Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1924)
- Date
- 1924-02-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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14. Februar 1P24 Der Israelit Nr. 7 Seite 3 Die amerikanische Einwanderung. Es l'egt ein seltsamer W derspruch in der auf Völkerfrieden, Humanisierung der Politik und Menschhe'tsfortsch itt getreten Tendenzen der amerikanischen Poli.ik und den erschü ternden Nachrichten, die immer wieder über li: Tragödien auf Ellis-IZ'and und über die Mühoden der amer kani.chen Einwanderungskommij',i)n sowohl wie über die Immigrationsgesetzgebung selber die Welt du chri en. Wieder einmal ist das amerikanische R:p.äsentantenhaus im Begriff, die unselige Qno en-Gesetzgebung zu verschärfen und damit Hunder.taufenden von Menschen, me st Juden, die aus uner fraglichem politischen und wirtschaftlichen Druck ins Freie streben, das Tor der Hoffnung zu verschließen. Wird die jetzt dem Parlament in Washington vorliegende Johnson-Bill Gesetz, so werden statt der im letzten Jahre zugeiassenen 357800 Einwanderer nur 170C00 aus allen Ländern zusammen einwandern können. Die ganze Aufmachung der B.ll ist gegen die o st e u r o p ä i s ch e Einwanderung gerichtet und man begreft, daß sie grade von den ost,üdischen Kreisen Amerikas als besondere, ihnen zugesügte Beleidigung verstanden und empfunden w rd. Eine Vertre erversammlung von 136 jüdischen Arbeiter-Organisationen in Nordamerika hat eine scharfe Protestresolution gegen die B.ll beschlossen und die jüdischen Kongreßmitglieder bie.en alles auf, um die republikanische Partei gegen dir Vorlage mobil zu machen. Auch der orthodoxe Rabbinerverband hat eingegriffen und fordert, daß es zum mindesten jedem in Amerika Wohnenden gestaltet sein müsse, seine Familie und sei.ue Verwandten außerhalb der Quote ftns Land kommen zu lassen. Leider ist wenig Aussicht auf einen Erfolg aller dieser Bemühungen vorhanden, da die vermeintlichen wirtschaft.ichen Interessen, die sich durch die Einwanderung bedroht fühlen, zusammen mit bewußten und unbewußten antisemitischen Strömungen die Abdrosselung der Immigration dem Kongreß aufzwingen und alle Anwandlungen bester E.nsicht aus dem Felde Wagen. Die Erkundung weiterer Einwandexungsländer w'rd daher zur gebieterischen Pflicht für die ganze Judenheit. Wegzeichen! Von Dr. Ed. Biberfeld in Berlin. (Schluß.) Thora ist Gesetz und Lehre, Lehre und Gesetz: man darf die Komponenten beliebig vertauschen, die Gleichung bleibt diese.be. Von Schöpferisch ° im Namengeben ist die hebräische Sprache unserer Frömmsten, wie Herr Dr. W. ja s.löer am Namen Zemach zeigt, noch bis in späte Zeiten! hinein geblieben. Zu den Beweisen dieser Lebenskraft jüdischen Gottesgeistes gehört auch die Erscheinung, daß zeitweilig eingedrungene Fremdnamen, wie die der babylonischen Erils-Zeit, immer bald wieder in Vergessenheit zurücksanken. Zu den verheerenden Assimilatiousoräuchen der Hellenisten gehört die — auch von Grillparzer bekanntlich verspottete — Gravierung der Namen. Auch damals, wie zur Zeit des Me.iboscheth, drang dieser Mißbrauch bis in die thoratreuesten Häuser. Es ließe sich also auch darauf wohl keine Rechtfertigung J. für spätere unjüdische Namen gründen. Wohl hirlten einige dieser