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Der Israelit · 1924-07-24 · Heft 30 (24.7.1924) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
65 (1924)
Issue
Heft 30 (24.7.1924)
Date
1924-07-24
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Ufa ff et* fiecausgegeften von de* fandesovgantfofton d» ftgudas-Jisroel In Deuffefifand. JO. Jahrgang Frankfurt a. AI., den 24. Juli 1924 / 22. Tammus 5684 Nummer \2 Die Bewegung gegen das Gemeindegesetz im heiligen Lande. Allgemeine Bemerkungen. Der Entwurf des neuen Gemeindegesetzes, das zurzeit die Gemüter nicht nur im heiligen Lande, sondern in allen am Ausbau Erez Jisroels aufrichtig interessierten Kreisen der Diaspora aufb stärkste bewegt, hat seine psychologischen Wurzeln in zwei Momenten. Einmal in dem natürlichen Streben der jung-jüdischen Kreise, die Kräfte des jüdischen Jischuw Mch außen möglichst straff zusammenzufassen -und dabei den auf die Zurückdrängung des religiösen Einflusses gerichteten kulturellen Bestrebungen möglichst freien Spielraum zu schaffen. Diese Bestrebungen rechnen nun in höchst geschickter Weise mit den staatspolitischen Neigungen Herbert Samuels, der in der Herstellung einer „einheitlichen Gemeinschaft" mit religiösem Einschlag etwas dauernd Wertvolles erblickt und feine Tätigkeit als Noziw zum mindesten durch dieses Werk krönen und beschließen möchte. Das Interesse des Waad leumi ist ein ausgesprochen antireligiöses; er würde am liebsten eine durchaus weltliche nationale Gemeinschaft bilden und die jüdische Religion vollkommen in die Sphäre der privaten, höchstens vereinsmäßig organisierten Interessen verweisen. Der Waad leumi muß aber mit der ausgesprochen englischkonservativen Sinnesart des Noziw rechnen, die ein über dem Ganzen thronendes mit offiziellen Würden umgebenes Oberrabbinat als ein seelisches Bedürfnis empfindet. Inwieweit dieses Oberrabbinat nun wirklich die Macht hat, bestimmend auf das öffentliche Leben einzuwirken gilt gleich — es gehört gewissermaßen zur ästhetischen Abrundung des ganzen Qrganisationswerkes. Diese letztere Tatsache wird durch die Haltung des Entwurfes zur Frage des F r a u e n Wahlrechtes in einer gradezu in die Augen springenden Art und Weise illustriert. Man weiß, daß das in Amt und Würden befindliche Oberrabbinat das Frauenwahlrecht als halachisch unzulässig, und dem Geiste der religiösen Judentums widersprechend entschieden verwirft. Diese dem Gesetzgeber natürlich wohlbekannte Tatsache hindert aber den Verfasser des Entwurfes nicht, zwar einerseits das Oberrabinat als „oberste religiöse Behörde der Juden in Palästina" anzuerkennen, auf der anderen Seite aber mit Seelenruhe hinzuschreiben: „Volljähriger" bedeutet in diesem Gesetz: „jede männliche oder weibliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr erreicht hat", das Frauenwahlrecht also ohne weiteres gegen den Willen des Oberrabbi n a t s einzuführen. Woraus zu ersehen ist, daß in diesem Gesetze der Begriff „oberste religiöse Behörde" bedeutet, eine „oberste Behörde", die für sich religiös sein kann, indengrundlegendenFragen abernichts zu sagen hat. Es muß nun mit Genugtuung festgestellt werden, daß der Widerstand gegen den neuen Gesetzentwurf, den man wie es scheint, in aller Heimlichkeit — ein Hohn auf alle Demokratie — vom Kolonialamt genehmigen und der jüdischen Oeffentlichkeit Palästinas oktroyieren lassen wollte, keinswegs auf die Kreise der unabhängigen Orthodoxie Jerusalems beschränkt ist, sondern darüber hinaus auch die sogenannten gemäßigten Orthodoxen, die zum Waad leumi gewählt haben, erfaßt hat, ja, daß auch ein so regierungstreues Blatt wie der „Daur Hajaum" gegen die Methode, der Gesamtheit über Nacht ein so schwerwiegendes Organisationsgesetz zu bescheren, schärfsten Protest erhob. Wenn die Eingabe des Waad Hoir Hoaschkenasi gegen den Gesetzentwurf in ganz kurzer Zeit mehr als dreitausend Unterschriften und die Zustimmung fast sämtlicher religiöser Institutionen Jerusalems gefunden hat, so darf man daraus allerdings nicht schließen, daß das Verständnis für die Bedeutung des auch rein technisch äußerst widerspruchsvollen und mangelhaften Entwurfes bereits in alle diese Kreise gedrungen sei. Die Opposition stützt sich zunächst auf den jedem einleuchtenden Streitpunkt des Frauenwahlrechts und ferner auf den großangelegten Versuch die gesamte Erziehung in die Gewalt des fast ganz aus religiösen Elementen bestehenden Waad leumi zu bringen. Mit dieser „Eroberung jüdischer Seelen" ist für den Waad leumi aber noch eine höchst greifbare materielle Errungenschaft verknüpft: nämlich die Kontrolle über die ungeheuren Summen, die jahraus, jahrein aus der Diaspora zur Erhaltung der religiösen und philanthropischen Institutionen des heiligen Landes dorthin abgeführt werden. Hier ist der Punkt, wo die ganze Diaspora, alle Länder, jedes Dorf, in dem eine Rabbi Meir Baal Hanes-Büchse sich befindet, an der Gestaltung der Dinge ein geradezu unmittelbares Interesse haben. Sollen die Groschen, an denen die innigen