Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 64 (1923)
- Issue
- Heft 39-40 (24.9.1923)
- Date
- 1923-09-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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24. September 1923' Der Israelit Nr. 39/40 Seite 8 die Partei Äul eingestellte Tschecho-Slovakei Lefleißigte sich großer Mäßigung und die litauischen Vertreter, denen wiederum das rn*Op der Jerusalemer Delegierten sicherlich stark auf die Nerven ging, zeigten — auf dieses Symptom ist noch zurückzukommen — feines Verständnis für den Standpunkt der Sonnenfeldschen Gemeinde. Im Rabbinischen Rate selber kam man nach vierstündigen Beratungen zu dem bereits kurz mitgeteilten Ergebnis, das bemerkenswerter Weise .einen einstimmigen Beschluß des Rates darstellt. Der Rabbinische Rat schlägt Oberrabbiner Kuk und der über Rechtsverkürzung klagenden Sonnenfeldschen Gemeinde vor, ihren -Streit durch ein entweder vom Rabbinischen Rate zu entsendendes oder nach den Vorschriften des ppn frei zu bildendes Besdin entscheiden und auf diese Weise der heiligen Stadt den Frieden wiedergeben zu lassen. Vis zur Entscheidung dieses Besdin muß nach der halachischen Ueberzeugung des Rabbinischen Rates die Sonnenfeld'sch e Gemeinde im Besitze aller derjenigen gemeindlichen Rechte bleiben, die ihr vor der Entstehung des „Misrad harabbanuth" zustande, und es sind diese Rechte, sofern sie durch Eingriffe irgendwelcher Art geschmälert worden sein sollten, bis zur endgültigen Entscheidung wiederherzustellen. ■ Dem Rabbinischen Rate stehen keine anderen Machtmittel zur Verwirklichung seiner Wünsche zur Verfügung wie das Gewicht der min» Autorität, die seinen in aller Welt anerkannten Mitgliedern eignet. Man darf hoffen, daß die mmn nn. die in dem von ruhiger Würde getragenen Schreiben nach Jeruscholajim zum Ausdruck gelangt, dort liebevolles Verständnis finden und auf beiden Seiten ohne Vorbehalte akzeptiert werden wird. Ist das der Fall, dann wird die Regierung Herbert Samuels, so sehr sie ‘ heute für die zwangsweise Einheitsreligion schwärmt, einer vorläufigen Einsetzung der Sonnenfeldschen Gemeinde in ihre wohlerworbenen Rechte und einer späteren friedlichen Auseinandersetzung der Parteien gewiß keine Schwierigkeiten in den Weg legen,- umgekehrt müßte selbstverständlich eine spätere Entscheidung des Besdin, falls sie nach gründlicher Prüfung der Verhältnisse ein gewisses Maß von Verwaltungseinheit für zulässig und geboten erachten sollte, ebenso vorbehaltlos von der anderen Seite anerkannt werden. ' - Während der Rabbinische Rat tagte, ging die Nachricht ein, daß der Karlsbader Zionistenkongreß in einer Resolution an die Mandatarmacht die öffentlich-rechtliche Anerkennung des „ Waadleumi" („Nationalrats") als Trägers der jüdisch-nationalen Einheit in Palästina und die Verleihung der Zwangs st euerhoheit an diese Körperschaft über alle Kehillos in Erez Jisroel gefordert habe. Daß diese Art von Zwangsgemeinschaft, deren Folgen sich erst in der jüngsten Vergangenheit in Litauen gar herrlich offenbarten, für die Reinheit des religiösen Bewußtseins die schwerste Gefahr, daß sie eine Entwürdigung der p"mn und den drückendsten Gewissenszwang für die dem Thoragesetze treu Gebliebenen bedeutet, darüber konnte bei niemandem ein Zweifel bestehen. Von einer Seite, die über jeden „Verdacht" besonderer Sympathie für den sogenannten Austrittsgedanken