Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1924)
- Date
- 1924-07-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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31 Juli 1824 _ . sehen könnte und müßte. Aber gerade gegen die axiomatische Geltung des Gedankens wird der heftigste Widerspruch erhoben: „Wenn ich mich auf den Boden der Tatsachen stelle und für unsere Tradition zu wirken suche, dann liegt darin keine Anerkennung der Reform, sonst hätte auch Schimon den Schetach nicht m das sadduzäifche Sanhedrin eintreten dürfend Er tat es aus dem N12NV -Gedanken heraus, um für feine Auffassung kämpfen zu können". —! Was heißt das, „sich auf den Boden der Tatsachen" stellen? Wer rechtswidrige Tatsachen hinnimmt: ohne den allerdeutlichsten Widerspruch gegen sie zu erheben, hat nach jüdischem Recht, das was tatsächlich besteht, auch rechtlich anerkannt. Der Begriff Anerkennung schließt die moralische Anerkennung nicht ein, sondern die Hinnahme der Tatsachen mit ihren Rechtsfolge^ — Zur Beleuchtung sei eine Analogie aus dem jüdischen Recht gestattet. Wenn einer unter äußerem, selbst körperlichem Zwang etwas verkauft und nicht ü n z w e i d e u t i g p r o testiert, hat er damit, sobald er den Kaufpreis angenommen hat, den Rechtsanspruch auf Rückgewinnung verloren, nn '’O ann. Sein Herz war nicht dabei. Aber er hat die Tatsachen protestlos hingenommen und muß die Folgen ' tragen: das ist rechtsgültige Anerkennung. Wo ist der unzweideutige Protest der Gemeindeorthodoxie gegen die Reologie? Die Bejahung der eigenen Forderungen ist noch kein Protest. Er ist ja, nachdem die Statuten anerkannt find, auch gar nicht denkbar. Aber Schimon ben Schetach? Run, von Schimon ben Schetach ist gar kein Beweis zu entnehmen. Denn seine Tat war eine nsra rm*nn, eine zeitgebotene Notwendigkeit. Er durfte mit dem vollen Bewußtsein '"Btf 8^V l'i zu handeln sich zu den Sadduzäern setzen, wie er ja auch im vollen Bewußtsein, daß erViva «rrm p ■>',ssr 8*?V ist, mit eiserner Hand durchgriff und die unter sadduzäischer Herrschaft eingerissene Zuchtlosigkeit in mit einemmal aus der Welt schaffte •’aVsnYa z'y y'b jmnao nmn als rühm. Eine nyv nxYtn tarn aber nur einmalig, für kurze Zeit getroffen werden, man kann sie nicht r»vrrrt» ymp Crn n"a 'v'-ivv »ö*nan) für Geschlechter festlegen, geschweige denn sie als das Normale hinstellen. Nun will man doch aber die Einheitsgemeinde als das Normale nvrnb V3ip sein: Wie soll das aus Schimon ben Schetachs Großtat gefolgert werden? Bei Schimeon ben Schetachs' nyw nxmn war aber die Anerkennung durch seine klar ausgesprochene Stellungnahme ausgeschloss e n. Er trat ja, wie die Duelle sagt, mit der Forderung auf: wer seine Behauptungen aus der Thora begründen kann, der soll im Synhedrin sitzen. Die Sadduzäer hatten ihr xrnn ->sv' ihre Rechtsnotizen, aber ohne Beziehung auf die mm* Seine ausgesprochene Forderung war vom ersten Augenblick ab eine ebenso unzweideutige, wie kluge Verneinung der Sadduzäer. In der Tat hörte er von der ersten Sitzung bis zum endgültigen Siege nicht auf, die sofortige Anwendung der n-nn und zwar für g a n 3*?8*nr> zu fordern, hörte er nicht auf, die krasse Ignoranz der Sadduzäer zu zeigen, mit der unverkennbaren Absicht und der unvermeidlichen Wirkung, sie unmöglich zu machen. Auch der böswilligste unter ihnen konnte Sch. ben Schetach nicht als Kronzeuge für die Ertragbarkeit der sadduzäischen Lehre anrufen, nicht einmal für einen kurzen Augenblick. Er beanspruchte nicht für sich und die Seinen ein traditionstreues pi Jv>> u m d e r „anderen Richtung" ein faddu- Z ä i sch eszu konzedieren sondern er bekämpfte mit eiserner Gewalt die Abtrünnigen. W o a l so i st