Gebete der ihre Sabbatlichter entzündenden Hausfrau, der innere Aufschwung des um einen kranken Angehörigen bangenden Mannes aus dem Volke haftet, mittelbar dazu dienen dürfen, um Erez Jisroel zu entheiligen und feine Kinder dem Wahne einer entgöttlichten Weltkultur aufzuopfern? Es ist keine „palästinensische" L 0 k a l a n g e l e g e n h e i t, die in dem Entwürfe des G e m e i n d e g e s e tz e s zur Diskussion steht. Solange Erez Jisroel nicht aus den Steuergroschen und den Spenden seiner V e rv o h n e r , sondern mit den Mitteln der ganzen Judenheit und nicht zum wenigsten kraft der religiösen Hingebung der orthodoxen Judenheit aufgebaut wird, hat diese auch das Recht und die Pflicht ihre Stimme zu erheben gegen einen gesetzgeberischen Versuch, der die Thora im heiligen Lande entthront unter dem Scheine ihrer Anerkennung, und der dabei nicht einmal die Freiheit läßt, neben der entheiligtenGemeinschaft, auf dem Boden der Gewissensfreiheit eine die Zukunft rettende wahrhaft jüdische Gemeinschaft auszubauen. Ein Brief 3. 21t. Tukazinskis. Bekanntlich hat der führende Kopf der Ez Chajim Jeschiwo, Rabbi I. M. Tukazinski, in weitgehender Loyalität den Waad leumi über seine Absichten interpelliert und darauf die Antwort erhalten, der Waad leumi „denke nicht daran, sich in die inneren Angelegenheiten Her religiösen Institutionen zu mischen." Der Waad leumi tat sich aufdiese Antwort soviel zugute, daß er den Briefwechsel in der Presse veröffentlichte. Tukazinski gibt nun auf die Erklärung des Waad leumi eine ebenfalls öffentliche Antwort, der wir folgendes entnehmen: „Ihre Antwort hat die Gemüter nicht nur nicht beruhigt, sondern hat die Symptome der Gefahr erst recht enthüllt. 1. Soll das die Autonomie fein, die Ihr den religiösen Juden zugestehen wollt, daß sie durch Regierungsgewalt gezwungen werden sollen, einerseits eine allgemeine Volkserziehungssteuer zu bezahlen, um nachher für ihre Bedürfnisse von dem guten Willen anderer abhängig zu sein? Ich verstehe unter religiöser Autonomie das Verfügungsrecht der Religiösgesinnten über ihre eigenen religiösen Institutionen, ohne daß 4 sie einer areligiösen Behörde Geld zu geben oder welches von ihr zu fordern haben. Wir kennen keine andere Autonomie als die unabhängige Organisation unseres religiösen Lebens derart, daß diejenigen, die sich zum religiösen Judentum rechnen, ihre Erziehugssteuern ausschließlich ihrereigenenZenträte übergeben. Selbst die Bestimmung, daß eine Minderheit von 10 Prozent der Gemeinde aus der Gemeindekasse die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse nach ihrer eignen Anschauung fordern kann, zeigt, daß das Gesetz die Religion nicht mit dem ihr zukommenden Äaßstabe mißt. Die Religion geht nicht in einer zehnfach größeren Masse auf! Sie ist nicht einmal in hundert oder in tausend. Das jüdische Volk war immer das kleinste unter den Völkern, kaum ein Hundertstel der Völkermassen und es ging doch in dieser Masse niemals auf und hat sich niemals aufgegeben, sondern die Neunundneunzig verschwanden und das Eine blieb bestehen. 2. Ihr versprecht, daß Ihr Euch in die i n n e re n Angelegenheiten der Talmudthoraschulen und Jeschiwos nicht mengen werdet. Nehmen wir an, daß Ihr als ehrliche Menschen Euer Wort haltet. Was nützt der innere Schlüssel, wenn der äußere in fremden Händen ist? Wird es dem Besitzer des äußeren Schlüssels nicht außerordentlich leicht sein, sich Eintritt in die inneren Gemächer zu verschaffen und dazu die genügenden Ausreden und Begründungen zu finden? 3. Diese ganze Zusage aber ist ja ein Wechsel auf die Zukunft, ein Versprechen für ferne Zeit, da Erez Jisroel imstande sein wird, sich und seine zahlreichen Institutionen selber zu erhalten. Lange Zeit hindurch aber dürfte Erez Jisroel noch auf philantropische Spenden angewiesen sein (die ja auch zu dem heiligen Zwecke eingeführt worden sind, das seelische Band zwischen Erez Jisroel und der Diaspora zu stärken und die Liebe des ganzen jüdischen Volkes an den heiligen Mittelpunkt seines Landes zu knüpfen). Ihr aber, geehrte Herren habt es nur für nötig gehalten über die lokalen Steuern zu sprechen, kein Wort aber, über die philantropischen Spenden und über die Eingänge der Stiftungen, die in dem Gesetzentwurf ausdrücklich unter die Botmäßigkeit des Waad leumi gestellt werden. Selbst wenn wir den von anderer Seite geäußerten Verdacht nicht hegen wollen, daß der Zweck der Organisation „die Vernichtung der Institutionen des alten Jischuw durch Entziehung ihrer Einkünfte" sei; sobald die Einnahmen durch die Hand des Waad leumi fließe, selbst wenn die religiösen Spender im Ausland dem Waad leumi Vertrauen schenken und ihre Sendungen nicht einstellen sollten, selbst dann, wehe den religiösen Institutionen, wenn sie an die Pfortendes Waad leumi klopfen müßten, wenn sie auf die Freigebigkeit und das Rechtsgefühldes Waad leumi angewiesen wären, dessen Mitglieder die Grundlagen und Prinzipien der hier in Betracht

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