Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1924)
- Date
- 1924-03-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2450286-2450297--71110-2528392- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Malbim 1× ep/1002711
OCR text
Seite 2 Nr. 11 De:. Israelit -v'^ppn bv psrap» mna irma Vormals lieh das Belh Din am 1. Adar in allen Städten Israels durch Boten den Aufruf zur Herbeibringung der Schekolim ergehen. Verkennen wir nicht die Zeichen der Zei.! Lassen wir in alle Herzen Israels den Schekelruf zur Sammlung und zum Aufbau der jüdischen Heiligtümer erschallen, auf dah bald der Freiheitssang des dämmernden Morgens ertöne: „Siehe, der Winier ist vorüber, die Blüten werden sichtbar auf der Erde, die Zeit des Sanges ist gekommen und die Stimme der Turteltaube wird in unserem Lande vernommen." Wochenrundschau. Synagogenreformen in England. Man rühmt den Engländern im allgemeinen und auch dem jüdischen England insbesondere einen konservativen Grundcharakter nach, der alles Revolutionäre als unorganisch empfindet und verwirft. In der Tat sind jene Orgien des Radikalismus, deren beispielsweise das östliche Judentum im Zeitalter der Haskala und bis auf den heutigen Tag fähig war und ist, in der kühlen Luft Großbritanniens kaum vorstellbar. Aber es gibt auch eine evolutionäre Reform, die auf dem Gebiete der Politik und Wirtschaft eine höchst wohltätig wirkende Kraft fein mag, die aber vor dem Angesichte der jüdischen Treue zu dem durch Gesetz und Minhag Gehei tigten ebensowenig bestehen kann, wie jener religiöse Bolschewismus. Die Ansätze zu solchen Entwicklungen sind in einer ganzen Reihe englischer, insbesondere Londoner Synagogen vorhanden, und während an der Spitze des Ganzen ein orthodoxer oder mindestens konservativer Chief-Rabbi mit einem orthodoxen Bes-Din stand, konnten sich gemischter Chor, Abschaffung der O’ina nnn* Besei.igung der lauten mpy ruap und ähnliche Biü.en ungesetzlicher Willkür, ganz unvermerkt in den Gottesdienst einschleichen und sich durch jahrelange Hebung Legitimität erwerben. Nun geht eine Kommission der United Synagogue daran, die Materie der Kultusreform gesetzlich zu regeln und siehe da, es wird unter dem Schleier äußerster Orthodoxie der Versuch unternommen, dem Uebel freieste Auswirkung im Gesamtbereich der vereinigten Synagogen zu verschaffen, ohne die Autorität des Chief-Rabbi anzutasten. Das gelingt nach folgender Methode. A e n d e r u n g e n des Rituals sind nur durch eine Zweidrittelmehrheit der Synagogenbesucher unter allerlei Erschwerungen zu beschließen und Bemerkungen zum Wochenabschnitt und zu tdt 'fl* Von Rabbiner Dr. Winkler in Kopenhagen. I. nVwn pni V» it *]»oi gibt Targum Jonatan wieder durch 'vpa, t NDpmn iivv'i. .Er lege mit Nachdruck seine rechte Hand aus den Kopf des Ganzopfers". — Diese Auslegung ist durchaus auffällig; denn fte befindet sich in direktem Widerspruch mit der Mischna (Nisvl 'N 3"8 mws 3*3 Nvv'v nrjN)i wonach das Auflehnen mit beiden Händen geschehen müsse. Malbim zu n"l.r> daselbst sucht allerdings dieses Targumwort dahin zu deuten, daß die Rechte kräftiger als die Linke auszustemmen sei. Allein da Jonatan (n"2 Nlp'3) v>T» n_*]öoi mit: "3'»' t» N*m imoa »rr pn-m w •nao’i .Er lege die rechte Hand aus die Unke" übersetzt, so scheint er doch der Meinung zu sein,!sind nur gülig, wenn die geglichen Autoritäten sie als übereinstimmend mit dem p bezeichnen. Aber an die Stelle des bisher als geltend betrachteten tradierten „polnischen oder aschienafischen Rituals" will man jetzt das „in den Synagogen übliche Ritual" setzen. Mit