Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 65 (1924)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1924)
- Date
- 1924-01-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 4 Seite 3 24. Januar 1924 Der Israelit Kiddusch Hvschem m dieser Hochhaltung des dritten der zehn Gebote liegt, braucht nicht erst gesagt zu werden, ebenso wenig wie es für den Kundigen erst einer Parallele zu der Häufigkeit des Eides in der modernen Prozehordnung bedarf. 2. Im biblisch-talmudischen Rechtsverfahren nimmt die Vermittlung eines Ausgleichs (nivv)e'me ungleich hervorragendere Stellung ein, als dies in anderen Gesetzgebungen der Fall ist. Auch bei letzteren wird allerdings vom Richter häufig ein friedlicher Ausgleich versucht, aber nach unserem Gesetzeskoder ist der Versuch eine religiöse Vorschrift, welche ganz korrekt in den Worten unseres Mottos: vibs vsVv das Recht des Friedens angedeutet gefunden wird°). Daher scheuen die jüdischen Schiedsrichter keine Mühe, und sollte sie auch unzähligemal erfolglos geblieben sein, um diesen gütlichen Vergleich herbeizuführen und so eine tatsächliche Verurteilung überflüssig zu machen. 3. Das Prozeßverfahren ist ein ganz außerordentlich schleunigeres, als in der modernen Rechtspflege. Nach Sanh. 32 a (vgl. Maimon. Hilchot Sanhedrin XI, 1; Lhofchen Hamischpat XVII, 11) kann und soll nämlich der Zivilprozeh an demselben Tage zu Ende geführt werden, an welchem er anhängig gemacht wurde. Auch hier ist wohl eine Parallele mit Modernen Verhältnissen überflüssig. 4. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind vor einem rabbinischen Forum in gar keinem Derhäktn'.sse geringer, als vor einem staatlichen Gerichtshöfe; Richter und Zeugen müssen unentgeltlich fungieren und dürfen nur Versäumniskosten berechnen: „denn wer sich für Rech sprechen und Zeugnisaussage bezahlen laß', dessen Rechtsspruch und Zeugnisaussage ist ungültig7)". Ja, diese Versäumnis muh eine tatsächliche Beschäftigung (rtöiai betreffen8), nicht aber die Möglichkeit eines Verdienstes, welche nicht in Rechnung gezogen werden darf. Wie tief nun die Höhe der Gericht sk o st e n in die allgemeinen Rechtsverhältnisse einschneidet (schon deshalb weil sie dem 6) Sanhedrin 6 b. 7) Mischna Bechorot IV, 6; Maimon. Hilchot Sanhedrin XXIII, 5; Choschen Hamischp. IX, 5 und XXIV, 19; vgl. auch Abot IV, 5 und Maimonides in seinem Kommentar z. St. Ja, ein solcher wird (Ketuboth 105 a vgl. Raschi das.) genannt. 8) Heutzutage erscheint das im Talmud (Ketuboth a. a. O.) hierfür gegebene Beispiel recht naiv. Es wird nämlich erzählt: Karna (ein Amoräer) war als Weinprober angestellt. Als er während seiner Dienstzeit um einen Rechtsspruch angegangen wurde, sägte er ru den streitenden Parteien: Schaffet mir erst einen stellvertretenden Weinprober. Minderbegrfterten die Möglichkeit, sein Recht zu suchen, wesentlich erschweren), beweisen die heute immer mehr und immer lauter sich erhebenden Klagen über die Schwierigkeiten und Mihstände, welche die Gerichtsordnung in Deutschland zur Folge hat. Zu diesen Beispielen für die Vorzüge des biblisch-talmudischen Rechtsverfahrens kommen nun noch zwei Momente hinzu, welche das Wiedererstehen der „guten alten Zeit" wahrlich erstrebenswert erscheinen lassen mühten: das eine betrifft das Interesse der Iudenheit nach innen, das andere die Ehre und Würde des Judentums nach auhen. Es ist tiestraurig, dah nur so verschwindend wenige noch wissen, wie in früherer Zeit die zahlreichen Prozesse, die ohne realen Hintergrund, nur Folgen menschlicher Schwäche sind, d. h. die Beleidigungsprozesse, ausgingen, bei welchen heute nur allzu oft eine grohe Zahl von Zeugen vernommen und — vereidigt wird. In den weitaus meisten Fällen gelang es den Bemühungen des Rabbiners oder des Rabbinatskollegiums, den Beleidigten zu versöhnen, indem bei dem einen die Liebe und Pietät, bei dem anderen die Rücksicht und Scheu vor dem Rabbiner wirfte. Und w i e wurde der