Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1923)
- Date
- 1923-11-15
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 46 Der Israelit 15. November 1923 sollten, mit aller Kraft sich wehrten. Es ist den Juden durch eine Reichsschulverordnung gestattet, die Kinder am Sabbat von der Schule zurückzuhalten. Wie wenig wird aber von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht?! 2n manchen Kreisen wird der Schulbesuch am Sabbat damit entschuldigt, die Juden sollten in der Schule keine Ausnahme fordern, denn dies gebe Anlaß zur Anfeindung. Dies Argument ist ganz unrichtig, denn wenn das Kind in der Schule am Sabbat' des Schreibens sich enthält, fällt es viel mehr auf, als wenn es gänzlich der Schule fernbleibt. Die weihevollsten Stunden, die das religiöse Leben gewährt und die durch ihren Zauber das Gemüt der Jugend tief erfassen, sind die Stunden des Freitag abendsim Winter. Die Erinnerung an diese Stunden bleibt selbst für den abgefallenen Juden oft sein Leben lang unauslöschlich. Selbst die Reform wollte die Weihe des Freitagabends gewahrt wissen. Sie führte zu' diesem Ende einen besonderen Gottesdienst ein. Die fromme Jugend, die am Sabbat die Schule besucht, mutz diese weihevollen Stunden — mit Schulaufgaben ausfüllen. Der Freitagnachmittag ist sehr kurz; kaum daß man mit den schriftlichen Aufgaben für den Sabbat fertig wird. Am Abend heißt es, die mündlichen Aufgaben für den anderen Tag lernen. Ja, oft kommt es vor, daß die Schüler nicht einmal Zeit haben, sich etwas für den Sabbat vorzubereiten,- der schriftlichen Aufgaben sind zu viele. Man entzieht demnach der Heranwachsenden Jugend die schönsten Stunden ihres Lebens. Die bezaubernden Momente, die das Judentum dem Gläubigen durch die Freitagabende zu gewähren vermag, werden der Jugend durch den Schulbesuch verleidet. Angesichts der verschiedenen unjüdischen Einflüsse, die auf das jugendliche Gemüt von allen Seiten heute einstürmen, müßte man aber doch erst recht bemüht sein, die positiven Eindrücke, die geeignet sind, die jüdischen Empfindungen der Jugend für die Zukunft zu beleben, sorgfältig zu schützen und zu erhalten. Eine schlimme Nebenwirkung des Schulbesuchs am Sabbat ist außerdem, daß ein Teil der Schüler am Sabbat die Bücher trägt. In den meisten Städten gibt es keinen Erub. Auch sind die Bücher viel zu teuer, um besondere Bücher für Sabbat zu kaufen. So kommt es. daß nicht wenige Schüler ihre Bücher am Sabbat zur Schule tragen. Einmal findet man niemanden, der die Bücher zur Schule bringen könnte, dann ist wieder keiner da, der die Bücher, die man Sonntag nötig hat, aus der Schule nach Hause holen würde. Es ist leider eine traurige Tatsache, daß viele, die in der Schule am Sabbat nicht schreiben, dennoch ihre Bücher zur Schule tragen. Und wenn es sich auch in den meisten Fällen um solche Schüler handelt, die vielleicht auch sonst außerhalb der Schule tragen würden, so darf doch kein Versuch unterbleiben, wo nur möglich die Schüler von diesem Chrllul Schabbos zurückzuhalten. Wie würde doch die Emuno bei den Schülern durch den Gedanken befestigt werden, daß sie am Sabbat keine Schule besuchen sollen, damit sie nicht n^n das Verbot des Tragens übertrete.n. Unsre Weisen haben am Purim, Rausch haschono und Suckoth, die auf einen Sabbat fallen, Megillo, Schaufor und Lulow ausfallen lassen, damit gewiß niemand den nsmn mos übertrete. Gebote der T h a u r o bleiben darum unausgeführt, und heute macht man keine Anstrengung, die Jugend von diesem Verbot fernzuhalten. Soll es weiter so b leiben? Man kann oft die traurige Feststellung machen, daß Kinder frommer Eltern später den Sabbat entweihen. Gewiß sind es die verschiedensten Einflüsse, die auf einen jungen