erhaben ist, wurde daher dem Rabbinischen Rat eine Resolution gegen die Anerkennung des „Waad leumi" unterbreitet, die am Schlüsse der Sitzung ohne jeden Widerspruch in folgender Form zur Annahme gelangte: Deutsch: „Die Kenessio Gedaulo richtet an den Oberkommissar das Ersuchen, das jüdische Gemeinschaftsleben in Erez Iisroel ohne staatlichen Zwang zu ordnen. Das heißt: Jeder Gemeinde, die ihrer Ansicht nach aus religiösen Gründen einer anderen Gemeinde nicht angehören kann, deren Führer und Vorsteher nicht auf dem Boden der Thora stehen, muß das Recht gegeben werden, eine unabhängige Gemeinde zu bilden, ohne daß einer anderen Gemeinde oder Körperschaft das Recht zusteht, sie gegen ihren Willen zu besteuern." Die Tendenz des Beschlusses ist aus ftiner Entstehungsgeschichte klar; er fordert de l6ge ferenda völlige Gemeindefreiheit, soweit religiöse Momente durch eine zwangsweise Zusammenschweißüng berührt werden, und widerspricht damit bewußt der Karlsbader Forderung auf staatliche Anerkennung des „Waad leumi". Nicht beabsichtigt war natürlich — was man mißverständlich deduzieren könnte —, der ausdrücklich für später vorbehaltenen endgültigen Entscheidung in dem Streite der beiden Jerusalemer Gemeinden durch diese Resolution von vornherein zu präjudizieren. Die in dieser Hinsicht von Oberrabbiner Lewin-Sambor im Plenum abgegebene Erklärung war darum durchaus zu begrüßen. Die Lage ist also nunmehr folgendermaßen: 1. Der Rabbinische Rat der „Agudas Iisroel" hat seine guten Dienste zur Verfügung gestellt, um den Frieden in Jerusalem durch ein unparteiisches Besdin wiederherzustellen, sofern beide Teile sich einem solchen Spruche unterwerfen wollen. 2. Der Rabbinische Rat ist der Meinung, daß bis zur Prüfung und Entscheidung der schwebenden Streitfragen durch ein unparteiisches Besdin die Sonnenfeld'sche Gemeinde pH rrnrt in ihren wohlerworbenen Rechten nicht verkürzt, insbesondere nicht gegen ihren Willen von einer anderen, von ihr nicht anerkannten Kehilla besteuert werden dürfe. 3. Der Rabbinische Rat hat sich gegen die Anerkennung des „Waad leumi" als Oberbehörde, insbesondere gegen die Verleihung der Steuerhoheit über die jüdischen Gemeinden Erez Iisroels an diese Körperschaft ausgesprochen. Welche Aufnahme die Wiener Beschlüsse in Jerusalem gefunden haben, ist uns bis zur Stunde nicht bekannt. Vermutlich wird es auf beiden Seiten Stürmer und Dränger genug geben, die dem Rabbinischen Rate der Aguda wegen seiner vorsichtig abwägenden Stellungnahme grollen und darum unter naheliegenden Vorwänden die Annahme seiner Vermittlungs- Vorschläge zu Hintertreiben suchen werden. Hoffen wir, daß diese neben dem eigenen Meister keine andere Autorität anerkennenden kleineren Geister diesmal nicht die Oberhand behalten, sondern die berufenen Führer selber dem Friedensrufe aus der Gola ein geneigtes Gehör schenken werden. Dann wird der HDD DT© das Glück seines Hüttenfriedens über die Seinen senken, über sein ganzes Volk Israel und — über Jeruscholajim. Die Zukunft des deutschen Judentums. Von Kr. „Noch wird vernommen werden ... in den Städten Jehudas und in den Straßen Jeruscholajims ... die Stimme der Wonne und die Stimme der Freude, das Lied des Bräutigams und das Lied der Braut, die Stimme derer, die da sprachen: Danket dem Gotte Zebaot, denn gut ist Gott, denn ewig währet seine Gnade." Diese herrlichen Verse unseres