anderen Worten: Sobald die erstrebte Reform in irgendeiner Synagoge bereits geltender Minhag ist, bedarf sie nicht mehr der Zustimmung des Besdin, wenn eine andere Synagoge sie einführen wi.l. Auf diese Weise kann — nach dem System der Zuchtwahl, frei nach Darwin — aus den kleinen „Variationen" der verschiedenen Synagogenrituale eine ganz neue Spezies Reformgottesdienst sich entwickelt, deren En stehung viel wahrscheinlicher wäre als die des domo sapiens aus dem Regenwurm. Glücklicherweise ist die neue Synagogenordnung, noch nicht durchgegangen, und sie findet nicht nur die schärfste Gegnerschaft der bewußt Orthodoxen in der Verwaltungstörperschaft der United Synagogue — vom Chief-Rabbi hat man, wie es scheint, in der Angelegenheit offiziell noch nichts gehört — sondern sie dürfte sich auch als total ungesetzlich im juristischen Sinn erweisen. Ein gut unterrichtetes Gemeindemitglied weift in der englischen Presse darauf hin, daß die Verfassung der United Synagogue auf einem Parlamentsakt beruht, in dem es klipp und klar heißt, daß der Gottesdienst in Uebereinstimmung mit dem „polnischen und aschkenasischen Ritual" zu stehen habe und der Aufsicht des Chief-Rabbi unterstehe. An diesem ist es nun, zu zeigen, ob er die Kraft besitzt, den an sich ziemlich lendenlahmen, mehr von Mode und Laune als irgendwelchen „religiösen" Regungen getragenen Reformgelüsten entgegenzuireten. Mieterschutz und jüdische Ethik. In Warschau wie anderswo tobt ein Kampf zwischen Hausmietern und Hausbesitzern. Den Höchstforderungen der letzteren stehen Mmdestangebote der elfteren entgegen. Es ist keine jüdische Frage, sondern eine Frage der Stadt, der Städte, vielleicht der Welt. In Warschau machen die Juden etwa 30 °fo der Gesamtbevölkerung aus. Und unter diesen ist die Zahl der Hausbesitzer prozentual auf alle Fälle stärker vertreten als bei der der nicht üdischen Mehrheit, die erklärlicherweise größere A.bei er kontingente und mehr Proletarier aufweist. Da aber jetzt die Sache im Sejm zur Sprache kam und ein Gesetz zum Schutze der M e er seines Schicksales harrte, da machten die jüdischen Abgeordneten daß sonstwo nicht ausdrücklich „beide Hände" steht, die rechte Hand allein genüge! II. r»Vs/ - -jQvi »Er lege seine Hand - zur Sühne für ihn", -jao hat wohl darum die Anfangsbuchstaben von msD «nrnVO .Verzeihung. Vergebung, Versöhnung". in. *pnN V^PN3N ba “ja aarn der wörtlichen Uebersetzung gemäß-. „Er erschlug dinen Rachtrab, all die Schwachen hinter dir", suchte Amalek durch seine Grausamkeit unseren Vätern die ererbte Eigenschaft derBarmherzigkeit zu rauben, und nach der bildlichen Auslegung: .Er führte vom rechten Wege ab alle, die da schwach waren in der Gottesverehrung", ging er daraus aus, Israel von seinem Glauben an die göttliche Lenkung der menschlichen Geschicke abwendig zu machen (-pp *ie?n mp» |ip^> 'TpiaX Diese beiden vom Feinde beabsichtigten Schäden sollen wir am Purim durch zwei nix» zu beseitigen suchen: durch die Deiteilung von Geschenken an Freunde und Gaben an die Dürsttgen den Sinn der Milde und Barmherzigkeit rege werden zu lassen und durch das Verlesen der Megillo den Glauben an di< Vorsehung Gottes wiederzuerwecken und zu befestigen. Notiz. In der letzten Nummer des „Israelit" weist Herr I. S. auf zwei .Ungenauigkeiten" in meiner Betrachtung zu nun 'D hin- 13. März 1924 ohne Unterschied der politischen und religiösen Richtung die Sache zu ihrer eigenen, zu einer jüdischen Angelegenheit, zu einer Frage der jüdischen Moral und Ethik und verhalfen den, Gesetze zu seiner Annahme. Von irgendeiner Stelle wurde