Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1924)
- Date
- 1924-06-12
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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DerJsraelit Blätter Nr. 9 Seite 3 12. Juni 1924 hat er die Entscheidung feines Gegners als mit der Thora unvereinbar und darum ihn selber als einen Irregehenden und. Irreführenden erklärt. Die praktischen Folgerungen, die sich aus dieser begrifflichen Unterscheidung ergeben, liegen klär auf der Hand. Die AusLrittsfrage M eine Frage der Organisationsmethode, die sich überall auswirkt, wo Ueberlegungen auftauchen, ob und wie die Orthodoxie in Gemeinden, Gemeindeoerbänden, in der jüdischen Gesamtheit, nach außen hin sich abgrenzen soll: es ist sozusagen die Frage der jüdischen Außenpolitik. Hier müssen wir die Austrittsgegner bekämpfen und ihren Einfluß möglichst ausschalten, denn auf dem Gebiete der jüdischen Außenpolitik gehen sie irre und führen sie irre. So können wir das außenpolitische Schicksal der Agudas Jisroel unmöglich den Austrittsgegnern überlassen, denn wer garantiert uns, daß nicht eines Tages die Aguda mit derselben Folgerichtigkeit in eine orthodoxe Fraktion der zionistischen Organisation sich verwandelt, wie die Gemeindeorthodorie eine Filiale der Reformgemeinde ist! Sind aber die Austrittsgegner deshalb in unseren Augen „religiös minderwertig"? keineswegs! Denn religiös minderwertige Juden werden von uns auch auf den zahlreichen Gebieten jüdischer Innenpolitik bekämpft. Es ist aber weiß Gott noch keinem „Separatisten" jemals eingefallen, etwa den — D’rmV miö des Würzburger Naw abzulehnen, weil der Verfasser dieses Buches in der Austrittsfrage nach der Ueberzeugung eben dieser „Separatisten" Schogeh Umaschgeh war. Ich habe nie daran gezweifelt, daß Sie, sehr geehrter Herr Rabbiner, und Ihre Gesinnungsgenossen orthodoxes und liberales Judentum nicht als gleichwertig betrachten, ebensowenig wie ich das jemals bei Ihrem Großvater, dem Würzburger Raw, vorausgesetzt habe. Gleichwohl steht es fest, „daß die Zugehörigkeit zu einer Einheitsgemeinde, die auch Reformeinrichtungen hat, die theoretische Anerkennung dieser Reformen in sich schließt." Wenn Sie als orthodoxer Jude Mitglied einer solchen Gemeinde sind, dann bekunden Sie damit wohl nicht, daß Sie die Reformeinrichtungen dieser Gemeinde für I h r e Person anerkennen, wohl aber bekunden Sie damit, daß Sie bereit sind, sich mit diesen Reformeinrichtungen abz u f i n d e n, wenn in der Gemeinde auch orthodoxe Einrichtungen vorhanden sind. In diesem „auch" liegt der Schwerpunkt der Frage. Für Ihre persönliche Ueberzeugung gibt es freilich nur ein Judentum: das orthodoxe. Allein diese Ihre persönliche Ueberzeugung steht ja ganz außerhalb der Diskussion. Fraglich ist bloß, wie es sich mit dieser Ihrer persönlichen Ueberzeugung vereinigen läßt, daß Sie und Ihre Gesinnungsgenossen durch die Bekämpfung des Austritts eine jahrzehntelange Propagierung des liberalen Dogmas der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Richtungen im Judentum ermöglicht haben. Sie verweisen auf das Arewut-Prinzip und sagen, „daß da, wo durch das Verbleiben der Orthodoxen in der Gemeinde die Gewähr für die Einrichtung und Erhaltung streng orthodoxer Gemeindeinstitutionen gegeben ist, das Arewut-Prinzrp dieses Verbleiben zur Pflicht macht." Sie gehen also über den Standpunkt Ihres Großvaters noch einen Schritt hinaus. Während Ihr Großvater den Austritt aus einer jüdischen Zwittergemeinde bloß als „nicht geböte n" erachtete, wird von Ihnen das Verbleiben in einer solchen Gemeinde als religiöse Pflicht erklärt. Nun darf ich mir wohl die Bemerkung erlauben, daß Ihre Anwendung des Arewut-Prinzips lebhaft an die bekannte Moral von der Heiligung der Mittel, durch den Zweck gemahnt: Der Zweck der Erhaltung orthodoxer