Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 41-42 (9.10.1924)
- Date
- 1924-10-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2450286-2450326--71602-2528928- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 41/42 Seite 3 9. Oktober 1924__ Und dennoch müßte in Ungarn, wie überall in den Ländern der Not die Bürgerfreiheit der Minoritäten und das Judenrecht als Eigengewächs erblühen. Mittels der Presse, mittels der Volksvertretung, durch Auspeitschung aller Gemüter und Gewissen im ßattbe selbst, durch Mobilmachung aller Geister, die für Recht und Würde des Staates noch besorgt sind, müßte das Ziel erreicht werden. Jede Einmischung von außen würde fürs erste der Sache mehr schaden denn nützen. Darum haben wir keine besonderen Sympathien für gewisse Bestrebungen, die zur Zeit, nach Presseberichten, vom „Verbände ungarischer Juden in Amerika" ausgehen und darauf abzielen, das Weiße Haus in Washington zu einem Eingreifen zugunsten der Juden in Ungarn zu veranlassen, möglicherweise sogar dieses Eingreifen als Programmpunkt des einen oder andern Präsidentschaftskandidaten zu sichern. Selbst unter Berufung auf gewisse internationale Verträge, die Ungarn an eine gerechte Judenpolitik binden, scheinen uns diese Bestrebungen verfehlt. Demgegenüber begrüßen wir umso hoffnungsvoller die Abwehr, die in Ungarn selbst in allen maßgebenden südischen Kreisen und darüber hinaus in so mächtiger Weise eingesetzt hat. Wir wünschen unsern Brüdern in Ungarn in ihrem harten Kampf gegen Haß und Vorurteil besten Erfolg und dem ungarischen Staate im neuen Jahre mehr Einsicht für das, was ihm als modernem Staate frommt und nützt. Die Sukkoh — eine Wohnstätte. Von Willy Wolf kn Köln. „In den Sj ü 11 e n sollt Ihr wohnen-, -sollen wohnen in den Hütten!" Es ist wohl nicht allein die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes, welche der Tauroh Anlaß gab. in diesem Verse die Sukkohpflicht zweimal mit den gleichen Ausdrücken zu erwähnen. Es galt vielmehr, die beiden grundlegenden Momente, aus welchen sich das Gebot der Sukkoh zusammensetzt, in scharf umrissener Form auf solche Weise nebeneinanderzustellen, daß ihre völlige Gleichwertigkeit in die Erscheinung tritt. Diese beiden Momente — die Hütte und das Wohnen in derselben — sind nämlich in gewisser Hinsicht gegensätzlicher Art. Im Rahmen der Vorschriften, mit welchen die Tauroh die Pflicht der Sukkoh ausgestattet, kommen sie indes zum harmonischen Ausgleich und dies rührt eben daher, daß sie beide in gleichem Maße dem gesetzlichen Grundbegriffe der Sukkoh an- __Der Israelit _ gehören. Diese Gleichheit ihrer Bedeutung hebt nun der Tert dadurch hervor, daß er beide Momente zweimal nacheinander ausspricht und dabei zunächst die Hütte dem Wohnen und darauf das Wohnen der Hütte voranstellt. Die Gegensätzlichkeit der Sukkoh und des Aufenthalts unter ihrem Laubdache besteht in dem Umstande, daß die Sukkoh den Charakter einer vorübergehenden Wohnung trägt, während sich das Verweilen in derselben so gestalten soll, als sei es für die Dauer berechnet. Daß die Sukkoh das Merkmal einer zeitlich eng begrenzten Wohnung in sich birgt, entnimmt Rowo (Sukkoh 2, 1) der Festlegung der Sukkohpflicht auf die kurze Zeitspanne von sieben Tagen. Diese