Mann einstürmen, und die ihn dann zur ChillulSchabboth veranlassen. Aber nicht ganz frei von Schuld ist auch die Erziehungsmethode, wonach darauf gesehen wird, daß Kinder die äußeren Verbote des Sabbats wohl wahren, die Heiligung und Weihung des Sabbattages aber mit wochentäglichen Dingen stören. Für Leute, die bis zum zwanzigsten Jahre Sabbat für Sabbat ihre Zeit mit Rechnen, mit der geistigen Teilnahme am Schreiben, Zeichnen und Malen anderer verbracht haben, ist es dann im Leben nicht so schwer, selbst den Sabbat zu entweihen, als für Menschen, die von Jugend auf die Weihe des Sabbat auf sich wirken ließen. Schon religionspsycholohische Momente müßten die Eltern dazu veranlassen, ihre Kinder am Sabbat von der Schule fernzuhalten. Man denke: Am Sonntag hat das jüdische Kind frei; es kann sich ausruhen und ausffpannen, am Sabbat dagegen muß das Kind sich mit profanen Dingen wie die ganze Woche hindurch abgeben. Derselbe Vorgang wiederholt sich Woche für Woche und jahraus, jahrein. Muß sich mit der Zeit in der Seele der Jugend nicht die Vorstellung bilden, daß der Sonntag und nicht der Sabbat Ruhe und Erholung bringe? Man mag der Jugend noch so eindringlich erläutern, daß der Sabbat der Ruhetag Gottes fei: die Praxis beweist für sie das Gegenteil. Wer die Vorgänge in dem jüdischen Lager nach der Einführung der bürgerlichen Sonntagsruhe kennt, weiß, daß viele Juden den Sabbat entweihten, nicht etwa, weil ihre Existenz sie dazu drängte, sondern weil sie zwischen Sabbat- und Sonntagsruhe mit der Zeit nicht zu unterscheiden wußten. Bekannt ist, daß unsre Weisen sogar das Lesen in den Hagiographen, den wvirw am Sabbat verboten haben. Als Zweck des Verbotes wird angegeben, daß keiner durch die Lektüre der Hagiographen, die sehr unterhaltend ist, von den öffentlichen Vorträgen, die am Sabbatvormittag stattfanden, zurückbleibe (vgl. Sabb. 16, 1). Wir sehen, für wie wichtig unsre Weisen den öffentlichen Vortrag am Sabbatvormittag gehalten haben, und heute wird die Jugend zur selben Zeit in die Schule geschickt, um da profane Wissensfächer zu erlernen. Daß die. Jugend durch den Schulbesuch von den Belehrungen in der Synagoge und im Lehrhaus zurückgehalten wird, gilt als belanglos; zur selben Zeit wird in der Schule Lateinisch und Griechisch gelernt. Sehen wir ferner, welchen Eindruck doch der sabbatliche Schulbesuch von frommen Kindern auf die nichtfrommen Juden machen muß. Mit vollem Recht werden die nichtfrommen Juden getadelt, daß sie aus materiellen Gründen das göttliche Sabbatgesetz verletzen. Bitochaun, Bitochaun wird den Sabbatentweihern entgegengehalten. Gestehen wir doch, daß es ebenfalls Mangel an Bitochaun bedeutet, wenn wir unsre Kinder am Sabbat zur Schule schicken. Denn es geschieht in den meisten Fällen nur aus äußeren Rücksichten; vielleicht könnte das Kind in der Schule etwas Zurückbleiben. Es gab Gedaule Thauro, die den Schulbesuch am Sabbat nicht geradezu verboten haben. Jedoch die eine feststehende Tatsache, daß nump rmv dem früheren Geschlechts ein viel tieferer und weihevollerer Begriff als dem heutigen und die Gefahr daher nicht so groß war, müßte die Berufung auf diese Gedaule Thauro unmöglich machen. Und dann gab es früher keine Erlaubnis, die Kinder am Sabbat von der Schule fernzuhalten. Man befand sich in der Zwangslage; man hätte die Kinder sonst völlig von der Schule fernhalten müssen und wäre dadurch mit dem Staatsgesetz in Konflikt gekommen. Und schließlich: wer weiß, ob nicht viele, auf die die Reformer mit besonderem Nachdruck Hinweisen, auf Abtrünnige, die von frommen Eltern stammen, gerade deshalb vom Gesetze abgefallen sind, weil sie die Weihe des Sabbat niemals richtig empfunden haben? Der König Chiskia hat die