Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1924)
- Date
- 1924-08-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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28. August 1924_ getrWn unh so her Boden für dqseigentliM Leryen ^ruMich vprsirtzitet yriro nach den Äorfen Jechetziel'KaN.'W P..12' nrr 'yimvDaaipa 7nrr nvtn mm nn ab oa1? 'yrw iVu a1? nar» 'firm DaiVav prrn aV- Die altkurhessischen Steuergesetze «ud die Einkommensteuer. Eine zeitgemäße Betrachtung. Von Ar. Die Frommen, sagen unsere Weisen, sind uns oft im Tode mehr als bei ihrem Leben. Solange der Fromme lebt, ist er mancherlei Versuchungen ausgesetzt und sein Charakterbild schwankt im Urteil der Mitwelt. Ist er dem Erdenleben entrückt, so erscheint er uns in vollendeter Reinheit und Klarheit. Genau so ergeht es mit den Gesetzen. Solange sie in Wirkung sind, werden sie bekämpft und angefeindet. Man kennt nur die Schattenseiten und verschließt das Auge den Lichtpunkten derselben. Wohl wenige Gesetze sind so verkannt und angefeindet worden wie die ca. 100 Jahre lang in Wirksamkeit gewesenen kurhefsischen Steuergesetze der Israeliten. Trotzdem Schreiber dieser Zeilen widerholt seine warnende Stimme erhoben, doch ja nicht an diesem altbewährten Gesetze zu rütteln, ist es den Gegnern endlich doch gelungen, die Axt an dasselbe zu legen. Genau vor einem Jahre gingen die altkurhessischen Steuergesetze den Weg alles Fleisches, sie erlagen den wiederholten Streichen, die von allen Seiten an dieselben gelegt wurden. Die Vorsteherämter der Israeliten dürfen es als ein Verdienst buchen, ohne triftige Veranlassung und ohne Erwägung der weitern Folgen ein Stück jüdischer Gerichtsbarkeit geopfert und dem Forum eines christlichen Finanzgerichts übertragen zu haben. Man opfert nicht ungestraft ein gutes Gesetz, wenn man nicht in der Lage ist, an dessen Stelle ein gleichwertiges oder besseres zu setzen. Es war gewiß von dieser Seite nicht böse gemeint, aber es war immerhin ein sträflicher. Leichtsinn, sich ohne weiteres über die wiederholten Warnungen und Mahnungen in diesen Blättern hinwegzusetzen. Man stützt sich vielleicht darauf, daß in anderen Gegenden Preußens die Einkommensteuer schon längst als Norm für die Besteuerung der jüdischen Gemeingemitglieder gelte. Hätte man sich, wie der Schreiber dieser Zeilen, einmal der Mühe unterzogen und den zu erraten, warum man auch die Megillas Esther mit Bildern verzierte, war ja doch die Pergamentrolle dann für den Gebrauch nicht erlaubt. Freilich konnte der Inhalt mit seiner dramatischen Handlung dem Maler Stoff geben, und so war es eine Megilloh, die einem Sofer-Thorarollenschreiber den Weg als Künstler ebnete, ihm die Türen der Großen der Zeit eröffnete und ihm Ansehen wie reichlichen Lohn verschaffte. Sein Erdenwallen der Gegenwart wieder bekannt zu machen, sei der Zweck dieser Zeilen, die wiederum beweisen sollen, welche Talente unter uns zu allen Zeiten lebten. Einer Soser-Thorafchreiberfamilie geheörte Levi Pinhas an, der 1727 in Lehrberg bei Ansbach geboren wurde. Sein Vater Samuel ernährte sich recht und schlecht von seiner Hände Werk, und hatte auch noch die Aufgabe, in regelmäßigen Abschnitten die Tefillin und Mesusaus in den umliegenden Ortschaften auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu untersuchen. Schon als Knabe zeigte Levi viel Interesse für den Beruf seines Vaters. Es schien ihm aber wenig interessant, die gleichförmigen Buchstaben nachzuschreiben. Mit Bildern versehene Naturgeschichtsbücher boten ihm mehr Anregung: er zeichnete alles nach und so bildete sich das Talent in der Sülle. Im 13. Jahre verfertigte er eine Abschrift des Buches Esther und verschönerte sie mit bildlichen Darstellungen der Hauptbegebenheiten: diese Arbeit fand bei vielen Kunstkennern reichen Beifall. Hierdurch ermuntert, verdoppelet er seinen Fleiß, und die Kunstwerke des jungen Malers fanden schnellen Absatz. Sein Landesherr, der Markgraf von Ansbach, würdigte ihn eines Auftrages zur Anfertigung einer kolorierten Hagada für die Peffachabende. Die Arbeit gefiel und brachte dem Künstler außer der Anerkennung noch 150 Gulden Honorar ein. Fast aller materiellen Sorgen enthoben, 9mg Pinhas jetzt auf Reisen, um sich in seiner Kunst zu vervollkommnen. Er suchte die