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Der Israelit · 1924-11-06 · Heft 45 (6.11.1924) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 45 (6.11.1924)
Date
1924-11-06
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Frankfurt a. M., den 6 November 1924 9. Marcheschwan 5685 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Nr. 45 Abonnement ab Januar 1984: Deutschland 1 Goldmark monatlich; Ausland: Diertel- {ahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Berandes) Deutfch-Lsterreich: 50000 Kronen; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; Frankreich 5 Fr.; Belgien 16Fr.: Hollands fl.; Italien 80 Lire; Jugoslawien 70 Di«.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien 100 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 5 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tfchecho-Slowakei 85 Kronen^Ungarn90000Kronen; Dänemark 5Krone»; Norwegen 6 Kronen; Schweden 8.60 Krone«. . Einzelnummer dreißig Goldvkennige. Der Israelit erscheint jede« Donnerstag. Inserate 80 Goldpfennige, für.Stellensuchende 80 Goldpf., für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Die 75 mm breite Reklamezeile: letzte Tertseite 1.80 Mk., vorletzte Tertseite 8.— Mk.; Thiffregebühr in Höhe eines doppelten Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Inseratauftragen tartfm. Preiserhöhung jederzeit Vorbehalten. Inseratenannahme durch den Verlag des Israelit Ä.m. b. H., Frankfurt a. SR., Gr. Eschenheimer Straße B, Tel. Hansa 6813 sowie durch sämtl. Annoncen-Erped. des In- und Auslands. Alleinige Inseratenannahme für Frankfurter Geschäftsanzeigen: Jul. Schmidt. Langeftratze 7, II. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. jahlnngen direkt.an den Berlag auf Postscheckkonto Frantfurt (Main) Nr. 18808. — Außerdem an: Postsparlasse Wien Sir. 788W — Poftsparlassenamt Budapest Rr. 18484 — Postscheckamt Zürich 7284 — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam — Böhmische Unionbank in Prag — Banca Marmarosch. Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. I Schönste varmizwo-Geschenke: DIE PSALMEN Übersetzt und erläutert aott Rabb. S. R. Hirsch . In ff. Leinwandband SRI. 10.— Vorzugsausgabe in Halbleder aufBültenpäpier gedr. Mk. 20.— Zu beziehen durch alle Buchhandlungen Abrahamitisches oder mosaisches Judentum? Sine Auseirmubersetzimg mit zeitgenössischen Strömungen. . (Schluß.) B e i ö en Hei m k ehr e n d e it (3). Wenn die tälmudisch-midraschischen Ueberlieferungen has Alter des Thoragesetzes vor die Schöpfung des Weltalls zurückdatiöten, es von den Urvätern gelernt und erfüllt erblicken, feine Gebote und Verbote an den Knochen des Menschenkörpers und den Tagen des Sonnenjahres abzählen, und schließlich die geistigen Entdeckungen des spätesten Talmudschülers in die sinaitische Offenbarung mit einbegreifen, so sind dies alles Gedankengänge, die, wenn man sie nicht künstlich aus dem lebendigen Zusammenhänge der Gesamtüberlieferung herausreW und unter das Blitzlicht einer bestimmten Tendenz stellt, auch nicht im entferntesten die geradezu überwältigende Einheit und Geschlossenheit des im jüdischen Volke die Jahrtausende hindurch lebenden Bewußtseins erschüttern können: Das göttliche Gesetz ist auf Sinais Höhen, im 1571a und asia rvaijn M 0 scheh Rabbenu in lückenloser Vollendung offenbart worden; mw rr*?, „es ist nichts von ihm im Himmel zurückgeblieben" und k e i ne r h a t das Recht ihm etwas hinzuzufügen oder davon abzun e h me n. Der ungeheure Stoff der im talmudischuabbinischen Schrifttum von zweieinhalb Jahrtausenden niedergelegten halachischen Ueberlieferung, die gewaltige Geistesarbeit der Tannoim, Amvroim, Gaonim > und Rischaunim wurzelt brM zum letzten Federstrich in dieser Ueberzeuguüg, die das religiöse Innenleben der Million«»» Mischer Seelen seit den Zeiten her ersten Tradenten der Urmischna bis zum heutigen Tatze absolut ausschlaggebend beherrscht und die das tragende Fundament ihres Denkens gebildet hat. Gegenüber diesem allbeherrschenden Zentral- Dogma hätten für das Bewußtsein der jüdischen Gesamtheit jene agadischen Perlgedanken, die ja ihren herrlichsten poetischen Niederschlag in den Piutjm, insbesondere den Festgedichten des Schewuoth-Tages gefunden