eherne Schlange von Mausche zerbrochen, weil das Volk sie als Götzenbild verehrte. Es gab viele fromme Könige vor Chiskia, die aber die Verderblichkeit der ehernen Schlange noch nicht feststellen konnten. Für eins müßte allerdings eine jede fromme Gemeinde sorgen und dies ist: der Nachhilfelehrer. Es gibt viele Schüler, die beim Fernbleiben aus der Schule am Sabbat vieles versäumen würden. Hier nun müßten Vereine dafür Sorge tragen, daß die Schüler wegen ihrer Gesetzestreue nicht Zurückbleiben. Wo der gute Wille vorhanden ist, da werden sich auch Mittel und Wege finden, einen Nachhilfelehrer für die paar ausgefallenen Stunden anzustellen. Väter und Mütter, wollet ihr, daß eure Kinder am Sabbat festhalten sollen, haltet sie am Sabbat von der Schule zurück. Nur so könnt ihr vor den himmlischen Vater einst mit dem Bekenntnis hintreten, daß ihr alles für eure Kinder aufgewandt habt, damit sie ehrliche und fromme Iehudim bleiben. Bildet überall Vereine, wo schwache Kinder den Ausfall des Sabbatunterrichtes nachholen können. nvp 'n snipn miasn onnn. Gott wird euch beistehen. Die gegenwärtige Lage der jüdischen Wanderung. Das vom Hilfsoerein der deutschen Juden in Berlin herausgegebene Korrespondenzblatt veröffentlicht in seiner letzten Nummer Mitteilungen über die derzeitige Lage in den für Juden wichtigsten Einwanderungsländern, die im Interesse der Auswanderungslustigen Verbreitung verdienen und die wir daher im folgenden auszugsweise wiedergeben zu sollen glauben. In England herrscht noch immer eine starke Arbeitslosigkeit, die ihre Wirkungen nach der Richtung hin ausübt, daß die Zuwanderung nach Möglichkeit beschränkt wird. Es ist im allgemeinen Ausländern untersagt, nach England zu kommen, um Beschäftigung zu suchen. Ferner ist es jetzt untersagt, daß Personen aus den östlichen Ländern Europas besuchsweise nach England kommen. Die Behörden gewähren nur solchen. Besuchern ein Visum, welche geschäftehalber nach England kommen. Jungen Mädchen und Kindern wird die Einreisebewilligung nur in besonderen Einzelfällen gestattet, und zwar wenn es sich um Waisenkinder handelt, welche in der Heimat jedes Unterkommens beraubt sind und von Verwandten in England an Kindesstatt angenommen werden, oder um junge Mädchen, welche behufs! Verheiratung nach England fahren. Frauen, I die zu ihren Männern und minderjährige Kinder, I welche zu ihren Eltern reisen, können ebenfalls! eine Einreisebewilligung erhalten. Hingegen ist! es erwachsenen jungen Leuten, selbst wenn sie! unter die obigen Kategorien fallen, nicht er-! laubt, sich in England ansässig zu machen, in-ß folge der Arbeitslosigkeit wie des noch immer Z herrschenden Wohnungsmangels. Die kanadische Verordnung vom 9.Juni 1319, der zufolge deutsche, österreichisch-ungarische, bulgarische oder türkische Untertanen als ehemalige feindliche Ausländer grundsätzlich von der Zulassung ausgeschlossen waren, ist aufgehoben worden. Die weitgehende Beschränkung der Einwanderung auf bestimmte Kategorien bleibt jedoch bestehen. Es dürfen danach einwandern, sofern sie den übrigen allgemeinen Einwanderungsbe-8 stimmungen entsprechen, erstens Landwirte, bie 9 nach Kanada zum Betriebe der Landwirtschaft« mit genügenden Mitteln kommen, zweitens Land-8 arbeiter mit gesicherter Beschäftigung, drittens» weibliche Dienstboten mit gesicherter Beschäfti-8 gung, ferner Frau und Familie, d. i. Kinder 8 unter 18 Jahren in Kanada wohnhafter recht-» mäßig zugelassener Personen, die in der Lage» und gewillt sind, für ihre Angehörigen Sorge» zu tragen. 8 Gewisse Milderungen in der HandhabungD einiger Bestimmungen sind eingetreten, z. B. kannD die Erlaubnis, nach Kanada zu fahren, auch einem Bruder oder einer Schwester erteilt wer-