bekanntesten Maler auf _Der Israelit_ Wirkungen dieses SieueMohus in' den verschiedenen Bezirken nachgeprüsi, dann wäre man sicherlich davor Aurückgeschreckt, einen solchen Steuermodus den jüdischen Steuerpensiten Kurhessens zu oktroyieren. Kaum ist ein Jahr verflossen, seitdem die althefsischen jüdischen Steuergesetze von der Bildfläche verschwunden sind und schon wünscht man solche wieder zurück. Auch hier bewährt sich das Wort ^ai' miya* Das Versäumte kann nicht mehr nachgeholt werden. Schon die ersten Einkommenfteuerlisten zeigten, daß wir vom Regen in die Trüufe gekommen sind. Meine immer ausgesprochene Behauptung, daß bei zehn Einschätzungn mindestens neun falsch sind, hat sich leider in vollem Umfange bestätigt. Der eine versteht es eben, zweckmäßig zu buchen, der andere muß wegen des Mangels einer geordneten Buchführung weit mehr besteuern als seinen Verhältnissen angemessen ist. In einer kleinen Gemeinde kam eine Steuerliste heraus, in der die zwei wirtschaftlich schwächsten Steuerzahler mit 60. M. bzw. 54 M. an erster und zweiter Stelle standen, während ein anerkannt reicher Mann, der sich eines regelmäßigen Dollarregens zu erfreuen hat, überhaupt nicht auf der Steuerliste stand und zwei Gemeindemitglieder, die während der Inflationszeit ihren Besitz erheblich vermehren konnten, mit 3 bzw. 2,40 M. an letzter bzw. allerletzter Stelle standen. Bekanntlich steht den Zensiten kein Einspruchsrecht gegen die Besteuerung nach dem jetzigen Modus zu. Es fragt sich nun, was soll der Gemeindevorstand mit einer solchen Steuerliste ansangen. Juristisch steht ihm kein Recht zu, den Steuersatz des zu niedrig Veranlagten zu erhöhen, noch den Satz des zu hoch Veranlagten zu ermäßigen, es sei denn, er trägt den Steuerausfall aus eignen Mitteln. Soll er dem armen Zensiten, der irrtümlicherweise Höchstveranlagter geworden ist, bei Nichtzahlung der unerschwinglichen Steuer den Steuerbüttel ins Haus schicken oder soll er die Liste ans Finanzamt zurückschicken und erklären: diese Zensiten sind zu hoch veranlagt, diese müssen im Interesse der Gerechtigkeit höher zur Steuer herangezogen werden? Gewiß kamen auch bei den Einschätzungen nach der kurhessische Klassensteuer Mißgrissfe vor; jedoch waren diese nicht so auffallend groß wie wir solche nach dem jetzigen Steuermodus zu verzeichnen haben. Und wenn wirklich Falschschätzungen vorkamen, so konnte der zu Unrecht Eingeschätzte von dem Rechte der Berufung Gebrauch machen. Die Berufungsgründe wurden und fand bei den Hofmalern in Schwerin vielfache Anregung. Nach seiner Rückkehr in die Heimat ernannte ihn der Markgraf zum Hofmaler mit 200 Talern Jahresgehalt. Ein Umstand bewog ihn jedoch, auf seine Stelle zu verzichten. Pinhas war Augenzeuge, wie zwei im Dienste des Markgrafen stehende Israeliten die grausamste Behandlung erfuhren. Ein gleiches Schicksal befürchtend, verlieh er heimlich den Ansbacher Hof und fand in Bayreuth beim Hofmaler Hin Unterkommen: auf Hins Fürsprache wurde er zum 2. Hofmaler mit einem Jahresgehalt von 400 Talern ernannt. Nun konnte er sich einen eigenen Hausstand gründen, und es ist für die feinere Denkungsart des Markgrafen von Bayreuth bezeichnend, daß er ihm zur Hochzeit ein völlig eingerichtetes Haus schenkte und eine Gehaltserhöhung gewährte. Die verwandtschaftlichen Beziehungen des Beyreuter Hofes eröffneten Pinhas neue Aufträge. Die Herzogin von Würrtemberg, eine Tochter des Bayreuther, beschäftigte ihn lange Zeit und versprach ihm als besonderen Lohn, das Los seiner Glaubensbrüder zu verbessern. Durch die Herzogin wurde auch'ihr Onkel Friedrich der Große auf Pinhas gelenkt. Bald folgte er einer Berufung nach Berlin und malte dort den König, die Prinzen Heinrich und Ferdinand, den Kronprinzen und den Statthalter von Holland. Die Arbeiten fanden reichen Beifall. Ueber 11 Monate weilte Pinhas in Berlin und war auf des Königs Veranlassung Gast des Bankiers Abraham Markufe. Sein Aufenthalt in Berlin wäre ein dauernder gewesen, aber P. lehnte mit den Worten ab: „Mein Fürst hat mir zu viele Wohltaten erwiesen, daß ich ihn verlassen könnte." Bei seiner Ankunft in Bayreuth wurde er mit vieler Freude empfangen. Auf eine von dem Prinzen Heinrich von Preußen an ihn ergangene Einladung reiste er mit ihm nach Karlsbad, und meine Quelle berichtet, daß auf ausdrücklichen Befehl des Prinzen die nötigen Maßregeln _Nr. 35 Seite 3 sorgfältig nachgeprüftl unüinden meisten Fällen konyte alsbald Remedur geschaffen werden. Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma wäre meiner Ansicht nach eine Revision des jetzigen Steuergesetzes. Es war von vornherein ein schwerer Fehler, bei der Besteuerung für jüdische Gemeindeanforderungen lediglich das Einkommen zugrunde zu legen. Selbst wenn die Finanzbeamten lauter Engel wären und unrichtige Steuerveranlagungen gänzlich ausgeschlossen wären, außer dem Bereiche der Möglichkeit lägen, müßte man Bedenken tragen, lediglich das zumeist starken Schwankungen unterworfenen Einkommen als alleinigen Matzstab für die Heranziehung zur jüdischen Steuer geltend zu machen. Warum sott nicht auch der Besitz herangezogen werden? Kann derjenige, her sein Einkommen aus Pacht, Miete und Kapitalzinsen zieht, nicht einen höherenSteuerbeitrag leisten als der Besitzlose, der das gleiche Einkommen aus seiner Hände Arbeiten erringt? Kann man es verantworten, dem Besitzlosen durch zu hohe Besteuerung die Möglichkeit zu unterbinden, sich für das Atter, wo der Hände Arbeit ruhen muß, einen Notpfennig zurückzulegen? Die politischen Gemeinden und auch der Staat ziehen den Besitz recht kräftig zur Steuer heran. Warum soll denn die jüdische Gemeinde allein den Besitz schonen? Gewiß werden die Glücklichen, die während der verheerenden Inflation ihren Besitz retten konnten, gern bereit sein, einen Teil ihres Besitzes der jüdischen Allgemeinheit bzw. der jüdischen Gemeinde zu opfern. Es mühten ja keine hohen, drückenden Sätze gefordert werden. Durch die Heranziehung des Besitzes könnten vielleicht manche Härten des jetzigen Steuermodus gemildert werden. Auch die Synagogengemeinde Frankfurt am Main hat, wenn ich recht unterrichtet bin, den Beschluß gefaßt, im Interesse der gerechten Steuerbemessung den Besitz besonders zu besteuern. Bekanntlich wurden auch bei dem gewaltsam beseitigten kurhessischen Steuergesetze die Besitzlosen in steuerlicher Hinsicht sehr geschont. Durch die Teuerung und den Rückgang der Kleingemeinden werden die steuerlichen Anforderungen an den Einzelnen immer größer werden. Dabei leidet jedermann an einer noch nie dagewesenen Geldknappheit. Wollen wir den Auflösungsprozeß unserer Kleingemeinden eindämmen, wollen wir den Frieden in den Gemeinden erhalten, getroffen wurden, daß Pinhas alle nur erdenklichen Bequemlichkeit in jeder Hinsicht fand. Pinhas gehörte bald zu den geschätztesten Künstlern seiner Zeit. Mit nie ermüdendem Eifer lebte er seiner Kunst und benutzte seine Stellung bei allen Fürstenhöfen, für seine in Unfreiheit lebenden Glaubensgenossen zu sorgen, so beim Prinzen Christian von Dänemark, bei den Fürsten von Thurn und Taxis, Fürsten von Wallenstein und anderen. Die späteren Lebensfchicksale des Pinhas sind nicht bekannt. Von seinen vielen Gemälden sind nach Anfrage an zuständiger und verläßlicher Stelle in Potsdam und Berlin keines inventarisiert. Ob in Ansbach und Bayreuth noch solche vorhanden sind, muß noch erforscht werden. In fast gleicher Weise wie der Vater entwickelte sich fein ältester Sohn Salomon Pinhas, der nach langem Wanderleben in Cassel eine bleibende Stätte fand. Vom Landgrafen Friedrich mit Schutz versehen, ernannte ihn Kurfürst Wilhelm zum Hofmaler. In Cassel fand Pinhas ein reiches Feld. In vielen adeligen und Veamtenfamilien hängen heute noch seine Miniatureck. die von hohem künstlerischen Wert sind. Auch viele jüdische Familien bewahren noch Bilder von seiner Hand. Im hohen Alter — am 14. Adar 1 5597 — nahm der Tod ihm den Pinsel aus der Hand; auf dem Friedhofe zu Cassel fand er neben seiner Frau Bella Hirsch seine letzte Ruhestätte. Die Aufschrift seines Grabsteins rühmt feine Kunst und seine innige Frömmigkeit. Seinem Sohne Dr. Jakob Pinhas bewahren die Israeliten Kurhessens ein dauerndes Gedenken, denn er verschaffte ihnen die bürgerliche Gleichstellung und setzte seine ganze Kraft und seinen ganzen Einfluß für das Wohl seiner Glaubensbrüder ein. — Sein jüngerer Bruder Hermann Hirsch Pinhas, geb. März 1794, gest. 17. Februar 1844, machte als freiwilliger Jäger zu Fuß die Freiheitskriege mit und erwarb sich als Kupferstecher