Frist ist im ersten Satzteile angegeben, in welchem die Sukkoh als solche im Vordergründe steht und dürfte gerade diese Tatsache den vollen Gedanken des ersten Momentes der Sukkohpflicht enthalten. Der Tert setzt hier die Sukkoh voran und will somit ihre wesenhafte Eigenschaft schildern.. Er vollbringt dies durch den Hinweis auf ihre siebentägige Zeitdauer und sagt damit: „Die Sukkoh stellteinevorübergehend e Wohnung dar." Anders im zweiten Satzteile. Hier herrscht das ergänzende Moment, das Wohnen in der Sukkoh, vor. Die Weisen lehren (Sukkoh 26, 2), daß es mit derselben Behaglichkeit beschaffen sei, wie man im eigentlichen Heime zu wohnen pflege. Das Wohnen kommt aber durch die Menschen zustande, welche in der Sukkoh verweilen und so ist in diesem Satzteile, welcher dem Aufenthalte in der Sukkoh gewidmet ist, der Menschenkreis bezeichnet, welchen die Tauroh zum Wohnen in der Sukkoh verpflichtete: „Jeder in Israel Eingeborene". Aus der Vereinigung beider Momente ergibt sich-dann als Grundgedanke der Sukkoh die Wahrheit: „Unser Weilen hienieden ist zwar zeitlich bedingt, doch findet es im Hinblick auf Gott Ruhe und Behaglichkeit". Der Hinweis auf Gott ist in unsrer Abhängigkeit von Gott, welche die Sukkoh uns vergegenwärtigt, enthalten: indem die Sukkoh den Schutz veranschaulicht, den uns ausschließlich Gott zu gewähren vermag. Dieser Schutz wurde dem ganzen Volke beim Auszuge aus Aegypten in solch vollendetem Maße zuteil, daß die Tauroh die alljährliche Erinnerung an ihn als den Zweck der Sukkohpflicht bezeichnet. Damals zog Israel über die öde Fläche des Sandmeeres dahin und Gott allein verlieh ihm Schutz vor den Unbilden der Natur, indem Cr es „in Hütten wohnen ließ". Seitdem redet uns die Sukkoh den Doppelgedanken ins Herz, daß wir ohne Gott schütz- und haltlos auf Erden weilen, im Anschlüsse an Ihn aber schon im Diesseits Ruhe, Sicherheit und Frieden gewinnen. Es ist nun recht bemerkenswert, daß uns derselbe Begriff an der Stelle entgegentritt, an welchem uns die Hütte zum ersten Male im Schristterte begegnet. Auch hier bedeutet sie den Schutz, der einem Wesen um seiner Abhängigkeit willen zuteil wird. Es geschah bei unserm Stammvater Jakob, der sich von Arams Gefilden mit seiner Familie auf der Heimreise befand. Da berichtet die Tauroh (1. B. M. 33. 17): „Und Jacob zog nach Sukkoth und baute sich ein Haus: und für sein Vieh errichtete er Hütten; darum nannte er den Ort: Sukkoth". Jaocb baute also für. sich ein Haus. Was ist dies aber anders als die zum behaglichen, dauernden Aufenthalte bestimmte Stätte, den die Tauroh beim Sukkohgebote als gastliches Wohnen begreift? Für das Vieh errichtete er jedoch Hütten, die lediglich zum Schutze vor den Einflüssen der Natur dienen. Jacob legte dem Erlebnisse eine solche Wichtigkeit bei, daß er es in dem Namen, welchen er dem Orte gab. verewigte. Er wählte indes dazu nicht etwa das Haus, das er für sich und die Seinen dort gebaut, sondern vielmehr die schützenden Hütten, die er für die seiner Obhut anverttauten Tie-re hergestellt. Somit ist die Sukkoh schon hier bei der ersten Gelegenheit, bei welcher sie Erwähnung findet, das Bild des Schutzes, der einem Wesen bereitet wird. Die Begebenheit selber ereignete sich, dem