Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1924)
- Date
- 1924-09-25
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Der Ssraelit L) l ä t t e r 25. September 1924 Nr. 16 Sette 3 Referat von Rabbiner I. Horovicz aus Jerusalem über die innerpolitischen Erez I i s r o e l - F r a g e n, insbesondere das Gemeindegesetz. Der Bericht gipfelte in der Vorlage der von der Kommission vorbereiteten Resolutionen, die nach stundenlanger Aussprache mit einer Reihe von Abänderungen angenommen wurden. Auch alle anderen Anträge des G. A. und der Kommissionen gelangten zur Annahme. Mittlerweile war es 3 Uhr morgens geworden. Trotz der vorgerückten Stunde herrscht im Saale lebhafte Stimmung. Oberrabb. L e w i n, der die Abstimmungsdebatte, die über 3 Stunden dauerte, mit meisterhafter Hand leitete, erhob sich zum Schlußworte. In einer, glänzenden Rede faßte er die Ergebnisse der Tagung zusammen. Die Beschlüsse können noch so gut überlegt und vernünftig sein--sie sind wertlos, wenn sie nicht durchgeführt werden. Cr hofft, daß die nächste Zentralratstagung mit dem Berichte beginnen wird, daß jeder Agudist feine Schuldigkeit in ideeller und materieller Hinsicht getan hat. Dann dankte er den Mitgliedern für ihre Arbeit und den,Rabbinern, die gekommen sind, um mit ihrem Rat der Versammlung beizustehen. Die Gastfreundschaft der Krakauer Kultusgemeinde wie der Mensteifer der Orts- und Iugendgruppen in Krakau hob er in besonders warmen Worten hervor. Nach ihm sprach Rabb. Dr. P. K o h n und gab seiner inneren Befriedigung Ausdruck, daß es ihm gegönnt war, die Früchte jener Saat in Polen zu genießen, an deren Ausstreuen er mittätig war. Nachdem seitens der Rabbinischen Vertreter, Rabbi Meier Don Plotzki, der Ostrower Raw, seine guten Wünsche der Versammlung übermittelt hatte, ergriff Herr Rosenheim das Wort und gab im Namen der Leitung die Erklärung ab, mit erneuter, aus dem Vertrauen des Zentralrates geschöpfter Energie, an die schwere Arbeit der Realisierung der wichtigen, die Organisation und Finanzen betreffenden Beschlüsse, die die Voraussetzung aller praktischen Arbeit bilden, gehen zu wollen. Nachdem Präsident Oberrabbiner Lew in? Sqmbor die Tagung geschlossen hat, erhob sich die Jugend zu einer stürmischen Ovation, die in einem von religiösen Gesängen begleiteten Mizwoh-Tanz endete. Die wichtigsten Beschlüsse der Krakauer Tagung. A. Organisation. 1. Der G.A. wird ersucht alle Mittel anzuwenden, um die von der Kenessio Gedaulo beschlossene Amerikadclegation im Interesse der Hebung des religiösen Lebens in Amerika zustande zu bringen. 2. Der Zentralrat ersucht den G. A., Ausführungsbefiimmungen zu demjenigen Teile der Satzung zu erlassen, der die Beziehungen der Landesorganisattonen zur Zentrale regelt. 3. Der Zentralrat ersucht den G.A. i?mgeh?nde Bestimmungen über die Beziehungen der Jugendgruppen zu den Landesorganisattonen auszuarbeiten. B. Chisuk Hadas. 1. Der Zentralrat beschließt unseren Brüdern in Sowjetrußland zum Zwecke der Wiedererrichtung der zerstörten Mikwoaus zu Hilfe zu kommen. E. KerenHathora^ 1. Der Zentrglrat bewilligt für den Keren Hachora für das Jahr 8688 ein Budget von 100 000 Dollar. Zur Aufbringung dieser Summe wird das Direktorium ermächtigt, Koupons in Maximalhöhe von 1 Dollar herauszugeben. Der Zentralrat anerkennt es als eine Pflicht jedes Jehudi, zur Aufrechterhaltung unserer ThoralehrstStten und zur Linderung der unbeschreiblichen Rot, welche gegenwärtig dort herrscht, wenigstens einen Koupon.im Jahre zu erwerben. Die Landesorganisattonen der Agudas Jisroel haben öie Pflicht, nach dem'Leistungsvermögen ihrer Mitglieder zu Beginn eines jeden Vierteljahres von der Zentrale eine Anzahl Kouponbücher zu erwerben. Diejenigen Landesorganisattonen, die dieser Pflicht nicht Nachkommen, verlieren das Anrecht auf Unterstützung zhrer Jeschiwoth durch die Zentralkaffa. Das Landesdirektorium vom Keren Hathora haftet persönlich für die von ihm übernommenen Koupons. Die Herstellung der Koupons wird dem Direktorium übertragen mit der Matznahme, daß sie die faksimilierten Unterschriften unserer hervorragenden rabbinischen Führer tragen. Es ist mit Strenge darauf zu achten, daß bei allen Versammlungen für Keren Hathora diese Kouponhefte — vor allen anderen Sonderakttonen — abgesetzt werden. 