Propheten Jerimjah, die wir in gehobener Stimmung zur Erfreuung der Brautleute singen, werden jetzt leider nur noch sehr selten vernommen. Die Prophezeiung eines bekannten Berliner Soziologen, der bereits vor 15 Jahren den Untergang der Judenheil Deutschlands verkündete, scheint sich schneller zu erfüllen, als wir zu ahnen glaubten. Nicht nur sind durch den bedauerlichen Kindermangel die Reihen stark gelüftet worden. Auch der unselige Krieg hat schwere Blutopfer von den Juden Deutschlands gefordert. Durch den Versailler Vertrag und durch die Entscheidung des Völkerbundes in der oberschlesischen Frage sind gerade die am meisten von Juden bevölkerten Provinzen vom Deutschen Reiche abgetrennt worden. Jedoch der schlimmste Faktor, der mit Gewißheit zum vollständigen Niedergang der deutschen Judenheil führen muß, bildet das neuerdings zur Tatsache gewordene Zölibat bei den meisten im heiratsfähigen Alter stehenden Jünglingen und Mädchen. Es ist dies der schwerste Schlag, der uns deutschen Juden treffen konnte. Wenn der heidnische Prophet Bileam unter einem höheren Zwange stehend, das Volk Israel gegen seinen Willen segnen muß, so vergleicht er es mit der majestätischen Ceder. Er weiß, daß die Leder nur auf dem Libanon gedeihen kann und sieht im prophettschen Geiste voraus, daß dieselbe dem Aussterben verfallen ist. Ein gleiches Schicksal wünscht er dem ihm verhaßten Volke Israel. Wollen wir nun selbst uns soweit vergessen, die Prophezeiung unseres größten Feindes zu erfüllen? Wollen wir selbst die Totengräber unseres Volkes werden? Diese Frage muß sich heute jeder Jehudi, der es aufrichtig mit der Zukunft unserer Nation meint, ernsthaft vorlegen. Die erste Pflicht, die dem ersten Menschen vorgelegt wurde, war die Mizwoh der Ehegründung. Darum verläßt der Mann seinen Vater und seine Mutter und schließt sich seinem Weibe an, und sie werden zu einem Fleisch. Hierzu sagt Hirsch: „Das Menschenweib ist nur ein Teil des Menschenmannes, ist ni:D “UV- Der Mann ist hilflos und unselbständig ohne sein Weib. Beide zusammen sind erst Mensch. Das Leben in seiner ganzen Bedeutung fordert ihre Vereinigung. Nur von Menschen heißt es: HOTi irrowo. Nur der Mensch hat eine Ehe." Wie werden sich unsere Hagestolzen rechtfertigen, wenn sie über diese Forderung unserer Thora ernstlich Nachdenken. Hat jemand, der sich als wahrhafter Jehudi bekennt, und der sich als ein Glied der Menschenkette fühlt, ein Recht, sich über diese erste dem Menschen gegebene Mizwoh hinwegzusetzen? Ich gebe wohl zu, daß die jetzigen Zeiten sehr schwer sind und daß ein solch wichtiger Lebensschritt reiflich überlegt werden muß. Es zeugt aber von einem großen Mangel von Gottvertrauen, wenn man die vorübergehenden schwierigen Verhältnisse als Grund betrachten will, sich über das erste und wichtigste Gebot unserer heiligen Thora hinwegzusetzen. Insbesondere muß es in hohem Grade Befremden erregen, wenn auch in gesetzestreuen Kreisen diese wichtige Mizwoh über Bord geworfen wird. Erst während meiner letzten Ferienreise wurde mir Original: ,a'2in inte Tina mnana fftvnn mo»n bsbw imn .rnrw ’Vn rniv' trmmm aw*ynsn "mr? nrx awm wavv *asa nnsn ’sVet mir rwx narxia öHawm .vtoMav nVnp Dir nnxnnh irnnV mim mmn nb jnm .mn d'va *?ir onaiir ■uni ix mir msrV mm mm xVi nassr ■»a&a mir ♦mim mva mVir Abonnenten im Ausland! Erhaltet die Existenz des „Israelit" durch Gewinnung neuer Leser!