voraufgehenden Verse zufolge zu der Zeit, als Esau sich soeben für immer von Jacob getrennt. Esau zog seines Weges nach Se'rr. Jacob war auf dem Wege zur Heimat, wo sich seine Familie für ihre geschichtliche Bestimmung vorbereitete. Jacob war ihr Stammvater. Zu solcher Würde gehörte ein Adel der Gesinnung und Jacob betätigte ihn am Beginne des Weges, den er. befreit von Esaus Macht, rüstig allein zu wandeln hatte, in der ursprünglichsten Form, in der Hilfe, die er schutzbedürftigen Wesen zuwandte. Es war ein rein menschliches Empfinden, welches Jacob an diesem Orte betätigte und wie hier Jacob seiner Herde, so ist im Sukkoh- Gebote Gott, der Hirte Israels, seinem Volke mit seinem Schutze nahe. Aus drei Stufen schreitet somit der Gedanke der Sukkoh zur Vollendung empor. Die niederste zeigt sich bei Jacob, weil dort das Haus, die Wohnstätte des Menschen, ohne den Begriff der Sukkoh, für sich allein dasteht und die Hütte nur dem Tiere dient. Die Sukkohpflicht erhebt sodann die Sukkoh auf eine ragen die Weißgekleideten aus der Menge hervor, und oft find es nur die Kultusbeamten, die von Amts wegen den Festbrauch halten. Interessieren dürfte es, welchen Ursprung Wort und Gebrauch das Sargenes haben: Meine Ausfühungen stützen sich auf die Abhandlung Berliners im Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur 1898. Das Wort onano -Sargenis — leiten bie meisten Erklärer vom Stoffe her, aus dem es geferttgt ist — aus Serge oder Sarge. Berliner hat in einem Kommentar zum Talmud Moed koton 26 nach eirier Münchener Handschrift gefunden, daß das Wort rmiamn mit p’frn — Hemd — übersetzt wird mit dem Zusatz piiuv rbm — Sargenes —, und erweitert diese Erklärung nach Or Sorua — S. 180 und nach Rasch! zu Sabbat 77 b. Das altdeutsche carroch oder sarroi-Hemd war demnach die erste Bildung des späteren naiv. Auch Üippmcmn Heller schreibt an einer Stelle zu mrs 'Vn — piy» owaio — Weinhold schreibt in seinem Werke „Die deutschen Frauen im Mittelalter": „Als weiteres umgürtetes Ober- Neid ist für die alte Zeit der Kittel zü erklären, das Wort kommt samt der Sache nicht vor dem Ausgang des 13. Jahrhunderts vor. Es werden seidene oder mit Bildwerk gestickte oder gewirkte Kittel erwähnt. Im 15. Jahrhundert scheinen besonders weiße Kittel bei Männern und Frauen beliebt gewesen zu fein. Sie deckten stets die ganze Gestalt und waren zuerst Festgew ä n d e r. Als Haus- und Arbeitskleid kommt der Kittel erst später vor. Bei den Frauen ist dann der Rock, der vom Mieder getrennt und an demselben befestigt ist, darunter gemeint. Hieraus ist wohl zu entnehmen, daß aus der altdeutschen Zeit bei den Juden der Brauch sich eingeführt hat, das weihe Festgewand, damals Kittel genannt, am Versöhnungstage zu tragen. Denn zumeist für diesen festlichen Tag wird in den talmüdischen Quellen als religiöse Vorschrift ausgesprochen, ihn Durch die Anlegung eines reinen Gewandes auszuzeichnen- Ganz nahe lag es, auch fük das Brautpaar am Hochzeitstage die Anlegung eines solchen Festgewandes vorzuschreiben. Zur Zeit des in Mainz lebenden Verfassers des „Maharilbuches" sinden wir nur die Braut mit dem Sargenes als Festgewand geschmückt, während der Bräutigam, welcher die sabbatlichen Gewänder anlegte, mit symbolischen