2. Der Zentralrat ersucht die Keren Hathora-Zentrale, den Aufbau der einzelnen Landeszentralen in der Weise durchzuführen, daß allen Ortsgruppen Keren yathora-Kommissariate angegliedert werden, die die Arbeit für Keren Hathora auszuführen haben. 3. Bis spätestens Chanukka muß die Konstituierung der Landesdirektorien und Kommissariate an allen Orten, an denen sich Orts- und Jugendgruppen befinden, erfolgt sein. Die Länder, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, verlieren. den Anspruch auf jegliche Unterstützung, der auf ihrem Boden befindlichen Lehrstätten. 4. Der Zentralrat bittet den Rabbinischen Rat, bestimmte Tage als Widmungstage in den Synagogen aller Welt zu bestimmen. 6. Zur Bearbeitung der auf der Zentralratstagung in Krakau angeregten wichtigen pädagogischen Fragen (Lehrer, Mädchenerziehüng usw.) sollten Chanukka pädagogische Konferenzen in den einzelnen Ländern zufammentreten. 6. Die einzelnen Landesorganisationen sollen das Recht haben, die Zahl der in § 8 des Keren Hathora- Statuts festgelegten Mitglieder zu erhöhen. 7. Der G.A. wird aufgefordert, das Direktorium der allweltlichen Keren Hachora-Zentrale sofort gemäß 8 8 der Statuten wählen zu lasten. D. Crez Jisroel. 1. Mit Hinweis auf das talmudifche 0 'n v'nvs) p* vp~>p ib prrvi biib n^y sp*)p ib b»b> tnx fordert der Zentralrat jeden Agudisten auf, möglichst noch im Laufe des Monats Tischri, für sich und seine männlichen Familienangehörigen mindestens 1 Quadratmeter Boden in Erez Jisroel zum Preise von 1 Schilling (1 Goldmark) zu erwerben. Die Namen der Käufer werden in ein Sefer Hajischuw eingetragen. Jeder Käufer erhält ein Certifikat. Der Boden wird von der Pälästinazentrale der Agudas Ji roel verwaltet. 2. Der Zentralrat bittet den Rabbinischen Rat, einen Aufruf zu erlassen, in welchem er auf die Wichttgkeit des Keren Erez Jisroel zur Erfüllung der Mizwas Jifchuw Erez Jisroel hinweist. 3. Jede Landesorganisation der Agudas Jisroel ist verpflichtet, ihre für Erez Jisroel gesammelten Gelder unverzüglich der Palästina-Zenträlkasse zu übergeben. 8. Jede Ortsgruppe der Agudas Jisroel ist verpflichtet, mindestens ein Exemplar des „Kgl Jisroel" zu abonnieren und den Abonnementsbetrag in Höhe von List. unverzüglich zu zahlen. 6. Jede Laydesorganisation hat dafür Sorge zu trugen, daß für ihr Land ein „Keren Hoaulim" eingerichtet wird, dessen Aufgabe darin besteht, für mittellose Aulim des Landes die Kosten für die Reise und den ersten Aufenthalt in Erez Jisroel zu tragen. 7. Der Zentralrat beschließt, daß die erste Siedlung der Agudas Jisroel den Namen „Agudas Jisroel" trägt* 9. Der Zentralrat der Agudas Jisroel beschließt, in Jerusalem ein Haus zu bauen, welches der Vertretung der agudistischen Interessen gewidmet ist, vor allem aber der ersten Unterbringung agudisttscher Aulim dient. E. Gemeinde Verfassung in Palästina. Der Zentralrat der Agudas Jisroel anerkennt, daß die Frage der Gemeindeverfassung in Palästina keine örtliche Angelegenheit ist, sondern eine allgemeine, welche das ganze Judentum in der Diaspora berührt; nachdem die Versammlung aufmerksam den Gesetzentwurf oes Nattonalrates in Palästina geprüft hat, hat sie folgendes beschlossen: 1 Das, Gemeindegesetz des Nattonalrates widerspricht in seinen Grundprinzipien den Satzungen der Thora und den Prinzipien des religiösen Gesetzes und darum ist es unmöglich diesem Gesetz seine Zustimmung zu geben. 2. Das Judentum in der Diaspora ist verpflichtet^ alle geeigneten Mittel zu ergreifen, um das Judentum im heiligen Lande vor der Gefahr dieses Gesetzes zu schützen. 