Namen bis in die römische, die Zeit der Mischna; eben dagegen münzten unsere Weisen den Ausspruch, daß für das Veibehalten der Namen usw. vorzeitig die Erlösung aus Mizrasim erfolgt sek. Daß aus der Prosanbeneunung in ciuzcl .en Gegenden Deutschlands eine ganze Zeremonie (Chottreisch) geworden ist, beweist immer noch nichts gegen meine Behauptung, daß dieser Brauch dem Geiste der b"in widerstrebt. _ Wohl ließen sie, was Herrn Dr. W. unklar war, sich Pafa statt Avßesa, Hunna statt Jochanan in aramäischer Wortform gekürzt rufen. Mit diesen Rufnamen aber hatten sie : ihren Schem kodesch nicht versteckt. Und daraus kommt es allein an. — Wenn ein Scheidebrief aus einem überseeischen Lande in Erez Jisrael vorgelegt wird und nichtjüdische Namen in der Zeugenrubrik stehen, so ist zwar der Get gültig, weil, wie Dr. W. zitiert, Irma® an Q"na» bie meisten der im Erik lebenden Juden selber nich'jüdische Namen führen. „Mit halachischer Konsequenz ftstgelegt," aber nicht als ein gebilligtes Verfahren, sondern als ein mit Bedauern als Tatsache sestgestellter Mißbrauch der Exilierten ist hier das Erteilen nicht-; jedem Iehudj, west Standes und Berufs verlangt die Thora gebieterisch, daß er tiefschürfend in ihren Sinn und ihr Wort Lindringe, und s.e respektiert auch den Untersch.ed des Alters n cht, sondern schon dem spielerischen Kind soll das Thorawort Freund und Begle.ter sein. Auf die Gefahr hin, den Zorn der Al.zuvie.en zu erregen, sollte es immer wieder ausgesprochen werden, daß das ftomme Amhaarez.um toleriert, ja ,daß es turmhoch über das dummdreist im durchbohrenden Gefühl seines Nichts sich spreizende „Aufklärerium" erhoben und gestellt werden muß: aber als Ersche.nung sin generis, als Sonderstadium und Absch.ußbi.dung im Rahmen M.schen Lebens kann und darf es ninuner angesehen werden. Thoratat ohne Thorawissen liefert eiyen i.faniiien Befund, der, wie in der somatischen En.wicklung, auch hier so schnell wie mög.ich überwunden werden muß, sollen anders d.e Kinderkrankheiten nicht das ganze Leben begleiten, nvzt» 'Tb Tia1?- Führt über dre Tat der Fortschritt zur Lehre, so ist doch die B.üte der Lehre und ihr letzrer Zweck w.ederum nichts anderes als: die Tat! Und darum rst, wie Breuer richtig betont, Israel Gesetzesnation: nicht eine Lehrgemeinde nach neologem Rezept, noch ein sozia es Institut, w.e es das zionistische Programm will und lehrr! Aber diesen unzerstörbaren Charakter hat Israels nationaler S.ruktur nicht die durch den geeinigten Volkswil.en auf den Thron gehobene Souverän.tät des Gesetzes verliehen. Gew ß, auch exegetisch und grammatikalisch cinwandsfre.ere Bibelz.late als das von Breuer urgierte beweisen d.e zeitliche Koinzidenz und sachliche Verstrickung von Gesetz und Nanona.ismus in Israel: man denke nur an das geradezu mit der Auto.ität einer Grunddok.rin umhüllte Wort in Debarim 21, 9: „Achte wohl auf und höre Israel, am heutigen Tage bist du zum Volk geworden — dem Aileinen, deinem Gott!" Aber einige Verse vorher he.ßt es, daß Gott Israel zu fenem Segulah-Vo.k erhoben und feine Volksoriginali.