Zeichen zur Erinnerung an die Trauer um Jerusalem versehen wurde. Auch der selbst bei den Aermsten verherrlichte Seder konnte den Familienvater veranlassen, den Kittel als Festgewand anzulegen. Deshalb legt ihn auch ein Leidtragender nicht an." — Der Kittel als Totengewand wird zuerst beim Verfasser des Rokeach als «rarns? p>bn — das Sargenes-Hemd erwähnt. Da der Rokeach, R. Eleafar ben Jehudoh, um 1200 in -Worms lebte, gest. 1238, ist wohl seit dieser Zeit es allgemein Sitte geworden, dem Toten das Festgewand anzulegkn und man verbindet sicherlich damit den Gedanken, „daß es das Herz des Menschen breche und es demütig mache." Dieses führt wohl auch dazu, daß das Sargenes an den Festen angelegt wird, an denen nach der Tradition göttliches Gericht gehalten wird — am Neujahrsfest, Bersöhnungstag, außerdem beim Tal- und Geschemgebet und Hoschanoh-Rabbo — naä) polnischem Ritus. Auch dieser weicht in vielen Gemeinden ab. So änderte sich das ursprüngliche Festgewand. (lieber das Vorkommen der Carcinoms bei den Inden) schreibt Dr. L. S a m u e l s, Mitglied des englischen Krebs-Erforschungs-Comites, an „Jewish Chronicle", daß im allgemeinen bösartige Geschwülste unter der jüdischen Bevölkerung weniger häufig seien als in der Gesamtbevölkerung; insbesondere gilt dies für die Carcinome der Brust und des Uterus. Dagegen sei die Beteiligung der Juden an den Carcinomen des Magens und des Darmes höher als es dem Durchschnitt entspricht. Die Ziffern gelten nur für die zivilisierten Länder, wie denn der Krebs überhaupt eine spezifische Zivilisations- Krankheit ist. (Dänische Ausgrabungen in Palästina.) Ein Komitee von dänischen Gelehrten hat von der englischen Regierung die Konzession bekommen, Ausgrabungen in der alten Residenzstadt des Königs Saul in Silo in Palästina auszufuhren. Das dänische Komitee besteht aus den berühmten Forschern Skovdaard-Petersen, Prof. Oestrop, Prof. Buhl und dem Stiftspropst Oefsing. Der Inspektor des dänischen Nationalmuseums wird die Ausgrabungen, die im Frühjahr beginnen werden, leiten. (Eine historische Synagoge vor der Gefahr der staatlichen Beschlagnahme.) Eine der ältesten Synagogen in Polen ist die große Synagoge in Luck, die noch zu den Zeiten König Sigismunds erbaut worden ist. Laut der Forderung der damaligen polnischen Regierung wurde die Synagoge festungsartig gebaut, um evtl. Verteidigungszwecken zu dienen. Es sind aber Akten vorhanden, die bezeugen, daß die Synagoge aus jüdischem Gelds gebaut worden sei. Vor kurzem hat ein gewisser Wojnicz im Aufträge einer polnischen Gesellschaft eine Broschüre herausgegeben, in welcher er nachzuweisen sucht, daß die Lucker Synagoge durch König Sigismund aus Staatsmitteln als Festungsteil erbaut worden sei und also Staatseigentum ist. Nunmehr haben die Behörden die Lucker jüdische Gemeinde ausgesordert, den Beweis zu erbringen, daß die Synagoge tatsächlich der Gemeinde gehört, widrigenfalls müßte sie dem Staate wieder zufallen. Die Lucker jüdische Gemeinde wandte sich an den jüdischen Historiker Prof. Balaban mit der Bitte, aus den historischen Archiven das Recht der Lucker Juden auf ihre Synagoge nachzuweisen. Die betreffenden Dokumente sind im Jahre 1914 bei Ausbruch des Krieges nach Petrograd gebracht worden.