3. Die Versammlung beschließt, die Aufmerksamkeit des allweltlichen Judentums darauf zu lenken, daß es' gegen die Bestätigung des Gesetzentwurfes des Nationalrates seinen Protest einlege. 4. Die Versammlung beschließt, mit einem Protest gegen dieses Gefeß auch an die englische Mandatarmacht heranzutreten? 3. Der Zentralrat erklärt sich mit der Einbringung des vom G.A. ausgearbeiteten Gesetzentwurfes einverstanden. 6. Der Zentralrat anerkennt, daß dem Waad hoir Aschkenasi alle Rechte als selbständige Gemeinde verbleiben müssen, solange der Gesetzentwurf der Agudas Jisroel, der auf der Grundlage der Thora aufgebaut ist, keine Gesetzeskraft erlangt hat. 7. Der Zentralrat spricht den Rabbonim des Waad hoir Aschkenasi, insbesondere seinem Oberrabbiner I. CH. Sonnenfeld, sein Vertrauen aus. Er bettachtet es als Pflicht der Agudas Jisroel dem Rabbinat die wirtjcyaftlichen Mittel zur Erhaltung seines Beth Dins in der heiligen Stadt Jerusalem zur Verfügung zu stellen und ebenso zur Erhaltung der selbständigen orthodoxen Gemeinden in allen Städten des heiligen Landes. 8. Der Zentralrat dankt der Delegation der großen Rabbonim aus Polen, die im vergangenen Winter im heiligen Lande geweilt hatten, für ihre hingebungsvolle und energische Arbeit, um Frieden zwischen den Frommen in Jerusalem zu stiften. Der Zentralrat drückt sein Bedauern darüber aus, daß der Vergleichsvorschlag, welchen die Delegatton vorgelegt hat, und welchem die beiden Parteien von vornherein ihre Zu» stimimung gegeben hatten, vom Beth Din des Oberrabbiners Kuk nicht angenommen wurde. F. Die Haßpropaganda in Erez Jisroel. 1. Der Zentralrat erhebt den fchärfften Protest gegen die Schmähungen gewiffer Pamphletisten und Zeitungen gegenüber den ehrwürdigen Gaonim im heiligen Lande und insbesondere gegen die in Jerusalem erscheinenden, ich orchodox nennenden Organe, die nicht aushören Lüge und Verleumdung gegen die Orthodoxie zu verbreiten. 2. Der Zentralrat spricht feinen tiefsten Abscheu über den Mord an'Pros, de Haan aus. Er richtet an die gesamte jüdische Welt und an die gesamte Presse das dringliche Ersuchen in der persönlichen Bekämpfung polittscher Gegner innezuhalten, damit die Saat des Hasses nicht weiter im jüdischen Lager verbreitet werde. Der Zentralrat hält es für feine Pflicht vor aller Welt kund zu tun, daß er dem Ermordeten ein ewiges Andenken und ewige Dankbarkeit für fein unerschrockenes selbstloses Eintreten für die Rechte der unabhängigen Orthodoxie im heiligen Lande, wahren wird. G. Soziale Arbeit. Der Zenttalrat ersucht den G.A., den Aufbau eines einheitlichen sozialen Hilfswerkes der Aguda, sobald wie möglich durchzuführen. Tätigkeitsbericht der Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel für das Jahr 5684. Erstattet der Zentralratssitzung der Agudas Jisroel in Krakau am 16. Ellul 3684. Einleitung. Die Beschlüsse der Kenessio Gedaulo, welche Erez Jisroel betreffen, haben den unzweideutigen Willen des in Agudas Jisroel organisierten Klall Jisroel dargetan, Mizwas Jjschuw Erez Jisroel im weitesten Sinne des Wortes soweit zu erfüllen, als es die politischen und finanziellen Möglichkeiten zulassen. Organisation. Die Palästina-Zentrale erhielt vom G.A. den Auftrag, alle Beschlüsse der K. G.vdie sich auf Crez Jisroel beziehen, mit Ausnahme der politischen, durchzuführen. Um diesen Auftrag ausftlhren zu können, schien es der Palästina- Zentrale zunächst notwendig, alle Kräfte innerhalb der A. I., welche für Erez Jisroel tätig sind, zufammenzufasfen, um auf diese Weise eine Zersplitterung zu vermeiden. Es war ferner nötig, dafür Syrge zu tragen, daß in allen Landesorganisationen der A. I. Stellen gebildet würden, welche in engem Kontakt mit der Hauptzentrale die Erez Iisroelarbeit in ihrem Lande aufnehmen. Vor der K. G. waren Palästina-Zentralen nur vorhanden in Deutsch-