ät herausgeste.lt habe über alle Vö.ker, d.e er geschaffen, zum Entgelt dafür. daß Israel sich Gott als Herrn zugeeignet und Seine Wege zu wandeln auf sich nahm. Nicht der Volkswille berief Israel mit der llebernahme der Pflicht zur Gesetzeserfüllung zur Station, sondern aus dem Bundes Verhältnis, in das Israel am Sinai und schon vorbereitet durch die Pair.archen zu seinem Gotte trat, wobei es unentschieden bleiben mag, ob das drohende „Felsbecken" oder die Spontanität des „tun und hören Wollens" den Vorrang beanspruchen darf. Aus dieser mit jüdischer Namen. Wie kann aus diesen Worten auch nur eine stillschweigende Hinnahme der! unjüdischen Namen sei.ens unserer Weisen gedeutet werden! Sonst müßte man. auch in der für gewisse Gegenden und Zeiten an anderen Talmudstellen konstatierte traurige Tatsache buiV' 'ao: an eine ähnliche billigende Deutung zulassen. Die Märtyrerlisten unserer Heiligen des Mittelalters hätte Herr Dr. W. nicht heranziehen dürfen. Wissen wir denn, ob die Namen darin niemals aus den Berichten der Peiniger selbst oder ihrer Glaubensgenossen stammten, welche die richtigen hebräischen Namen nicht unverstümmelt hervorbrachten? Außerdem sind Namen wie Vious und Bendit richtige llebersetzungen gut biblischer Namen, wohingegen dir heutigen „bürgerlichen Namen" der Juden meist bloß äußerlich an Biblisches änklingen. Was hat z. B. Dagobert mit David zu tun? — Es genügt auch nicht, wenn eine Gruppe junger Thoratreuer, wie gemeldet wird, vor kurzem beschloß, im jüdischen öffentlichen Leben den hebräischen Namen anzuwenden. Denn diejenigen unserer. Vorfahren. — das waren die allermeisten, — die nur einen solchen hatten, nannten ihn selbst vor ihren Peinigern und Folterern, wie in den Märtyrerlisten zu sehen, — und wir sollten ihn eines Lächelns wegen verbergen? Von den Frauennamen der älteren Zeit war allerdings nicht die größere Zahl hebräisch, auch nicht in den Märtyrerlisten, — nicht einmal ein Sechstel, wie nach Zuntz beim babylonischen Exil. — Ich hatte in memer Abhandlung hierüber etwas mehr gesagt als damals in der Nummer des „Israelit" Raum fand, möchte jedoch bitten, heute diese notwendige Ergänzung nachholen zu dürfen. Ich vermutete nämlich erstens, daß unsere Weisen zu jener Zeit aus ähnlichen Gründen, wie denen, die es allen Kautelen eines Rcchtsvert.ags ausgestat'e- 'en ftaa srcchtlichen Bindung folgte unentrinnbar die Pflicht zur Erfüllung des Gesetzes und Wiederum -aus dieser und auf ihr die Konstruk.ion der jüdischen Gesetzesnation. So allgewaltig stark ist das Band dieses Bundes, daß selbst die göttliche Allmacht das Bundesgesetz nicht zu ändern vermag! Und des Einheitswillens der Häupter des Volks hätte es bedurft, um die Unverbrüchlichkeit dieser Satzungen, di: durch den Vundercharakter gegeben war, erst noch festzustellen?! Zeichen dieses Bundes mit Gott tragen wir in der Miloh an unserem Körper, Ze chen dieses Bundes ist der jüdische Sabbat mit seinem WerkverboZ- Zeichen dieses Bundes sind die Tefillin auf Haupt und Hand und die Mesusah an den Pfosten unserer Behausung: Ze chen dieses Bundes ist jedes Beth hamidrasch, in dem der gottwohlgefällige S.ngsang der Talmud iünger erklingt! Kann die Dynamik dieser Aeußerungen des Willens zu Gott durch irgendwelche noch so feier.iche, noch so pomphafte Ausmachung überboten, ergänzt werden? Die Geste neben der Le.stung?! Eidbrrch, einseitige Flucht aus einem beide Teile bindenden Rechtsverhältnis ist jede