b e i S ch i m o n b e n S ch e t a ch das entscheidende Merkmal der Anerkennung: die pr o t e st l o s e H i n - nahm e d e? T a t f a ch e n? Dem Verhalten Schimon ben Schetachs würde entsprechen, wenn man in die Gemeinden Der tV s t q e \ i t_ einträte mit der Forderung: nur wer dem Schulchan Aruch entsprechend lehrt, unterrichtet, entscheidet, kann Rabbiner und Lehrer sein; nur was dem Schulchan Aruch entspricht, darf bestehen bleiben. Wie aber darf man bei parallelem Ausbay der„Richtungen — Sonntagsgemeinde bis strenger Äesetzestreue — sich auf Sch. b. Schetach berufen? Daraus gerade folgert ja die Reologie ihre Anerkennung, ihr j 'lDl ’W 1^81 I Ich meine, auch der *m>8 der Anerkennung ist zweifelsfrei bewiesen. Indessen braucht man auf das Wort und den Begriff Anerkennung nicht einmal das entscheidende Gewicht zu legen. Und wenn keine Anerkennung stattfände, was :aber wohl der Fall ist; genügt es denn, daß wir 'Gesetzestreuen nur „nicht anerkennen"? Dürfen wir uns denn so verhalten, daß jemand; — wenn auch irrtümlich, wenn auch böswillig!— aus unserem Verhalten im entferntesten den Schein einer Billigung von Thoraverletzung herleiten kann? Sind wir nichtvielmehr streng religionsgesetzlich N3*?n verpflichtet, gegen den Abfall aktiv aufzutreten, den systematischen! Abfall aus unserer Mitte fortzuschaffen, ihm |fort und fort zu zeigen, daß für ihn inner*!halb des Judentums kein Platz ist!und zwar gerade ausni^nv? (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen « HacftricMen. Deutsches Reich. Ein Konflikt der Berliner jüdischen Gemeinde mit dem Reichsministerium des Innern. Berlin, 27. Juli. Die Berliner jüdische Gemeinde hatte die Regierung ersucht, bei der am 3. August stattsindenden allgemeinen Gedenkfeier für die Kriegsopfer neben dem evangelischen und katholischen Geistlichen auch einen Rabbiner als Vertreter der jüdischen Konfession zu Worte kommen zu lassen. Das Reichsministerium des Innern hat diese Selbstverständlichkeit aus unbekonnten Gründen abgelehnt. Der. Gemeindevorstand beschloß darauf eine besondere Feier auf dem Friedhof in Weißensee zum Gedächtnis der jüdischen Gefallenen abzuhalten, wobei der ehemalige Feldrabbiner Dr. Baeck die Gedenkrede halten sollte. Die Polizei hat nun, unglaublich aber wahr, diese Feier als eine an diesem Tage unerlaubte „Versammlung unter freiem Himmel" verboten. Man darf gespannt sein, wie sich die höchsten Regierungsstellen zu diesen unzeitgemäßen, Verbitterung und Kampf in das deutsche Volk hineintragenden Verwaltungsmaßnahmen stellen werden. Wir nehmen bis auf weiteres an, daß hier schleunig st Remedur geschaffen wird. Der Haushaltsplan der Berliner jüdischen Gemeinde. Berlin, 20. Juli. Der Haushaltsplan der Berliner jüdischen Gemeinde, der soeben von der Repräsentantenversammlung angenommen worden ist, balanziert mit über sechs Millionen Mark. Hiervon werden — fast genau wie im Jahre 1914 — 3*4 Millionen durch Steuern, 2l/2 Millionen durch Gebühren gedeckt. Von den Ausgaben entfallen auf Kultus und Ritus etwa 2 Millionen Mark auf das Wohlfahrtwesen 1% Millionen Mark, auf die allgemeine Verwaltung einschließlich Vermögensverwaltung nicht weniger als 2 Millionen Mark. Dem Landesverband preußischer Gemeinden will Berlin einen Zuschuß von 50 000 Mark zahlen. Auf das gesamte Unterrichts- und Bildungswesen entfallen 500000 Mark. Die zehn Synagogen erfordern, selbst wenn ihnen die Gehälter sämtlicher Rabbiner und Kantoren zur Last geschrieben VU. 31 Seit« 4 werden, insgesamt einen Zuschuß von nur 60 000 Mark, dagegen die Festgottesdienste einen solchen von 160 000 Mark. Die Stiftungen der Gemeinde, die sich auf 20 Millionen Mark belaufen hatten, sind