Einrichtungen soll den Issur des Verbleibens in der R.eformgemeinde in eine Mizwa verwandeln! Daß und warum dieser seltsame Gedankengang, der — ein « völliges Novum im jüdischen Geistesleben — Errungenschaften zugunsten der Thora als einer Messe werterachtet, eine radikale Umkehrung des wohlverstandenen Arewut-Prinzips bedeutet, wird in einer Erklärung des Vorstandes des orthodoxen Rabbinerverbandes ausgesprochen und begründet werden. Sie verweisen ferner auf das Beispiel von Simon ben Schetach. Ich will einmal zugeben, daß das Verhalten des Simon ben Schetach in der Tat eine geschichtliche Bestätigung dafür biete, daß schon zur Zeit der Kämpfe mit den Sadduzäern so etwas wie eine Achduth-Jdeologie und Achduth-Politik bestanden habe. Was könnte und dürfte aber das Beispiel dieses Einzelnen besagen? Haben doch seinerzeit die Rabbinen Jerusalems in ihrer gegen die Braunschweiger Rabbinerversammlung gerichteten Schrift n«3j? ihren Protest gegen jede Reform im Judentum selbst für den Fall aufrechterhalten, daß aus irgendeinem der früheren oder späteren Dezisoren ein Beweis für die Berechtigung einer Reform sich ableiten ließe, solange diese Berechtigung eben nur von der Autorität eines Einzelnen getragen werde! In Wirklichkeit lag aber doch der Fall bei Simon ben Schetach, wie in Megillat Taanit unter Führung von Isak Halevy nachzulesen ist, so, daß Simon ben Schetach sich keineswegs mit seiner Orthodoxie neben der Neologie des Sadduzäertums zu gegenseitiger Duldung häuslich n i e d e r l i e ß, sondern daß er in voller Kriegsausrüstung die Höhle des Löwen betrat, um ihn zur Strecke zu bringen. Eine solche Achdus-Politik ließe ich mir auch heute gefallen: Sie wäre in Tendenz und Taktik grundverschieden von jener friedlichen Sehnsucht nach „Minoritätenschutz", die das Bestehen der Neologie wohl theoretisch bedauert und verurteilt, die aber „in praxisich damit abfindet, daß die Einheitsgemeinden religiös-neutral sind, also keine prinzipielle Stellung in religiösen Dingen einnehmen und sich darauf beschränken, in einer gewissen Parität den widersprechenden religiösen Bedürfnissen der Gemeindemitglieder gerecht zu werden." (Iüd. Wochenblatt, Nr. 11). Da Simon ben Schetach mit der Neologie seinerzeit nichts weniger als in prari sich abgefunden hat. so dürfte es wohl historisch richtiger sein, ihn für die — Agudas Jisroel zu reklamieren. Und nun zu der speziell an mich gerichteten Frage: „Mit welchem Rechte können streng separatistische Rabbiner in Gemeinden amtieren, die von einem neologen Vorstand verwaltet werden? Oder gibt es zweierlei Recht, das eine für die Separatisten, das andere für ihre Gegner?" Zur Begründung dieser Frage zitieren Sie eine Aeußerung des Würzburger Rabbiners Si B. Bamberger, wonach „die Verwaltungsmitglieder einer Gemeinde, bezüglich ihres religiösen Wandels, ganz so qualifiziert sein müssen, wie die l Mitglieder eines Rabbinats- (oder Gerichts-) Kollegiums, woraus resultiert, daß ein irreligiöser Vorstand vom orthodoxen Judentum nicht als Vorstand anerkannt werden darf." Es ist wirklich nicht schwer, diese Frage zu ■ beantworten. Der „Separatismus" hat es nicht , mit den einzelnen Gemeindemitgliedern, sondern mit bem Charakter der Gemeinde als solcher und ihren Einrichtungen zu tun. Solange eine Gemeinde mit ihren Einrichtungen auf dem Boden des Religionsgesetzes verharrt, ist zur Separation kein Anlaß vorhanden, auch wenn ihre Verwaltungsmitglieder nicht so qualifiziert sind wie die Mitglieder eines Rabbinats-Kollegiums. Wenn sich, um ein Beispiel anzuführen, die Religionsgesellschaft in Frankfurt von; der Gemeinde losgesagt hat, so ist diese , Separation nicht deshalb erfolgt, weil die Ge- ( meinde von einem neologen Vorstand verwaltet iwurde, sondern weil sie von einem!neologenVorstandneologverwaltet!