bewußte Tat oder Unterlassung gegen das Gottesgesetz Israels. Und die ausgleichende Gerechtigkeit bedroht darum mit vollem Recht den Rechtsbrecher mit den schwersten Sirafen, damit das Rechtsempfinden der Nation nicht unheilbaren Schaden erleide. Aber — und darin ist doch wohl der von Breuer (S. 12) verm'tzte Motivenkompler gegeben — sie verheißt dem Frommen. dem Vertragsbewuß en auf der anderen Seite alle Segnungen und Schönheiten des diesfeiligen wie des zuMnf.igen Lebens. Dem Einzelnen genau so wie dem Volksganzen. Und wie beider Geschick und Schicksal unter dem Siern des Gottesgefetzes, so unterstehen sie in gle cher Weise auch seiner durch keine Zei.grenze beengten, unbeschränkten Gewalt. So wenig das Einzelindividuum für sich und seine Interessen die Fesseln des Gesetzes abzustreifen wagen darf, fo wenig vermöchte selbst der Gesamtwille der Nation diese Fesseln zu sprengen: geschweige denn wie nur durch die Sicherheit ihres Auftretens dem Unkundigen imponierende und durch leicht erzielte E.folge geblähte kleine Minderheit. Es ist ein gutes Wort, das Breuer an den Schluß fe'ner Ausführungen setzt: „Nicht als ein allenfals lolerierier, vor direkter Verletzung geschützter Fremdling darf Israels nationaler Wille in Israels Verbänden bestehen . . . Israls nationaies Gottesgesetz ist die Verkörperung von Israels nationaler Souveränität. Und bewirkten, daß die jüdische Frau des Hebräischen nicht sehr kundig wurde, auch nicht gern echt biblische Namen von Frauen getragen sahen. Sie bauten eben der jüdischen Frau eine Welt für sich ohne nähere Beziehung zu der des Mannes. In ihrer weltumfassenden Weishe.t mögen sie den uns .Heutigen unergründbaren Sinn , dieser Sonderstellung der jüdischen Frau gewußt, müssen sie auch dies leschem schamastm getan haben, sodaß uns keine Kritik daran zusteht. Nun haben aber wir Heutigen doch nicht nur in jeder profanen Hinsicht diese Trenr.uugsmauer niedergekegt, sondern haben ja unter Zustimmung unserer Größten — gerade in den deutschjüdischen orthodoxen Familien — das von S. R. Hirsch an Israels „denkende Jünglinge und Jungfrauen" ergangene amn-Wort an Männern und Frauen erfüllt gesehen, — haben gesehen, wie Männer und Frauen in Kenntnis des Gotteswortes, in Aufmerksamkeit und Fleiß bei dessen Erlernung wetteiferten und manche Gemeinde sich nur durch ni'epix v'vo marüber die schwere Gegenwart rettete. Deshalb ist für uns Heutige auch kein Anlaß mehr vorhanden, den weiblichen Kindern andere als biolische oder spätere hebräische Namen zu erteilen. Deshalb ist es für uns sinnlos, ein Mädchen „deutsch Hanna, jüdisch Hindl", „deutsch Ruth, jüdisch Neile" oder „deutsch Sara, jüdisch Särle" zu benennen. (Halachisch wäre wich'.ig, zu beachten, daß, wenn „Sara" und „Joses" nicht mit hartem S gerufen werden, ihnen in die nama hinein, nach einer naiswi von “isio onn, zu schreiben wäre: ejTK*» miaan tjo-p unb msi nnann tiw). Da unsere weiblichen Familienmitgliedes sich nicht mit einem 'jüdisch-deutschen „Zeeno ureno" und Aehnlichem begnügen, sondern stolz darauf sind, Chumesch zu verstehen, so dürfen wir auch nicht mehr uns scheuen, sie hebräisch zu benennen und zu rufen. — Der Name Ruth allerdings, — das einzige Nichtjüdische an seiner ersten Trägerin, —- scheint eben deshalb