Beleidigte versöhnt? Nun dadurch, dah der Gegner ein Sümmchen für — eine Gemeindeinstitution, eine Ieschiwah oder einen sonstigen wohltätigen Zweck als Sühnegeld zahlte. So waren es gerade die leider nun einmal im gesellschaftlichen und geschäftl'chen Leben unvermeidlichen Konflikte. durch welche die Interessen hochheiliger Institutionen wesentlich gefördert wurden, ganz abgesehen von der eminent erziehlichen Einwirkung, die in dem Bewußtsein liegt, dah die eigene beleidigte Ehre durch ein anderen zugute kommendes Werk der Wohltätigkeit ihre Sühne erhält. Und wenn ich nun schlieh'ich von dem Einflüsse reden soll, den die Veherz'gung unseres Mahnrufes auf unsere Stellung nach auhen üben würde, so beklage ich es aufs tiefste, dah ich vergebens nach Worten suchen muh, die so beredt sind und so zu Herzen dringen, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes erheischt. Ach! Wie viel, wie unsäglich viel Chillul Haschem würde vermieden, wie unendlich würde die Ehre des Judentum; gehoben und erhalten werden, wenn jeder dessen eingedenk bliebe, dah er neben dem für seine persönliche Ehre bangenden Menschen, neben dem seinen Besitz vertretenden Kaufmann doch auch — Jude ist, als solcher für die Ehre des Judentum? solidarisch mithastet, und dieselbe rein halten und verteidigen muh, selbst wenn der Preis ein noch so großes persönliches Opfer ist. Je mehr die Mihhelligteiten und Händel, welche wir Juden nur unter uns abzumachen und auszugleichen haben, hinausgezerrt werden vor das Forum einer Oeffentlichkeit, vor welche sie nicht gehören, um so tiefer wird die Ehre des Judentums zu Boden gedrückt, um so mehr hüllt sich „die jungfräuliche Tochter Judas" in Trauergewand, und mit jedem Falle ihrer Kinder wird das Herz der altehrwürdigen Matrone, der K'nesset Iisroel, tief verwundet. Und sollte es nicht ein erstrebenswertes Ziel, des „Schweihes der Edlen" wert sein, solchem Jammer mit allen Kräften entgegenzuarbeiten?! Die Kalenderreform und der Sabbat. Der an der Spitze unserer ersten Januarnummer veröffentlichte Auffatz unseres fachmännischen Mitarbeiters über die vom Völkerbund mit Zustimmung der Kirchen geplante Kalenderreform hat in allen Kreisen der gesetzestreuen Iudenheit lebhaftes Interesse ausgelöst und starke Beunruhigung erzeugt. Die uns zu dem Gegenstand zugegangenen Anregungen leiten wir den zuständigen Stellen zu. Wir möchten aber im folgenden eine der uns gewordenen Zuschriften veröffentlichen, weil der darin gemachte Vorschlag uns sehr beachtenswert scheint und gew.ssenhafte Nachprüfung verdient. Die Zuschrift lautet: „Was Sie in Ihrem Blatte über die drohende Kalenderreform mitteilen. ist wirklich geeignet, die überlieferungsireue Iudenheit zu alarmieren. Zwar kann ich es noch nicht glauben, dah die von Ihnen genannten Kirchen tatsächlich schon allesamt entschlossen sind, statt des wirklichen Sonntag einen willkürlichen einzutauschen, und vermute speziell in diesem Punkte eine ungenaue Information. Doch in unserer mechanisierten Welt ist in am Ende alles möglich und darum ist es sicher richtig, dah von seiten der Iudenheit etwas geschehen müsse, um das Unheil abzuwenden. Ich meine nun aber, dah man da nicht einfach mit der Bitte kommen kann, von der geplanten Reform abzusehen — wenn die Kirchen geneigt sind, wer wird sich um die Juden kümmern? — sondern dah man einen Gegenvorschlag machen muh, der den Kirchen die Möglichkeit gibt, den die Reform Verlangenden entgegenzukommen und doch den wirklichen Sonntag zu behalten. Ein so'cher Vorschlag wäre vielleicht der folgende: Statt den Jahren weiter 365 bzw. 366 Tage zu belassen und in jedem ergibt sich danach, dah 413 Sonnenjahre 430 Mondjahre sind. Rechnet man somit die an Abraham angekündigten 400 Sonnenjahre von der Geburt Isaaks, also vom 100. Lebensjahre Abrahams an, dann fällt der onmn r»2 rvna 18 Jahre früher, also in das 82. Lebensjahr Abrahams, also 7 Jahre nach seinem Auszuge aus seiner Heimat- — Daß