verbreitet, das Lodzer Rabbinat hätte sich gegen den Mieterschutz ausgesprochen, als würde er gegen das jüdische Gesetz verstoßen. Dem tritt im Warschauer „Iud" der bekannte Sanoker Raw, Oberrabbiner Schapiro, mit einigen Ausführungen entgegen, die überall, wo es heute Mieterfragen gibt, und das dürfte wohl ganz Ost- und Mitteleuropa sein, gehört und beachtet werden sollten. Die jüdische Ethik steht grundsätzlich und konsequent auf Seiten des wirtschaftlich Schwächerem Die Thora mit ihrem Schemitta- und Iobelgesetz will dem Besitzenden den Eigentumsdünkel nehmen, Es hieße daher geradezu die Wahrheit auf den Kopf stellen, wollte man behaupten, das jüdische Gesetz sei gegen den Mieterschutz. Im Gegenteil ist eine ganze Reihe von Bestimmungen im „Schulchan Arüch", Choschon Mischpot darauf berechnet, die Rechte der Mie'er zu wahren, zuweilen auch auf Kosten der Eigentümer. Man greife aus dem ganzen Komplex der Frage nur die zwei Worte heraus: „Jerusalem" und „Zufluchtsstätten". In Jerusalem, wo dreimal jährlich zur Zeit der Watlfahrtsfeste den Eigentümern die verlockende Gelegenheit gegeben war, aus der Wohnungshochkonjunktur großen Nutzen zu ziehen, lautete die strenge Borsch.ift: d^pvt»3 »•>r>a pvap» pt Wo jemand des Daches über seinem Kopfe entbehrt, tre.'en Eigentumsrechte zurück. In den „Zufluch'Lstätten" fanden die Flüchttinge Raum und Obdach unentgeltlich in den Häusern, die nach der Verteilung den Leviten gehörten. Selbst der des Mordes aus Versehen Bezichtigte erfreut sich der Aufnahme und des Schutzes, wenn er obdachtos ist. Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn heute noch jüdisches Recht dominierend wäre, die Rabbinen aus eigener Initiative ein Mieterschutzgesetz erlassen würden, das über das Sejmgesetz noch weit hinausgehen müßte. In Wirklichkeit existieren solche rabbinische Verordnungen aus früheren Zeiten, so auch aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges, die eine Notlage ähnlich der unsrigen geschaffen hatte, warüber man in vielerlei Responsen nach'esen kann. Heute, da die Autorität des Din Thora auf das Staatsgesetz übergegangen ist, ist es selbstverständliche Pflicht der Rabbiner und der orthodoxen Deputierten. am Zustandekommen des Mieterschutz- Erft ens, daß der Name von nv» nicht allein in msn, sondern auch in >Nxn .»'vsip -nNi -apr »•»3*31 Nl»n nicht erwähnt werde. Darauf möchte ich erwidern, daß in allen diesen sechs nrrr» Moses unter ■oin ..ich", als von sich redend, austritt. Dieses »33N ist ja ein voller Ersatz für den Namen npa, da wohl niemand seinen eigenen Namen nennt, wenn er von sich selber spricht! Im nixn hingegen wird Moses mehrfach mit nn» .du" angeredet, — wenn da nicht anstatt des ..du" der Name mpQ tritt, so muß dafür ein besonderer Grund vorliegen. — Zweitens, daß bei N*f mjpap der siebente Adar bereits auf den Freitag vor nann falle. — Nun, auch da find -hn 'i und mxn 'fl eng aneinander gereiht: Freitag ist -nx % und Tags darauf zu nn3» wird mxn nnun gelesen! Rabb. Dr. Winkler, Kopenhagen. kleines Feuilleton. Plirim im Golns. Neben den offiziellen Purimtagen am 14. und 15. Adar hat jedes Land, ja fast jede alte Gemeinde ihren eigenen Purim, der ein geschichtliches Ereignis, zumeist eine tragi.che Geschichte, die guten Ausgang nahm, verewigt. Unserem Leserkreis am meisten bekannt ist der Frankfurter Purim oder „Purim Vinzenz" am 21. Adar. Die Geschichte datiert von 1614, da der damalige Haman, Vinzenz Fettmilch, nachdem es ihm vor einem Jahr gelungen war, mit Hilfe seiner Anhänger die jüdische Gemeinde vorübergehend aus der Stadt 3*