haben, selbst dann keine entscheidende Bedeutung, wenn sie an sich im Sinne Rosenzweigs geeignet wären, die Legitimation zur Lockerung des starren halachischen Rechtssystems durch das individuelle „Können" des Einzelnen zu begründen. Wie kann man „Hirsch und die ihm folgen" gerechterweise „formelhafter Verengerungen" des jüdischen Bewußtseins zeihen (ob auch in Gemeinschaft mit einer langen Ahnenreihe solcher „Verengerer"), da sie doch mit der starkenBetonung des sinaitischen Charakters der Thora wahrlich nichts anders gelehrt und verkündet haben wie ausnahmslos alle Träger des Rabbinismus seit 2000 Jahren, nichts anders wie die in der jüdischen Volksseele von je als selbstverständlichste Voraussetzung alles Denkens lebende Grundüberzeugung, daß in der Verwirklichung der aus Mischna und Talmud gewonnenen, Leben regelnden Halacha-Sätze mit jedem Tage die Verwirklichung des V2V21 der Q'l2a '821' sich aufs neue vollziehe. Dann aber können diese Halacha-Sätze als die Sätze eines in sich geschlossenen organischen Systems unmöglich nach anderen Mahstäben auf das wechselvvlle Spiel des Lebens angewandt und dadurch in gewissem Sinne weiterentwickelt werden als nach den in diesem System selber dafür gegebenen Bedingungen; keineswegs aber vermöge eines mystischen, im Blute der jüdischen Söhne lebenden subjektiven „Könnens", das jeder Unreife ohne zureichende Begründung als unter höherem Zwang sich ergebendes religiöses „Müssen" auszugeben vermöchte und das die „eine Thora", die Grundbedingung der Einheit des jüdischen Volkes, in eine heidnische Vielheit divergentester Lebensbetätigungen zersplittern müßte. Es besteht aber gar kein Widerspruch zwischen jenen überzeitlichen Vorstellungen vom Wesen des Thoragesetzes und der Rosenzweig so „unschön" erscheinenden angeblichen Festlegung auf '2'v in NVA» als alleinigen Verpflichtungsgrund für das Hüten des ganzen, ungeteilten Gesetzes. In wundervoller Klarheit wird der scheinbare Widerspruch in jenem bekannten Agadawort gespiegelt und zugleich gelöst, das von Mosche Rabbenus Zwiegespräch mit den Engeln erzählt. „Das kostbare Gut, das Du, Herr der Welt, vor der Schöpfung des Alls bei Dir bärgest — die Thora —, das willst Du den aus Fleisch und Blut geschaffenen Sterblichen schenken — gib doch Deine Erhabenheit über die Himmel". „Was steht in der Thora"?, erwidert Mosche: Du sollst nicht morden, nicht ehebrechen, gibt es unter Euch, den Engeln in Himmelshöhen, einen bösen Trieb, der zum Morde, zum Ehebruch führen könnte? Du sollst nicht stehlen — kennen die Himmlischen den Begriff des Eigentums? Ich bin Dein Gott, der Dich aus Ägypten geführt — hat Euch das Los'der ägyptischen Sklaverei getroffen?" So mußten die Himmlischen verstummen und dem aus Aegypten zur Freiheit heraufziehenden Volke ward der „verborgene Schatz", die vorweltliche Thora als nationales Lebensgesetz zuteil. Der Doppelcharakter des Gesetzes wird hier scharf Umrissen. Wie der jüdischen Ueberlieferung die Anschauung vertraut ist, daß die ganze irdische Welt eina Konkretisierung göttlichen Urlichtes darstellt, wie ja ferner im Menschen gewiß — V"N NVV2 1'S82 NS'I —, in tausendfältiger Abschattung aber auch in allen anderen Wesen des Kosmos göttlicher Geist in irdischer Hülle lebt, so erscheint auch das Wort der Thora, Lehre und Gesetz, von draußen, der Welt der Tat zugewandt, als erden-naheste, auf -das Kleinste, Aeuherlichste, Niedrigste eingestellte Norm des diesseitigen individuellen und nationalen Lebens. Aber wie dieses Leben selbst, so ist auch das es regelnde Wort nur der irdische Aspekt übersinnlicher Ideen. Die Thora, die bei Gott gewohnt tntn 8inn*r2'— die Engel allein vermögen sie zu lesen und nur diese Thora des Geistes ist ihnen zugänglich. Was die Buchstaben, die uns «jKjri 8^ M2in 8V verkünden, dem reinen G e i st e bedeuten, es ist eben nur dem reinen Geiste bekannt, dem auf dunklen Untergründe das weiße Licht dieser Thora des Geistes leuchten mag. D i e Thora, die „Gott selber lernt", sie ist der tiefste Urgrund unserer irdischen Thora, und auf halbem Wege vom reinen Geiste zur Konkretisierung fürs irdische Leben mag sie in Abrahams Seele, in seinen „beiden Nieren", 8 ‘4 . ■Bi 1

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