>wurde, weil dieser neologe Vorstand in ■feinen Verwaltungsmaßnahmen den Boden des Religionsgesetzes verlassen hatte. | Wenn, um ein zweites Beispiel anzuführen, der Würzburger Rabbiner S. B. Bamberger, der Urheber obigen Zitates, den Vorstand seiner Gemeinde anerkannt hat, auch wenn dieser bezüglich seines religiösen Wandels nichts wenigerals*wie ein Mitglied eines Rabbinats-Kollegiums qualifiziert war, so hat er sich dabei mit seiner von Ihnen zitierten Aeußerung keineswegs in Widerspruch gesetzt, solange die Verwaltungsmaßnahmen dieses Vorstandes auf dem Boden des Religionsgesetzes verharrten. Mir ist keine Gemeinde, auch keine Ausiritisgemeinde, bekannt, in der jene ideale Forderung restlos verwirklicht wäre. Sie besteht gleichwohl zu Recht, weil eben auch die Gesamtheit aller Gemeindemilglieder im Sinne der idealen Forderungen der Thora bezüglich ihres religiösen Wandels einwandfrei sein müssen. IH kann mir aber theoretisch sehr wohl den Fall denken, daß in einer Gemeinde, die den Wunsch hat, sich auf den Boden der Thora zu stellen, kein einziges Mitglied vorhanden ist, das zur Mitgliedschaft eines Rabbinatskollegiums qualifiziert wäre. Was soll eine solche Gemeinde machen? Soll sie ihren Vorstand von auswärts importieren? Sie mag ruhig den Vorstand wählen, den ihr ihre eigene Unzulänglichkeit beschert, und solange dieser Vorstand nicht auf die Idee kommt, neben orthodoxen Einrichtungen auch neologe zu unterhalten, können auch „streng separatistische Rabbiner" von ihm „sich anstellen lassen, neben ihm fungieren und mit ihm Zusammenarbeiten." ohne daß diese Zusammenarbeit eine tatsächliche Anerkennung seines „religiösen Wandels" bedeutet. Und so will es mich schier bedünken, als ob es für die Separatisten und ihre Gegner in der Tat „zweierlei Recht" gäbe: die Separatisten haben Recht, ihre Gegner Unrecht. Devwencfef «Ptgucfa - Oflar feen ♦ LvKaktlieK in allen Ortsgruppen. Bericht über die Tätigkeit der Agudas Jisroel in den Monaten Nissan und Jjar 6684. Zeniralratssitzung. Die auf den 23. Jjar — 17. Mm nach Warschau einberusene Zentralratssitzung mutzte mit Rücksicht auf die Gemeindewahlen in Polen verlegt werden. Auf der Besprechung der Agudasührer, die nach der Grundsteinlegung der Jeschiwah Lhachmei Lublin in Lublin stattfand, wurde der Termin der Zentralratssitzung aus den 9. Elul — 8. September — festgesetzt. Die Zentralratssihung wird in Polen stattsinden. Als Ort der Zentralratssitzung kommen Warschau oder Krakau in Betracht. Organisation und Propaganda. Im Monat Nissan machte die Organisation und Propagandaarbeit mit Rücksicht auf das Pessachfest keine wesentlichen Fortschritte. Die einzelnen Landesorganisationen haben ihre Mitglieder zur Zahlung der Schillingbeiträge für die Organisation gemahnt, ohne nennenswerten Erfolg erzielt zu haben. So klein diese Beiträge an und für sich sind, so mutz auf sie, hauptsächlich aus moralischen Gründen, großer Wert gelegt werden. Es ist Aufgabe der einzelnen Landesvorstände, die Schillingsaktion baldigst durchzuführen. Unser Erez Jisroel-Büro in Jerusalem ist gründlich reorganisiert worden und entfaltet eine systematische und ersprießliche Tätigkeit. Am dritten Tagdes Chol Hamoed fand in Jerusalem eine sehr gut besuchte Versammlung statt, die der Bewegung in Erez Jisroel neue Impulse gegeben hat. Auch in Holland beginnt unsere Idee feste, organisatorische Formen anzunehmen, besonders die Jugend entfaltet eine rege Tätigkeit. In Rotterdam fand unter dem Vorsitz des Oberrabbiners Dr. Ritter am 3. Nissan — 7. April — eine Gründungsversammkung statt, an welcher sich auch die Provinz beteiligt hat. Rosch Chodesch Isar war die Hauptversammlung der ö st e r r e i ch i s ch e n Agudas Jisroel in Wien, die Gelegenheit bot, den Mitgliedern über vier Jahre anstrengender und erfolgreicher Tätigkeit in Wien und im