Speziell bei Abraham die göttlichen Verheißungen ich auf Sonnenjahre beziehen, bemerkt Raschi ausuücklich zu der Stelle (r. B. M., Kap. 21, D. 2), irirr *m mrm una*? mit den Worten: nv'-w ft tnw -T>n mnxn nnpn u nv'mr^nan nato Vitd2 In dieser Erklärung ist der Frage Rechnung getragen. die Baal Haturim gegen Raschi erhebt, indem die 400 Jahre von Israels Geburt an zählen und die 430 Jahre dennoch von a'nr>2N j'2 Jvna beginnen; welcher ja 7 Jahre nach dem göttlichen Befehle patta Y? T? stattfand. I. S. Eiue schwierige Zeenoh nrenoh-Stelle. Don Kr. Zeenoh urenoh schreibt: Der Midrasch sagt, daß Pharaoh sich mit Jitro. Bileam und Hiob beriet, wie er das Volk Israel behandeln soll. Bileam erteilte den Rat, das Volk Israel zu berauben und umzubringen. Darauf schreibt Chiskuni. daß der Ratgeber Bileam sicherlich nicht mit dem späteren Bileam, der das Volk Israel verfluchen wollte, identisch sein könne. Denn laut einer Gemorostelle hat Letztgenannter nur ein Alter von 33 Jahren erreicht. Es wird dann gesagt, dieser Bileam sei ein Sohn des obengenannten Bileam gewesen. Es scheint mir dies sehr unwahrscheinlich zu sein. Denn in allen Thorastellen, in welchen Bileam mit dem Namen seines Vaters erwähnt wird, heißt er immer der Sohn Beors. Er selbst spricht wiederholt von sich -ywa p DK3. Spruch Bileams, Sohn des Bear. Auch scheint es schon deshalb sehr unwahrscheinlich, daß der jüngere Bileam ein Sohn des älteren gewesen sein soll, da Ersterer nur ein Alter von 33 Jahren erreicht hatte. Sein Tod erfolgte nach Ablauf der 40 jährigen Wüstenwanderung Demnach ist er erst zur Welt gekommen, nachdem Israel bereits aus Aegyften gezogen war. Folglich müßte der ältere Bileam, der bei Beginn der ägyptischen Knechtschaft sicherlich schon ein bejahrter Mann war, die 210 Jahre überdauert haben, was nach dem damaligen Durchschnittsalter von 100—120 Jahren doch sehr unwahrscheinlich ist. Wer löst diese Schwierigkeit? g ii iji >,»iiwpow—Mtff*»'»— ■^‘»uy/VTifraaaOMWüii i riiwCTWMBipgww— Kleines Feuilleton. Geologie. Von Bero VerNnger. Es war einmal eine große Stadt in Europa. Die hatte viele Millionen Einwohner. In ihrer Nähe war ein öder, wüster Platz gelegen, den keines gewöhnlichen Sterblichen Fuß je betrat. Nur unzählige Wagen luden dort Tag um Tag ab, was die Großstadt an entbehrlichen Stoffen bot.! Und der Müllhaufen wuchs und wuchs, er gewann im Laufe der Zeiten Bergeshöhen und verlor sich in unendliche Weiten. Tausende von Jahren vergingen. Die Stadt zerftel. Füchse und Schakale hausten in ihren Ruinen. Aus dem Riesenmüllhaufen aber war ein Urwald geworden, darin wildes Gestrüpp Schlangen und Otterngezücht willkommenen Unterschlupf bot. In seinem Inneren hatte es gewühlt und gebrodelt. Zu feftefm Gestein hatte das Gemüll sich gewandelt, sonderbar in seinen Formen, seltsam in seinem Aussehen. Da kamen Geologen aus Asien. Der Urwald war Ziel ihrer Forschung. Sie gruben in die Tiefe, sie gruben und gruben und wollten schier vergehen vor Staunen über das seltsame Gestein, das man in dieser Art noch nicht gesehen hatte, seit die Erde Erde ward. Sie untersuchten und verglichen und rechneten und schrieben große und gelehrte Worte über das rätselhafte Erdgebilde, das wohl vor Billionen von Jahren unter Feuersglut und Eiseslälte sich machtvoll geformt hatte. Ein ganz Großer aber bewies haarscharf, daß man es mit dem Urgrund, der Urmutter aller Erdschichten überhaupt, zu tun habe und man hier gleichsam an der Urzelle der Erde stehe. — Und das hatte mit ihrem Gemüll die große Stadt getan. (Ein 104 Jahre alter Jude bei Präsident Coolidge.) Der 104 Jahre alte Jude in Hoboken in New-Jersey, Koppel Vier, ist dieser Tage im Weißen Haus erschienen und hat dem Präsioenten Coolidge sämtliche Stimmen seiner Nachkommenschaft, die, wie er erklärte, aus 147 wahlberech isten guten Republikanern besteht, zugesagt. Bier ist Besitzer einer Schlächterei in Hoboken, m der er noch jeden Tag tätig ist. (I. T. B.)