natürlich in Nichts zerflossen, ebenso aber auch die Schulden von 13 Millionen Mark, von denen nur ein Teil wird aufgewertet werden müssen. Die Leistungen des bayerischen Gemeindeverbandes. München, 26. Juli. Nach einem in den „Mitteilungen" des Gemeindeverbandes erschienen Berichte hat die Vereinskasse in dem ersten halben Jahre von 1924 an 44 Gemeinden und sechs Rabbinatsdistrikte Zuschüsse in Höhe von rund 35 000 Mark gewährt. Die Zuwendungen beliefen sich zwischen 35 und 200 Mark monatlich. Außerdem wurden 2100 Mark für soziale und kulturelle Zwecke ausgezahlt. Von den durch Umlagen gedeckten Ausgaben hat die Gemeinde München 201)00 Mark, die Gemeinde Nürnberg 9000 Mark aufgebracht. Auf Grund der Abbauverordnung sind nicht wenige als 24 jüdische Volksschulen aufgelöst worden, während 26 noch weiter bestehen. Daß diese Ziffern eine Katastrophe für die bayerische Judenheit bedeuten, bedarf keines Nachweises. Iudenf kindliche Beschlüsse im bayerischen Landtag. München, 25. Juli. Der Verfassungsausschuß des bayerischen Landtags führte in seiner Sitzung vom 26. Juli die Beratung über die bekannten völkischen Judenentrechtungs-Anträge zu Ende. Diese Anträge wurden abgelehnt, nicht so aus Gründen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, sondern vor allem, weil Reichs- und Landesverfassung ihnen entgegenstehen. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten und Kommunisten, also mit den Stimmen der Bayerischen Volkspartei, der Deutschen Volkspartei und der De utschnationalen, wurde dagegen folgender Antrag angenommen: 1. Die Staatsregierung ist zu ersuchen, den Angehörigen der jüdischen Rasse in der Regel die Genehmigung zur Aenderung des Familiennamens nicht mehr zu erteilen, sowie die unterstellten Behörden anzuweisen, auch die Genehmigung zur Aenderung des Vornamens Angehöriger der jüdischen Rasse in der Regel zu verweigern. 2. Die Staatsregierung ist zu veranlassen, sofort genaue Erhebungen anzustellen und das Ergebnis rafchestens vorzulegen, wo und wieviele Angehörige der jüdischen Rasse sich in Diensten des bayerischen Staates, sei es als Beamte, oder als Vertragsangestellte, befinden. In der Aussprache unterbreitete Kultusminister Dr. Matt folgendes statistisches Material aus dem Studienjahr 1921-22, das Aufschluß gibt über den jüdischen Prozentsatz innerhalb der Lehrkörper der bayerischen Hochschulen. Danach waren an der Münchener Universität von 292 Professoren und Privatdozenten 24 Juden, in Würzburg unter 114 zwei Juden, in Erlangen unter 95 keiner und an der Technischen Hochschule München von 87 drei Juden, insgesamt also von 598 Professoren und Privatdozenten 29 Juden. In Münchener demokratischen Kreisen weist man darauf hin, daß auch die angenommenen Anträge gegen die Weimarer Verfassung verstoßen, die einen Unterschied zwischen verschiedenen Rassen innerhalb Deutschlands nicht kennt. Die Zukunft der Leipziger Gemeinde. Leipzig, 28. Juli. Zum ersten Male ist es bei den letzten Wahlen bekanntlich gelungen, die bis dahin fast waschecht liberale Leipziger Gemeindeverwaltung mit einigen Orthodoxen und Zionisten als Vertreter der Ausländer zu durchsetzen. Aus dem geradezu abenteuerlich komplizieretn Wahlsystem ist natürlich ein Konflikt entstanden, der erst jetzt durch die Konstituierung der Gemeindebehörden beendet wurde. Man sieht also nun klar. Danach besteht die Repräsentantenversammlung aus 33 Mitgliedern, von denen 17 Liberale deutscher Spielart sind, einer ein Poale Zionist, kulturell also ebenfalls liberal zu werten, während unter der Minderheit von 15 sieben oder acht Orthodoxe und etwa ebensoviel Zionisten sind. Man kann daher jedenfalls damit rechnen, daß die Gemeinde