichnet; und nicht vergessen werden darf dieser Fall, denn er steht als erschütterndes Menetekel;